Key Facts
- Im Rahmen des Jobsharings teilen sich Mitarbeiter eine Vollzeitstelle untereinander auf.
- Nur wer teamfähig, flexibel und zuverlässig ist, kann bei einer Arbeitsplatzteilung effizient arbeiten.
- Für Kündigungen schreibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Sonderregelungen beim Jobsharing vor.
Jobsharing – Definition & Bedeutung einfach erklärt

Inhalt
Jobsharing wird im Arbeitsrecht in § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt. Nach § 13 Abs. 1 ist darunter eine Form der Arbeitsplatzteilung zu verstehen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich Ihre Vollzeitstelle auch mit anderen Arbeitnehmern zu teilen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen.
Sie können dabei also entscheiden, wie Sie zu erledigende Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Arbeitszeiten untereinander gewichten (z. B. ob 50/50, 30/70, 20/30/50 etc.).
Allerdings erfordert ein erfolgreiches Jobsharing, dass bestimmte Voraussetzungen von allen Sharingpartnern erfüllt werden. Zu diesen gehören unter anderem:
- Flexibilität (d. h. anpassungsfähig sein, weil mitunter die Arbeitsgewichtung kurzfristig verschoben werden muss)
- Teamfähigkeit und Kompromissbereitschaft (d. h. bereit zu sein, auch auf die Bedürfnisse seiner Sharingpartner einzugehen, Lösungen gemeinsam zu suchen und respektvoll miteinander zusammenzuarbeiten)
- Zuverlässigkeit (d. h. seinen Anteil der Aufgaben rechtzeitig zu bearbeiten)
- Kritik- und Kommunikationsfähigkeit (d. h. Missverständnissen durch offene Kommunikation untereinander vorzubeugen oder sich regelmäßig konstruktives Feedback zu geben und dieses auch anzunehmen)
Was kann Jobsharing aber für Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben? Und welche Nachteile ergeben sich mitunter? Beides veranschaulicht Ihnen einmal die folgende Tabelle:
Personengruppe | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Arbeitnehmer | ✅weniger Stress & Überlastung, weil die Verantwortung geteilt wird ✅bessere Work-Life-Balance ✅gegenseitiger Wissensaustausch (abgesehen vom Jobsplitting) ✅Vertretung bei Abwesenheit oder Arbeitsunfähigkeit, weil der Sharingpartner Aufgaben übernehmen kann | ❌Konfliktpotenzial aufgrund unterschiedlicher Arbeitsweisen und Meinungsverschiedenheiten ❌hoher Abstimmungsaufwand bei einigen Jobsharing-Modellen (häufige Meetings, Absprachen etc.) ❌geringeres Einkommen als Vollzeitangestellte, weil das Gehalt entsprechend der Arbeitsstunden aufgeteilt wird ❌Abhängigkeit vom Sharingpartner (bspw. wenn dieser kündigt & daraufhin das Modell scheitert) |
Arbeitgeber | ✅höhere Mitarbeiterzufriedenheit aufgrund der flexibleren Arbeitszeitaufteilung ✅komplexe Positionen lassen sich einfacher besetzen ✅Förderung von Produktivität & Kreativität im Unternehmen | ❌mehr organisatorischer Aufwand, um Arbeitszeiten & Verantwortlichkeiten zu regeln ❌die Kündigung eines Sharingpartners erfordert die Neubesetzung oder Umorientierung der Stelle ❌Jobsharing lässt sich nicht in allen Berufen umsetzen (z. B. bei hochspezialisierten Fachkräften) |
Welche Modelle können beim Jobsharing zur Anwendung kommen?
Das Jobsharing selbst stellt nur den Obergriff für eine ganze Reihe diverser Arbeitsplatzteilungsmodelle dar. Zu den bekanntesten dieser Konzepte zählen z. B. die folgenden:
- Job Pairing: Bei diesem Modell teilen sich zwei oder mehrere Personen eine Position. Sie gestalten dabei sowohl die Arbeitszeit als auch ihre Aufgaben gemeinsam und treffen Entscheidungen zusammen.
- Jobsplitting: Hierbei wird ein Vollzeitarbeitsplatz in mehrere Teilzeitstellen umgewandelt. Die Aufgabenbereiche sind klar aufgeteilt – jeder Mitarbeiter arbeitet also eigenständig und unabhängig von seinem Sharingpartner. Weil sich die Verantwortlichkeiten wenig bis gar nicht überschneiden, gibt es auch einen geringeren Bedarf, sich gegenseitig abzusprechen.
- Topsharing: Dieses Konzept bezieht sich auf das Jobsharing einer Führungsposition (d. h. zwei Führungskräfte üben bspw. gemeinsam eine Leitungsfunktion aus). Auch hier werden Beschlüsse gemeinsam gefasst und die Arbeitslasten untereinander aufgeteilt.
Wichtig: Besonders beim Topsharing sind Gewichtungen beliebt, die in der Regel auch über 100 % hinausgehen können (60/60, 70/70 etc.). So ist es möglich, dass beide am Duo beteiligten Personen bspw. jeweils 30 Stunden die Woche arbeiten und neben den eigentlichen Führungsaufgaben auch noch weitere Verantwortlichkeiten übernehmen.
