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Krankengeld beantragen: Alles zum Ablauf und Ihren Ansprüchen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Krankengeld beantragen

Wann muss ich Krankengeld beantragen?

In dem Moment, wo bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Spätestens nach sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit muss man Krankengeld beantragen, da Sie keine Lohnfortzahlung mehr erhalten.

Was braucht man für einen Antrag auf Krankengeld?

Sie benötigen definitiv Ihre Krankmeldung samt ärztlicher Bescheinigung für Ihren Krankengeld-Antrag. Möglicherweise fordert Ihre Krankenkasse zusätzliche Dokumente von Ihnen an.

Wie lange dauert das Beantragen von Krankengeld?

Normalerweise erhalten Sie Ihr Krankengeld bereits wenige Tage nach dem Antrag. Hier erfahren Sie u. a., ob Sie auch rückwirkend Krankengeld beantragen können.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Krankengeld beantragen
  • Krankengeld-Antrag: Der Ablauf und nötige Dokumente
    • Fristen und Dauer eines Krankengeld-Antrags
    • Antrag auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
    • Ist Krankengeld beantragen bei Arbeitslosigkeit möglich?

Krankengeld-Antrag: Der Ablauf und nötige Dokumente

Sie benötigen mindestens eine ärztliche Bescheinigung, wenn Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen wollen.
Sie benötigen mindestens eine ärztliche Bescheinigung, wenn Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen wollen.

Wer muss Krankengeld beantragen? Und wann muss ich Krankengeld beantragen? Ein Antrag auf Krankengeld wird notwendig, wenn Sie für eine längere Zeit durch Arbeitsunfähigkeit außer Gefecht gesetzt sind. Innerhalb der ersten 6 Wochen Ihrer Krankschreibung erhalten Sie noch eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber.

Aber wo kann ich Krankengeld überhaupt beantragen? Spätestens nach Ablauf der 6 Wochen müssen Sie dann Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. So sichern Sie sich weiterhin ein konstantes monatliches Einkommen. Das Krankengeld beträgt mindestens 70 Prozent und maximal 90 Prozent Ihres aktuellen Nettomonatsgehalts.

Zusätzlich können Sie zum Krankengeld einen Zuschuss beantragen. Liegt dieser zusammen mit dem Krankengeld nicht mehr als 50 Euro über Ihrem eigentlichen Nettogehalt, ist dieser sogar beitragsfrei.

Einen Unterschied macht es, wenn Sie neu im Betrieb sind und arbeitsunfähig werden. Hier sollten Sie sofort Krankengeld beantragen, wenn Sie in den ersten 4 Wochen Ihrer Tätigkeit erkranken. Dann zahlt Ihr Arbeitgeber nämlich keine Lohnfortzahlung Sie sind sofort auf das Krankengeld angewiesen.

Ob Sie das Krankengeld extra bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen oder es automatisch erhalten, ist von Ihrer jeweiligen Krankenkasse abhängig. Allerdings wird Ihnen keine Krankenkasse ohne Krankmeldung inkl. ärztlicher Bescheinigung Krankengeld auszahlen.

Liegen diese allerdings vor, prüfen viele Krankenkassen automatisch Ihren Anspruch auf Krankengeld, ohne einen separaten Antrag anzufordern. Alternativ bekommen Sie für einen Antrag auf Krankengeld das Formular automatisch zugeschickt, das Sie dann nur noch ausgefüllt zurücksenden müssen.

Allerdings wird die Krankenkasse diese Prüfung bzw. Auszahlung erst nach sechs Wochen, also nach Ende der Lohnfortzahlung vornehmen. Benötigen Sie das Krankengeld bereits früher, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Fristen und Dauer eines Krankengeld-Antrags

Endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung, muss man einen Antrag auf Krankengeld stellen.
Endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung, muss man einen Antrag auf Krankengeld stellen.

Wie lange dauert ein Krankengeld-Antrag eigentlich? Normalerweise wird Ihnen Ihr Krankengeld bereits wenige Tage nach Eingang und Genehmigung Ihrer Krankmeldung ausgezahlt. Es gibt also für den Antrag auf Krankengeld keine richtige Frist.

