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Kündigung in der Schwangerschaft: Ist das möglich?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Morgendliche Übelkeit, Stimmungsschwankungen und ein stetig wachsender Babybauch: Schwangere Frauen müssen sich mit so einigem herumschlagen. Viele sind zudem unsicher, wie sich ihr Leben in Zukunft ändern wird und spüren eine gewisse Überforderung, vor allem wenn es um finanzielle Aspekte geht.

Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiterinnen, die schwanger sind, eine Kündigung aussprechen?
Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiterinnen, die schwanger sind, eine Kündigung aussprechen?

Zumindest was den letzten Punkt angeht, können werdende Mütter aufatmen, denn Arbeitgeber müssen ihren schwangeren Mitarbeiterinnen während dieser ohnehin schon überwältigenden Zeit einen besonderen Schutz zukommen lassen. Die Vorschriften dazu finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Kurz & knapp: Kündigung in der Schwangerschaft

Ist eine Kündigung in der Schwangerschaft erlaubt?

Gemäß § 17 Absatz 1 MuSchG ist eine Kündigung in der Schwangerschaft nicht erlaubt.

Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Dazu muss der Arbeitgeber jedoch von der Schwangerschaft gewusst haben oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens darüber informiert werden.

Wann kann eine Kündigung in der Schwangerschaft rechtens sein?

Teilen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft nicht mit, können sie – auch wenn sie schwanger sind – gekündigt werden. In diesem Fall gilt normalerweise kein Kündigungsverbot. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Was einige schwangere Arbeitnehmerinnen wohl am meisten fürchten, ist eine Kündigung während der Schwangerschaft. Doch ist es überhaupt erlaubt, einer werdenden Mutter zu kündigen? Der Beantwortung dieser Frage widmen wir uns im Ratgeber. Zusätzlich erhalten Sie wissenswerte Informationen rund um die Themen Schwangerschaft und Kündigung.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Kündigung in der Schwangerschaft
  • Was besagt das Mutterschutzgesetz zu einer Kündigung bei Schwangerschaft?
    • Wann ist eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich?

Was besagt das Mutterschutzgesetz zu einer Kündigung bei Schwangerschaft?

Kündigung in der Schwangerschaft: Egal ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen, sie ist nicht erlaubt.
Kündigung in der Schwangerschaft: Egal ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen, sie ist nicht erlaubt.

„Darf man Schwangere kündigen?“ – immer wieder kommt es zu Situationen, in denen sich Arbeitgeber diese Frage stellen. Die Antwort darauf befindet sich in § 17 Absatz 1 MuSchG:

Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig

  1. während ihrer Schwangerschaft,
  2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
  3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,

wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.[..]“

Demzufolge ist eine Kündigung bei vorliegender Schwangerschaft nicht erlaubt, da ein spezieller Kündigungsschutz greift. Das Gleiche gilt für einen Zeitraum von vier Monaten nach der Entbindung. Eine Kündigung in der Schwangerschaft während der Probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Die Voraussetzung dafür besteht jedoch darin, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste.

Dass eine schwangere Arbeitnehmerin den Arbeitgeber über ihren Zustand in Kenntnis setzen sollte, ist in § 15 MuSchG definiert. Dies ist darin begründet, dass der Chef nur dafür sorgen kann, dass der werdenden Mutter der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz zukommt, der ihr zusteht, wenn er von der Schwangerschaft weiß.

Verhielt es sich so, dass die Schwangerschaft erst nach der Kündigung festgestellt wurde, haben Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung über die Schwangerschaft zu informieren. Der spezielle Kündigungsschutz greift auch dann. Übrigens: Erfährt die werdende Mutter erst nach Ablauf der Frist von ihrer Schwangerschaft, kann sie laut Arbeitsrecht die Mitteilung auch noch nachträglich vornehmen.

Wann ist eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich?

Schwanger? Nach Erhalt der Kündigung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren.
Schwanger? Nach Erhalt der Kündigung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren.

Wie bereits erwähnt, haben werdende Mütter zwei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Zeit, ihren Arbeitgeber über ihren Zustand zu informieren. Tun sie dies nicht, ist die Kündigung trotz Schwangerschaft wirksam. Es existieren jedoch auch andere Szenarien, in denen die Kündigung einer Schwangeren wirksam sein kann:

  • Bei Vorliegen von verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen, die mit der Schwangerschaft in keinem Zusammenhang stehen, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung von Schwangeren ausnahmsweise legitimieren.
  • Eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft darf jedoch ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen und muss zudem den genehmigten und zulässigen Grund der Entlassung enthalten.
  • Eine entsprechende Genehmigung erhalten Arbeitgeber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Hessen z. B. bei den Regierungspräsidien, in Bayern bei der Gewerbeaufsicht). Eine Übersicht stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.
Bedenken Sie: Eine Kündigung während der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber ist eine absolute Seltenheit. Er muss sich grundsätzlich an das Kündigungsverbot halten, wenn es sich um eine schwangere Arbeitnehmerin handelt. Möchte diese jedoch von sich aus kündigen, findet das Mutterschutzgesetz keine Anwendung. Eine Kündigung während der Schwangerschaft durch den Arbeitnehmer ist demzufolge rechtens.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentare

  1. Elena meint

    31. Dezember 2023 at 6:57

    Hallo
    ich habe eine Frage… ich arbeite in einen Kleinbetrieb, bin in Elternzeit. Wenn ich zurück zur Arbeit komme, kann der Chef mich kündigen, mich als Mutter mit drei Kinder aus vorheriger Ehe und einen gemeinsamen Kind aus neuer Beziehung und eine die keine Kinder hat behalten? Obwohl er sie als Ersatz für mich in Elternzeit eingestellt hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elena

    Antworten
  2. Sasa meint

    14. Januar 2020 at 8:36

    Der § 15 MuSchG hat sich geändert!
    Die Mitteilungspflicht ist zu einem „soll“ geworden!

    „§ 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
    (1) Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt. (…)“

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. Februar 2020 at 16:43

      Hallo Sasa,
      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Ermira meint

    14. Dezember 2019 at 19:37

    Hallo, ich wurde heute von meinem Arbeitgeber per E-Mail gekündigt !!
    Ich bin schwanger und bin Noch in der Probezeit. Ich habe das aber an meinem Arbeitgeber noch nicht gemeldet. Ich habe aber rechtlich noch zwei Wochen Zeit nach erhalt der Kündigung meinem Arbeitgeber zu melden dass ich schwanger bin oder ?
    Als Grund der Kündigung gab Mein Arbeitgeber an, dass ich die Praxis betreten habe während ich nicht in der Arbeitszeit war ! Bin ich trotzdem geschützt ???

    Antworten
  4. Anna meint

    29. August 2019 at 18:00

    Hallo,
    Ich bin Zahnarzthelferin und wurde am 15.07.2019 zum 30.09.19 gekündigt während ich krank geschrieben war da wir ein klein unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter sind ist es rechtlich gesehen kein Problem.
    Meine Frage ich bin momentan Krankgeschrieben während der Kündigungsfrist und habe jetzt erfahren also am 21.08.19 das ich Schwanger bin
    Also war ich zu dem Zeitpunkt wo ich gekündigt wurde schwanger wusste es aber nicht habe es erst am 21.08 erfahren meine Frauenärztin ist im urlaub und kommt erst am 30.09 und da ist mein erster Termin
    Kann meine Kündigung aufgehoben werden da ich dich schwanger war zu dem Zeitpunkt jedoch nichts davon wusste kann mann da noch was machen bin aus münchen bayern wen das relevant ist danke schon mal im voraus

    Antworten
  5. Laura meint

    20. Juni 2019 at 11:26

    Kann mein Arbeitgeber mich kündigen aus anderen Gründen, die schon vor meiner Schwangerschaft waren ?

    Ich habe gestern erfahren, das ich in der 6 SW bin und habe mich schlaugemacht, wie das in der Probezeit ist.

    Vor meiner Schwangerschaft ,war ich schon 2 mal Krank, kann der Arbeitgeber das als Kündigungsgrund verwenden?

    Antworten
  6. Jenni meint

    28. Mai 2019 at 2:41

    Hallo,
    Ich arbeite in einer Gastronomie mit 7 Mitarbeitern. Wenn ich nun Schwanger werde ist das für meinen Chef so ein Ausnahmefall indem er mich kündigen dürfte? Ich bin eine von zwei Vollzeitbeschäftigten dort.
    Mir ist bewusst das ihr keine genauen Angaben zu so einem Fall machen könnt, aber für eine grobe Einschätzung wäre ich seht dankbar :).

    Antworten
    • Hongmanchoi meint

      11. Januar 2020 at 11:49

      Schauen Sie in das Mutterschutzgesetz…er darf nicht kündigen…

      Antworten
  7. Mariam meint

    14. Mai 2019 at 8:00

    Guten tag . Ich war im einem Spielhalle angestellt, Arbeitgeber hat keine Vertrag mit mir , also mündliche Vertrag, ich wusste das ich arbeite im probe Zeit , habe dort gearbeitet im mini job Basis, habe im 3 Monate pro monatlich 440 Euro bekkomen , jetzt bin ich schwanger, nach dem Besuch Frauenarzt habe , im selbe Tag habe ich Mutter pass bekommen und auch Beschäftigungvorbot für 10 Tage, (weil im meinem Arbeitsplatz geraucht ist) bis mein Arbeitgeber gibt mich für ganze schwangerschaft beschäftigungsvorbot. Habe sofort mit meinem arbeistgiber mitgeteilt meine schwangarschsft, habe alle Dokumenten angegeben . Auch von meinem schefin haben ich mündliche Beschäftigunhsvorbot mündlich bekkomen ( ab sofort ) . Aber sie hat moch gesagt das ich war nur für 6 Monate angestellt , das stimmt nicht , auch habe ich keine Vertrag unterschreiben wo steht das ich war befristet abgestellt… was kann ich tun? meine Arbeitsgiber lügst, auch habe ich keine Vertrag ( auch die haben nicht ) .?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Mai 2019 at 16:17

      Hallo Mariam,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit diesem Problem an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Maria meint

    11. Mai 2019 at 22:30

    Hallo könnten Sie mir bitte helfen, leider finde ich nichts zu meinem Fall im Internet. Ich wurde in meiner SS von meinem AG gekündigt. Die Kündigung wurde gerichtlich annulliert. Der AG musste mich weiterhin beschäftigen. Da das Vertrauen nach der Kündigung gestört war hatte ich mir ein Beschäftigungsverbot geholt. Es wäre tatsächlich auch schwer geworden mit der Arbeit, da ich Ingenieurin bin und zu 70% Gefahrensituationen ausgesetzt bin.

    Jetzt meine Frage, die Elternzeit habe ich auf 14 Monate beim Arbeitgeber angemeldet. Das Kind wurde im Okt.2018 geboren.
    Elternzeit bis Dez.2019 angemeldet. Ich hätte gerne ein zweites Kind und würde gerne Ende des Jahres damit starten.
    Der AG wird jede Möglichkeit nutzen um mich wieder zu kündigen.
    Was passiert wenn ich im Dez.2019 schwanger sein sollte? Soll ich mir dann sofort ein Beschäftigungsverbot holen? Bin ich dann weiterhin angestellt?
    Was passiert wenn ich in der Elternzeit zb. Oktober 2019 schwanger werde? Benötige ich dann auch ein Beschäftigungsverbot? Oder bin ich bis Dez.2019 geschützt? Bin ich ab dem ersten Tag der Schwangerschaft wieder im Angestelltenverhältnis? Oder gilt das erst nach Ablauf der Elternzeit?

    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten.

    Viele Grüße
    Maria

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Mai 2019 at 8:54

      Hallo Maria,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei erneuten Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Ana meint

    8. Mai 2019 at 12:57

    Hallo, ich habe schon gekündigt und dann 20 tage später ich habe eine Schwangerschaft bestanden und dann ich schreibe bei Arbeitgeber dass ich will meine Kündigung zurückziehen aber es geht nicht. Was sagt das Gesetz in diese Fälle.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2019 at 16:40

      Hallo Ana,

      da Sie selbst gekündigt haben, gestaltet sich die Situation schwierig. Wir empfehlen Ihnen, von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Jasmin meint

    17. April 2019 at 19:37

    Hallo ich bin seit Wochen in einen Arbeitsverhältnis habe gestern erfahren das ich schwanger bin darf mich da mein Arbeitgeber kündigen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. April 2019 at 12:40

      Hallo Jasmin,

      dem obenstehenden Ratgeber können Sie alle Informationen entnehmen, wann eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Alexandra meint

      24. April 2021 at 11:15

      Guten Tag
      Ich wurde gekündigt und wusste es aber erst zwei Wochen später nach dem die Zwie wöchige frist abgelaufen ist

      Was kann ich jetzt tun ?

      Antworten
  11. Fiona meint

    16. November 2018 at 9:58

    Hallo, toller Artikel. Ich habe in einem mittelständischen Unternehmen gearbeitet und soweit ich weiß war ich die erste schwangere Mitarbeiterin. Zu Anfangs hat das meinen Arbeitgeber etwas überfordert und wir haben gemeinsam recherchiert welche Gesetze hier gelten. Zum Glück haben wir einen Betriebsrat der sich etwas besser mit dem Thema Kündigungsschutz auskennt. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, haben unsere Betriebsratsmitglieder an einem dieser Seminare teilgenommen [edit. v. d. Red.] danach gab es ein großes Meeting für alle Mitarbeiter worüber ich sehr dankbar war. Viele Grüße Fiona

    Antworten
    • Martina meint

      4. Juni 2019 at 18:03

      Hallo,

      Ich wurde heute in meiner ProbeZeit gekündigt , bin aber Schwanger und habe es dem AG heute auch gesagt. Den ersten Arzt termin habe ich nächste Woche.
      Was sind meine Rechte?

      Antworten

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