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Kündigungsfrist im Einzelhandel: Gibt es spezielle Regelungen?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Welche Vorschriften gibt es zur Kündigungsfrist im Einzelhandel?
Welche Vorschriften gibt es zur Kündigungsfrist im Einzelhandel?

Kurz & knapp: Kündigungsfrist im Einzelhandel

Welche Kündigu‌ngsfrist gilt im Einzelhandel?

Welche Kündigu‌ngsfrist Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer im Einzelhandel einhalten müssen, wenn eine der beiden Parteien das Arbei‌tsverhältnis beenden möchte, kann sich aus den gesetzlichen Mindestvorgaben, dem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag ergeben. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine pauschale Aussage über die einzuhaltende Frist bei einer Kündi‌gung im Einzelhandel zu treffen.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigu‌ngsfrist im Einzelhandel?

Die gesetzliche Kündigu‌ngsfrist im Einzelhandel für Arbeitnehmer liegt laut § 622 Absatz 1 BGB bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Welche gesetzliche Kündigu‌ngsfrist für Arbeitgeber im Einzelhandel Anwendung findet, ist abhängig davon, wie lange der zu kündigende Arbeitnehmer bereits im Unternehmen tätig ist. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der jeweils geltenden Fristen.

Wie lang ist die tarifliche Kündigun‌gsfrist im Einzelhandel?

Welche Kündigun‌gsfrist im Einzelhandel gilt, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, richtet sich stets nach den Angaben in diesem Vertrag. Ein Beispiel für mögliche tarifliche Kündigu‌ngsfristen im Einzelhandel finden Sie an dieser Stelle.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigungsfrist im Einzelhandel
  • Welche Kündigungsfrist im Einzelhandel maßgeblich sein kann
    • Einzelhandel: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
    • Gesetzliche Kündigungsfrist im Einzelhandel für Arbeitgeber
    • Wo liegt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit im Einzelhandel?
  • Mögliche Kündigungsfrist in einem Tarifvertrag für den Einzelhandel

Welche Kündigungsfrist im Einzelhandel maßgeblich sein kann

Supermärkte, Möbelhäuser, Bekleidungsgeschäfte, Drogerien oder Baumärkte: Jegliche Geschäfte, die eher kleine Warenmengen direkt an Verbraucher verkaufen, gehören grundsätzlich zum Einzelhandel. Doch welche Kündigungsfrist findet in solchen Einrichtungen Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll?

Das Wichtigste vorneweg: Welche Kündigungsfrist im Einzelhandel für Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber maßgeblich ist, kann sich aus den gesetzlichen Mindestvorgaben, dem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag ergeben. Eine pauschale Aussage über die einzuhaltende Frist bei einer Kündigung im Einzelhandel ist daher nicht möglich. Welche Optionen es gibt, erklären wir im Folgenden.

Einzelhandel: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Wo liegt die gesetzliche Kündigungsfrist einer Verkäuferin im Einzelhandel?
Wo liegt die gesetzliche Kündigungsfrist einer Verkäuferin im Einzelhandel?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten. Im ersten Absatz des genannten Paragraphen steht geschrieben:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

In einem Tarifvertrag kann diese Frist sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Ein Arbeitsvertrag hingegen kann normalerweise nur eine längere Kündigungsfrist vorsehen. Eine Ausnahme gilt laut § 622 Absatz 5 BGB, sollte es sich um eine bis zu dreimonatige Aushilfstätigkeit handeln. Die Kündigungsfrist einer Aushilfe im Einzelhandel darf demzufolge im Arbeitsvertrag mit weniger als vier Wochen beziffert sein, sofern das Arbeitsverhältnis höchstens drei Monate lang besteht.

Gesetzliche Kündigungsfrist im Einzelhandel für Arbeitgeber

Wie die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber im Einzelhandel aussieht, ist abhängig davon, wie lange der zu kündigende Arbeitnehmer bereits im Unternehmen tätig ist. Diese Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick:

Beschäfti­gungs­dauerKündi­gungs­fristKündi­gung zum ...Lohnt eine Prü­fung?
bis 6 Monate2 Wochenjeden TagHier prüfen **
bis 2 Jahre4 Wochen15. / Monats­endeHier prüfen **
2 - 5 Jahre1 MonatMonats­endeHier prüfen **
5 - 8 Jahre2 MonateMonats­endeHier prüfen **
8 - 10 Jahre3 MonateMonats­endeHier prüfen **
10 - 12 Jahre4 MonateMonats­endeHier prüfen **
12 - 15 Jahre5 MonateMonats­endeHier prüfen **
15 - 20 Jahre6 MonateMonats­endeHier prüfen **
20 Jahre und mehr7 MonateMonats­endeHier prüfen **
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Wichtig: Allgemein gilt diese verlängerte Kündigungsfrist im Einzelhandel zwar nur für Arbeitgeber, arbeitsvertraglich kann allerdings geregelt sein, dass sich beide Parteien daran halten müssen. Es darf jedoch in keinem Fall eine längere Frist für Arbeitnehmer vereinbart werden als für Arbeitgeber. Dies besagt § 622 Absatz 6 BGB.

Wo liegt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit im Einzelhandel?

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Einzelhandel in der Probezeit beträgt zwei Wochen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist im Einzelhandel in der Probezeit beträgt zwei Wochen.

Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, haben gemäß § 622 Absatz 3 BGB sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Recht, die Zusammenarbeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu jedem Tag zu beenden. Die gesetzliche Probezeit darf höchstens auf sechs Monate festgesetzt sein.

Auch hier gilt: Sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag kann eine längere Kündigungsfrist im Einzelhandel während der Probezeit festgesetzt werden.

Gut zu wissen: Eine Kündigung in der Probezeit darf ohne Angabe von Gründen erfolgen. Zudem greift (noch) kein Kündigungsschutz, sodass Sie beispielsweise leicht im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung entlassen werden können. Sind Sie sich unsicher, ob die Entlassung in Ihrem individuellen Fall wirksam ist, sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Mögliche Kündigungsfrist in einem Tarifvertrag für den Einzelhandel

Tarifverträge enthalten allgemeine Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen in einer bestimmten Branche. Dabei kann es sich beispielsweise um Vorschriften zum Urlaubsanspruch, zur Arbeitszeit oder zu Kündigungsfristen handeln. Sogenannte Manteltarifverträge, die im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltstarifverträgen langfristiger ausgerichtet sind, gibt es so gut wie für jede Branche – der Einzelhandel stellt hierbei keine Ausnahme dar.

Tarifverträge für den Einzelhandel beziehen sich grundsätzlich auf das jeweilige Bundesland, in dem sich das Unternehmen befindet. Um zu verdeutlichen, wie sich die Kündigungsfrist im Einzelhandel laut Tarifvertrag von den gesetzlichen Vorgaben unterscheiden kann, schauen wir uns den „Manteltarifvertrag zwischen dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vertreten durch die Landesbezirksleitung Nordrhein-Westfalen“ genauer an:

Gilt ein Tarifvertrag im Einzelhandel, kann die Kündigungsfrist von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Gilt ein Tarifvertrag im Einzelhandel, kann die Kündigungsfrist von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
  • Gemäß diesem Tarifvertrag für den Einzelhandel beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer sechs Wochen zum Monatsende.
  • Einzelvertragliche Abweichungen sind zulässig, solange eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat eingehalten wird.
  • Ist der betroffene Arbeitnehmer bereits seit mehr als fünf Jahren im Unternehmen beschäftigt, verlängert sich für Arbeitgeber die Kündigungsfrist im Einzelhandel. Sie beträgt bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als fünf Jahren drei Monate, bei mehr als acht Jahren vier Monate, bei mehr als zehn Jahren fünf Monate und bei mehr als zwölf Jahren sechs Monate.
  • Laut diesem Tarifvertrag für den Einzelhandel kann die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gleichermaßen verlängert werden.
  • Wird eine Probezeit vereinbart, so dauert sie normalerweise nicht länger als drei Monate. Die Frist für eine Kündigung liegt bei zwei Wochen.
  • Bei einer Probezeit, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgeht, liegt gemäß diesem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber in dem Zeitraum, der die drei Monate überschreitet, bei einem Monat zum Monatsende.
  • Im Falle einer Aushilfstätigkeit für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist im Einzelhandel fünf Kalendertage.

Wichtig: Ein Tarifvertrag gilt in der Regel nur dann, wenn Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber tarifgebunden sind, wenn die Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag festgehalten ist oder wenn der Vertrag als allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit (Stand: 1. April 2022).

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

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Kommentare

  1. K.T. meint

    13. Januar 2024 at 15:46

    Hallo,vielleicht können sie mir weiterhelfen. Ich möchte von einem privaten R. Kaufmann zu einem normalen R. wechseln. Muss ich da auch eine Kündigungsfrist einhalten

    Antworten

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