Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente: Ausgleichs­zahlung bei Erwerbsunfähigkeit

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr nachgehen, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und soll die aus Ihrer Arbeitsunfähigkeit resultierenden finanziellen Einbußen ausgleichen.

Sie können Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
Sie können Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wonach sich die Höhe von Erwerbsminderungsrenten richtet und welche Unterlagen angehende Erwerbsminderungsrentner für den Antrag benötigen, lesen Sie in diesem Ratgeber. Außerdem erklären wir hier, wie lange Erwerbsunfähigkeitsrenten gezahlt werden.

Kurz & knapp: Erwerbsminderungsrente

Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich in der Regel nach Ihrem jeweiligen Rentenanspruch. In der Renteninformation, die Sie jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, ist vermerkt, wie hoch Ihre volle Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, sollten Sie zu diesem Zeitpunkt erwerbsunfähig werden.

Wie lange werden Erwerbsminderungsrenten gezahlt?

Hier können Sie in Erfahrung bringen, wie lange die Erwerbsminderungsrente normalerweise gezahlt wird.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Erwerbsminderungsrente
  • Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Ausnahmen bei Wartezeit und nicht erfüllten Pflichtbeiträgen
    • Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?
  • Wovon ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente abhängig?
  • Wie können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen?
    • Erwerbsminderungsrente: Wie lange wird sie gezahlt?

Update: Das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetze beinhaltet neue Regelungen unter anderem auch bezüglich der Höhe der Erwerbsminderungsrente. Ab Juli 2024 gelten neue Beträge, allerdings wird zunächst ein vorläufiger Zuschuss gezahlt. Die berechnete Anpassung erfolgt dann im Dezember 2025. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der Rentenanpassung und wird automatisch überwiesen.

Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen Erwerbsminderungsrentner (ehemals Erwerbsunfähigkeitsrentner) erfüllen?
Welche Voraussetzungen müssen Erwerbsminderungsrentner (ehemals Erwerbsunfähigkeitsrentner) erfüllen?

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), welche die ehemalige Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) ersetzt. Letztere wurde im Zuge der Rentenreform zum 31. Dezember 2000 abgeschafft.

Die rechtliche Grundlage für die Zahlung von Erwerbsminderungs­renten bildet § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Diesem Paragraphen zufolge müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt zu bekommen. Dazu zählen die folgenden:

  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
  • Eine Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist durch Reha-Maßnahmen nicht möglich.
  • Sie können weniger als sechs Stunden täglich arbeiten – unabhängig von der auszuübenden Tätigkeit.
  • Sie haben in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert und haben somit die sogenannte „allgemeine Wartezeit“ erfüllt.

Ausnahmen bei Wartezeit und nicht erfüllten Pflichtbeiträgen

Wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, Sie daran allerdings keine Schuld trifft, gibt es eine Ausnahme bei der Erwerbsminderungsrente. Waren Sie beispielsweise arbeitsunfähig oder schwanger, werden die Zeiten, in denen Sie daher keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet. Der Zeitraum von fünf Jahren wird daraufhin um diese Zeiten in die Vergangenheit verlängert, sodass Sie möglicherweise doch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen.

Darüber hinaus wird unter anderem keine Wartezeit von fünf Jahren vorausgesetzt, wenn einer dieser Gründe zu Ihrer Erwerbsminderung geführt hat:

  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit
  • Zivildienst- oder Wehrdienstbeschäftigung
  • politische Haft

Eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren entfällt ebenfalls, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind oder wenn Sie in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.

Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung?

Allgemein wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen, erhalten Sie im Regelfall eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, also nur die halbe EM-Rente. Sind Sie hingegen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, wird Ihnen normalerweise die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe ausgezahlt.

Spezifische Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente

teilerwerbsminderungsrente

Teilerwerbsminderungsrente

Wer darf Teilerwerbsminderungsrente beantragen? Lesen Sie mehr zur Teilerwerbsminderungsrente.

Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Unterschiedliche Krankheiten können einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen.
Unterschiedliche Krankheiten können einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen.

Wie gerade beschrieben, braucht es bei der Erwerbsminderungsrente einige Voraussetzungen. Doch welche Krankheiten führen dazu, dass die Erwerbsminderung anerkannt wird? Hier ein paar Beispiele:

  • Depressionen und anderweitige psychische Erkrankungen
  • Krebs und bösartige Geschwüre
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
  • Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen
  • Herzerkrankungen bzw. Krankheiten, die das Gefäßsystem betreffen

Unabhängig davon, an welcher der gerade genannten Krankheiten Sie leiden, sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihr Gesundheitszustand zunächst einmal von einem Arzt beurteilt werden muss, bevor Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente zugestimmt wird. Dazu wird meist ein ärztliches Gutachten erstellt, um die medizinische Situation besser einschätzen zu können. Es kommt daher stets auf den Einzelfall an, ob Ihre Erkrankung die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente begründet oder nicht.

Wovon ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente abhängig?

Bei der ehemaligen Erwerbsunfähigkeitsrente ist die Höhe stets abhängig von Ihrem individuellen Rentenanspruch. Sie wird demzufolge prinzipiell so berechnet wie die reguläre Altersrente. Daher sind vor allem diese drei Aspekte von Bedeutung:

  • Wie viele Jahre haben Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt?
  • Wie viele Entgeltpunkte haben Sie dabei gesammelt?
  • Wie lange müssten Sie noch arbeiten, bis Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreichen?

Um einschätzen zu können, mit welchem Betrag Sie als Erwerbsminderungsrentner rechnen können, sollten Sie einen Blick in Ihre Renteninformation werfen. In diesem Schreiben, das Sie in der Regel jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, ist vermerkt, wie hoch Ihre volle Erwerbsminderungsrente zu diesem Zeitpunkt ausfallen würde. Sind Sie teilweise erwerbsgemindert, ist dementsprechend die Hälfte des dort genannten Betrags für Sie maßgeblich.

Gut zu wissen: Normalerweise ist bei dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ein Hinzuverdienst gestattet. Bei voller Erwerbsminderung liegt dieser bei 18.558,75 Euro im Jahr. Geht Ihr Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente über diesen Betrag hinaus, wird der überschüssige Betrag in der Regel zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.

Wie können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen?

Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?
Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Wie die Grundrente muss die Erwerbsminderungsrente ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Unter anderem sollten Sie bei Ihrem Termin die folgenden Unterlagen parat haben:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (am besten Krankenkassenkarte mitbringen)
  • Angaben zu Krankenversicherungsverhältnisse (z. B. Dauer der Versicherungszeit)
  • Angaben über die Höhe Ihrer Vergütung (brutto)
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC)
  • persönliche Steuer-Identifikationsnummer
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte
  • Angaben über Aufenthalte im Krankenhaus in den letzten Jahren (Zeitraum, Anschrift der Einrichtungen, aktuelle Gutachten, Krankenhaus-, Reha-Entlassungsberichte bzw. sonstige Arztberichte, falls vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.), inklusive Angaben zur zahlenden Stelle sowie Aktenzeichen

Wichtig: Allgemein wird die Erwerbsminderungsrente erst zum siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie als Arbeitnehmer normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Da die Bearbeitungszeit beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht gerade kurz ist, sollten Sie die Leistung zügig beantragen, am besten innerhalb von drei Monaten, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Erwerbsminderungsrente: Wie lange wird sie gezahlt?

Gemäß § 102 Absatz 2 SGB VI werden Erwerbsminderungsrenten befristet gezahlt. Zunächst einmal wird die Befristung auf maximal drei Jahren ab Rentenbeginn festgesetzt; sie kann allerdings verlängert werden. Eine Verlängerung ist jedoch nur für abermals höchstens drei Jahre nach Ablauf der vorherigen Frist und möglich. Die Gesamtdauer der Befristung liegt normalerweise bei neun Jahren.

Ist es nach diesem Zeitraum immer noch unwahrscheinlich, dass sich Ihr Gesundheitszustand insofern verbessern wird, dass Sie wieder erwerbsfähig werden, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente in der Regel unbefristet. Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreichen, tritt an ihre Stelle die reguläre Altersrente.

Quellen und weiterführende Links

  • § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
  • § 102 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (51 Bewertungen, Durchschnitt: 3,98 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Erwerbsunfähigkeit: Was passiert, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
  • Die Erstunter­suchung nach dem Jugendarbeits­schutzgesetz
  • So gibt das Jugendarbeits­schutzgesetz Pausen für Jugendliche vor
  • Die Bildschirmarbeits­platzbrille beim Arbeitgeber beantragen
  • Teilbeschäftigungsverbot in der Schwanger­schaft: Wann wird es ausgesprochen?
  • Zwangsurlaub - Ist verordneter Erholungs­urlaub rechtens?
  • Durchgangsarzt: Wann müssen Arbeit­nehmer zum D-Arzt?
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • EVG - Die Eisenbahn- und Verkehrs­gewerkschaft
  • Krankmeldung: Wann eine Folge­bescheinigung vonnöten ist

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Stefie meint

    30. August 2022 at 14:21

    Hallo, was passiert denn, wenn eine rentebeziehende (volle Erwerbsunfähigkeit) Person plötzlich wieder arbeiten kann, weil gesundet und, nehmen wir Mal an, in einem 30 Stundenjob (1. Arbeitsmarkt) arbeiten möchte?

    Danke für Ihre Antwort.

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige