Kurz & knapp: Arbeitsvertrag per WhatsApp kündigen
Eine (fristlose) Kündigung per WhatsApp ist nicht gültig. Ebenso wie eine Kündigung per Mail oder SMS erfüllt Sie bestimmte Kriterien für ein offizielles Kündigungsschreiben nicht. Über diese Kriterien erfahren Sie hier mehr.
Zwar ist WhatsApp eine Art von Textform, allerdings nur elektronisch. Bei einer Kündigung muss jedoch ein Originaldokument mit einer Originalunterschrift eingereicht werden, damit sie wirksam ist. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Auch wenn es eine unübliche Variante ist: Eine Abmahnung per WhatsApp ist durchaus gültig, denn sie muss nicht dieselben Kriterien erfüllen, wie ein Kündigungsschreiben.
Inhalt
Kündigung in Schriftform: Ist eine Kündigung vom Arbeitsvertrag per WhatsApp gültig?
WhatsApp ist einer der am häufigsten, wenn nicht der häufigste genutzte digitale Kommunikationskanal der Welt sein. Der Messenger-Dienst ist vor allem für Alltags- und Privatgespräche gedacht, hin und wieder dient er auch der vereinfachten Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber ist sogar eine Kündigung auch per WhatsApp wirksam?
Einer Kündigung bedarf es immer der Schriftform. So ist es in § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Theoretisch würde eine Kündigung über WhatsApp diesen Punkt sogar erfüllen, wenn man dem Arbeitgeber eine kurze Chatnachricht schreibt, in der man die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Dennoch ist eine Kündigung per WhatsApp weder durch Arbeitnehmer noch durch Arbeitgeber gültig.
Grund dafür ist, dass § 623 BGB auch besagt, dass eine elektronische Form der Kündigung ausgeschlossen ist. Es benötigt immer auch ein Originaldokument und zwingend eine originale, händisch gesetzte Unterschrift. Aus diesem Grund kann man nicht per WhatsApp kündigen.
Dies gilt übrigens auch, wenn Sie die Kündigung als PDF-Dokument o. Ä. per WhatsApp verschicken. Es handelt sich dann immer noch um eine elektronische Art der Kündigung, die nicht wirksam ist, selbst dann, wenn Sie die Kündigung zuvor händisch unterschreiben und anschließend eingescannt haben.
Natürlich ist auch eine Kündigung per WhatsApp durch den Arbeitgeber nicht rechtens. Falls er diesen Versuch dennoch unternimmt, können Sie gegen die Kündigung per WhatsApp eine Kündigungsschutzklage einreichen. Hier kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Abmahnung und Ankündigungen: Was geht via WhatsApp?
Eine Kündigung vom Arbeitsverhältnis per WhatsApp ist nicht rechtskräftig, egal von welcher Seite sie kommt. Tatsächlich stünde es Ihrem Arbeitgeber allerdings frei, Ihnen eine Abmahnung per WhatsApp zukommen zu lassen.
Abmahnungen müssen anders als Kündigungsschreiben nicht zwingend in Schriftform und als Originaldokument ausgestellt werden. Theoretisch können Sie sogar mündlich vor Zeugen ausgesprochen werden und sind damit gültig.
Auch wenn eine Kündigung per WhatsApp nicht rechtens ist: Es steht Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie Ihre Kündigung per WhatsApp ankündigen wollen. Dies gilt selbstverständlich nicht als offizielles Kündigungsschreiben, Sie informieren Ihren Vorgesetzten aber bereits vorab über Ihr Vorhaben, wenn Sie vor Ort nicht mit der Tür ins Haus fallen wollen.
Fraglich ist allerdings, wie gut die Ankündigung einer Kündigung via WhatsApp bei Ihrem Vorgesetzten ankommt. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber noch ein Empfehlungsschreiben erhalten wollen.
Übrigens: Auch eine Kündigung in der Probezeit, die per WhatsApp ausgesprochen wird, ist nicht gültig. Dies gilt ebenfalls sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die Probezeit macht hierbei keinen Unterschied.
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