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GPS-Überwachung der Mitarbeiter – Ist die Ortung zulässig?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Herauszufinden, wo sich eine Person zu einem beliebigen Zeitpunkt befindet, hat viele Vorteile. Im privaten Bereich können Sie dank des Global Positioning Service, das zum Beispiel im Handy verbaut ist, einen Freund ausfindig machen und nachsehen, wie lange er noch braucht, um zum verabredeten Treffpunkt zu gelangen.

Die GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter verrät Ihnen, wo sich ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.
Die GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter verrät Ihnen, wo sich ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Doch auch im Arbeitsleben können mobile Peilsender äußerst hilfreich sein. Arbeitgeber würden sie beispielsweise gerne einsetzen, um Mitarbeiter im Außendienst und die Bewegung vom Fahrzeug zu überwachen. Das hat nicht zwingend etwas mit Misstrauen zu tun, sondern kann ganz praktische Gründe haben.

Kurz & knapp: GPS-Überwachung der Mitarbeiter

Ist die GPS-Überwachung der Mitarbeiter erlaubt?

Die Mitarbeiterüberwachung per GPS kann erlaubt sein, wenn der Betroffene aus freien Stücken seine Einwilligung dazu gegeben hat. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Worauf sollten Arbeitnehmer in jedem Fall achten?

Selbst wenn die GPS-Überwachung der Mitarbeiter rechtens sein sollte, darf sie in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Überwachung per GPS?

Bei der GPS-Überwachung der Mitarbeiter sollte der Betriebsrat (falls vorhanden) nicht außen vor gelassen werden. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann er festlegen, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.

Der vorliegende Ratgeber führt auf, was das Arbeitsrecht zur GPS-Überwachung sagt, unter welchen Umständen sie erlaubt ist und wie Sie zu Ihrem Recht kommen, wenn Sie ohne Ihres Wissens von Ihrem Arbeitgeber überwacht wurden.


Inhalt

  • Kurz & knapp: GPS-Überwachung der Mitarbeiter
  • Was motiviert Unternehmen dazu, die Mitarbeiterüberwachung per GPS einzuführen?
    • Ist die GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter überhaupt erlaubt?
    • Was können Sie tun, wenn der Einsatz von GPS-Technologie ohne Ihre Einwilligung erfolgte?

Was motiviert Unternehmen dazu, die Mitarbeiterüberwachung per GPS einzuführen?

Wenngleich vertragliche Vereinbarungen eine Menge regeln, kommt ein Arbeitsverhältnis nie ohne ein gewisses Maß an Vertrauen aus. Schließlich wäre es ziemlich unökonomisch, einem Mitarbeiter als Chef rund um die Uhr auf die Finger zu schauen und sein Verhalten zu überwachen. Mit der Weiterentwicklung der Technik hat sich dieses Problem zumindest teilweise gelöst. So kann durch mittlerweile sehr kleine, fast unsichtbare Geräte ermittelt werden, wer was wann gemacht hat.

Wie gelingt die Mitarbeiterüberwachung? Per GPS oder Videokamera erfahren Sie, wer sich sich wo aufhält.
Wie gelingt die Mitarbeiterüberwachung? Per GPS oder Videokamera erfahren Sie, wer sich sich wo aufhält.

Neben der Videoüberwachung ist in diesem Zusammenhang auch eine GPS-Überwachung der Arbeitnehmer denkbar. Gerade, wenn diese im Außendienst unterwegs sind (zum Beispiel als Handwerker, Vertreter oder Paketbote) bieten sich hierdurch zahlreiche Vorteile.

Eine effektive Routenplanung ist in diesem Zusammenhang essenziell, um wertvolle Zeit zu sparen bzw. mehr Kunden annehmen und Aufträge abwickeln zu können.

Das kann einer der Gründe sein, warum eine GPS-Überwachung von Fahrzeugen durch Arbeitgeber angeordnet wird – Gewinnmaximierung.

Das ist natürlich nur einer der möglichen Gründe. Auch aus anderen Motiven heraus können sich Unternehmen natürlich dazu entschließen, Ihre Fahrzeuge mit GPS-Trackern auszustatten. Dazu gehören unter anderem diese:

 

  • die Überprüfung, wie fleißig die Beschäftigten tatsächlich sind
  • das schnellere Auffinden von unbekannten Adressen

Angesichts dieser Vorteile stellt sich die Frage: Warum setzen nicht alle Unternehmen auf die Mitarbeiterüberwachung per GPS?

Ist die GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter überhaupt erlaubt?

In Deutschland wird der Datenschutz sehr hochgehalten und dementsprechend sensibel auf die Aufzeichnung und Verwendung personenbezogener Daten reagiert. Bei der GPS-Überwachung durch den Arbeitgeber müssen deshalb zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, um sich nicht gesetzeswidrig zu verhalten.

Maßgeblich ist hier das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es gibt klar vor, dass bei der GPS-Ortung Mitarbeiter in Ihrem Verhalten überwacht werden, wodurch hochgradig sensible Informationen gewonnen werden, die besonders zu schützen sind. Das ist einer der Gründe, weshalb eine dauerhafte Überwachung nicht gestattet ist.

