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Fristlose Kündigung wegen Diebstahl: Die Strafe für Langfinger am Arbeitsplatz

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist beispielsweise wegen Diebstahl möglich.
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist beispielsweise wegen Diebstahl möglich.

Eine gute Vertrauensbasis ist eine wichtige Grundlage für ein funktionierendes Arbeitsverhältnis. Einmal maßgeblich gestört, kann dies folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine Ursache für solch einen Vertrauensbruch kann Diebstahl sein. Eine fristlose Kündigung im Anschluss ist hierbei keine Seltenheit.

Im nachfolgenden Ratgeber wird Ihnen deshalb näher erläutert, warum Diebstahl einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt. Zudem finden Sie hier ein passendes Muster, welches Sie als Grundlage für Ihre fristlose Kündigung verwenden können.

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung wegen Diebstahl

Kann man bei Diebstahl fristlos kündigen?

Ja, normalerweise berechtigt Diebstahl automatisch zur fristlosen Kündigung. Dabei spielt der materielle Wert des gestohlenen Gegenstands nicht wirklich eine Rolle, da es vielmehr darum geht, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund des Diebstahls nachhaltig gestört ist.

Wann darf keine fristlose Kündigung wegen Diebstahl, sondern lediglich eine Abm‌ahnung erfolgen?

Ist der betroffene Mitarbeiter bereits viele Jahre im Unternehmen angestellt und es gab in dieser Zeit kaum Grund zur Beschwerde, der durch den Diebstahl angerichtete Schaden beläuft sich auf einen sehr geringen Betrag und der Diebstahl ist als einmaliger und untypischer Ausrutscher zu bewerten, ist im Regelfall nur eine Abmahnung und nicht direkt eine fristlose Kündigung zulässig. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung.

Wie könnte eine fristlose Kündigung wegen Diebstahl aussehen?

An dieser Stelle finden Sie ein kostenloses Muster für eine fristlose Kündigung wegen Diebstahl.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung wegen Diebstahl
  • Warum kann bei Diebstahl eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
    • Stehlen als letzter Ausweg
  • Fristlose Kündigung wegen Diebstahl: Ein Muster

Warum kann bei Diebstahl eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?

Im Arbeitsrecht können fristlose Kündigungen nicht einfach so ausgesprochen werden. Aus diesem Grund muss also auch eine fristlose Kündigung bei bzw. wegen Diebstahl am Arbeitsplatz einige Voraussetzungen erfüllen:

Eine fristlose Kündigung nach einem Diebstahl kann aufgrund des Vertrauensbruchs erfolgen.
Eine fristlose Kündigung nach einem Diebstahl kann aufgrund des Vertrauensbruchs erfolgen.
  1. Im Vorfeld muss im Regelfall eine Abmahnung erfolgt sein.
  2. Eine Kündigungsfrist muss unzumutbar für den Arbeitgeber sein.
  3. Es ist zuvor eine Interessenabwägung erfolgt und die Möglichkeit eines milderen Mittels in Betracht gezogen worden.
  4. Es ist unabdingbar, dass die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrunds eingehalten wird.
  5. Die Kündigung muss immer schriftlich und in Papierform eingereicht werden.
  6. Falls vorhanden, steht der Arbeitgeber in der Pflicht, zuvor die Meinung des Betriebsrats einzuholen. Erst dann kann eine fristlose Kündigung, beispielsweise wegen Diebstahl, erfolgen.

Stehlen als letzter Ausweg

Jedoch sollte ein Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer sprichwörtlich über einen Kamm scheren. Denn manchmal sind es außerordentliche Umstände, die einen Angestellten dazu bewegen, Diebstahl zu begehen.

Zwar ist dies keine Rechtfertigung dafür, aber dennoch sollte eine Arbeitsbeziehung, die bis dato gut funktioniert hat, nicht ohne ein klärendes Gespräch auseinander gehen.

Obwohl Diebstahl natürlich keine angebrachte Lösung ist, so kann es zum Beispiel sein, dass es die Verzweiflung aufgrund von Schulden und Geldnot des Arbeitnehmers war, die ihn zum Stehlen gebracht hat. Erklärt seinem Vorgesetzten die genauen Umstände, kann der Arbeitgeber vielleicht Verständnis dafür aufbringen und den Betroffenen nur abmahnen. Welches Handeln hierbei die richtige Lösung ist, muss von Fall zu Fall betrachtet werden.

Fristlose Kündigung wegen Diebstahl: Ein Muster

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel-Kündigungsschreiben für eine fristlose Kündigung aufgrund von Diebstahl. Bedenken Sie, dass Sie diese Vorlage vor dem Verwenden noch an Ihre individuelle Situation anpassen müssen.

Muster für eine fristlose Kündigung wegen Diebstahl

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Ort, Datum

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Arbeitnehmer],

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn], fristlos und aus wichtigem Grund. Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiterbestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für mich und das Unternehmen wäre.

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].

Zur Begründung:
Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [Hier Genaueres zum Diebstahl ergänzen, welcher zum Vertrauensverlust geführt hat.]

Dieses Verhalten hat dazu geführt, dass ich in Sie als Arbeitnehmer kein Vertrauen mehr haben kann. Da somit keine Grundlage mehr für eine angemessene Zusammenarbeit gegeben ist, soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung hiermit beendet werden.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Arbeitgebers]
[Name des Arbeitgebers]
[ggf. Stempel des Unternehmens]

Nachfolgend finden Sie das Musterschreiben für die Kündigung aus wichtigem Grund wegen Diebstahl sowohl als Word-Dokument als auch als PDF-Datei:

Jetzt das passende Muster herunterladen!

Muster für eine fristlose Kündigung wegen Diebstahl (.doc)

Muster für eine fristlose Kündigung wegen Diebstahl (.pdf)

Bildnachweise: fotolia.com/© Photographee.eu, fotolia.com/© ferkelraggae

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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