Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung

Was regelt die Betriebsvereinbarung?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch verschiedene Gesetze beschränkt. Innerhalb dieser Grenzen können Bedingungen ausgehandelt und beschlossen werden.

Kurz & knapp: Betriebsvereinbarung

Worum handelt es sich bei einer Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, der dazu dient, Vorschriften und Regeln zu beschließen, die der Belegschaft und der Firma nützen.

Was kann in einer Betriebsvereinbarung stehen?

Beispiele für mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung sind unter anderem ein Rauchverbot, der Umgang mit Tieren am Arbeitsplatz oder vorgeschriebenes Schuhwerk.

Welche Formen der Betriebsvereinbarung gibt es?

Informationen zu möglichen Formen von Betriebsvereinbarungen finden Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Betriebsvereinbarung
  • Was ist eine Betriebsvereinbarung?
    • Was kann eine Betriebsvereinbarung zum Inhalt haben?
    • Wann kann eine Betriebsvereinbarung erzwungen werden?
  • Formen der Betriebsvereinbarung
  • Betriebsvereinbarungen wieder abschaffen
  • Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

Spezifische Informationen zur Betriebsvereinbarung

barfuss-arbeiten-ratgeber

Barfuß arbeiten

Ohne Schuhe am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt? Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen?

dampfen-am-arbeitsplatz-ratgeber

„Dampfen“ am Arbeitsplatz

In diesem Ratgeber erklären wir, wie die Vorschriften zur Nutzung von E-Zigaretten auf der Arbeit aussehen.

handyverbot-am-arbeitsplatz-ratgeber

Handyverbot am Arbeitsplatz

Kann der Arbeitgeber ein Handyverbot aussprechen oder muss der Betriebsrat dem zustimmen?

rauchverbot-am-arbeitsplatz-vorschau

Rauchverbot am Arbeitsplatz

Was besagt das Gesetz zum Rauchen auf der Arbeit und welche Optionen haben Arbeitgeber?

buerohund -vorschau

Bürohund

Sind Hunde am Arbeitsplatz erlaubt? Was ist zu beachten, wenn Sie Ihren Vierbeiner mitbringen?

private-pakete-ins-buero-ratgeber

Pakete auf die Arbeit liefern lassen

Wann dürfen sich Arbeitnehmer private Pakete auf die Arbeit liefern lassen und wann nicht?

Doch welche Organe eines Betriebs können eine Betriebsvereinbarung beschließen? Und in welchem Verhältnis steht die Vereinbarung zu individuellen Arbeitsverträgen?

Eine Betriebsvereinbarung regelt verbindlich Festlegungen wie die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.
Eine Betriebsvereinbarung regelt verbindlich Festlegungen wie die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.

Welche Auswirkungen eine Betriebsvereinbarung auf die Arbeitszeit haben kann und welche Sanktionen mit einem Verstoß verbunden sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen  Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Definition im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besagt, dass eine Betriebsvereinbarung ein Beschluss von Arbeitgeber und dem die Interessen der Belegschaft vertretenden Betriebsrat ist.

Dabei muss es sich nicht immer um eine freiwillige Betriebsvereinbarung handeln. Eine wichtige Entscheidung kann auch erzwungen werden, wenn in den Verhandlungen keine Übereinkunft gefunden wird.

Die Betriebsvereinbarung ist eine generelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch den Betriebsrat ausgehandelt wird.

Trotzdem hat der Betriebsrat einen erheblichen Einfluss auf die Beschlüsse, die in einer Betriebsvereinbarung gefasst werden. Dazu hat der Betriebsrat umfassende Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Damit soll die Handlungsfähigkeit des Betriebsrates sichergestellt und so eine faire Zusammenarbeit ermöglicht werden.

Was kann eine Betriebsvereinbarung zum Inhalt haben?

Die Betriebsvereinbarung kann auch Sonderzahlungen beschließen, die sich positiv auf das Gehalt auswirken.
Die Betriebsvereinbarung kann auch Sonderzahlungen beschließen, die sich positiv auf das Gehalt auswirken.

Die Beschlüsse können Auswirkungen auf den gesamten Betrieb haben oder nur eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern betreffen.

So ist das Thema Rauchen ein Gegenstand, den viele Betriebe in Form einer Betriebsvereinbarung regeln.

Auch Themen wie die Arbeitskleidung oder betriebliche Fördermaßnahmen können in einer solchen Vereinbarung behandelt werden.

Was gilt? Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag?

Immer wieder treten Unsicherheiten auf, wenn es darum geht, welcher Vertrag bindend ist und welche Regelungen zu beachten sind. Besonders wenn ein Regelungsbereich von mehreren Vereinbarungen behandelt wird, ist manchmal nicht klar, was beachtet werden muss. Gilt der Arbeitsvertrag vor dem Tarifvertrag?

Zwischen den verschiedenen Absprachen vermittelt das Günstigkeitsprinzip. Eine Betriebsvereinbarung ist dann gültig, wenn dadurch Einzelabsprachen (Arbeitsverträge) nicht nachteilig beeinflusst werden. Das Prinzip erklärt Beschlüsse, die die vertragliche Situation verschlechtern, für nichtig.

Wann kann eine Betriebsvereinbarung erzwungen werden?

Kann sich die Versammlung nicht auf eine Betriebsvereinbarung einigen, dann kann es vor dem Arbeitsgericht enden.
Kann sich die Versammlung nicht auf eine Betriebsvereinbarung einigen, dann kann es vor dem Arbeitsgericht enden.

Sollte eine der beteiligten Parteien bei den Verhandlungen um eine betriebliche Vereinbarung die Kooperation verweigern und so einen Beschluss verhindern, kann eine Einigungsstelle beschlossen werden.

Dazu werden je nach Größe des Betriebs von beiden Seiten Vertreter ernannt und ein unparteiischer Vorsitzender ernannt. Wenn auch die Bildung einer solchen Stelle von einer Partei verhindert wird, kann es bis zu einer Verhandlung vor einem Arbeitsgericht kommen.

Eine erzwingbare Betriebsvereinbarung bezeichnet jedoch eine Vereinbarung, bei denen der Gesetzgeber vorsieht, dass eine Entscheidung ausgehandelt werden muss. Im § 87 BetrVG sind die Mitbestimmungsrechte genau festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet wieder eine Einigungsstelle. So kann eine solche Betriebsvereinbarung auch ohne den Betriebsrat oder den Arbeitgeber beschlossen werden.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat: 

  1. Ordnung des Betriebs
  2. Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
  3. Arbeitszeit einschließlich der Pausen
  4. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
  5. Modalitäten der Entlohnung
  6. Grundsatzentscheidungen zu Urlaub
  7. Zulassung von Leistungsüberwachung
  8. Arbeits- und Gesundheitsschutz
  9. Beschlüsse über Sozialeinrichtungen des Betriebes
  10. Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
  11. Betriebliche Lohngestaltung
  12. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze
  13. Grundsätze über Vorschläge durch die Belegschaft
  14. Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit

Formen der Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung kann sich auf unterschiedliche Geltungsbereiche auswirken. Je nach Größe des Betriebes, Zuständigkeit der entsprechenden Versammlung und Allgemeingültigkeit des beschlossenen Inhalts kann sich ein Beschluss von Versammlung und Arbeitgeber auf verschiedene Bereiche auswirken.

Die Betriebsvereinbarung kann auf Abteilungs-, Betriebs- oder Konzernebene ausgehandelt werden.
Die Betriebsvereinbarung kann auf Abteilungs-, Betriebs- oder Konzernebene ausgehandelt werden.

In großen Konzernen kann es eine Konzernbetriebsvereinbarung geben. Dazu müssen die einzelnen Betriebsräte einen gemeinsamen Konzernbetriebsrat beschließen. Dieser kann dann als Interessensvertretung der Arbeitnehmer auf der Konzernebene betrachtet werden. Eine Betriebsvereinbarung, die durch den Konzernbetriebsrat ausgehandelt wurde, gilt für alle Betriebe, die zum Konzern gehören. Dazu muss aber der Betriebsrat eines jeden Betriebs, der zur Konzerngruppe gehört, einverstanden sein.

In großen Unternehmen gibt es mitunter mehrere Betriebsräte, um die Entscheidungen nah an der Arbeiterschaft zu treffen. In solchen Betrieben wird häufig ein Gesamtbetriebsrat gebildet, der die Verhandlungen um die Gesamtbetriebsvereinbarungen führt. Beschlüsse, die vom diesem Rat getroffen werden, gelten für den gesamten Betrieb und beziehen sich häufig auf Themen, die die komplette Belegschaft betreffen. Themen wie Parkregelungen auf dem Betriebsgelände oder ähnliche Regeln, die alle Angestellten in einem großen Unternehmen gleichermaßen betreffen, werden häufig in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgehalten.

