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Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag: Ist das überhaupt möglich?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Fristlos kündigen ohne Arbeitsvertrag? Ob das geht, sagt Ihnen dieser Ratgeber!
Fristlos kündigen ohne Arbeitsvertrag? Ob das geht, sagt Ihnen dieser Ratgeber!

Eine fristlose Kündigung zu erteilen, sollte gut durchdacht sein. Vor allem aber muss dafür zwingend ein triftiger Grund gegeben sein.

Wie sieht es aber aus, wenn es gar keinen richtigen Arbeitsvertrag gibt? Ist das legal? Kann hierbei überhaupt eine fristlose Kündigung ohne einen gültigen Arbeitsvertrag erfolgen?

Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag

Kann eine fristlose Künd‌igung auch ohne Arbeitsvertrag erfolgen?

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande gekommen sein; er bedarf nicht in jedem Fall der Schriftform. Anders sieht es bei einer Kündi‌gung aus: Sie muss immer schriftlich erfolgen. Möchten Sie ein Arbeitsverhältnis fristlos beenden, muss dies daher schriftlich geschehen – mit oder ohne Vertrag.

Wann ist eine fristlose Kündi‌gung ohne Arbeitsvertrag möglich?

Laut § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein wichtiger Grund vorliegen, wegen dem eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist, um eine fristlose Künd‌igung durchzusetzen – mit Arbeitsvertrag oder ohne. Darüber hinaus muss vorher normalerweise eine Abma‌hnung ausgesprochen worden sein.

Welche Gründe können eine fristlose Künd‌igung ohne Arbeitsvertrag rechtfertigen?

Unter anderem können Arbeitszeitbetrug, Mob‌bing am Arbeitsplatz, Diebstahl oder sexuelle Belästigung eine fristlose Kündig‌ung rechtfertigen. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag
  • Kein Arbeitsvertrag und trotzdem fristlos kündigen?
  • Hinweise, Fakten und Regeln

Kein Arbeitsvertrag und trotzdem fristlos kündigen?

Generell ist zu sagen, dass auch mündlich vereinbarte Verträge Gültigkeit besitzen. Der Arbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung und der Arbeitgeber bezahlt ihn dafür – hierbei ist offensichtlich eine Form einer Abmachung vorhanden.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine reguläre Kündigung – egal ob vonseiten des Angestellten oder des Vorgesetzten – beträgt im Normalfall einen Monat. Bei einer fristlosen Kündigung im Arbeitsrecht ist eine zweiwöchige Frist vorgegeben.

Soll eine fristlose Kündigung erfolgen, ist dies nicht ganz so einfach, wie bei einer ordentlichen Kündigung. Unabhängig davon, ob ein Vertrag in Papierform vorliegt, setzt eine außerordentliche fristlose Kündigung einen triftigen Kündigungsgrund voraus.

Ist dies nachweislich der Fall, ist es möglich, auch fristlos zu kündigen ohne einen Arbeitsvertrag. Beachten sollten Sie hierbei jedoch, dass im Regelfall vorher eine Abmahnung erfolgen muss.

Hinweise, Fakten und Regeln

Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag: Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung kann fristlos gekündigt werden.
Fristlose Kündigung ohne Arbeitsvertrag: Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung kann fristlos gekündigt werden.

Wichtig vor dem Aussprechen einer fristlosen Kündigung ist, dass zunächst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Gegenüber gesucht werden sollte. Hilft alles nicht, kann eine fristlose Kündigung auch ohne Arbeitsvertrag unter den folgenden Bedingungen stattfinden:

  1. ein fristloser Kündigungsgrund ist vorhanden
  2. die Wahrung einer Kündigungsfrist ist nicht zumutbar
  3. eine Abmahnung (Arbeitsrecht) ist vorher erteilt worden
  4. die fristlose Kündigung ist innerhalb der Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des triftigen Grunds der Kündigung ausgesprochen worden

Fristlos zu kündigen, sollte also auch ohne vorhandenen Arbeitsvertrag immer erst der letzte Ausweg sein.

Bildnachweise: fotolia.com/© Les Cunliffe, fotolia.com/© forkART Photography

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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