Einen Krankengeld-Antrag rechtzeitig einzureichen ist auch in Ihrem Interesse, da Sie ansonsten nach Ablauf der Lohnfortzahlung vorübergehend kein Einkommen mehr haben. Häufig werden die Krankmeldungen allerdings auch sofort vom Arzt an die Krankenkasse weitergeleitet.

Falls Sie sich die Frage stellen: Kann man Krankengeld auch rückwirkend beantragen? Ja, das ist möglich und geschieht in vielen Fällen sogar ganz automatisch. Sobald Ihre Krankenkasse Ihre Krankmeldung mit ärztlichem Attest erhalten hat, zahlt Sie Ihnen Ihr Krankengeld auch rückwirkend bis zum Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Während es beim Antrag für Krankengeld keine richtigen Fristen gibt, sieht das bei der Frage „Wie lange kann man Krankengeld beantragen?“ schon anders aus. Einschließlich der Entgeltfortzahlung dürfen Sie innerhalb von 3 Jahren nämlich für maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen.

Antrag auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Antrag auf Krankengeld fürs Kind: Auch hier hilft die Krankenkasse bei einem Verdienstausfall.
Antrag auf Krankengeld fürs Kind: Auch hier hilft die Krankenkasse bei einem Verdienstausfall.

Eine andere Art des Krankengeldes stellt Krankengeld für Ihr krankes Kind dar. Denn in diesem Fall bleiben Sie der Arbeit sehr wahrscheinlich ebenfalls fern, obwohl Sie selbst gesund sind, um Ihr Kind zu pflegen.

Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen für diesen Zeitraum keinen Lohn zahlt, ist ein Antrag auf Kinderkrankengeld zu stellen. Die Krankentage zur Betreuung des Kindes sind begrenzt. Die Verteilung ergibt sich wie folgt:

  • Bei Elternpaaren pro Elternteil 15 Tage
  • Bei Alleinerziehenden 30 Tage
  • Bei Paaren und Alleinerziehenden mit zwei Kindern insgesamt 60 Tage
  • Bei Paaren und Alleinerziehenden mit drei oder mehr Kindern insgesamt 70 Tage

Auch in diesem Fall benötigt Ihre Krankenkasse die Krankmeldung samt ärztlicher Bescheinigung für Ihr Kind. Diese zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettolohns, bei Selbstständigen sinkt der Maximalbetrag auf 70 Prozent des Nettolohns. Viele Krankenkassen ermöglichen zudem Beitragsfreiheiten für die Zeiträume, in denen Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern.

Ist Krankengeld beantragen bei Arbeitslosigkeit möglich?

Krankengeld beantragen nach Kündigung: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie Ansprüche erheben.
Krankengeld beantragen nach Kündigung: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie Ansprüche erheben.

Es ist nicht unmöglich, dass Sie auch nach einer Kündigung bzw. in bestehender Arbeitslosigkeit Krankengeld beantragen können. Entscheidend ist hierbei vor allem der Zeitpunkt, wann die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist bzw. festgestellt wurde.

Wird Ihre Arbeitsunfähigkeit noch während eines bestehenden versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses festgestellt, können Sie Krankengeld erhalten. Bis zum Ende Ihrer Tätigkeit übernimmt Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung.

Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Auch wenn die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar an das beendete Arbeitsverhältnis anknüpft, stehen Ihre Chancen auf Krankengeld gut.

Wird die Arbeitsunfähigkeit dagegen festgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, können Sie maximal einen rückwirkenden Anspruch geltend machen. Hierbei gilt allerdings eine Frist von einem Monat, die der Überbrückung zwischen zwei Beschäftigungen dienen soll, in der das Krankengeld gezahlt wird.

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen und eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, ist der Ablauf vergleich mit dem eines Beschäftigten. Anstatt bei Ihrem Arbeitgeber legen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hier allerdings der Agentur für Arbeit vor. Sie erhalten in diesem Fall für 6 weitere Wochen Ihre Leistungen. Anschließend übernimmt die zuständige Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.

Beachten Sie hierbei: Wenn Sie in Arbeitslosigkeit Krankengeld beantragen, verfällt danach Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wollen Sie nach Ablauf Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie dies erneut beantragen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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