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Der Geschwisterbonus beim Elterngeld: Das müssen Sie wissen!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 17. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Key Facts

  • Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes und wird zusätzlich gezahlt, wenn bestimmte Altersgrenzen für im Haushalt lebende Geschwisterkinder erfüllt sind.
  • Der Bonus wird automatisch berücksichtigt, wenn im Elterngeldantrag alle Angaben zu weiteren Kindern korrekt gemacht und entsprechende Nachweise (z. B. Kindergeldbescheid) eingereicht werden.
  • Der Geschwisterbonus wird nur gezahlt, solange die Alterskriterien erfüllt sind, und kann rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor Antragseingang geltend gemacht werden.

Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wie hoch ist er?
Der Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wie hoch ist er?

Inhalt

  • Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
  • Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
  • Wie können Sie den Geschwisterbonus auf das Elterngeld beantragen?
    • Kann ich den Geschwisterbonus für das Elterngeld auch rückwirkend beantragen?
  • FAQ: Geschwisterbonus beim Elterngeld

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld ist ein zusätzlicher Zuschlag, den Eltern erhalten, wenn neben dem Kind, für das sie Elterngeld beantragen, weitere Kinder im Haushalt leben. Doch wann erhalten Sie den Geschwisterbonus beim Elterngeld? Das Alter der Kinder, die im Haushalt leben, spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Sie erhalten die Bonuszahlung, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt.
  • Es leben mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt.
  • Es lebt mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren (mit einem GdB von mindestens 20) im Haushalt. 

Beim Mehrlingszuschlag handelt es sich um einen speziellen Aufschlag auf das Elterngeld für Zwillinge/Drillinge. Der Geschwisterbonus hingegen wird gezahlt, wenn bereits ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben. Sie können beide Zuschläge nebeneinander beziehen, wenn zusätzlich zu den Mehrlingen ein weiteres Kind geboren wird. 

Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Beim Elterngeld ist der Geschwisterbonus auf maximal 180 Euro pro Monat begrenzt.
Beim Elterngeld ist der Geschwisterbonus auf maximal 180 Euro pro Monat begrenzt.

Der Bonus beträgt 10 Prozent des Ihnen zustehendes Betrages, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat und maximal 180 Euro pro Monat.

Daher ist die Höhe des Geschwisterbonus beim Elterngeld leicht zu berechnen: Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 1.206 Euro, beträgt der Geschwisterbonus dementsprechend 120,60 Euro.

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld Plus beträgt mindestens 37,50 Euro pro Monat und maximal 90 Euro pro Monat. 

Der Geschwisterbonus wird beim Elterngeld nicht über die gesamte Bezugszeit gezahlt, sondern nur so lange, wie die Altersgrenzen der Geschwisterkinder nicht überschritten werden. Er ist außerdem an den Bezug von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus gekoppelt und wird nicht separat ausgezahlt.

Wie können Sie den Geschwisterbonus auf das Elterngeld beantragen?

Sie erhalten beim Elterngeld den Geschwisterbonus unter der Voraussetzung, dass bereits eins/mehrere Kinder im Haushalt leben.
Sie erhalten beim Elterngeld den Geschwisterbonus unter der Voraussetzung, dass bereits eins/mehrere Kinder im Haushalt leben.


Sie müssen für den Geschwisterbonus auf das Elterngeld keinen separaten Antrag stellen – das Formular enthält einen speziellen Abschnitt, in dem Sie Angaben zu weiteren Kindern im Haushalt machen.

Aufgrund dieser Informationen prüft die Elterngeldstelle, ob für Sie ein Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht. Wenn Sie diesen Abschnitt vollständig und korrekt ausfüllen, wird der Bonus in der Regel automatisch berücksichtigt. 

Damit der Geschwisterbonus gewährt werden kann, fordert die Elterngeldstelle in den meisten Fällen einen Nachweis über laufende Kindergeldzahlungen für die im Haushalt lebenden Geschwisterkinder.

Empfehlenswert ist daher, dem Antrag folgende Dokumente beizulegen:

  • eine Kopie des aktuellen Kontoauszugs mit dem letzten Kindergeldeingang 
  • oder alternativ eine Kopie des jüngsten Kindergeldbescheids

Kann ich den Geschwisterbonus für das Elterngeld auch rückwirkend beantragen?

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wie lange können Sie ihn erhalten?
Der Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wie lange können Sie ihn erhalten?

In diesem Fall gelten die gleichen Fristen wie beim Elterngeld selbst. Jedoch wird das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. 

Beispiel: Wurde ein Kind am 05.03.2021 geboren und der Antrag erst am 20.08.2021 gestellt, ging der Antrag im sechsten Lebensmonat des Kindes ein.

Somit kann Elterngeld nur für den dritten, vierten und fünften Lebensmonat gezahlt werden, nicht jedoch für den ersten und zweiten Lebensmonat, da der Antrag hierfür zu spät eingereicht wurde. Somit wird auch der Geschwisterbonus auf das Elterngeld nur für diese Monate ausgezahlt. 

FAQ: Geschwisterbonus beim Elterngeld

Wann kann ich den Geschwisterbonus auf mein Elterngeld erhalten?

Sie erhalten den Geschwisterbonus auf das Elterngeld, wenn die Altersgrenze der Kinder, die in ihrem Haushalt leben, noch nicht überschritten ist. Wie hoch diese Grenze jeweils ist, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie lange bekommt man den Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld wird bis zum Bezugsmonat gezahlt, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige relevante Alter erreicht. Beispielsweise erhalten Sie auf das Elterngeld den Geschwisterbonus beim 3. Kind solange, bis das erste Kind sechs Jahre alt wird, bzw. das zweite Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Wie viel Geschwisterbonus ist beim Elterngeld vorgesehen?

Der Bonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro pro Monat. Mehr zur Berechnung erfahren Sie hier.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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