Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Kündigungsgründe
  • Kündigung wegen Burnout

Kündigung wegen Burnout: Wann es eine Sperrfrist gibt

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Kündigung wegen Burnout

Kann man wegen Burnout gekündigt werden?

Zunächst ist Burnout kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber muss mindestens prüfen, ob eine Umgestaltung der Tätigkeiten oder ein anderer Arbeitsbereich eine Alternative sind. Ausgeschlossen ist eine Kündigung wegen Burnout aber nicht. Hier lesen Sie mehr dazu.

Kann ich wegen Burnout fristlos kündigen?

Wenn sie wegen Burnout kündigen wollen, kann eine fristlose Kündigung unter Umständen möglich sein. Fristlos zu kündigen ist wegen Krankheit nicht möglich, außer es liegt ein wichtiger Grund vor, wie z. B. die Unzumutbarkeit die Arbeit fortzuführen.

Was gilt bei einer Burnout-Kündigung beim Arbeitslosengeld?

Wenn Sie wegen Burnout eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten, gilt für Sie in der Regel keine Sperrzeit. Allerdings kann es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung wegen Burnout geben. Mehr zu den Sperrfristen lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigung wegen Burnout
  • Wegen Burnout gekündigt: Welche Regeln gelten?
    • Kündigung wegen Burnout: Das gilt beim Arbeitslosengeld

Wegen Burnout gekündigt: Welche Regeln gelten?

Eine Kündigung wegen dem Erschöpfungssyndrom Burnout durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.
Eine Kündigung wegen dem Erschöpfungssyndrom Burnout durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.

Wenn Sie als Arbeitnehmer an Burnout erkrankt sind, kann dies auch zu Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber führen. Und auch für Sie selbst kommen durch mögliche Fragen, wie z. B. ob Ihnen eine Kündigung wegen dem Erschöpfungssyndrom droht, weitere Belastungen auf.

Eine Kündigung wegen Burnout ist für Arbeitgeber sehr schwierig. Im Normalfall ist Burnout alleine kein wirksamer Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber muss, wenn er Ihnen wegen Burnout eine Kündigung ausstellen will, mehrere Faktoren beachten. Erst wenn die folgenden vier Faktoren alle erfüllt sind, ist wirksame eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Burnout möglich:

  • Ihre Gesundheitsprognose muss negativ sein.
  • Es besteht keine zumutbare Alternative zu Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz (z. B. Arbeiten im Home Office, anderer Tätigkeitsbereich, Wechsel auf Teilzeit etc.).
  • Das Unternehmen wird in seinen betrieblichen Abläufen erheblich durch Ihre Erkrankung beeinträchtigt.
  • In einer Interessenabwägung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber kommt heraus, dass die Beeinträchtigungen für Ihn unzumutbar wären.

Sie selbst können jederzeit kündigen, wenn Sie wegen Burnout nicht mehr in der Lage sind, Ihre Beschäftigung fortzuführen. Bedenken Sie allerdings, dass eine Eigenkündigung einige Nachteile für Sie haben kann. Insbesondere riskieren Sie mit einer eigenen Kündigung wegen Burnout eine mögliche Abfindung und Sperrfristen beim Arbeitslosengeld.

Als Alternative zu einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag wegen Burnout einigen. Dieser geht in der Regel mit einer Abfindungszahlung einher und wird einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart.

Und was ist, wenn ich fristlos kündigen will? Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund (z. B. in Form der Unzumutbarkeit der Fortführung der Arbeit) vorliegt. Dies kann bei Burnout der Fall sein, insbesondere wenn die Kündigung auf ärztlichen Rat mit Diagnose Burnout erfolgt.

Kündigung wegen Burnout: Das gilt beim Arbeitslosengeld

Wegen Burnout eine Kündigung erhalten? Eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld ist unwahrscheinlich.
Wegen Burnout eine Kündigung erhalten? Eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld ist unwahrscheinlich.

Wenn Sie nach Ihrer Kündigung wegen Burnout Arbeitslosengeld beantragen, stellt sich für Sie möglicherweise die Frage nach eventuellen Sperrfristen. Dabei kommt es letztendlich darauf an, ob Sie wegen Burnout gekündigt wurden oder ob Sie sich selbst dazu entschieden haben, Ihren Job zu kündigen, weil Sie wegen Burnout keine Aufrechterhaltung Ihrer Arbeitsleistung garantieren konnten.

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tritt nur sehr selten ein, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden sind. So ist es auch bei einer Kündigung wegen Burnout. In der Regel werden Sperrzeiten nur verhängt, wenn eigenes Verschulden, wie z. B. eine Eigenkündigung oder eindeutiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz, Grund für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld sind.

Haben Sie wegen Burnout eine Kündigung erhalten, kann Arbeitslosengeld für Sie gesperrt werden, wenn Sie zuvor eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit vonseiten des Arbeitgebers abgelehnt haben. Ansonsten droht Ihnen insbesondere bei eigener Kündigung wegen Burnout eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Die Sperrfrist beträgt zwölf Wochen und beginnt mit dem Tag der Arbeitslosigkeit.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,19 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag: Ist das überhaupt möglich?
  • Ist eine fristlose Kündigung auch rückwirkend möglich?
  • Fristlose Kündigung: Wie eine Sperrfrist vermieden werden kann
  • Kündigung vom Arbeitsvertrag per Mail: Laut Arbeitsrecht möglich?
  • Fristlose Kündigung: Wird trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt?
  • Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung: Ablauf und Voraussetzungen
  • Ungerechtfertigte fristlose Kündigung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?
  • Fristlose Kündigung: Wann ein Schadensersatz gerechtfertigt sein kann
  • Fristlose Kündigung: Wie die Zustellung erfolgen sollte!

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige