Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Fristlose Kündigung
  • Gründe für eine fristlose Kündigung
  • Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Was gibt es zu beachten?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare
Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann zum Beispiel Mobbing am Arbeitsplatz sein.
Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann zum Beispiel Mobbing am Arbeitsplatz sein.

Eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, damit sie auch wirklich rechtskräftig wird. Die wichtigste Tatsache, die in diesem Zusammenhang gegeben sein muss, ist das Vorhandensein eines triftigen Kündigungsgrundes.

Trifft dies zu, ist zwar der maßgebliche Ausgangspunkt für eine fristlose Kündigung erfüllt, aber das macht sie noch längst nicht automatisch auch rechtswirksam. Was gibt es demnach sonst noch alles zu beachten, wenn es um eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund geht? Diese Frage wird Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Was ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung darf gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausschließlich aus wichtigem Grund erfolgen. Es müssen demzufolge Tatsachen vorliegen, die das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Bei den anerkannten Gründen kann es sich unter anderem um sexuelle Belästigung, Mobbing am Arbeitsplatz oder Arbeitsverweigerung handeln.

Wann ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam?

Gibt es zwar einen wichtigen Grund, die fristlose Kündigung erfolgte allerdings später als zwei Wochen, nachdem der Kündigende von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfahren hat, ist sie im Regelfall unwirksam.

Wie können Sie gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?

Sind Sie der Meinung, es gäbe keinen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung, sollten Sie einen Anwalt konsultieren und mit seiner Hilfe innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage anstreben, um dagegen vorzugehen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • Was bedeutet „aus wichtigem Grund“?
    • Welche wichtigen Gründe gibt es?
    • Was sagt das Gesetz dazu?
  • Ablauf einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund

Was bedeutet „aus wichtigem Grund“?

Sicherlich jeder hat schon einmal von einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gehört. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem sogenannten „wichtigen Grund“? Im Allgemeinen bedeutet es, dass ein Kündigungsgrund so gravierend und wichtig sein muss, dass nur eine fristlose Kündigung in Betracht kommt und es für den Kündigenden nicht zumutbar wäre, die Frist einer ordentlichen Kündigung einzuhalten.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sollte immer erst der letzte Ausweg sein. Schließlich stellt die Arbeitsstelle in der Regel die Existenzgrundlage eines Arbeitnehmers dar. Oftmals ist es deshalb ratsam, zunächst das klärende Gespräch mit dem Gegenüber zu suchen.
Im Arbeitsrecht hat im Regelfall jeder das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Im Arbeitsrecht hat im Regelfall jeder das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Kommt es dennoch zu einer fristlosen Kündigung, reicht ein wichtiger Grund nicht aus. Folgende Dinge sollten ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten:

  • Das Kündigungsschreiben muss in Papierform zugestellt werden.
  • Es muss eine Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden des fristlosen Kündigungsgrunds eingehalten werden.
  • Zumeist muss eine vorherige Abmahnung erfolgen – ausgenommen sind hierbei Gründe, die dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und –nehmer nachhaltig geschädigt wurde.

Welche wichtigen Gründe gibt es?

Was gilt als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung? Pauschale Gründe, die eine wirksame fristlose Kündigung zur Folge haben, gibt es nicht, da jede Kündigung anders ist und kein Fall dem anderen gleicht. Einige Gründe haben sich allerdings abgezeichnet, durch die in der Regel fristlose Kündigungen für rechtens erklärt wurden:

  • sexuelle Belästigung
  • Mobbing
  • Gewalt
  • Gesundheitsgefährdungen
  • nicht ausreichender Arbeitsschutz
  • regelmäßiges Ausbleiben der Gehaltszahlung
  • Diebstahl
  • Betrug
  • anhaltende Arbeitsverweigerung
  • u. v. m.

Was sagt das Gesetz dazu?

Weiterhin hat auch jeder Arbeitnehmer und –geber ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Dieses Privileg sichert der § 626 Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu. Vorausgesetzt wird hierbei jedoch, dass die fristlose Kündigung aus einem triftigen Grund erfolgt. Eine fristlose Kündigung ohne entsprechenden Grund ist in den meisten Fällen nicht zulässig.

Ablauf einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist Arbeitgebern und –nehmern per Gesetz zugesichert.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist Arbeitgebern und –nehmern per Gesetz zugesichert.

Dass für eine rechtskräftige fristlose Kündigung ein wichtiger Grund vonnöten ist, sollte nun klar sein, aber wie geht solch eine außerordentliche, fristlose Kündigung im Normalfall vonstatten?

Ist sich der Gekündigte seiner Schuld bewusst, sollten sich die Streitigkeiten in Grenzen halten. Empfindet der Gekündigte die fristlose Kündigung jedoch als ungerechtfertigt, wird er das Kündigungsschreiben zunächst gründlich auf eventuelle Fehler überprüfen.

Unter Umständen sind hier bereits grobe Formfehler enthalten. Ist sich der Gekündigte sicher, dass eine fristlose Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt ist, kann sich unter Umständen eine Klage lohnen. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann hierbei beratend zur Seite stehen und sagen, inwieweit sich eine Kündigungsschutzklage wirklich lohnen würde.

Bildnachweise: fotolia.com/© von Lieres, istockphoto.com/froxx, istockphoto.com/ebstock

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,66 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Ungerechtfertigte fristlose Kündigung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Fristlose Kündigung von einem Geschäftsführer: Reicht ein wichtiger Grund aus?
  • Fristlose Kündigung von einem Dienstleistungsvertrag: Was Sie beachten sollten
  • Ist eine fristlose Kündigung auch rückwirkend möglich?
  • Fristlose Kündigung wegen Vertrauensverlust: Wenn falsches Verhalten zur Kündigung führt
  • Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?
  • Fristlose Kündigung und Gehalt: Das sollten Sie darüber wissen!
  • Fristlose Kündigung: Wann ein Schadensersatz gerechtfertigt sein kann
  • Fristlose Kündigung: Wie die Zustellung erfolgen sollte!
  • Fristlose Kündigung: Ist eine Freistellung zulässig?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige