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Das Insolvenzgeld: Wer bekommt die Leistung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 17. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Die Agentur für Arbeit zahlt dann den ausstehenden Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis.
  • Das Insolvenzgeld gibt es nur auf Antrag, welcher spätestens zwei Monate nach dem Insolvenzereignis gestellt werden muss. Sonst verfällt der Anspruch.
  • Arbeitnehmer können auch das Arbeitslosengeld erhalten. Bekommen sie dies vor dem Insolvenzgeld, wird dieses oft als Vorschuss auf das Insolvenzgeld angerechnet.

Was ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzausfallgeld zahlt die Agentur für Arbeit, wenn Betroffenen einen Antrag stellen.
Das Insolvenzausfallgeld zahlt die Agentur für Arbeit, wenn Betroffenen einen Antrag stellen.

Inhalt

  • Was ist das Insolvenzgeld?
  • Wie hoch ist das Insolvenzgeld für Arbeitnehmer?
    • Was passiert mit der Entgeltersatzleistung im Krankheitsfall?
  • Wie können Arbeitnehmer das Insolvenzgeld beantragen?
    • Können Arbeitnehmer eine Abtretungserklärung beim Insolvenzgeld unterschreiben?
    • Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld – was ist besser?
    • 3 Monate Insolvenzgeld erhalten – und was passiert danach?
  • FAQ: Insolvenzgeld
Um das Insolvenzgeld zu beantragen, müssen die Voraussetzungen gemäß § 165 SGB III erfüllt sein.
Um das Insolvenzgeld zu beantragen, müssen die Voraussetzungen gemäß § 165 SGB III erfüllt sein.

Das Insolvenzgeld – auch Insolvenzausfallgeld – ist eine finanzielle Unterstützung, die die Agentur für Arbeit an Arbeitnehmer zahlt, wenn deren Arbeitgeber ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen oder sich in der Insolvenz befinden.

§ 165 Abs. 1 SGB III legt fest, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland gearbeitet haben, einen Anspruch auf das Insolvenzgeld haben, wenn ein Insolvenzereignis eintritt. Als Insolvenzereignis definiert das dritte Sozialgesetzbuch drei konkrete Fälle:

  • Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet
  • Der Insolvenzantrag wurde aufgrund mangelnder Masse abgelehnt
  • Der gesamte Betrieb im Inland wurde eingestellt, es wurde kein Insolvenzantrag gestellt und es ist offensichtlich, dass wegen fehlender Masse auch kein Insolvenzverfahren in Frage kommt

Das Insolvenzgeld wird auch ohne Kündigung an Arbeitnehmer ausbezahlt – sofern einer der oben genannten Fälle zutrifft. Die Leistung wird für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gewährt. Zudem steht sie auch Arbeitnehmern zu, wenn sie in Deutschland gearbeitet haben und der Arbeitgeber im Ausland insolvent wird.

Ein Arbeitnehmer, der nicht wusste, dass der Arbeitgeber insolvent ist und weiterarbeitet oder sogar neu anfängt zu arbeiten, bekommt das Insolvenzgeld für die drei Monate vor der Kenntnisnahme der Insolvenz.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld für Arbeitnehmer?

In der Regel erhalten Arbeitnehmer die Ersatzleistung in Höhe ihres Nettolohns. Sie umfasst gemäß § 165 Abs. 2 SGB III unter anderem folgende Zahlungen:

  • Lohn oder Gehalt
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Überstundenvergütung
Beim Insolvenzgeld basiert die Berechnung des Betrags auf dem Nettoarbeitsentgelt.
Beim Insolvenzgeld basiert die Berechnung des Betrags auf dem Nettoarbeitsentgelt.

Personen mit einem hohen Nettogehalt unterliegen gegebenenfalls einer Obergrenze, die bestimmt, wie hoch die Entgeltersatzleistung ausfällt. Diese Grenze wird von jedem Bundesland einzeln festgelegt.

Die Betriebsrente zählt in der Regel nicht zum Arbeitsentgelt. Ausnahme besteht jedoch, wenn der Arbeitgeber diese Beträge nicht weitergeleitet hat – also nicht an die Versicherung gezahlt hat. In diesem Fall ist sie Teil des Arbeitsentgelts.

Wie wirkt sich das Insolvenzgeld auf die Steuererklärung aus? Da es sich dabei um eine Entgeltersatzleistung handelt, ist diese steuerfrei. Jedoch unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt. Konkret bedeutet das, dass es den Steuersatz erhöht, wodurch Betroffene ggf. etwas mehr Steuern zahlen müssen.

Was passiert mit der Entgeltersatzleistung im Krankheitsfall?

Wenn Personen, die Insolvenzgeld beziehen, wegen Krankheit ausfallen, erhalten sie das Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Während der ersten 6 Wochen bezahlt die Agentur für Arbeit den Unterschied zwischen dem Nettolohn und dem Krankengeld.

Wie können Arbeitnehmer das Insolvenzgeld beantragen?

Das Insolvenzgeld: Wie lange erhalten Arbeitnehmer die Ersatzleistung?
Das Insolvenzgeld: Wie lange erhalten Arbeitnehmer die Ersatzleistung?

Arbeitnehmer müssen den Antrag auf Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten stellen. Die Frist hat Gültigkeit ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Feststellung der Betriebseinstellung.

Das Antragsformular erhalten Arbeitnehmer beim zuständigen Jobcenter oder im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Das Formular wird daraufhin mit allen notwendigen Unterlagen an die zuständige Agentur für Arbeit verschickt. Dazu gehören:

  • Die Insolvenzgeldbescheinigung
  • Die Kündigung
  • Das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • Die Gehaltsnachweise der vorherigen drei Monate
  • Eine Kopie des Arbeitsvertrags
Die Agentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld einige Wochen nach der Antragsstellung.
Die Agentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld einige Wochen nach der Antragsstellung.

Wie lange dauert es, bis das Arbeitsamt das Insolvenzgeld zahlt? In der Regel braucht die Agentur für Arbeit zwei bis vier Wochen, nachdem der Arbeitnehmer den Antrag eingereicht hat, um die Zahlung zu leisten. Dazu muss der Arbeitnehmer alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

In bestimmten Fällen wird ein Vorschuss auf das Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit gewährt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist oder das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde und die Insolvenzgeldbescheinigung nicht zeitnah ausgehändigt werden kann.

Können Arbeitnehmer eine Abtretungserklärung beim Insolvenzgeld unterschreiben?

Es kommt vor, dass Arbeitnehmer eine Abtretungserklärung unterschreiben möchten. Dabei wird der Anspruch auf die Leistung an Dritte übertragen. Arbeitnehmer reichen die schriftliche Abtretung zusätzlich zum Antrag bei der Agentur für Arbeit ein.

Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld – was ist besser?

Es steht Arbeitnehmern auch zu, das Arbeitslosengeld (ALG I) und das Insolvenzgeld zeitgleich zu beziehen.

Das Insolvenzgeld wird auch ohne Kündigung gewährt.
Das Insolvenzgeld wird auch ohne Kündigung gewährt.

Zum Beispiel: Eine Person bezieht Arbeitslosengeld und es stellt sich heraus, dass sie auch einen Anspruch auf das Insolvenzgeld hat. Das Arbeitslosengeld wird dann als Vorschuss behandelt und auf die Entgeltersatzleistung angerechnet, damit die Person nicht doppelt Geld erhält.

Dabei wird die Zeit, in der Betroffene den Vorschuss erhalten, nicht abgezogen. Das bedeutet, dass der Anspruch auf das Arbeitslosengeld vollständig erhalten bleibt.

Wenn Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Insolvenzgeld haben, ist es sinnvoller, diese Leistung zu beantragen, da es in der Regel die volle Höhe des Nettolohns beträgt. Das Arbeitslosengeld ist hingegen auf 60 % des Nettolohns begrenzt.

3 Monate Insolvenzgeld erhalten – und was passiert danach?

Nach 3 Monaten ist die finanzielle Ersatzleistung durch die Agentur für Arbeit beendet. Arbeitnehmer, die diese Leistung erhalten haben, müssen sich danach selbst um ihr Einkommen kümmern. Betroffene haben unter anderem die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld nach dem Insolvenzgeld zu beantragen.

FAQ: Insolvenzgeld

Wer zahlt das Insolvenzgeld?

Arbeitnehmer erhalten das Insolvenzgeld auf Antrag von der Agentur für Arbeit. Wie Betroffene diesen Antrag stellen, erfahren Sie hier.

Welche Höhe hat die Entgeltersatzleistung?

Beim Insolvenzgeld entspricht die Höhe des Betrags in der Regel dem Netto-Gehalt. Welche Zahlungen die Leistung enthält, veranschaulicht diese Liste.

Was passiert nach 3 Monaten Insolvenzgeld?

Hat der Arbeitnehmer die Leistung bis 3 Monate lang erhalten, endet die staatliche Unterstützung. Betroffene müssen sich danach selbst um ihr Einkommen kümmern.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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