Logo von Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Hitzefrei auf der Arbeit
  • Hitzefrei im Büro

Hitzefrei im Büro: Ab wie viel Grad muss nicht mehr gearbeitet werden?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2022

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Die Temperaturen steigen, die Konzentration sinkt – im Sommer kann ein Arbeitstag im Büro einem Saunabesuch gleichkommen. Schließlich profitiert nicht jeder Arbeitnehmer von einem angenehm klimatisierten Arbeitsplatz, sondern muss sich vielmehr mit stickiger Luft, Schweißgeruch und genervten Kollegen herumschlagen.

Hitzefrei im Büro? Das Arbeitsrecht schließt dies nicht gänzlich aus.
Hitzefrei im Büro? Das Arbeitsrecht schließt dies nicht gänzlich aus.

Nicht ohne Grund fällt der Unterricht für Schüler bei zu großer Hitze aus. Auch für sie ist es ab einer bestimmten Gradzahl schwer, sich zu konzentrieren. Sie werden unruhig und der Lerneffekt ist gleich null. Doch gilt in diesem Fall für Arbeitnehmer, was auch für Schüler gilt? Bekommen sie hitzefrei am Arbeitsplatz?

Kurz & knapp: Hitzefrei im Büro

Können Arbeitnehmer hitzefrei im Büro bekommen?

Unter bestimmten Umständen kann Arbeitnehmern bei einer Raumtemperatur von mehr als 35 Grad hitzefrei im Büro gewährt werden.

Wozu ist der Chef jedoch zunächst einmal verpflichtet?

Zunächst muss der Arbeitgeber jedoch Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen (Ventilatoren bereitstellen, Gleitzeit einführen, Alternativräume anbieten, etc.).

Was kommt auf Mitarbeiter zu, die aufgrund der Hitze einfach nach Hause gehen?

Wer sich einfach selbst hitzefrei im Büro verordnet, kann eine Abmahnung erhalten.

Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, ob auch die Mitarbeiter in einem Büro hitzefrei bekommen, wenn die Temperaturen nicht mehr auszuhalten sind. Gibt es möglicherweise eine bestimmte Gradzahl, bei deren Erreichen Arbeitnehmer nach Hause gehen dürfen? Welche Pflichten fallen dem Arbeitgeber in einem solchen Fall zu? All diese Fragen klären wir im Folgenden.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Hitzefrei im Büro
  • Ab wann gibt es hitzefrei im Büro?
    • Hitzefrei im Büro: Was kann der Arbeitgeber tun, um dem entgegenzuwirken?

Ab wann gibt es hitzefrei im Büro?

Wann Arbeitnehmer hitzefrei im Büro bekommen, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Wann Arbeitnehmer hitzefrei im Büro bekommen, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Natürlich ist es alles andere als erfreulich, einen schönen Sommertag im Büro zu verbringen, anstatt im See baden zu gehen oder es sich mit einem kühlen Getränk im Schatten gemütlich zu machen. Handelt es sich zumindest um ein Büro, das über eine Klimaanlage verfügt, ist das Ganze ja noch einigermaßen auszuhalten.

Klettern die Temperaturen im Büro das Thermometer jedoch immer weiter herauf, kann dies zu einem Problem werden. Wer nicht genug trinkt, bekommt schnell Kopfschmerzen, fühlt sich schwindelig oder schlichtweg ausgelaugt.

Unter solchen Bedingungen zu arbeiten, kann doch nicht erlaubt sein. Oder? Ist möglicherweise hitzefrei im Büro die logische Konsequenz?

Im Arbeitsrecht wird grundsätzlich zwischen Raum- und Lufttemperatur unterschieden. Erstere beschreibt dabei die gefühlte und letztere die tatsächliche Temperatur, die am Arbeitsplatz herrscht. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte eine Lufttemperatur von 26 Grad nicht überschritten werden. Bei mehr als 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, entsprechend dem Arbeitsschutz Maßnahmen zu ergreifen.

Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Mitarbeiter ein Recht auf hitzefrei im Büro erhalten. Bei einer Lufttemperatur von mehr als 35 Grad im Raum kann sich dies jedoch ändern – zumindest, wenn weder Luftduschen, Schutzausrüstungen oder ähnliches vorhanden sind, um den Schutz der Gesundheit sicherzustellen.

Sind Büroräume vorhanden, in denen es kühler ist, kann die Arbeit der Beschäftigten auch einfach dorthin verlegt werden. Fällt diese Möglichkeit ebenfalls weg, hat der Chef in der Regel keine Wahl mehr und muss seinen Mitarbeitern hitzefrei im Büro geben.

Hitzefrei im Büro: Was kann der Arbeitgeber tun, um dem entgegenzuwirken?

