Key Facts
- Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer unter 18 Jahren sowie der Auszubildenden unter 25 Jahren und fungiert dabei als wichtiges Bindeglied zum Betriebsrat.
- Mitglieder der JAV genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz, der eine ordentliche Kündigung während der Amtszeit und bis zu einem Jahr danach ausschließt. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Wahlbewerber, den Wahlvorstand und Stellvertreter.
- JAV-Mitglieder haben ein Sonderrecht auf Übernahme nach der Ausbildung: Wenn sie innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangen, entsteht automatisch ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis.
Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Inhalt
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung für alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und für Auszubildende unter 25 Jahren in einem Betrieb. Sie fungiert als Bindeglied zwischen den jungen Beschäftigten und dem Betriebsrat und setzt sich für die Anliegen dieser Personengruppe ein. Eine JAV ist nur möglich, sofern das Unternehmen auch einen Betriebsrat hat.
Zu den Aufgaben der JAV gehören die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, die Förderung der Integration ausländischer Jugendlicher sowie die Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat, die den jungen Beschäftigten zugutekommen.
Haben Mitglieder der JAV einen besonderen Kündigungsschutz?
Ja, Mitglieder der JAV haben einen Kündigungsschutz. Dieser ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Nach § 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Verbindung mit § 103 BetrVG genießen JAV-Mitglieder einen besonderen Schutz vor ordentlichen Kündigungen.
Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung während der Amtszeit und bis zu einem Jahr nach Ende der Amtszeit grundsätzlich unzulässig ist. Dieser erweiterte Kündigungsschutz gewährleistet, dass JAV-Mitglieder ihre Arbeit unabhängig und ohne Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausüben können.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch möglich, setzt aber die Zustimmung des Betriebsrats voraus. Der Gesetzgeber möchte durch diese Regelungen verhindern, dass die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung durch Kündigungen behindert oder unmöglich gemacht wird.
Dieser besondere Schutz gilt nicht nur für gewählte JAV-Mitglieder, sondern erstreckt sich auch auf weitere Personengruppen, die am Wahlprozess beteiligt sind.
Kündigungsschutz für JAV-Wahlbewerber
Wahlbewerber genießen bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Kandidatur den JAV-Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt mit der Aufstellung der Vorschlagsliste und endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sofern der Wahlbewerber nicht gewählt wurde.
Werden sie gewählt, erstreckt sich der Schutz über die gesamte Amtszeit und endet erst ein Jahr nach dem Ende der Amtszeit. Der Arbeitgeber darf Wahlbewerber nicht benachteiligen oder durch eine Kündigung von ihrer Kandidatur abhalten.
Kündigungsschutz für den Wahlvorstand des JAV
Mitglieder des Wahlvorstands sind ebenfalls durch den JAV-Kündigungsschutz geschützt. Dieser Schutz beginnt mit der Bestellung zum Wahlvorstandsmitglied und endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Der Wahlvorstand hat die wichtige Aufgabe, die JAV-Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Um diese Aufgabe unabhängig erfüllen zu können, ist ein wirksamer Kündigungsschutz unerlässlich. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
Kündigungsschutz für Stellvertreter: Auch Stellvertreter der JAV genießen den Kündigungsschutz, für die gesamte Zeit ihrer Stellvertretung. Sollten sie zu regulären Mitgliedern nachrücken, verlängert sich der Schutz entsprechend. Der Kündigungsschutz für Stellvertreter endet ebenfalls erst ein Jahr nach dem Ende ihrer Funktion als Stellvertreter. Dies gewährleistet, dass auch Ersatzmitglieder ihre Funktion ohne die Gefahr arbeitsrechtlicher Nachteile wahrnehmen können.
Der Kündigungsschutz der JAV lässt sich anhand folgender Infografik zusammenfassen:
Besteht für JAV-Mitglieder der Kündigungsschutz in der Probezeit?
Der Kündigungsschutz für JAV-Mitglieder greift auch während der Probezeit, allerdings mit einigen Einschränkungen. Während der Probezeit, genießen sie ebenfalls den JAV-Kündigungsschutz nach § 15 KSchG in Verbindung mit § 103 BetrVG. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung unzulässig ist.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch in der Probezeit eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen, wenn ein schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegt. Hierfür ist ebenfalls die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. In der Praxis bedeutet dies, dass JAV-Mitglieder und Kandidaten auch während der Probezeit einen erhöhten Schutz genießen, vollständig geschützt sind sie jedoch nicht.
Greift der JAV-Kündigungsschutz auch nach der Ausbildung?
Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis automatisch mit bestandener Prüfung oder am vereinbarten Enddatum. Der Arbeitgeber muss Azubis nicht übernehmen. Bei JAV-Mitgliedern besteht jedoch eine Ausnahmesituation. Das Mitglied kann nämlich schriftlich verlangen, weiterbeschäftigt zu werden. Dieses Schreiben muss innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende beim Arbeitgeber eingehen. Sobald das JAV-Mitglied die Weiterbeschäftigung verlangt hat, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit.
FAQ: JAV-Kündigungsschutz
JAV-Mitglieder genießen während ihrer gesamten Amtszeit und bis zu einem Jahr nach Ende der Amtszeit besonderen Schutz. Welchen Schutz nicht gewählte Kandidaten haben, führen wir hier auf.
Ja, der besondere Kündigungsschutz ist im Betriebsverfassungsgesetz (§ 103 BetrVG) in Verbindung mit § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesetzlich geregelt.
JAV-Mitglieder können innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich ihre Weiterbeschäftigung verlangen, wodurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Mehr dazu in diesem Abschnitt.
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