Key Facts
- Nicht jede Führungskraft ist automatisch ein leitender Angestellter. Letzterer muss mindestens eines der drei Kriterien aus § 5 Abs. 3 BetrVG erfüllen: Entscheidungsbefugnis über Personal, Generalvollmacht/Prokura oder strategische Entscheidungsfreiheit.
- Leitende Angestellte werden nicht vom Betriebsrat vertreten. Außerdem sind sie vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausgenommen, sodass sie Überstunden machen können, ohne diese ausgleichen zu müssen.
- Leitende Angestellte genießen größtenteils den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Arbeitgeber kann unter Umständen das Arbeitsverhältnis mit einem leitenden Angestellten durch Zahlung einer Abfindung auflösen.
Was ist ein leitender Angestellter eines Unternehmens?
Inhalt
Ein leitender Angestellter ist laut Definition ein Angestellter mit hoher Entscheidungsfreiheit. In der Regel ist er in unternehmerische Prozesse eingebunden und übernimmt die Leitung von Personalabteilungen.
Leitende Angestellte sind weiterhin Arbeitnehmer eines Unternehmens. Sie sind z. B. sozialversicherungspflichtig oder können vor dem Arbeitsgericht klagen. Jedoch gelten für sie verschiedene Sonderregelungen bzw. Einschränkungen. Zum Beispiel findet ein Großteil des Betriebsverfassungsgesetzes keine Anwendung auf leitende Angestellte.
Dürfen leitende Angestellte den Betriebsrat mitbestimmen?
Nein, sie sind nämlich vom Betriebsverfassungsgesetz größtenteils ausgenommen. Sie werden also nicht vom Betriebsrat vertreten und haben kein Mitbestimmungsrecht. Nach § 1 SprAuG können leitende Angestellte jedoch von einem Sprecherausschuss vertreten werde. Dieser übernimmt eine ähnliche Funktion wie der Betriebsrat.
Wie unterscheidet sich ein leitender Angestellter von einer Führungskraft? Sowohl Führungskräfte als auch leitende Angestellte sind wichtige Figuren eines Unternehmens, die dessen Werte und Interessen vertreten. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, doch nicht jede Führungskraft ist automatisch ein leitender Angestellter. Grundsätzlich gilt: trifft keiner der nachfolgenden Punkte der Checkliste auf die Führungskraft zu, ist sie kein leitender Angestellter.
§ 5 Abs. 3 BetrVG regelt, wann ein Mitarbeiter als leitender Angestellter eingestuft wird. Dazu legt das Betriebsverfassungsgesetz drei Kriterien fest. Mitarbeiter müssen mindestens einen dieser Punkte erfüllen, um leitende Angestellte zu sein.
Checkliste: Wann ein leitender Angestellter auch als solcher gilt

Gibt es bei beiden Positionen auch einen rechtlichen Unterschied? Ja, ein leitender Angestellter und eine Führungskraft sind auch im rechtlichen Sinne verschieden, wie die nachfolgenden Abschnitte zeigen.
Gilt für leitende Angestellte auch das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz legt die maximalen Arbeitsstunden der Arbeitnehmer fest. Das Gesetz gilt sozusagen als Schutzmaßnahme, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Leitende Angestellte sind jedoch von einigen dieser Maßnahmen befreit. § 18 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schließt „leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes“ nämlich davon aus.
Was bedeutet das für leitende Angestellte also genau? Sie müssen die reguläre tägliche Arbeitszeit von acht Stunden beispielsweise nicht einhalten. So haben sie die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu verlängern und Überstunden zu leisten, ohne diese später abgleichen zu müssen.
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch für leitende Angestellte aus? Da sie trotz Sonderregelungen zu den Arbeitnehmern gehören, besteht weiterhin nach § 1 Bundesurlaubsgesetz ein Anspruch auf Erholungsurlaub.
Die Kündigung: Hat ein leitender Angestellter Kündigungsschutz?