Nichtsdestotrotz kann eine GPS-Überwachung der Mitarbeiter erlaubt sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieser Maßnahme beispielsweise zustimmt oder betriebliche Erfordernisse dies nötig machen. Grundsätzlich gilt: die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers sind denen des Arbeitgebers gegenüberzustellen. Es hat eine Abwägung stattzufinden.

Das Arbeitsrecht besagt: Eine GPS-Überwachung kann erlaubt sein, wenn die Mitarbeiter zustimmen.
Das Arbeitsrecht besagt: Eine GPS-Überwachung kann erlaubt sein, wenn die Mitarbeiter zustimmen.

Holen Sie als Arbeitgeber eine solche Einwilligung ein, müssen Sie dabei eine Menge beachten. Aufgeführt werden muss unter anderem der Zweck, also warum und wie die GPS-Überwachung des Mitarbeiters erfolgt und wie die Daten genutzt und verarbeitet werden.

Sie braucht in der Regel die Unterschrift des Arbeitnehmers. Ohne diese ist sie womöglich nicht gültig (§ 4a BDSG).

In diesem Zusammenhang ist daher auch ein gegebenenfalls vorhandener Betriebsrat vor der Einführung einer GPS-Überwachung der Mitarbeiter über das Ansinnen dieser Maßnahme zu informieren. Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung zum GPS-Monitoring getroffen werden. Diese Rechtsvorschrift führt aus, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.

Was können Sie tun, wenn der Einsatz von GPS-Technologie ohne Ihre Einwilligung erfolgte?

Eine Überwachung von Mitarbeitern ist, sofern rechtens, ausschließlich während der Arbeitszeit erlaubt. Steht Ihnen also ein Betriebswagen auch zur privaten Verwendung zur Verfügung, ist hierauf besonders Rücksicht zu nehmen und adäquat zu reagieren.

Die GPS-Überwachung der Mitarbeiter ist vor und nach dem Arbeitsbeginn nicht erlaubt – mit einer Ausnahme: Wenn ein Arbeitgeber ganz konkret eine bestimmte Straftat befürchten muss, dann darf er ausnahmsweise – unter der Voraussetzung, dass seine Interessen mehr wiegen als die des Arbeitnehmers – eine GPS-Ortung einsetzen. Wichtige weitere Voraussetzung hierbei ist, dass keine milderen Mittel zur Überführung des Mitarbeiters zur Verfügung stehen.

Nicht immer legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)richtig aus. Wenn der eine Vertragspartner dem anderen dabei vermeintlich auf die Schliche kommt, hilft es meist, den Weg zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf sich zu nehmen. Dieser hilft bei der rechtlichen Einschätzung der Umstände und berät darüber, welche Optionen nun zur Verfügung stehen und wie aussichtsreich ein gerichtliches Vorgehen ist.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Elon meint

    25. September 2024 at 18:22

    Ich hab beim Reifenwechsel ein GPS gerät das per magnet am Unterboden angebracht war gefunden.
    Angebracht hat es der Chef .
    Als ich den zur Rede stellte wollte er das Gerät zurück was ich ablehnte.
    Wer kann mir info geben welche aktion jetzt sinvoll wäre ?

    Antworten
  2. Sven meint

    6. Juli 2021 at 12:26

    Darf mein Chef mich, in der Arbeitszeit gps überwachen und am Monatsende mit meinen Stunden vergleichen?

    Antworten
    • paul meint

      30. Dezember 2024 at 11:46

      hast du eine antwort bekommen? ich habe gerade das selbe problemm. ich hab von jemanden gehört das es gesetzewiedrig ist

      Antworten
  3. Daniel meint

    15. Februar 2021 at 19:53

    Hallo, in der Firma in der ich arbeite soll demnächst jeder Mitarbeiter einen Chip erhalten um nachhalten zu können wer in Kontakt war und ob die Abstandsregeln bezüglich der aktuellen Corona Pandemie eingehalten werden. Ist das erlaubt und muss ich dazu meine Zustimmung geben bzw. kann es für mich negative Auswirkungen haben wenn ich das tragen eines solchen Chips verweigere?

    LG

    Antworten
  4. Frank meint

    22. Dezember 2020 at 10:45

    Hallo, in unserer Firma gibt es Fahrzeuge die von mehreren Personen abwechselnd genutzt werden und einige die nur von dem jeweiligen Mitarbeiter genutzt werden (1% Regelung).
    Ist es erlaubt die Fahrzeuge zur wechselnden Nutzung zwecks Einhaltung der Geschwindigkeiten mit GPS auszustatten und die 1% Fahrzeuge nicht? Gilt hier nicht das Gleichheitsgebot?

    Antworten
  5. Shahram meint

    11. November 2020 at 16:50

    Moin ; Darf meine Chef von mir Verlangen das ich meine stand Ort vor dem Arbeitsbeginn zu Senden??
    Danke

    Antworten
  6. Hans-J. meint

    30. Juli 2020 at 8:53

    Hallo,

    ist es rechtens, Werkzeug von Service-Monteuren zu tracken? Ohne Einwilligung des Mitarebiters.

    Antworten
  7. Lars meint

    9. Juni 2020 at 17:18

    Hallo,
    Laut unserem Arbeitsvertrag dient unsere GPS Überwachung ein Fahrzeug zum nächstgelegenen Auftragsort zu senden. Nun würde ich des öfteren Angesprochen, das meine Wochenberichte (dient der Lohnabrechnung) nicht mit den GPS Daten übereinstimmen. Darf eine Lohnabrechnung über GPS Daten kontrolliert werden?

    Antworten
  8. Andreas meint

    7. März 2020 at 17:51

    In unserem Firmenfahrzeug ist die Ford Connect App eingerichtet worden.
    Ich wurde zwar informiert das die Daten gespeichert werden und habe diesen Hinweis unterschrieben jedoch nusste ich jetzt feststellen, das dort sogar der Live-Modus aktiviert wurde.

    Es wird alles gespeichert, das komplette Fahrverhalten und GPS-Daten.

    Ich habe aber nur den Hinweis zur Kenntnis genommen und mit Unterschrift bestätigt, wurde aber nicht informiert WAS ALLES gespeichert wird.

    Im Prinzip kann der Chef von zuhause LIVE sehen wie ich fahre und wohin.

    Das sehe ich als nicht rechtsmässig an und verstößt doch gegen den Datenschutz. und bestimmt noch gegen andere Gesetze.

    Oder ?

    Antworten
  9. MexaVit meint

    14. Januar 2020 at 11:16

    wir haben ein gps in jedem firmauto und werden rund um die uhr überwacht sogar am wochenende, und das beste ist sie spionieren dich über facebook und whatts app auch noch aus !!!
    was kann man da machen ?

    Antworten
  10. Doris J. meint

    29. November 2019 at 14:50

    Guten Tag,

    wir haben für unsere Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes seit kurzem I-Pads für die Zeiterfassung und die Pflege-Dokumentation beim Kunden. Jeder Früh- bzw. Spätdienst nutzt ein I-Pad. Sobald der Mitarbeiter einen freien Tag hat, gibt er das I-Pad an den nächsten Kollegen weiter, der die Tour übernimmt. Jetzt wurde ich von einer Mitarbeiterin angesprochen, dass die I-Pads der verschiedenen Touren vernetzt sind und man kann jederzeit den Standort der Mitarbeiter von jeder einzelnen Tour einsehen bzw. kontrollieren. Ist das erlaubt oder bräuchten wir die Zustimmung der Mitarbeiter?

    Antworten
  11. Agnes meint

    22. Oktober 2019 at 20:24

    Hallo ich bin Leiterin im Außendienst,
    Wir sind insgesamt 6 Außendienstmitarbeiter in unserem Unternehmen.
    Ich habe als einzige Mitarbeiterin am 21.10. ein gps Gerät in mein Firmenwagen eingebaut bekommen. Ohne Begründung und Einwilligung des Datenschutzgesetz.
    Meine Frage. Ist das rechtens , was kann ich tun.
    Wir dürfen alle den FirmenWagen privat nutzen ohne 1% Regelung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  12. Peter meint

    21. Oktober 2019 at 13:46

    hallo bei mir hat der Betriebsrat bei der gpsüberwachung zugestimmt. ich selber würde nicht darüber informiert, und unterschrieben habe ich bzw meine anderen Kollegen nichts, ist das richtig?

    Antworten
  13. Ranko meint

    30. Juni 2019 at 0:16

    Ich hab ein besonderes heitreren Fall von GPS Überwachung / Eingriff ins Privatsphäre durch Arbeitgeber.
    Hab seit 5 Jahren Firmen Fahrzeug mit privat Nutzung ( 1% Regel) mit eingebauter GPS Überwachung und Schalter für GPS Ausschaltung.
    Hab am Freitag durch Zufall erfahren dass Schalter in meinem PKW GPS nicht ausschaltet sonder nur in Tracking Aufzeichnung umschaltet dass ich gerade Privat unterwegs bin.
    In klar Text seit 5 Jahren Überwacht mich mein Arbeitgeber in meiner privater Zeit.
    Durch Verlagen von Tracking Auszug hab ich jetzt Bescheinigung dass mein Arbeitgeber mich und meine Familie in unserem Urlaub überwacht hat. Also hab keine Privatsphäre durch meinem Arbeitgeber.
    Ganze Sache Kamm ins rollen durch weil Mitarbeiter der Fahrzeuge überwacht meine private Daten an 3 Person weitergeleitet hat.
    Nur noch ein Punkt Mittarbeiter der GPS Überwachung bei uns in Firma macht hat auch PKW mit Privatnutzung und Schalter aber so bald er sein Schalter betätigt wird findet keine Trackingaufzeichung während privat Nutzung statt.

    1. Was sind meine rechte im diesem Fall ?
    Hab ich recht auf Schadensersatz für 5Jahre Spionage in meiner Privatsphäre durch Arbeitgeber?
    2. Ist nicht Weiterleitung von persönlichen Datenschutz an 3 Personen verboten und Grund für fristlose Kündigung?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Juli 2019 at 9:54

      Hallo Ranko,
      wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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