Folgende Maßnahmen können Arbeitgeber in Erwägung ziehen, um ihren Angestellten die Arbeit bei großer Hitze zu erleichtern:

Durch die Einführung von Gleitzeit kann der Arbeitgeber vermeiden, dass seine Mitarbeiter das Recht auf hitzefrei im Büro haben.
Durch die Einführung von Gleitzeit kann der Arbeitgeber vermeiden, dass seine Mitarbeiter das Recht auf hitzefrei im Büro haben.
  • Ventilatoren zur Verfügung stellen
  • Kleidungsvorschriften lockern
  • Gleitzeit einführen (Beschäftigte können erst zur Arbeit erscheinen und diese verrichten, wenn es sich im Büro abgekühlt hat)
  • kalte Getränke bereitstellen
  • Alternativräume anbieten

Tut der Arbeitgeber auch bei einer Temperatur von mehr als 30 Grad nichts, haben Mitarbeiter im Regelfall das Recht dazu, das Büro zu verlassen.

Dies ist jedoch nur der Fall, wenn ihre Gesundheit enorm gefährdet ist. Beschäftigte, die gesundheitliche Probleme haben, oder Schwangere gelten hier als Anhaltspunkt. Verordnen sich Arbeitnehmer einfach selbst hitzefrei im Büro und gehen nach Hause, kann eine Abmahnung drohen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (159 Bewertungen, Durchschnitt: 3,77 von 5)
Hitzefrei im Büro: Ab wie viel Grad muss nicht mehr gearbeitet werden?
3.77 5 159
Loading...

Weitere interessante Ratgeber

  • Hitzefrei auf der Arbeit bekommen – Gibt es das überhaupt?
  • Hitzefrei auf dem Bau: Wann werden Bauarbeiter von der Arbeit freigestellt?
  • Den Arbeitgeber abmahnen – dürfen Arbeitnehmer das überhaupt?
  • Steuerklasse 5 – welche Arbeitnehmer werden nach dieser Lohnsteuerklasse versteuert?
  • Gehalt: Das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer
  • Sonderurlaub – Wann bekommen Arbeitnehmer zusätzlich frei?
  • Können Überstunden verfallen?
  • Die Personalakte – was wird hier vermerkt?
  • Überstundenabbau: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
  • Unbezahlter Urlaub: Wann besteht Anspruch?

Kommentare

  1. Sandra meint

    2. Oktober 2017 um 9:49

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe selber in einem Büro ohne Klimaanlagen arbeiten müssen. Dass war im Sommer ganz schön stressig. Zum Glück haben wir letzten Sommer eine Klimaanlage bekommen. Ich muss schon sagen dass ist ein Segen.

    Antworten
  2. Jessica M. meint

    25. Juli 2018 um 8:35

    Ein wirklich sehr interessanter Artikel! Vielen Dank. Wir haben leider nach wie vor keine Klimaanlage. Jedoch dürften wir unsere Arbeitskleidung lockern, da jedoch eh kaum Kundenkontakt haben. Wasser und kühle Getränke stehen bereit. Anderer Arbeitsplatz ist leider nicht möglich, da ganze Kommunikationsmittel umgebaut werden müssten und ob die Kabel reichen ist dahin gestellt.

    Muss ich meinen Arbeitgeber auf Arbeitsschutz hinweisen? Und bitten, Abhilfe zu schaffen. Oder muss er das alleine machen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 7:57

      Hallo Jessica,

      der Arbeitgeber sollte stehts den Arbeitsschutz für seine Angestellten im Blick haben und selbstständig die notwendigen Anpassungen einleiten. Allerdings kann nicht erwartet werden, dass er alles von allein sieht. Arbeitgeber sind auf ein Feedback von ihren Mitarbeitern angewiesen, um nicht aus Versehen Probleme im Arbeitsschutz oder anderen Bereichen zu übersehen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Helfer Sandra meint

    26. Juli 2018 um 16:39

    Tja Sandra, lass dich nicht ausbeuten und stell dich Dumm. Der AG muss handeln, er hat auch eine Führsorgepflicht. Zur Not selber eine Abmahnung an den Firmeninahber oder Vertragspartner geben, wirkt wunder 😉

    Antworten
  4. Tina says meint

    31. Juli 2018 um 21:08

    Wie it das mit regelmäßigen angeordneten Dienstfahrten mit Privatpkw?! Die Autos erhitzen bei diesen Temperaturen extrem stark und nicht alle besitzen Klima?!

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      14. August 2018 um 11:01

      Hallo Tina says,

      nicht immer kann verhindert werden, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz höher sind als normal. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Leib und Leben seiner Angestellten zu sorgen. Das können bspw. die Lockerung der Bekleidungsregeln oder das Bereitstellen von kühlenden Getränken sein. Vorschläge und Vorschriften dazu finden Sie in der Technischen Regel A3.5 sowie in der Arbeitsstättenverordnung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Sigrid R. meint

    1. August 2018 um 12:49

    Wie wird ein Hitzfreier Arbeitstag eigentloich abgerechnet, gilt er als „Sonderurlaub“ oder wird der Tag von den Urlaubstagen des Mitarbeiters abgezogen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      16. August 2018 um 16:02

      Hallo Sigrid,

      da der Arbeitsausfall durch den hitzefreien Arbeitstag nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wird, dürfen ihm dadurch auch keine Nachteile entstehen. Der Tag ist somit nicht vom Urlaub des Arbeitnehmers abzuziehen.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Sil meint

        23. Juli 2019 um 10:56

        Gibt es dazu irgendeine gesetzliche oder rechtliche Vorlage in der dies so steht?

        Antworten
  6. Leo meint

    14. August 2018 um 2:01

    Arbeite als Revierfahrer bei einem Sicherheitsunternehmen. Fangen 19 bzw. 19:30 an.
    Laufpensum pro Nacht ca. 7-10 km/Schicht (bis 7 Uhr).

    In der kompletten Hitzephase gab es nach mehrfacher Nachfrage – nix.

    Nur eine Antwort vom stllv. Objektleiter – „Ne, wir machen sowas nicht“ .

    Antworten
  7. Louise meint

    21. Januar 2019 um 14:10

    Das hätte ich mir auch im Sommer gewünscht. Bei uns fiel das Luftleitsystem aus. Es war so unglaublich heiß. Wir hatten Glück, als nach zwei Tagen endlich das System repariert werden konnte.

    Antworten
  8. Nadine meint

    21. Juni 2019 um 4:39

    Hallo wir haben weder Klima noch Ventilatoren was kann man stattdessen noch machen bei Hitze bis 40 Grad draußen?

    Antworten
  9. Rainer meint

    21. Juni 2019 um 12:15

    Kühle Getränke? Die verschlimmern die Situation eigentlich nur noch, kann diesen Vorschlag nicht nachvollziehen.

    Antworten
  10. Carsten meint

    24. Juni 2019 um 13:36

    Wie verhält es sich, wenn der AG mit Fensterfolien, Plissee`s, Ventilatoren vorbeugt, Wasser zur Verfügung stellt und die Temperaturen trotzdem steigen? Momentan sind im Grossraumbüro mit 20 Personen 29,8 Grad (Temperatur steigend), gefühlt aber jenseits der 35 Grad.
    Danke.

    Antworten
  11. Caravadossi meint

    25. Juni 2019 um 9:15

    Jammern auf hohem Niveau. Ein paar heiße Tage in D und schon wird nach „hitzefrei“ gegreint. Scheint ein Generationenproblem zu sein. Ich bin in den siebzigern mehrere Jahre zur See gefahren. Darunter auch Westafrika und Rotes Meer. Keine Klimaanlage, arbeiten in voller Sonnenbestrahlung von morgens 6 bis abends 6 mit insgesamt 1 1/2 Std. Pause und in Djibouti Mittagstemperaturen von durchweg 40 Grad und mehr im Schatten. Kalte Getränke und „Schutzkleidung“ na klar, aber bitte selbst zu beschaffen.

    Antworten
    • Stephan meint

      29. Juni 2019 um 12:52

      Hohe Temperaturen in Afrika und Zentraleuropa sind unterschiedlich zu betrachten.
      Ich empfand die 35°C im Schatten in Marokko nicht annähernd so schlimm wie 30°C hier in Deutschland. Es gibt weitere Faktoren und spätestens wenn sich die Luft in einem Großraumbüro verschlechtert, weil nicht gelüftet werden kann, da es ansonsten noch wärmer ist, sind dies gewiss schlechtere Arbeitsbedingungen als auf hoher See.

      Antworten
  12. Marie meint

    24. Juli 2019 um 7:54

    Hallo Zusammen,

    kurze Schilderung unseres Büros: Großraumbüro, 2.OG direktes nicht isoliertes Flachdach darüber, Südseite. Sprich, die Sonne scheint den ganzen Tag von allen Seiten auf das Büro. Es gibt 6 aktive Arbeitsplätze. Da wir Sitzpatz gebunden sind durch unsere Mac Rechner im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern, können wir nicht einfach den Arbeitsplatz wechseln. Wir haben Gleitzeit, was ich schon ausnutze, trotzdem hatten wir um 7 Uhr schon 28,8 Grad im Büro. Steigt bei der heutigen Lufttemperatur von 38 Grad auch genau auf diese oder auch mehr. Fenster schließen ist hier auch keine Option, da sich das Klima in unserem Büro dann wie in einem Auto, dass in der Sonne steht, verhält.
    Selbstverständlich haben wir Ventilatoren, aber die reichen bei den Temperaturen bei weitem nicht aus.
    Muss man das als Arbeitsnehmer wirklich noch dulden?

    LG

    Antworten
  13. Jana meint

    25. Juli 2019 um 8:41

    Hallo,

    wie sieht es denn damit aus, wenn der Arbeitgeber Ventilatoren, kalte Getränke usw. bereit stellen aber es immer noch unerträglich ist?

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2022 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Menü
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf