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Gibt es eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer zahlt?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2023

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Arbeitnehmer verbringen täglich in der Regel viele Stunden auf der Arbeit, Unfälle passieren eher selten. Doch das heißt nicht, dass durch eine Verkettung ungünstiger Umstände nicht doch einmal die Gesundheit eines Mitarbeiters in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall beläuft sich auf sechs Wochen.
Die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall beläuft sich auf 6 Wochen.

Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner

Ursächlich für solche Zwischenfälle muss nicht zwingend die Tätigkeit in einem Hochrisikobereich sein. Manchmal ist es auch eine defekte Maschine oder die eigene Tollpatschigkeit, die dazu führt, dass ein Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit erleidet.

Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

Findet eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall statt?

Ja, bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber.

Was passiert, wenn ich nach dem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen nicht arbeiten kann?

Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein.

Erhalte ich in einem solchen Fall Krankengeld?

Nein. Bei einem Arbeitsunfall wird kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld gezahlt.

Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer kommt für die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall auf? Und gibt es eine zeitliche Begrenzung – erhalten Sie irgendwann also kein Geld mehr? Wir machen Schluss mit den ungelösten Rätseln und geben Antworten rund um das Thema Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner
  • Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
  • Arbeitsunfall: Wer zahlt?
    • Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?
    • Weiterführende Suchanfragen

Arbeitsunfall: Wer zahlt?

Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Toilette hingefallen sind und sich den Arm gebrochen haben oder die sich anderweitig während des Arbeitens verletzt haben, müssen unbedingt behandelt werden – auch bei kleineren, vermeintlich harmlosen Zwischenfällen. Schließlich ist nicht klar, welche Auswirkungen sie nach sich ziehen.

Um die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall zu sichern, muss die Berufsgenossenschaft informiert werden. Diese Aufgabe obliegt sowohl dem Vorgesetzten als auch dem Arzt. Sie sind hierzu verpflichtet, wenn sich die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit auf mehr als 3 Tage beläuft.
Gibt es die Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen? Danach folgt das Verletztengeld.
Gibt es die Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen? Danach folgt das Verletztengeld.

Ist der Zwischenfall innerhalb von sechs Wochen ausgestanden, erfolgt die Lohnzahlung bei einem Unfall in dieser Zeit weiterhin durch den Arbeitgeber.

Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?

Anders sieht es bei schweren Unfällen aus, die nach eineinhalb Monaten noch nicht wieder so auskuriert sind, dass Sie zur Arbeit erscheinen können.

Die „Lohnfortzahlung“ bei einem Arbeitsunfall nach sechs Wochen wird von der Krankenkasse übernommen. Der Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt aus dem Schneider.

Wer zahlt Lohn bei einem Arbeitsunfall? Nach einer Phase von sechs Wochen wird die Krankenkasse in die Pflicht genommen. Sie zahlt das Verletztengeld, das geringer als der eigentliche Lohn ausfällt.

Bei längeren Erkrankungen fängt die Krankenkasse finanzielle Ausfälle auf. Für Fälle wie diese führt der Arbeitgeber schließlich jeden Monat einen gewissen Anteil Ihrer Vergütung ab – wenn Sie gesetzlich versichert sind.

Pro Monat erhalten Sie von der Krankenkasse damit einen Betrag, der in seiner Höhe 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (Verletztengeld) entspricht. Achtung: Damit Sie von dieser Leistung profitieren können, müssen Sie mit dem Zahlschein sorgsam umgehen. Diesen finden Sie in der Regel in Ihrem Briefkasten vor. Damit nach einem Arbeitsunfall die „Lohnfortzahlung“ auch nach sechs Wochen klappt, ist dieser dem Arzt vorzulegen.

Er füllt das Dokument aus und setzt seine Unterschrift darunter. Alles, was Sie nun tun müssen, ist, die Bescheinigung wieder an die Krankenkasse zurückzuschicken. Diese zahlt Ihnen nun – bei formaler Korrektheit – das Verletztengeld rückwirkend zum angegebenen Zeitpunkt aus.

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Kommentare

  1. Tekhaus.V. meint

    27. Oktober 2016 um 8:38

    Was ist wenn man länger als 3monate Krank geschrieben ist durch Arbeitsunfall.und nun die Kündigung bekommen hat.nicht prbezeit sondern schon 24 Monate beim Betrieb angestellt???????

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      31. Oktober 2016 um 10:33

      Hallo Frau Tekhaus,
      ob Ihr Arbeitgeber sich rechtlich korrekt verhalten hat, können wir aus der Ferne ohne Kenntnis der Umstände leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich in mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob es sich lohnt, einen Arbeitsrechtsprozess anzustreben.
      Das Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • F. meint

      21. Juni 2017 um 21:12

      Was erhalte ich nach Arbeitsunfall nach 6wochen bei2850,00€ brutto?

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        3. Juli 2017 um 11:52

        Hallo,

        das Krankengeld, dass nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung von der Krankenkasse getragen wird, liegt in der Regel bei 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns.

        Ihr Team von Scheidungsrechte.de

        Antworten
  2. Tekhaus.V. meint

    27. Oktober 2016 um 8:40

    Trotz 24monate im Betrieb nach Arbeitsunfall gekündigt

    Antworten
  3. Thomas meint

    2. Januar 2017 um 19:45

    Hallo,
    ich hatte vor 13 Jahren während meiner Ausbildung einen Anerkanten Arbeitsunfall.
    Zwischenzeitlich habe ich den Arbeitgeber gewechselt.
    Jetzt musste ich mich einer Stationären Folgebehandlung dieses Unfalls von vor 13 Jahren unterziehen.
    Muss mein Arbeitgeber trotzdem 6 Lohnforrtzahlung leisten?

    Gruß

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Januar 2017 um 10:04

      Hallo Thomas,

      Lohnfortzahlungen, die über 6 Wochen hinaus gehen, werden von der Krankenkasse übernommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Simone meint

    9. Januar 2017 um 19:48

    Ich bin ich einem Altenpflegeheim seit 5 Jahren als Dauernachtschicht angestellt und erhalte deshalb auch monatlich meine Nachtschichtzuschläge,die sich je nach Anzahl der monatlichen Schichten auf ca. 500 Euro belaufen. Im August 2016 hatte ich einen Arbeitsunfall und war deshalb 4 Wochen arbeitsunfähig. In der Zeit der Arbeitsunfähigkeit hätte ich normal 20 Nachtschichten gehabt. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir den Verdienstausfall der 20 Schichten ( Nachtschichtzulage ) zu zahlen?? Ich erhielt von ihm für die Zeit nur den Grundlohn. In welchem Gesetz finde ich dazu eine klare Regelung??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Januar 2017 um 9:36

      Hallo Simone,

      besprechen Sie Ihren Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann abschätzen, ob sich eine Klage lohnt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Dirk meint

      6. Mai 2019 um 9:08

      Meine Frau hatte arbeitsunfall.hat aber 2 Jobs.bei der einen Arbeit hatte sie denn arbeitsunfall. Wird nach 6 Wochen von der unfallkasse von beiden Jobs verletztengeld weiter bezahlt?

