Key Facts
- Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der Frist, zu unveränderten Bedingungen und schriftlich geschieht (§ 14 TzBfG).
- Eine sachgrundlose Befristung darf höchstens zwei Jahre dauern und innerhalb dieses Zeitraums maximal dreimal verlängert werden; Ausnahmen gelten etwa für Existenzgründer oder ältere Arbeitnehmer.
- Bei einer Befristung mit Sachgrund (z. B. Vertretung, Projektarbeit, Haushaltsmittel) ist eine mehrfache Verlängerung zeitlich unbegrenzt zulässig, solange der Sachgrund weiterhin besteht.
Befristeter Arbeitsvertrag: Wann ist das Verlängern möglich?
Inhalt
Befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland ein gängiges Instrument. Doch was passiert, wenn die im Vertrag festgelegte Zeit abläuft und Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten? Wie oft kann & darf man einen befristeten Arbeitsvertrag verlängern?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ermöglicht eine Verlängerung nur, wenn der neue Vertrag unverändert und vor dem Auslaufen des bisherigen Vertrages geschlossen wird.
- Sie vereinbaren vor dem Befristungsende, dass der Vertrag zu den gleichen Bedingungen für einen weiteren, fest definierten Zeitraum fortgesetzt wird.
- Wird der Vertrag bei der Verlängerung inhaltlich geändert (z. B. eine neue Tätigkeit, ein anderes Gehalt oder eine Anpassung der Arbeitszeit), liegt keine reine Verlängerung, sondern ein neuer befristeter Arbeitsvertrag vor.
- Wird die Verlängerung erst nach dem vertraglich vereinbarten Enddatum vereinbart, ist das alte Arbeitsverhältnis bereits beendet. Die Fortsetzung gilt dann als neues befristetes Arbeitsverhältnis, was die gesetzlich zulässige Höchstgrenze neu startet.
In der Regel ist ein befristeter Arbeitsvertrag bezüglich einer Verlängerung an strenge gesetzliche Regeln geknüpft, vor allem durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dabei wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne Sachgrund.
Voraussetzungen für die Verlängerung: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund
Ein befristeter Arbeitsvertrag erlaubt eine Verlängerung ohne Angabe eines sachlichen Grundes, wenn die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden.
Die Regelungen hierzu finden sich in § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Demnach darf die Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund maximal zwei Jahre betragen.
Innerhalb dieser Gesamtdauer ist eine Verlängerung des Vertrages höchstens dreimal zulässig.
Ein Sachgrund ist ein im Gesetz anerkannter Grund, der es objektiv rechtfertigt, ein Arbeitsverhältnis nicht auf unbestimmte, sondern nur auf eine bestimmte Zeit einzugehen. Die Hauptfunktion ist der Schutz des Arbeitnehmers. Er soll verhindern, dass Arbeitgeber eine an sich dauerhafte Beschäftigung willkürlich durch wiederholte Befristungen (sogenannte Kettenbefristungen) ersetzen, um den Kündigungsschutz zu umgehen.
Ausnahmen dafür, wann ein befristeter Arbeitsvertrag eine Verlängerung ohne Sachgrund ermöglicht, sind:
- Existenzgründer: In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist eine Befristung bis zu vier Jahren zulässig, wobei auch hier die mehrfache Verlängerung innerhalb dieses Zeitraums möglich ist (§ 14 Abs. 2a TzBfG).
- Ältere Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die bei Beginn der Befristung das 52. Lebensjahr vollendet haben und mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, können bis zu fünf Jahre befristet und mehrfach verlängert werden (§ 14 Abs. 3 TzBfG).
Achtung: Eine Verlängerung ohne Sachgrund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Voraussetzungen für die Verlängerung: Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund
Ein befristeter Vertrag kann einer Verlängerung beliebig oft unterliegen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
Dies ist möglich, solange der Sachgrund für die Befristung jeder Verlängerung zutrifft und im Vertrag genannt wird.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht typischer Sachgründe (§ 14 Abs. 1 TzBfG), die für eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages herangezogen werden können:
| Sachgrund | Erläuterung |
|---|---|
| Vorübergehender Bedarf | Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend (z. B. saisonales Geschäft, Projektarbeit) |
| Vertretung | Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt (z. B. bei Krankheit oder Elternzeit). |
| Erprobung | Die Befristung erfolgt zur Erprobung. |
| Eigenart der Arbeitsleistung | Die Tätigkeit ist ihrer Natur nach befristet (z. B. Schauspielerin für eine bestimmte Spielzeit). |
| Haushaltsmittel | Die Vergütung erfolgt aus Haushaltsmitteln, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind (häufig im öffentlichen Dienst). |
Verlängerung eines befristeten Vertrages: Sonderfälle
Öffentlicher Dienst
Im öffentlichen Dienst gelten zunächst die allgemeinen Regeln des TzBfG, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag einer Verlängerung unterliegt. Allerdings wird dort häufig der Sachgrund der Haushaltsmittel (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG) oder der Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG) genutzt.
Zusätzlich gibt es spezifische tarifvertragliche Regelungen (z. B. TVöD), die jedoch den gesetzlichen Rahmen nicht unterschreiten dürfen. Der Sachgrund „Haushaltsmittel“ ermöglicht in der Praxis oft längere Befristungsdauern, da der Sachgrund nicht nach dem allgemeinen Arbeitsrecht, sondern nach haushaltsrechtlichen Vorschriften geprüft wird.
Minijob
Bei einer Verlängerung unterliegt der Arbeitsvertrag bei einem Minijob ebenfalls dem TzBfG. Eine Befristung ohne Sachgrund ist also auf zwei Jahre und maximal dreimalige Verlängerung beschränkt. Bei einer sachgrundlosen Verlängerung wird geprüft, ob mit demselben Arbeitgeber bereits ein Arbeitsverhältnis bestand.
Schwangerschaft und Mutterschutz
Existiert ein befristeter Arbeitsvertrag, während Sie schwanger sind? Eine Verlängerung ist trotz Schwangerschaft zulässig, muss jedoch nach den Regeln des TzBfG erfolgen (mit oder ohne Sachgrund).
- Diskriminierung: Eine ablehnende Verlängerung ist eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 3 Abs. 1 AGG), wenn die Schwangerschaft der alleinige oder wesentliche Grund für die Nichtverlängerung war.
- In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG), aber keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages (§ 15 Abs. 6 AGG).
- Sie müssen Indizien für eine Benachteiligung vorlegen. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Ablehnung der Verlängerung aus anderen Gründen erfolgte.
Elternzeit
Auch aufgrund einer Elternzeit unterliegt ein befristeter Vertrag nicht der Verlängerung. Die Befristung kann aber gerade auf dem Sachgrund der Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG) beruhen. Eine Verlängerung ist dann zulässig, solange die vertretene Person (z. B. wegen Elternzeit) abwesend ist.
Krankheit
Eine Krankheit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Auslaufen eines befristeten Vertrages. Der Vertrag endet wie vereinbart, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind.
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Ist das Arbeitsverhältnis bei Ende der Befristung noch keine sechs Wochen arbeitsunfähig, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs. 2 EntgFG). Der Vertrag läuft aus, und danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
- Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber die Verlängerung nicht ablehnt, weil Sie arbeitsunfähig sind. Dies kann ebenfalls eine unzulässige Benachteiligung darstellen (im Sinne des AGG, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, oder nach dem TzBfG).
Abwesenheit einer Verlängerungsvereinbarung Die Stillschweigende Verlängerung
Läuft Ihr befristeter Arbeitsvertrag aus? Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit tritt ein, wenn Sie danach weiterhin mit dem Wissen des Arbeitgebers arbeiten, ohne dass eine neue schriftliche Befristung vereinbart wurde.
Es handelt sich somit um eine stillschweigende Verlängerung. Für den Arbeitsvertrag bedeutet dies:
- Ihr Arbeitsverhältnis ist nun unbefristet und kann nur noch unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
- Der Arbeitgeber kann dies nur verhindern, indem er der Fortsetzung der Arbeit unverzüglich widerspricht und Sie auffordert, Ihre Tätigkeit einzustellen.
Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich möchte nicht verlängern: Was können Sie in diesem Fall tun? Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber keine Verlängerung wünschen, endet der befristete Vertrag automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung notwendig ist (§ 15 Abs. 2 TzBfG).
Wenn Sie eine Verlängerung ablehnen, kann dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Die Agentur für Arbeit prüft dies nach den allgemeinen Regeln des Sozialgesetzbuches. Melden Sie sich daher unverzüglich (mindestens drei Monate vor dem Ende des befristeten Vertrags, bei kürzerer Laufzeit innerhalb von drei Tagen) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
FAQ: Befristeter Arbeitsvertrag und seine Verlängerung
Eine Verlängerung muss schriftlich erfolgen, unverändert und vor dem Auslaufen des bestehenden Vertrages vereinbart werden. Bei inhaltlichen Änderungen handelt es sich um einen neuen Vertrag, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet ist. Wie oft Sie diesen verlängern können, erfahren Sie an dieser Stelle.
Bei einer Verlängerung geht ein befristeter Arbeitsvertrag in unbefristet über, wenn die gesetzliche Höchstdauer überschritten wird oder wenn Sie nach dem offiziellen Vertragsende mit Wissen des Arbeitgebers einfach weiterarbeiten.
Ohne Sachgrund darf Ihr Arbeitsvertrag maximal zwei Jahre insgesamt verlängert werden, mit höchstens drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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