Es gibt allerdings auch einige Tandemkonzepte, die grundsätzlich auf zwei Personen begrenzt sind. Zu diesen gehören bspw.:
Peer Tandems (gleichgestellte Tandems): Zwei Mitarbeiter mit gleichen oder ähnlichen Qualifikationen besetzen zusammen eine anspruchsvolle Position, die unterschiedliche Stärken erfordert oder sonst schwer zu besetzen wäre. Beide sind gleichberechtigt und übernehmen Verantwortung für alle Aufgaben.
- Succession Tandems (Nachfolge-Tandems): In diesem Jobsharing-Tandem arbeitet ein langjähriger Mitarbeiter mit einem neuen Nachwuchsmitarbeiter auf begrenzte Zeit zusammen. Zunächst übernimmt die erfahrene Person einen Großteil der Aufgaben. Nach und nach wächst deren Nachfolger dann in diese Rolle hinein, um letztendlich die Position vollständig selbst zu übernehmen.
- Crossfunctional Tandems (funktionsübergreifende Tandems): Zwei Personen aus unterschiedlichen Fachbereichen bzw. mit verschiedenen Kompetenzen teilen sich eine Position und kombinieren ihr Wissen, um im Idealfall neue Lösungsansätze zu entwickeln. Dies ist besonders bei Schnittstellenrollen beliebt (z. B. zwischen der IT- und der Marketingabteilung).
Wichtig: Wenn beim Jobsharing ein gemeinsamer Vertrag für alle beteiligten Personen geschlossen wird, können auch nur alle gleichzeitig kündigen. Geht eine Kündigung vom Arbeitgeber aus, kann dieser nach § 13 Abs. 2 des TzBfG nur der Person kündigen, die er auch wirklich nicht weiter beschäftigen möchte. In diesem Fall ist die Kündigung der anderen Vertragsparteien nämlich unwirksam. Ihr Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit einer Änderungskündigung, sofern er keinen geeigneten Ersatz für die gekündigte Person findet. Das bedeutet, dass er die Jobsharing-Stelle in eine Vollzeitstelle umwandeln kann, indem er den verbleibenden Arbeitnehmern „kündigt“ und sie dann in Vollzeit einstellt.
Wo ist Jobsharing möglich? – einige Beispiele im Überblick
Folgende Berufe ermöglichen bspw. eine Teilung der Verantwortlichkeiten im Arbeitsalltag:
- Jobsharing bei Psychotherapeuten: Es gibt in psychotherapeutischen Praxen die Möglichkeit, den sogenannten Kassensitz einer Praxis (d. h. der Ort, an dem gesetzlich Krankenversicherte behandelt werden dürfen) aufzuteilen. Ein Psychotherapeut, der bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Zulassung besitzt, darf also einen weiteren Psychotherapeuten als Juniorpartner einstellen. Dann ist jeder für einen halben Kassensitz verantwortlich. Jobsplitting oder Job Pairing bieten sich dabei z. B. als mögliche Modelle an. Entweder sind beide für jeweils andere Patienten fest verantwortlich. Oder sie wechseln sich ab und setzen bei der Behandlung gleicher Patienten unterschiedliche Schwerpunkte.
- Jobsharing in einer Arztpraxis: Ähnlich wie bei der Psychotherapie können auch Arztpraxen den Leistungsumfang auf mehrere Ärzte verteilen. Das ist besonders sinnvoll, falls der Planungsbereich einer Praxis bereits gesperrt ist (d. h. es gibt im näheren Umfeld bereits mehrere Praxen, die sich bspw. ebenfalls auf Kinder- und Jugendmedizin oder Neurologie spezialisiert haben).
Wichtig: Es ist auch im öffentlichen Dienst möglich, eine Arbeitsplatzteilung vorzunehmen. Beim Jobsharing für Öffentlicher-Dienst-Mitarbeiter können sich bspw. zwei Arbeitnehmer eine Verwaltungstätigkeit teilen. Aber auch Topsharing kann eine Option sein – sowohl bei der Führung von Ministerien und Schulen als auch in der Stadtverwaltung.
FAQ: Jobsharing
Jobsharing ist ein Konzept, bei dem sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer während ihres Arbeitsverhältnisses eine Vollzeitstelle teilen. Mehr dazu finden Sie an dieser Stelle.
Es gibt bspw. Konzepte wie das Topsharing (d. h. Jobsharing in Führungspositionen) oder Succession Tandems (d. h. die allmähliche Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters durch einen erfahrenen). In diesem Abschnitt lesen Sie mehr dazu.
Je nachdem, wie die Arbeitszeit gewichtet ist (d. h. wie lange wer beim Jobsharing arbeitet), fällt auch Ihr Gehalt entsprechend aus. Übernehmen Sie bspw. 20 von 40 Wochenstunden und Ihr Sharingpartner die restlichen 20, erhalten Sie 50 % des Gehalts.
Kommentar hinterlassen