      Antworten
  5. Nancy meint

    11. Januar 2017 um 9:29

    Hallo,

    Bin seid dem 15.Nov. 2016 in einem Betrieb beschäftigt und war am 6.12 – 14.12.16 krank gewesen durch ein Arbeitsunfall, meine Frage ist jetzt wer bezahlt mir die Tage?

    Gruß

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Januar 2017 um 9:16

      Hallo Nancy,

      leider besteht erst ab einer vierwöchigen Beschäftigung in einem Betrieb der Anspruch auf Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall bzw. bei einem Unfall) durch den Arbeitgeber. Deshalb bleiben die Tage vermutlich unbezahlt. In einem solchen Fall springt jedoch normalerweise die Krankenkasse ein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • ANGELINA meint

        22. Mai 2017 um 20:33

        Ich habe von der Krankenkasse 80% bekommen weil ich erst 2 Wochen im Unternehmen war

        Antworten
  6. muratbirolcelebi meint

    23. Januar 2017 um 13:17

    Habe am 04,11.2016 meinen Arbeitsvertrag abgeschlossen, leider habe ich am 24.11.2016 einen Ünglücklichen Tag gehabt und habe einen Arbeitsunfall mit schlimmen Diagnosen in meinem knie Erhalten , da das Gesetz auch den Arbeitgeber in den ersten 28 Tage schützt, und ich danach Anspruch auf Verletztengeld habe ,weigert mein Chef den 24.11.2014 zu bezahlen, er sagt der Arzt hat dich ja auch zum 24 Krank geschrieben, dies ist richtig aber ich habe am 24.11.2016 um 05.30 Uhr die arbeit angefangen, und gegen 11 Uhr ist dieser Unfall pasiert. Ist das Richtig das der Arbeitgeber nicht zahlen brauch ????

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2017 um 10:54

      Hallo muratbirolcelebi,

      das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie erst nach vier Wochen im Unternehmen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Ihr Chef ist also im Recht. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Kay meint

    23. Januar 2017 um 23:05

    ich hatte am 16,02,16 einen Arbeitsunfall bei dem ich mein rechtes Auge stark verletzte. Durch die Einschrenkung meiner Seefähigkeit bin ich bis zum jetzigen Zeitpunkt krank geschrieben da ich nicht die gesetzliche Anforderung meines Seefeldes als Berufskraftfahrer einhalte. Meine Firma kündigte mich fristgerecht zum 01.11,16 nach ablauf meines Zeitvertrages, Nach der letzten Untersuchung am 19,01,17 wurde festgestellt das die Schäden am Auge dauerhaft bleiben. Heißt das ich meinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Wielange habe ich noch Anspruch auf Unfallgeld und wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2017 um 10:37

      Hallo Kay,

      in Bezug auf den Antrag auf Berufsunfähigkeit sollten Sie sich definitiv bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Generell haben Sie 78 Wochen einen Anspruch auf Verletztengeld.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Gerhard B. meint

        4. Juni 2017 um 20:24

        Ich habe in September 78 Wochen Ferletzungsgeld erhalten.Nun soll ich mich beim Arbeitsamt melden.
        Bekomme ich nun Arbeitslosengeld?
        Ich wurde aber nicht von meinem Arbeitgeber gekündigt.
        Und wie viel Prozent

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          6. Juni 2017 um 16:13

          Hallo Gerhard B.,
          in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Uns ist nicht klar, weshalb Sie Arbeitslosengeld beantragen sollten, wenn Sie gar keine Kündigung erhalten haben.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  8. Tim meint

    25. Januar 2017 um 18:48

    Hallo Arbeitrechte.de Team

    Durch einen Wegeunfall (Tibiakopf-Fraktur 4 Monate Krank) muss ich nun meien Ausbildung um ca. 3-4 Monate verlängern, da ich die Fehlstundenhöchstgrenze überschreite. Nun habe ich bei der BG nachgefragt ob es soetwas wie Ausgleichszahlungen oder ähnliches gäbe? Die Antwort lautete „Nein“!
    Ich suche nach möglichkeiten diesen Ausfall doch noch geltend zu machen, da ich ja mehr in der Arbeitswelt als in der Ausbildung verdienen würde und eine Familie ernähren muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tim

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. Januar 2017 um 9:38

      Hallo Tim,

      Sie sollten Ihr Anliegen einer Arbeitsschutzbehörde oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vortragen. Uns ist für dieses Szenario keine standardisierte Lösung bekannt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Angelika meint

        26. November 2017 um 23:25

        Ich hab mal eine Frage mein Mann istseit September krank geschrieben, ist daher Arbeitsunfähig laut Arzt weil er einen Arbeitsunfall hatte, U JETZT die Dragees lange kann mein Mann Krankengeld bekommen wenn der Arzt ein erkannt. Nicht Arbeiten weil er meint es ist ein Risiko

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          23. Januar 2018 um 14:19

          Hallo Angelika,

          für dieselbe Krankheit besteht allgemein ein Anspruch über 78 Wochen auf Krankengeld.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  9. Ingo T. meint

    29. Januar 2017 um 9:55

    Hallo
    Ich bin erst 8 Tage in einer Firma gewesen hatte dann einen Arbeitsunfall
    ( Muskelriss in der Wade ) wer zahlt jetzt meinen Lohn.

    Mit freundlichen gruß Ingo

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Februar 2017 um 8:40

      Hallo Ingo,
      in der Regel erfolgt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erst, nachdem Sie vier Wochen lang im Unternehmen tätig waren. In Ihrem Fall sollten Sie jedoch Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Stephan meint

        10. November 2017 um 15:16

        Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,

        bei Ihrer Antwort auf Ingo T’s. Frage widersprechen Sie sich mit Ihrem Wortlaut zur Antwort über eine generelle Lohntfortzahlung im Falle eines A-Unfalls oder auch Krankheit, da Sie selbst sagten, dass diee erst ab einer mindestens 4 wöchigen Arbeitszugehörigkeit überhaupt gezahlt würde. Nun sagt Ino T. ganz klar, dass er erst seit einer Woche bzw. 6 Tage beim AG arbeitet und Sie antworten, dass er nun 6 Wochen eine Lohnfortzahlung erhält durch den AG. Was stimmt denn nun? Soweit ich weiß, ist das Fehler aus Krankheitsgründen grundsätzlich abgesichert und zwar so, dass der AG immer 6 Wochen fortzahlen muss und danach die Krankenkasse. Es wäre ja auch fatal, wenn man erst 3 Wochen und 4 TAge arbeiten würde und dann ein Unfall auf Arbeit passieren würde und man dann garkeinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung hätte und somit Mittellos wäre. Sie meinten wahrscheinlich, dass nicht der AG die Lohnfortzahlung in diesem Falle übernehmenmuss sondern die KK sofort einspringt, weil eben erst 6 Tage und keine 4 Wochen im Betrieb gearbeitet wurde, richtig?

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          4. Januar 2018 um 16:15

          Hallo Stephan,

          wir entschuldigen uns. Bei der Beantwortung des Kommentars ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Es ist richtig, dass es die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erst ab vier Wochen der Unternehmenszugehörigkeit gibt. Sie liegen also richtig. Vielen Dank für diesen Hinweis!

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  10. Therese J. meint

    13. Februar 2017 um 13:27

    Ich arbeite als Gfb, bin familienversichert bei meinem Mann. Vor sechs Wochen habe ich einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Jetzt ist die Frage was passiert nach den 6 Wochen mit dem Verletztengeld. Bekomme ich das und wer bezahlt es.
    Danke für die Antwort.
    LG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Februar 2017 um 13:47

      Hallo Therese J.,
      in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, sondern um einen sogenannten „Wegeunfall“. Sechs Wochen danach können Sie eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt waren. Ist es Ihnen nach dieser Zeit noch nicht möglich, Ihrer Arbeit wieder nachzugehen, erhalten Sie normalerweise Verletztengeld von Ihrer Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft ausgezahlt. Meist ist mit 80 Prozent des Bruttoeinkommens zu rechnen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Leo K. meint

    15. Februar 2017 um 17:21

    Hallo, ich habe einen Arbeitsunfall gehabt. Die nächsten 6 Wochen bezahlt ja der Arbeitgeber. Meine Frage ist, wieviel muss er bezahlen? Den bruttolohn was im Vertrag festgehalten wurde oder einen Durchschnitt der letzten Monate, weil ich viel Überstunden mache und deswegen mehr verdiene? Vielen Dank im Voraus Grüsse Leo

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Februar 2017 um 11:15

      Hallo Leo,
      da Sie Ihrer Arbeit in den nächsten 6 Wochen nicht nachgehen – und demnach auch keine Überstunden machen können – ist Ihr Arbeitgeber normalerweise dazu verpflichtet, Ihnen den im Vertrag vereinbarten Lohn zu zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Holm F. meint

    1. März 2017 um 11:49

    Hallo liebes Team!Hatte am 16.02.17.einen Arbeitsunfall.Diagnose:Achillessehnenruptur(komplett).Nach sofortiger Operation und Krankenhausaufenthalt wurde ich am 21.02.wieder entlassen.Der Unfall wurde vom Arbeitgeber und Notarzt der Berufsgenossenschaft gemeldet.Nachdem ich wieder zu Hause war,setzte sich die BG.mit Mir tel.in Verbindung,um Mir mitzuteilen,das Sie den Arbeitsunfall nicht anerkennen wollen.Unfallberichtsbogen ist Mir aber zugegangen.Meine Frage an Sie:Wie ist die Rechtslage?Danke für Ihre Auskunft.L.G.Holm.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 um 10:58

      Hallo Holm F.,
      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und die Problematik mit ihm besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Sabine G. meint

    3. März 2017 um 19:04

    Infolge eines Arbeitsunfalls mußte ich mich einer Handgelenk-OP unterziehen und bin voraussichtlich 3-4 Wochen arbeitsunfähig. Im Arbeitsvertrag steht eine Klausel das der Gehaltszuschlag(Leistungszuschlag, den ich monatlich immer erhielt) nur bei 60% monatlicher Anwesenheit gezahlt wird. Bekomme ich nun die Lohnfortzahlung in Höhe des Grundgehaltes oder in Höhe des bisher immer erhaltenen Gesamtgehaltes?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. März 2017 um 10:08

      Hallo Sabine G.,

      in der Regel wird das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate zur Berechnung herangezogen, wenn es zwischen Grundgehalt und ausgezahlten Lohn Unterschiede gibt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Anette H. meint

    13. März 2017 um 16:00

    Hallo, ich hatte am 30.1.2017 einen Blitzeisunfall auf dem Betriebslände, also Wegeunfall. Da es nun ein Betriebsunfall wat, ist die BG für mich zuständig.Nun habe ich aber seit Anfang Januar meinen Vertrag auf ganztags aufgestockt. Das heißt bis Dezember nur halbtags gearbeitet und im Dezember Überstunden zur Einarbeitung geleistet. Welches Gehalt wird nun für das Verletztengeld zugrundegelegt? Mfg und schon Mal Danke für die Hilfe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2017 um 9:37

      Hallo Anette H.,
      normalerweise richtet sich das Verletztengeld nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Petra meint

    21. März 2017 um 16:09

    Hallo
    Ich hatte am 04.08.2016 einen Arbeitsunfall.
    Hatte Verdacht auf einen Kahnbeinbruch.
    Wurde gegipst.
    Nach knapp 4 Wochen kam der Gips ab.
    Alles war blau und geschwollen.
    Hab immer gesagt das ich totale Schmerzen hab.
    Wurde in der Probzeit gekündigt.
    Bekomme meine Lohnfortzahlung von der BG.
    Konnte meine Finger monatelang nicht bewegen.
    Auch jetzt kann ich noch nicht richtig greifen und habe Schmerzen.
    Gehe täglich zur Ergo und KG.
    Gestern sagte mein Arzt ich müsste ab dem 1. APRIL wieder arbeiten gehen oder mich arbeitslos melden.
    Ich bin in der Pflege tätig.
    Bin mich am bewerben.
    Aber ich könnte noch gar nicht arbeiten.
    Meine Therapeuten halten das für einen Witz.
    Was kann ich jetzt machen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. März 2017 um 8:57

      Hallo Petra,
      wir würden Ihnen empfehlen, die Meinung eines weiteren Arztes zu Ihrer Situation einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Ute meint

    22. März 2017 um 14:32

    Wie verhält es sich, wenn man in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt ist (WfbM Beschäftigte).
    Das Werkstattentgelt wird 6 Wochen weitergezahlt.
    Nach den 6 Wochen hat man hier keinen Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse.
    Übernimmt die Krankenkasse das Verletztengeld trotz allem bei einem Arbeitsunfall?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      27. März 2017 um 11:51

      Hallo Ute,

      Krankengeld wird für gewöhnlich nur dann gezahlt, wenn eine lange Berufskrankheit vorliegt und anerkannt wurde. Entsprechend sollte die Zahlung von Verletztengeld aber bestehen, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlebt haben und länger als 6 Wochen ausfallen, also auch in Ihrem Fall. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese kann Ihnen alle notwendigen Antworten geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Edwin meint

    25. April 2017 um 14:26

    Hallo
    hatte Anfang Januar einen Betriebsunfall. Bin bis heute krank geschrieben (OP, Reha, usw.) Eigentlich hatte ich ab Mitte Februar Elternzeit angemeldet. Habe auch Elterngeld bekommen, obwohl ich krank geschrieben war. Lt. BGN musste ich jede Woche bis heute eine Krankmeldung dem Arbeitgeber vorlegen, was ich auch gemacht habe. Jetzt habe ich einen Bescheid von der Krankasse letzte Woche bekommen das mir Verletztengeld zusteht, rückwirkend. Außerdem ein Schreiben von der Elterngeldstelle das ich das bekommene Elterngeld zurück zahlen soll. Alles kein Problem.

    Hat ja alles super lange gedauert, da Es keine richtige Aufklärung vom Arbeitgeber und Krankenkasse und Berufsgenossenschaft mir gegenüber gab. War froh das sich jetzt endlich alles geklärt hatte.

    Heute ruft mich die Krankenkasse an, das der Arbeitgeber dagegen Einspruch eingelegt hat, das die Elternzeit aufgehoben wird rückwirkend (oder wie man das nennt, obwohl es ein Betriebsunfall war und der Arbeitgeber die Krankmeldungen verlangt hat. Weil das rückwirkende Verletztengeld wurde ja von der BGN festgelegt. Ich komme mir total hilflos vor. Seit Monaten warte ich auf Geld und Aufklärung, und jetzt das. Bitte helft mir. Was kann ich tun, weil im Moment verstehe ich gar nichts mehr.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 15:28

      Hallo Edwin,
      uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Alex C. meint

    27. April 2017 um 7:51

    Guten Tag…ich wurde auf Arbeit von einem Menschen mit geistiger Behinderung angegriffen, wodurch mein Handgelenk so stark verletzt wurde dass ich operiert werden muss.Da ich im Schichtdienst arbeite fallen mir nun die Zuschläge für die verlorenen Sonn- und Feiertage weg.Zusätzlich verpasse ich den Unterricht in der Berufsschule und habe privat arge Einbußen, da mein Dach neu gedeckt werden muss und ich durch die OP aber nun ausfalle und dieses nicht bewerkstelligen kann.Zusätzlich hat mein Arbeitgeber bis heute(27.04-Unfall ereignete sich am 06.04) keine Infos oder Berichte an die BG eingereicht. //Werde ich trotzdem mein mir zustehendes Geld erhalten (nach OP mind.6 Wochen Gips)? Kann ich die Firma oder den Klienten auf Schadensersatz verklagen, da mir finanzielle, persönliche (ein geplanter Motorradurlaub konnte nicht durchgeführt werden)+(Für Freunde die mir beim Dach helfen sollten, sollte ich Ihre Motorräder warten…dies fällt nun auch aus) und auch Ausbildungstechnische Defizite entstanden sind??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 15:16

      Hallo Alex C.,
      es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Klaus-Dieter K. meint

    28. April 2017 um 7:47

    Hallo,
    bin seid Juni 2016 durch einen Arbeitsunfall krank geschrieben. Ich beziehe von der Krankenkasse pro Tag 52.63EUR, bei einem Bruttoverdienst vom Mai 2016 in Höhe von 3.175EUR und eine Einmalzahlung von 1.300EUR. Meine Frage ist, ob der Betrag richtig von der Krankenkasse berechnet worden ist. In 30 Tagen bekomme ich 1.579EUR ausbezahlt. Dieser Betrag kommt mir wenig vor. Wer kann mir eine aussagekräftige Berechnung zu diesem Verletztengeld machen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 14:52

      Hallo Klaus-Dieter K.,
      normalerweise beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts. Allerdings werden im Regelfall auch Einmalzahlungen miteinberechnet, die in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit getätigt wurden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn Ihnen der Betrag zu gering vorkommt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Iris meint

    29. April 2017 um 11:55

    Guten Morgen,

    Ich bin 28 Jahre in einem Unternehmen beschäftig.Hatte vor 14 Tagen einen Arbeitsunfall mit Oberschenkelhalsbruch der operiert wurde.Jetzt falle ich mindestens 3-4 Monate aus.Kann mich mein Arbeitgeber darufhin,kündigen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2017 um 12:42

      Hallo Iris,

      üblich sind Kündigungen in solchen Fällen nur, wenn es zu immer wiederkehrenden Fehlzeiten durch Krankheiten kommt. Wegen einem Arbeitsunfall sollte es nicht gleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen. Als langjährige Mitarbeiterin genießen Sie nach § 622 BGB außerdem einen besonderen Kündigungsschutz. Warten Sie erst einmal ab. Sollte eine Kündigung vorgelegt werden, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und mit einer Kündigungsschutzklage dagegen halten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Dennis meint

    2. Mai 2017 um 16:06

    Meine Freundin hatte auf der Arbeit einen Arbeitsunfall.
    Sie hat es im Buch vermerkt und hat weiter gearbeitet, und ist zwei Tage später zum Artzt gegangen welcher nichts feststellen konnte.
    5 Tage später ist es so schlimm geworden, dass sie nicht mehr weiter arbeiten konnte.
    Ein anderer Artzt hat sie sofort krank geschrieben.

    Nun verweigert der Arbeitgeber die Zahlung. Mit der Begründung, dass sie fahrlässig gehandelt hat.
    Durch den verzögerten Arztbesuch habe sie eine Verschlimmerung ihrer Beschwerden billigend in Kauf genommen.

    Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber hat er angeboten die dauer der Krankheit nur als fehlzeit bzw. Minus Stunden zu berechnen. ( sie werden ihr vom „Freizeitkonto“ abgerechnet)

    Ist das alles so rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Mai 2017 um 17:39

      Hallo Dennis,
      es ist richtig, dass Ihre Freundin den Arbeitsunfall sofort hätte richtig melden und einen Arzt aufsuchen sollen. Da Sie das nicht getan hat, kann dies den Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Verletztengeld verwirken. Sollten sich daraus für Ihre Freundin jedoch Minusstunden ergeben, ist dies normalerweise nicht rechtens. In diesem Fall sollte sich Ihre Freundin an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Hartmut meint

    17. Mai 2017 um 9:37

    Guten Tag
    ich hatte im Mai 2014 einen Arbeitsunfall…Amputation li.Fuß..seitMärz 2017 bin ich Rentner wurde vom
    Arbeitgeber nicht gekündigt…..kann ich Ansprüche auf Urlaub u. Weihnachtsgeld stellen??
    AG hat diese jährlich gezahlt..

    Mit freundlichem Gruß
    Hartmut Braun

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2017 um 11:58

      Hallo Hartmut,

      auf diese Zahlungen besteht kein Anspruch. Jeder Arbeitgeber kann sich freiwillig dazu entschließen, diese Sonderzahlungen zu tätigen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Sven W. meint

    10. Juni 2017 um 18:41

    Hallo,
    ich hatte im März einen Arbeitsunfall ( rechtes Sprungelenk OSG )…. Nun erhalte ich von der AOK verletzten Geld. Meine Frage ist…beträgt das Geld nich 100 % incl. allen Zuschläge wie Bekozulage,Feiertage, Sonntage und Nachtzulage, als wenn ich auch an den Tagen gearbeitet habe?
    Mein Nettoverdienst war regelmäßig bei 2200 – ca 2400……nun fehlen aber gute 1000 euro..um an das Netto zu kommen. Müssen Zuschläge gezahlt werden und wehr zahlt die Jahresprämie die ich im Mai bekomme ? Warum zahlt AOK verletzensgeld nur gute 17 tage…wenn ich doch 22 Arbeitstage ( 180 – 200 std ) im Monat habe ?
    liebe Grüße aus Erding
    Sven

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Juni 2017 um 15:01

      Hallo Sven W.,
      das Verletztengeld beträgt normalerweise 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts. Sollte Ihnen die Zahlung zu gering vorkommen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und mit ihm erörtern, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist. Er kann Ihnen außerdem erläutern, ob in Ihrem Fall Zuschläge gezahlt werden müssen und wer für Ihre Jahresprämie aufkommt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Helmut meint

    20. Juni 2017 um 17:32

    Hallo liebes Arbeitsrechte Team,

    ich habe vor einigen Jahren bei einem Arbeitsunfall mein rechtes Auge verloren. Um mir einmal im Jahr eine neue Augenprothese anfertigen zu lassen habe ich jedes mal einen Tag Arbeitsausfall, den die BG auch bezahlt.
    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber eine Lohnausfallbescheinigung über den Bruttolohn mit dem Hinweis wie hoch in dem Fall der Nettolohn wäre. Diese Bescheinigung reiche ich bei der BG ein und bekomme nur den Nettoverdienst überwiesen. Ist das richtig? Wer bezahlt zB. die Lohnsteuer und Sozialabgaben?

    MfG Helmut

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Juli 2017 um 11:31

      Hallo Helmut,

      an dieser Stelle ist nicht bekannt, inwiefern die Berufsgenossenschaft als Träger auch die abzugsfähigen KOsten trägt. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft, um zu klären inwieweit die Kosten getragen werden oder ob dies im Falle der Lohnausfallbescheinigung erfolgt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Andrea meint

    21. Juni 2017 um 2:26

    Hallo,
    Mein Mann hat auf dem Weg zur Arbeit (erster Arbeitstag) einen Wegeunfall erlitten. War zuvor 2,5 Monate arbeitslos. Er wird für gute 12 Wochen ausfallen. Wer ist für die Entgeldfortzahlzng zuständig?
    Liebe Grüsse, Andrea

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Juli 2017 um 10:13

      Hallo Andrea,

      die Berufsgenossenschaft ist für die Entgeltfortzahlung zuständig.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Marion meint

    28. Juni 2017 um 7:23

    Guten Tag,
    Was ist denn, wenn die Arbeitsunfähigkeit, länger als 78 Wochen besteht? Gibt es dann weiter das Verletztengeld, wielange wird dies gezahlt?

    Liebe Grüsse
    MARION

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juli 2017 um 8:02

      Hallo Marion,
      der Anspruch auf Verletztengeld besteht normalerweise bis zu 78 Wochen, endet jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung. Dauert diese entsprechend noch an, sollten Sie auch weiterhin Verletztengeld erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Rosi B. meint

    28. Juni 2017 um 11:36

    Guten Tag !
    Wer kann mir helfen ,habe 14.04.2017 eine Arbeitsunfall gehabt.Krankengeld für 6 Wochen und BG Geld wurde bis 11.6.2017 gezahlt. Ich soll komplett ausgesteuert werden. Soll zum Arbeitsamt Arbeitslosengeld 1 beantragen.Meine Krankenkasse meint ich soll mir eine Andere suchen .

    Antworten
  28. S. Steinborn meint

    5. Juli 2017 um 7:50

    Hallo,
    Hatte im Mai einen Arbeitsunfall – Fraktur Sprunggelenk.
    Wird bei der Berechnung des Verletztengeldes nur die Hauptbeschäftigung berücksichtigt? Habe nebenher noch einen 450Euro-Job, den ich bisher jeden Monat auch voll bekomme. Habe Angst das ich extreme finanzielle Einbußen habe, bin auf die 450€ zusätzlich angewiesen um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können :-/

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 um 9:47

      Hallo S. Steinborn,
      in der Regel besteht die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung des Nebenarbeitgebers zusätzlich zu der des Hauptarbeitgebers auch bei allgemeiner Erkrankung oder einem Unfall, zu dem es in der Freizeit oder während der Hauptbeschäftigung kam.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Willi meint

    16. Juli 2017 um 23:42

    Hallo
    Ich hatte Mitte Januar einen Arbeitsunfall, und war ca. 8 Wochen arbeitsunfähig.
    Für 6 Wochen erhielt ich vom Arbeitgeber die Lohnfortzahlung.
    Die Berufsgenossenschaft hat mir auf anfrage mitgeteilt, dass für mich die
    französische Berufsgenossenschaft zuständig wäre, und diese auch von ihnen
    informiert worden ist, weil ich überwiegend in Frankreich tätig bin.
    Man hat mir geraten, mich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
    Diese lehnte aber eine „Vorleistung“ ab, weil ich bereits Rentner bin, und darauf
    keinen Anspruch hätte. Ich bin aber nach wie vor voll Berufstätig.
    Seit Mitte März, also schon 4 Monate warte ich auf eine Information wer für die
    2 Wochen eigentlich aufkommt. Die französische Berufsgenossenschaft, die angeblich
    zuständig wäre hat sich bis heute bei mir nicht gemeldet.
    Was würden Sie mir jetzt raten.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      31. Juli 2017 um 13:00

      Hallo Willi,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann sich ggf. seinerseits noch einmal mit den zuständigen Versicherern in Verbindung setzen und die Zuständigkeiten prüfen. Uns ist es an dieser Stelle nicht erlaubt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. S. meint

    31. Juli 2017 um 12:48

    Hallo liebes Arbeitsrechte.de Team,

    ich habe mich in meine Hauptjob verletzt und bin aktuell für 6 Wochen krank geschrieben. Des weiteren habe ich noch einen 450-Euro Job bei dem ich natürlich meine Arbeitsleistung auch nicht erbringen kann. In diesem 4502 Euro Job werden nur die Stunden bezahlt, die ich auch geleistet habe. Da ich die kommenden Wochen nichts leisten kann, ist hier natürlich auch kein Arbeitslohn zu erwarten.

    Ist es möglich, auch diesen Lohnverlust ausgeglichen zu bekommen? und wenn ja, muss ich mich als gesetzlich Versicherter an meinen Hauptarbeitgeber, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft wenden?

    Vielen dank für Ihre Hilfe

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. August 2017 um 13:07

      Hallo,

      auch im Falle eines Minijobs besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber. Ein Anspruch auf Krankengeld bei mehr als 6-wöchiger Arbeitsunfähigkeit besteht hingegen diesbezüglich regelmäßig nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. w. meint

    12. August 2017 um 17:04

    Hallo,
    nach dem sechsten Tag im neuen Betrieb kam ich in strömendem Regen zuhause an und übersprang die unteren Stufen der äußeren Kellertreppe um vermeintlich schneller ins Haus zu gelangen. Durch das harte Aufsetzen prellte ich meine beiden Versen. Momentan kann ich spätestens nach zwei Arbeitstagen nicht mehr laufen/arbeiten und weiß nicht wie lange meine Firma das noch mitmacht.
    Muss ich nach einer Kündigung mit irgendwem (BG, Krankenkasse, etc…) Kontakt aufnehmen?
    Wie lange dauert die Bearbeitungszeit bis zur Überweisung der Ersatzleistung ungefähr (wegen fortlaufender monatlicher Zahlungen) ?
    Dankeschön
    w

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. August 2017 um 12:06

      Hallo,

      die Zahlung von Krankengeld oder Lohnfortzahlung setzt in der Regel eine Mindestdauer der Anstellung voraus. Von Bedeutung für die Behandlung des Falles ist auch die Frage, ob das Schadensereignis als Wegeunfall deklariert wurde. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um abklären zu lassen, welche Zuständigkeiten in Ihrem Fall anzunehmen sind.

      Die Dauer der Bearbeitung und Zahlung von Krankengeld und Lohnfortzahlungen können nicht pauschal bestimmt werden. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Willi meint

    31. August 2017 um 6:49

    Ich hatte im Jahr 1991 einen anerkannten Arbeitsunfall von dem ich mich nie wieder erholt habe. 1994, 2008 und 2016 würde ich deshalb operiert. Derzeit bekomme ich Hartz IV. (Aufstocken, da meine Frau berufstätig ist) Auch vor, während und nach der OP und während der Reha.bekomme ich kein Übergangsgeld. Das Jobcenter hat sich die gezahlten Aufstockungsbeträge von der Bau BG wieder geholt. Warum bekomme ich kei Übergangsgeld und/oder Verletztengeld in Höhe der 80 % meines letzten Gehaltes zum Unfallzeitpunkt da es sich eindeutig um eine Wiedererkrankung handelt.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. September 2017 um 15:00

      Hallo Willi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen und müssen Sie an dieser Stelle an einen Anwalt für Arbeit/Sozialrecht verweisen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. P Müller meint

    7. September 2017 um 21:45

    Hallo,
    nach einem Arbeitsunfall (MiniJob 450€) falle ich für die nächsten 8 – 10 Wochen aus.
    Laut Arbeitgeber wird es keine Lohnfortzahlung geben – es sollen „aufgelaufene“ Überstunden abgegolten werden. Im Fragebogen für die BG hat der Arbeitgeber aber angegeben, daß für die ersten 6 Wochen eine Fortzahlung erfolgt. Ich halte das für bedenklich….?
    Erhält der Arbeitgeber bei einem Arbeistunfall eine Art Rückvergütung von der BG oder Kasse?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Oktober 2017 um 13:08

      Hallo P Müller,
      hat der Arbeitgeber angegeben, dass er der Lohnfortzahlung sechs Wochen lang nachkommen wird, muss er sich auch daran halten. Eine Art Rückvergütung erhält er in der Regel nicht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Andreas meint

    12. September 2017 um 11:41

    Hallo habe folgende Frage ich hatte einen Arbeitsunfall durch einen tätlichen angriff und War 6 Wochen krank ging 2 Wochen arbeiten und dann 4 Wochen in Urlaub arbeite seid 2 Wochen wieder und merke das ich mit der Situation nicht zurecht komme und wieder zum Arzt muss wer ist für mich zuständig Unfallarzt oder Hausarzt und wer zahlt Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse da es ja eine fogeerkrankung ist vielen dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. November 2017 um 12:01

      Hallo Andreas,
      wir würden Ihnen empfehlen, zunächst erneut einen Durchgangsarzt aufzusuchen und bei ihm nachzufragen, wie Sie sich weiter verhalten sollten und wer zahlen muss.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. R. Tettenb6rn meint

    20. Oktober 2017 um 12:23

    Hallo, bin nun 6Wochen krank durch Arbeitsunfall…habe in dieser Zeit Lohnfortzahlung erhalten.
    Von der Krankenkasse kam noch kein Formular zur Uebernahme des Krankengeldes. Was kann ich tun?Oder kann ich einfach abwarten

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Dezember 2017 um 11:13

      Hallo R. Tettenb6rn,

      in Ihrem Fall empfiehlt es sich auf die Krankenkasse zuzugehen, damit keine Missverständnisse geschehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Siegrun W. meint

    21. Oktober 2017 um 17:44

    1. Frage
    Im Februar 2017 hatte ich einen Arbeitsunfall. Ich war bis 18.08.17 krank. Im Anschluss daran hatte ich 30 Tage Urlaub und nun bin ich ab Oktober Rentnerin. Meine ehemaligen Arbeitskolleginnen unterschrieben neue Änderungsverträge, so dass sie ab Januar 2017 mehr Gehalt bekommen. Habe ich auch noch Anspruch auf dieses Geld?
    2. Frage
    Mein Arbeitsvertrag läuft auf 36 Stunden und ich darf 11% bei Bedarf mehr arbeiten. Dies regelt ein Arbeitszeitkonto.
    Vor dem Unfall, im Januar und Februar, arbeitete ich 40 Stunden pro Woche und und ich erhielt auch das Verletztengeld für diese Stunden bis Mitte August. Meine letzte Lohnabrechnung im September (Urlaub) wurde mit 36 Stunden pro Woche berechnet. Ist dies rechtens, oder hätten das auch 40 Stunden sein müssen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Dezember 2017 um 11:50

      Hallo Siegrun W.,
      haben Sie einen solchen Änderungsvertrag nicht unterschrieben, besteht normalerweise auch kein Anspruch auf mehr Gehalt. Sind 36 Stunden in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, erhalten Sie in der Regel auch nur diese Stunden im Urlaub ausbezahlt. Bei Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Daniel W. meint

    21. Oktober 2017 um 22:31

    Ich hatte im Februar 2017 einen Arbeitsunfall, wobei ich mir eine Knieverletzung zugezogen habe. Nach etwa 1,5 Monaten war ich lt. BG-Arzt wieder arbeitsfähig. Seit August habe ich erneut Schmerzen im Knie und bin seit September arbeitsunfähig geschrieben.
    Bis jetzt ist noch nicht abschliessend geklärt, ob es sich um eine Folgeverletzung oder eine erneute Verletzung handelt. Wie kann ich erfahren, ab wann ich Verletztengeld beantragen muss, oder kommt der Antrag automatisch von der BG?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Dezember 2017 um 11:47

      Hallo Daniel W.,
      normalerweise müssen Sie das Verletztengeld nicht selbst beantragen. Es handelt sich dabei um eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die erst dann aktiv wird, wenn Ihr Arbeitgeber sie informiert. Wir würden Ihnen daher empfehlen, abzuwarten, bis sich das Ganze geklärt hat, und dann mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. R. meint

    24. Oktober 2017 um 13:18

    ….und wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus?Habe ich ein Recht darauf?…muss ich mich darum kuemmern, oder ist es aussichtslos?
    Es ist sonst im November ausgezahlt worden.Ich bin seit 2013 im Betrieb.
    auf eine Antwort hoffend
    lg R.Tettenborn

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Dezember 2017 um 17:36

      Hallo R.,

      ob ein fester Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hier lesen Sie mehr dazu: https://www.arbeitsrechte.de/weihnachtsgeld/

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Reni K. meint

    26. Oktober 2017 um 20:52

    Hallo liebes Team….
    ich hatte im August einen BG Unfall und bin nun über die 6Wochen…alles ok, bis dato. Nun muss doch operiert werden ( Meniskus und Knorpelschaden unter der Patella)Ambulant . Ich habe 2 Kinder von 6 und 7 Jahren. Der kleine ist Krank Pflegegrad 4 und mein Mann Versorgt den Lütten …nun Facto ist es so, das die OP geplant war, wir alles zur Betreuung organisiert haben. Nun wurde die OP um 1 Woche verschoben. Ich bat um eine Verordnung einer Hauswirtschaftshilfe, was ich auch vom BG Arzt bekam. Die BG fühlt sich da aber nicht zuständig, Aussage der BG “ das Kind hat mit dem Unfall nichts zu tun“…

    Antworten
  40. Dietmar L-R meint

    30. Oktober 2017 um 9:14

    Hallo liebes Arbeitsrechte.de Team;

    ich hatte am 10.10. einen Wegeunfall von meinem Minijob mit meinem Roller auf dem Nachhauseweg. Hier wurde ich von einem entgegenkommenden Fahrzeug in einer Linkskurve geblendet und kam von der Strasse ab und stürzte.
    Ich wurde im Krankenhaus behandelt und Unfallbericht wurde über Minijob auch an BG weitegeleitet.
    Minijob ist ange,eldet und auch vom Hauptarbeitgeber schriftlich genehmigt.

    Nun wurde mir vom Personlawesen mitgeteilt das mein Haubtarbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet.
    Nach Rücksprache mit der Krankenkasse und div. Interneturteile wurde mir mitgeteilt, dass der Hauptarbeitgeber trotzdem bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss; dies wurde auch von der Krankenkasse gegenüber dem Personaler erläutert und trotzdem wird ide Lihnfortzahlung verweigert.

    Meine Frage: muss der Hauptarbeitgeber die Lohnfortzahlung leisten ? und wie komme ich jetzt an mein Geld für die 2 Wochen Krankheit ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 11:17

      Hallo Dietmar,
      der Hauptarbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Sollte sich dieser weigern, sollte schnellstmöglich ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. H. Fehse meint

    2. November 2017 um 1:38

    Hallo.
    Ich hatte im August einen Arbeitsunfall, deswegen ist mein kompletter September Lohn über die BG gelaufen. Allerdings habe ich nur 152Stunden bezahlt bekommen, die letzten 12Monate habe ich für 192Stunden Lohn erhalten.
    Ist das zulässig?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Dezember 2017 um 12:19

      Hallo H. Fehse,
      nach 6 Wochen Krankheit wird die Lohnfortzahlung vom Krankengeld abgelöst, das durchaus nur ein Teil des vollständigen Lohns darstellen kann. Fragen dazu können Sie an Ihre Versicherung oder die BG wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Zeise meint

    2. November 2017 um 22:17

    Hallo,
    Ich hatte einen Arbeitunfall und bin nun seit über 6 Wochen krank geschrieben, falle also aus der Entgeltfortzahlung raus. Die letzte Abrechnung zeigt bereits einen verminderten Verdienst. Wann und wie bzw. von wem bekomme ich jetzt Bescheid über das Verletztengeld? Oder muss ich mich darum kümmern? Wenn ja, wo muss ich mich melden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 8:48

      Hallo Zeise,

      wegen der Zahlung sollten Sie sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Sandra meint

    9. November 2017 um 11:13

    Hallo zusammen
    Ich hatte Ende Oktober 2017 einen Arbeitsunfall den ein Kollege verursacht hat bin beim Arzt gewesen und für erstmal 5tage krankgeschrieben worden danach bin ich wieder zur Arbeit gegangen nur habe immer Schmerzen gehst und bin jetzt wieder für 8tage krankgeschrieben bin noch bis Ende November in Probezeit da ich an dem Unfall nicht schuld bin habe ich mit Konsequenzen zu rechnen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 11:59

      Hallo Sandra,

      das Gesetz verbietet in der Regel die Kündigung oder andere nachteile wegen unverschuldeter Krankheit.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Stephan meint

    10. November 2017 um 15:34

    Sehr geehrtes Team von Arebitsrechte.de,

    ich arbeitete erst 2 Wochen in meinem neuen Betrieb, hatte einen Arbeitsunfall und der zuständige D-Arzt ist der Meinung dass solche Unfälle wie mir passiert keine wären, sondern dies im Rahmen der normalen Tätigkeit eben ständig passieren würde und es eher unter „selbstverschuldete Dummheit“ oder Berufskrankheiten fiele und somit kein BG Unfall mehr wäre. Es handelt sich dabei um einen logistischen Beruf mit Sendungen/Pakten etc wobei das Handgelenk bei einem sehr schwer zu bewegendem Transportwagen durch eine Ruckbewegung sowie beim Beladen durch leichtes Verdrehen der Hand überlastet wurde und nun ein Schaden auf dem MRT zu sehen ist, jedoch kein Knochenbruch oder Sehnen- / Bänderriss. Dennoch ist die Hnad seit nun mehreren Wochen nicht mehr schmerzfrei belastbar und der AG hat von seinem Recht einer fristgerechten Kündigung während der Probezeit gemacht bis End des Monats. Bis dahin werde ich zudem wohl auch noch krankgeschrieben bleiben müssen, da die Verletzung langwierig in der Ausheilung sein kann bis die Hand wieder vollständig schmerzfrei belastet werden kann, was auch nötig ist in dem Job.

    Nun ist die Frage, wie soll ich mich verhalten, wenn der D-Arzt eine weitere Behnadlung und Krankschreibung nicht mehr über einen BG Fall abwicklen will, weil dieser eben sagt, dass dies kein eindeutiger Unfall im Sinne der Berufsgenossenschaft sei und was ist mit den bis jetzt ausgefallenen Tagen, werden diese nun gar nicht bezahlt und vor allem was ist mit der Kündigung in der Probezeit und während der Krankschreibung? Und nein ich kann mir keinen Anwalt leisten, weil ich aus der Arbeitslosigkeit endlich einen Job gefunden habe und das zweite Gehalt für Nov. eigentlich das erste volle Gehalt seit Jahren gewesen wäre.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2018 um 16:50

      Hallo Stephan,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, besteht in einigen Städten (z. B. Berlin oder Hamburg) die Möglichkeit, eine sogenannte öffentliche Rechtsauskunftsstelle aufzusuchen. Dazu bedarf es jedoch meist eines Beleges Ihrer aktuellen finanziellen Situation.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Bea meint

    25. November 2017 um 13:58

    Hallo ich bin in voller Erwerbsminderungsrente und arbeite beim Malteser Hilfsdienst im Behindertenfahrdienst auf 450 €. ich hatte einen Arbeitsunfall der bei der BG gemeldet wurde. Jetzt muss ich an der Schulter operiert werden und es wird mit Sicherheit 3-4 Monate dauern bis ich wieder einsatzbereit bin. Habe ich nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung Anspruch auf Lohnzahlung durch BG?

    lg Bea

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Januar 2018 um 11:53

      Hallo Bea,
      bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls sowie für die Dauer der medizinischen Rehabilitation zahlt die BG nach Ablauf der Entgeltfortzahlung das sogenannte Verletztengeld. Die Voraussetzungen für eine solche Zahlung sind in § 45 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt.
      Eine Beurteilung, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können und dürfen wir nicht vornehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Romy F. meint

    6. Dezember 2017 um 9:36

    Hallo,

    mein Mann ist seit 01.06.2017 krank geschrieben auf Grund einer Sprunggelenksarthrose im rechten Fuss. Dies ist die Folge eine Arbeitsunfall vor 19 Jahren. Dies wurde auch operiert und eine Versteifung vorgenommen.
    Ist die Berufsgenossenschaft verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen auch wenn er jetzt in einer anderen Branche tätig ist. ( früher Dachdecker heute Chemie)

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Februar 2018 um 16:02

      Hallo Romy,

      Weihnachtsgeld ist eine Gratifikation, die freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden kann. Das bedeutet nicht, dass es durch die BG übernommen wird.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Marita A. meint

    7. Dezember 2017 um 20:49

    Es war ein Arbeitsunfall im Oktober. Arbeitgeber erkennt das nicht an. AU wurde der Berufsgenossenschaft durch Arzt und mich gemeldet. Ich bin heute noch krank und habe bis jetzt
    noch kein Krankengeld (6 Wochen) vom Arbeitgeber erhalten. Wo kann ich mich hinwenden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Februar 2018 um 9:30

      Hallo Martina,

      wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt bzw. die Lohnfortzahlung vorenthält, sollten Sie sich an ein Anwalt für Arbeitsrecht und das Arbeitsamt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Jenny meint

    11. Dezember 2017 um 17:47

    Guten Abend
    Mein Mann hatte am 10.11.17 einen arbeitsunfall dieser ist passiert da sich ein fensterrahmen in der Maschine verkeilte mein Mann hat die Maschine nicht abgeschaltet und den rahmen so befreit und sich damit den unterarm massiv gequetscht. Jetzt meine frage ist der unfall selbstverschuldet oder nicht? Und kann der arbeitgeber den lohn für die ausfalltage einbehalten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Februar 2018 um 11:22

      Hallo Jenny,

      es ist uns nicht möglich die Situation aus diesen Schilderungen heraus zu bewerten. Sollten Sie in eine Konfliktsituation geraten kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Manfred meint

    13. Dezember 2017 um 0:59

    Mein Sohn hatte bereits in der 2. Woche seiner Ausbildung einen Arbeitsunfall und war 5 Wochen arbeitsunfähig, in die Berufschule (2 Tage/Woche) ist er mit Fuß- und Beinschiene schon nach 2 Wochen wieder gegangen. Der Arbeitgeber hat ihm nun für die ersten 3,5 Wochen der AU keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Auf der Abrechnung steht Unterbrechung ab. 25.10. Kranken(tage)geld bei Krankheit/Kur. Ist das – trotz Berufschulbesuchs – so richtig? Kann er bei der Krankenkasse dann das Verletztengeld beantragen – zugesandt wurde ihm nichts.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Februar 2018 um 15:51

      Hallo Manfred,

      einen Lohnausfall darf es bei Krankheit nicht geben. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen, wenn der Ausbildungsbetrieb stur bleibt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. W. Manfred meint

    15. Dezember 2017 um 0:19

    Hallo Arbeitsrechtsteam,
    mein Sohn hatte als frischgebackener Azubi gleich am 6. Arbeitstag einen selbst verschuldetem Unfall (Gabelstapler rollte auf seinen Fuß), der zu 4 1/2 Wochen Arbeitunfähigkeit führte. Im wurde nun mit dem Hinweis Kranken(tage)geld, für 3 Wochen die Ausbildungsvergütung gekürzt. Hat er Anspruch auf Verletztengeld und wie kann er das beantragen. Von alleine ist da nichts passiert.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      8. Februar 2018 um 16:45

      Hallo Manfred,

      normalerweise ist bei einer Ausbildung der Arbeitgeber verpflichtet, dem Azubi 6 Wochen lang Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall zu zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Azubi bereits mehr als 4 Wochen im Betrieb arbeitet.

      Ist die Betriebszugehörigkeit kürzer, zahlt in der Regel die Krankenversicherung stattdessen so lange Krankengeld, bis der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung gewährt.

      Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht erst nach 6 Wochen, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Verletztengeld.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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