Ein leitender Angestellter unterliegt der Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Das bedeutet, dass eine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende erfolgen muss, sofern der Arbeitsvertrag keine längere Frist vorsieht. Nach KSchG besteht auch ein gewisser Kündigungsschutz für leitende Angestellte, da sie weiterhin als Arbeitnehmer gelten. Der Arbeitgeber darf sie nicht ohne Grund kündigen, sondern nur aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen.
Das Kündigungsschutzgesetz legt jedoch eine etwas strengere Definition eines leitenden Angestellten vor als § 5 Abs. 3 BetrVG. Laut § 14 Abs. 2 KSchG ähneln leitende Angestellte eher den Betriebsleitern oder Geschäftsführern. Sie gelten nur dann als solche, wenn sie „zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt“ sind. Leitende Angestellte, die dieser Definition entsprechen, haben nur einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Folgende Sonderreglungen greifen:
- Der Arbeitgeber kann den leitenden Angestellten „einfacher“ kündigen. Das heißt, sogar private Delikte oder Fehlverhalten, welche ein negatives Licht auf das Unternehmen werfen, sind bereits Grund einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung.
- Der Arbeitgeber bezieht im Falle einer Kündigung nicht den Betriebsrat ein, sondern den Sprecherausschuss.
- Spricht der Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung aus, hat er dennoch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Begründung aufzulösen. Der leitende Angestellte hat dabei Anspruch auf eine Abfindung.
- Kommt es zu einer Abfindung, bekommt ein leitender Angestellter trotzdem Arbeitslosengeld. Es kommt also nicht zu einer Sperrzeit.
Abfindungen für gekündigte leitende Angestellte
Einigen sich Arbeitgeber und leitender Angestellter auf eine Abfindung, beträgt diese in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Laut § 10 Abs. 1 KSchG beträgt sie maximal 12 Monatsgehälter. Für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit kann sie gemäß Abs. 2 auf bis zu 18 Monatsgehälter steigen.
Hat ein leitender Angestellter auch Nachteile im Vergleich zu normalen Angestellten?
Leitende Angestellte genießen oft eine gewisse Nähe zum Arbeitgeber und den Interessen des Unternehmens. Zudem profitieren sie von mehr Entscheidungsfreiheit. Diese Position birgt jedoch auch gewisse Nachteile.
Zum einen sind leitende Angestellte an strengere Verhaltensregeln gebunden – sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld. Begeht ein Arbeitnehmer ein privates Fehlverhalten, etwa ein Verkehrsdelikt oder ein Fehlverhalten unter Alkoholeinfluss, ist das Risiko einer Kündigung geringer als bei einem leitenden Angestellten.
Einem leitenden Angestellten muss auch im privaten Umfeld bewusst sein, wie sein Verhalten den Ruf des Arbeitgebers oder des Unternehmens beeinflusst. Begeht er einen dieser Delikte, droht unter Umständen eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung.
Auch die fehlende Reglementierung rund um die Arbeitszeit kann sich als Nachteil erweisen. Ein leitender Angestellter darf Überstunden machen und sogar sonntags arbeiten – sie sind also quasi rund um die Uhr erreichbar. Dadurch besteht das Risiko, dass sie zu viele Stunden arbeiten. Dies bringt die gesunde Work-Life aus dem Gleichgewicht und kann Überarbeitung oder Burnout zur Folge haben.
FAQ: Leitende Angestellte
Die Definition leitender Angestellter im BetrVG ist in § 5 Abs. 3 vorzufinden. Arbeitnehmer, die bspw. eine Generalvollmacht haben, sind leitende Angestellte. Weitere Kriterien finden Sie in dieser Liste.
Nein, nicht jede Führungskraft ist ein leitender Angestellter. Umgekehrt sind leitende Angestellte in vielen Fällen jedoch auch in einer Führungsposition.
Nein, leitende Angestellte sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Sie sind somit nicht an die festgelegte maximale Arbeitszeit gebunden und können auch Überstunden ohne Ausgleich leisten.
Kommentar hinterlassen