Besonders bei sommerlichen Temperaturen ist am Arbeitsplatz jede Maßnahme erwünscht, die die Körpertemperatur senken kann. Jedoch hat nicht jeder eine Klimaanlage, die während der Arbeit die Umgebung frisch hält. Mancher muss sich damit zufrieden geben, mit luftiger Kleidung oder einem Tischventilator für Erfrischung zu sorgen.
Manch einem Angestellten kann es dann als gute Idee erscheinen, auf Schuhe und Socken zu verzichten und bei hohen Temperaturen einfach barfuß zu arbeiten. Doch ist es eigentlich aus Sicht des Arbeitsschutzes legal, ohne Schuhe auf Arbeit zu gehen oder gibt es Vorschriften, die den blanken Fuß im Betrieb verbieten?
Kurz & knapp: Barfuß arbeiten
Nein, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Kann der Arbeitsschutz allerdings nur gewährleistet werden, wenn entsprechendes Schuhwerk getragen wird, ist es verboten, barfuß zur Arbeit zur erscheinen.
Eine Zusammenfassung weiterer Gründe, die dem Arbeiten ohne Schuhe entgegenstehen, finden Sie hier.
In einem solchen Fall kann eine Abmahnung die Konsequenz sein.
Manchmal können unterschiedliche Ansichten schnell zu Spannungen am Arbeitsplatz führen. Während für den Einen das Tragen von Schuhen eine Selbstverständlichkeit ist, kann es für Andere eine Last sein. Menschen, die lieber ohne Schuhe durchs Leben gehen, stehen häufig vor der Frage, ob auch barfuß zu arbeiten in Ordnung ist. Personen, die darin eine Unsitte sehen, kann das Barfußlaufen unangenehm sein. Eine klare und begründete Regelung ist empfehlenswert.
Inhalt
Barfuß am Arbeitsplatz
Wenn keine Regelung für den Betrieb existiert, sind Angestellte wie Arbeitgeber meist mit der Fragestellung überrumpelt, wenn ein Mitarbeiter eines Tages barfuß zur Arbeit erscheint. Der Arbeitgeber darf nur mit guten Gründen einen Dresscode für die Arbeit festlegen. Hierbei gibt es bei verschiedenen Arbeitsplätzen mehr oder weniger naheliegende Gründe. Der Verstoß gegen ein bestehendes Verbot kann mit einer Abmahnung geahndet werden.
Gründe für ein Verbot barfuß zu arbeiten
In Werksbetrieben mit laufenden Maschinen schreibt der Arbeitsschutz den Dresscode vor. Meistens wegen der akuten Verletzungsgefahr sind solche Räume kein barfuß-geeigneter Arbeitsplatz. Hier sind Arbeitsschutzschuhe oder festes Schuhwerk im Allgemeinen die Norm. Je nach Einschätzung durch den Arbeitsschutz sind verschiedene Vorschriften möglich.
Neben dem Schutz vor Verletzung gibt es noch weitere Bedingungen, die Schuhe notwendig machen können. Auch der Kundenkontakt kann ein maßgebender Faktor sein. Besteht während der Arbeitszeit ein direkter Kontakt zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden, kann der Arbeitgeber festlegen, wie eine angemessene Repräsentation des Unternehmens auszusehen hat. Dann ist es durchaus gerechtfertigt, eine Kleidervorschrift für die Angestellten festzulegen. Darin kann auch ein Verbot enthalten sein, das es untersagt, barfuß am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Des Weiteren können hygienische Bedenken Schuhe zu einer Notwendigkeit machen. In gastronomischen Betrieben ist es undenkbar barfuß zu arbeiten. Auch in medizinischen Einrichtungen ist die Gefahr durch fallende, herumliegende oder infektiöse Gegenstände zu groß. Barfuß einen Arbeitsplatz aufzusuchen, an dem mit infektiösen Materialien gearbeitet wird, ist durch Arbeitsschutzgesetze untersagt.
Gründe gegen ein Verbot

Es gibt viele Arbeitsplätze, an denen Schuhwerk zwingend notwendig ist. Aber eben nicht an jedem. Besonders Büroräume ohne Kundenverkehr können Orte sein, an denen es möglich ist, barfuß zu arbeiten.
Aber auch hier können Spannungen auftreten, da einige Menschen es als anstößig empfinden, wenn Kollegen barfuß am Arbeitsplatz erscheinen. Um diese Konflikte vorzubeugen, kann eine generelle Vorschrift hilfreich sein. Diese sollte zusammen mit den Angestellten oder dem Betriebsrat erstellt und diskutiert werden. Leichtfertig ausgesprochene Verbote können zu großem Unmut führen und endeten schon vor dem Arbeitsgericht.
Idaria meint
16. Juli 2025 at 0:37
ich arbeite im Waldkindergarten und bin da das halbe Jahr fast ausschließlich barfuß. so wie auch die meisten Kinder.
Eigentlich ist es für uns verboten, barfuß im Wald zu arbeiten, weil wir uns verletzten könnten. ich habe aber mit der Leitung ausgehandelt, dass ich einen Zettel unterschreibe wo draufsteht, dass ich dass auf eigene Gefahr und Verantwortung mache.
erst wollte sie auch das nicht, weil sie es den Kollegen gegenüber unfair findet, wenn ich ein paar Tage ausfalle weil ich umknicke oder mir was eintrete. Ich hab argumentiert, umknicken könne ich in Schuhen genau so (knöchelhohe Schuhe hat hier, außer im Winter oder als Gummistiefel, keiner an) und eintreten kann ich mir auch was in der Freizeit. Und das können sie mir nicht vorschreiben, dass ich meine freien Nachmittage in Schuhen verbringe. Mal davon abgesehen, dass ich noch nie krank war, weil ich mir was eingetreten hab. Das meiste kann man mit der Pinzette rausziehen und wenn dann Wunddesinfektionsspray benützt und für den Rest des Tages Socken und Schuhe anzieht damit kein Dreck reinkommt, passiert in der Regel nix. es tut hal ein paar Tage etwas weh.
hab mir nur einmal einen rostigen Nagel eingetreten, aber da hatte ich Schuhe an. Also kein Argument gegen barfuß. da bin ich schon zum Arzt, konnte aber glücklicherweise am nächsten Tag wieder arbeiten.
Elternkontakt hab ich natürlich täglich. von denen hat sich noch keiner beschwert (außer einer Mutter. die hat ihr Kind aber nach 3 Monaten in einen anderen Kindergarten gebracht, weil das Mädchen jeden Tag dreckig und/oder mit kaputten Kleidern heimgekommen ist und weil sie genervt war, dass das Kind nach dem Vormittag im Wald immer im Auto eingeschlafen ist und dann abends bis halb 9 wach war. )
Uwe N. meint
27. Februar 2025 at 8:19
Hallo! Ich arbeite in der Verwaltung/Bauplanung. Zu 98% bin ich im Büro am PC tätig. Die restlichen 2% sind Baustellenbesuche. Das bei letztem Arbeitsschutzkleidung incl. Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, versteht sich von selbst. Allerdings besteht auch in den Büroräumen ein Verbot barfuß zu laufen. Auf die Frage warum heist es lediglich „aus hygienischen Gründen und weil sich in den Teppichen spitze Gegenstände verbergen könnten“. Ich finde diese Begründung an den Haaren herbei gezogen. Was für hygienische Gründe das sein sollen, wollte/konnte man mir nicht sagen. Reiszwecken oder Pins werden schon lange nicht mehr verwendet und unsere Standart-Büro-Auslegeware ist so flach, dass sich selbst eine liegende Stecknadel nicht darin verstecken könnte. Das Verbot erscheint mir also als sehr ungerechtfertigt. Was kann ich da tun? Danke. Uwe N.
Isabel meint
15. Oktober 2018 at 15:36
Ich bin der Meinung das so ein Verbot nicht gerechtfertigt ist
Doris meint
31. August 2018 at 16:31
Meine frage war ob mein Arbeitgeber mir verbieten darf auf latschen zur Arbeit zu laufen. , ?? Auf der Arbeit selber haben wir arbeirsschuhe an…ich bin privat umgeknickt im Garten und war 2 Wochen krank ( fuss verstaucht u Bänder Dehnung )nun Urlaub ,,daraufhin würde mir der verbot ausgesprochen das ich nicht mehr auf latschen oder barfuß den Arbeitsweg hin u zurück führen darf..mfg Doris
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 14:51
Hallo Doris,
wir würden Ihnen empfehlen, von einem Anwalt abklären zu lassen, ob ein solches Verbot zulässig ist oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de