Eine Betriebsvereinbarung kann auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft gelten, wenn die Entscheidung von Vertretern der betroffenen Arbeiter gefällt wurde. Eine solche reguläre Betriebsvereinbarung ist genauso bindend wie eine Konzern- oder Gesamtbetriebsvereinbarung.

Betriebsvereinbarungen wieder abschaffen

Wenn eine Betriebsvereinbarung nicht mehr angemessen oder zeitgemäß ist, muss sie ersetzt werden. Um eine Vereinbarung zu ändern oder zurückzuziehen gibt es verschiedene Wege. Der einfachste Weg ist es, einen neuen Beschluss mit dem gleichen Gegenstand zu fassen. Wenn ein Gegenstand von mehreren gleichrangigen Betriebsvereinbarungen betroffen ist, gilt die aktuellste Fassung.

Im Falle einer befristeten Betriebsvereinbarung wird nach Ablauf des Zeitrahmens der Beschluss unwirksam. Befristung kann vor allem bei Projektversuchen ein sinnvolles Mittel zu sein, um nach dem Versuch Bilanz ziehen zu können. Eine Fortsetzung erfolgreicher Projekte kann dann als unbefristete Betriebsvereinbarung verhandelt werden.

In den seltenen Fällen, in denen die Vereinbarung eine entsprechende Klausel enthält, kann sie ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung kann aber nur nach den in der Betriebsvereinbarung festgelegten Konditionen erfolgen. Unabhängig von den Kündigungsmöglichkeiten können die Parteien der Vereinbarung sich auf eine Aufhebung einigen. Dazu muss eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen werden, die die Betriebsvereinbarung für nichtig erklärt.

Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

Das Gesetz schreibt vor, dass eine zwingende Betriebsvereinbarung nach dem Erlöschen neu aufgesetzt werden muss.
Das Gesetz schreibt vor, dass eine zwingende Betriebsvereinbarung nach dem Erlöschen neu aufgesetzt werden muss.

Wenn die Regelungen einer Betriebsvereinbarung, durch einen der oben beschriebenen Prozesse, widerrufen wird, kommt es darauf an, ob es sich um eine freiwillige Betriebsvereinbarung oder um eine erzwungene handelt. Dieser Unterschied bestimmt, ob und wie eine neue Regelung zum Sachverhalt geschlossen werden muss.

Eine freiwillige Betriebsvereinbarung benötigt keinen ergänzenden Beschluss. Da das Thema nicht zwingend zu entscheiden ist, kann hier auf eine neue Verhandlung des Sachverhalts verzichtet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sache nicht noch einmal entschieden werden kann. Wenn die Beteiligten die Notwendigkeit sehen, kann auch ein erloschener Beschluss neu verhandelt werden.

Wird eine erzwungene Betriebsvereinbarung beendet, erlischt zwar die zwingende Wirkung der Vereinbarung, jedoch muss ein neuer Beschluss gefasst werden, der die Umstände neu regelt. Bis dahin gelten die Regeln der erloschenen Betriebsvereinbarung. Diese fortgesetzte Wirksamkeit wird als Nachwirkung der Betriebsvereinbarung bezeichnet.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen, Durchschnitt: 4,56 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • E-Zigarette: Ist das „Dampfen“ am Arbeitsplatz erlaubt?
  • Rauchverbot am Arbeitsplatz: Verbrennen Sie sich nicht die Finger!
  • PC-Überwachung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitgeber?
  • Handyverbot am Arbeitsplatz - Was darf der Arbeitgeber durchsetzen?
  • Alkohol am Arbeitsplatz: Droht erst eine Abmahnung oder direkt die Kündigung?
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Darf der Arbeitgeber das?
  • Mitarbeiter abhören: Ist das erlaubt?
  • Was ist ein Betriebsrat?
  • Was ist ein leidensgerechter Arbeitsplatz?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Leo meint

    18. September 2019 at 9:36

    Guten Tag Damen und Heren,

    bin in einer Firma wo Glas scheiben hergestellt werden die später an Firmen oder Kunden kommen.
    Bin als Gärtner Springer eingestellt worden.
    Habe ab und zu mal eingesprungen Früh oder Spät zu machen im Lager.
    Weil aber jemanden Gekündigt worden ist im Lager ist mir gesagt worden du übernimsst jetzt sein Arbeitsplatz ein.

    Mache jetz eine Woche von 7.00Uhr-16.00Uhr zweite Woche von 14.00Uhr-22.30Uhr manchmal bis23.30Uhr.

    Ich bin 56 Jahre alt ist dies erlaubt ?

    MFG.

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige