Key Facts
- Die Ausbildungsgarantie ist als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung am 21. Juli 2023 in Kraft getreten.
- Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, jungen Menschen den Zugang zu einer Berufsausbildung zu vereinfachen und Sie bei der Orientierung und während der Ausbildung zu unterstützen.
- Teil dieser Garantie ist beispielsweise ein Mobilitätszuschuss oder gefördertes Berufsorientierungspraktikum.
Was ist eine Ausbildungsgarantie?

Inhalt
Von der Schule in die Ausbildung zu starten, ist ein Ziel, das viele verfolgen. Und trotz vieler Ausbildungsstellen in Deutschland, haben viele junge Leute keinen Ausbildungsvertrag. Daher stellte sich oft die Frage: “Wann kommt die Ausbildungsgarantie?” Diese soll allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Ausbildung ermöglichen. Zudem soll sie eine Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme und dem Abschluss einer Berufsausbildung garantieren.
Schon vor dieser bundesweiten Ausbildungsgarantie sahen einige Bundesländer einzelne Regelungen für die Förderung von Ausbildungen vor. In Bremen beispielsweise finanzierte die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa in der Förderperiode 2014-2020 aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Projekte in Bremen und Bremerhaven, die in unterschiedlicher Weise Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche gewährten. Dies geschah als zusätzliche Ergänzung zu den Angeboten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters in Bremen und Bremerhaven. Zudem existieren seit Mitte 2021 zwei Ausbildungsverbände, die die Ausbildungsgarantie in Bremen gewährleisten.
Die Ausbildungsgarantie ist in NRW beispielsweise ebenfalls entscheidend, da hier vor allem viele unbesetzte Ausbildungsstellen existieren, aber auch junge Menschen, die auf der Suche nach einer Stelle sind. Dieses Ungleichgewicht zwischen offenen Stellen und Bewerbern ohne Ausbildungsplatz entsteht, weil viele junge Menschen in andere Bereiche wollen, als die, in denen es ein hohes Angebot an Ausbildungsstellen gibt.
Ausbildungsgarantie: Was das Gesetz sagt!
Ein spezielles Gesetz zur Ausbildungsgarantie gibt es nicht. Die Garantie ist vielmehr Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, das verschiedene Änderungen in z. B. dem SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) enthielt. Mit der Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung mehr Jugendliche in eine Ausbildung bringen und mehr qualifizierte Arbeitskräfte für die Zukunft schaffen.
Für die Ausbildungsgarantie sah der Gesetzesentwurf bereits vor:
- ein gefördertes Praktikum zur Berufsorientierung(neuer § 48a SGB III)
- eine Erleichterung zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen durch eine Verkürzung der Mindestdauer auf vier Monate
- leichtere Voraussetzungen für die Durchführung in Teilzeit
- Öffnung für Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben
- ausgedehnte Förderung für vorherige Ausbildungsabbrechende bei demselben Arbeitgeber
- Ein Mobilitätszuschuss, mit dem Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr übernommen werden können, wenn die Auszubildenden eine Ausbildung, entfernt von ihrem Wohnort ausüben (neuer § 73a SGB III)
- Förderung der außerbetrieblichen Berufsausbildung bei Vorlage der Fördervoraussetzungen (§ 76 SGB III)
- Öffnung der Ausbildungsplatzmöglichkeit für diejenigen, die in einer Region wohnen, in der die Behörden eine Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt hat
Das neue Gesetz trat am 21. Juli 2023 in Kraft. Die Einführung einer Ausbildungsgarantie und deren Umsetzung erfolgt in Schritten:
- Das geförderte Berufsorientierungspraktikum, die Änderung zur Einstiegsqualifizierung und der Mobilitätszuschuss galten ab dem 1. April 2024.
- Die erweiterte außerbetriebliche Berufsausbildung war ab dem 1. August 2024 möglich.
Als Bestandteil der Ausbildungsgarantie unterstützt die Agentur für Arbeit als Ansprechpartner für junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Auch Jugendberufsagenturen oder das Jobcenter helfen dabei, beispielsweise bei dem Bewerbungsschreiben.
Die Voraussetzungen der Ausbildungsgarantie
Die Garantie einer Ausbildung bekommt allerdings nicht jeder. Für die Ausbildungsgarantie sind die Voraussetzungen:
- Interessierte müssen in einer Gegend wohnen, in der es eine Unterversorgung gibt (viele Bewerber und wenige Stellen).
- Sie müssen zusammen mit der Arbeitsagentur alles versucht haben, um auf normalen Weg an eine Stelle zu kommen.
- Erst wenn das nicht zum Ziel führte, haben Betroffene einen Anspruch auf eine “außerbetriebliche Ausbildung” in einer Bildungseinrichtung, die vom Staat finanziert wird.
- Die Ausbildungsgarantie gilt bis zum 25. Lebensjahr. Jeder Jugendliche bis zu diesem Alter, der mit oder ohne ergänzende Förderung einen Ausbildungsabschluss schaffen kann, wird einbezogen. (auch die, die nach einer Vertragslösung nicht wieder in eine duale Ausbildung integriert)
- Ein Nachweis ist erforderlich, dass die Jugendlichen sich bereits mehrfach erfolglos um einen betrieblichen Ausbildungsplatz bemüht haben.
Die Ausbildung in einem Unternehmen soll bessere Möglichkeiten eröffnet, weshalb die Agentur für Arbeit dazu rät, die außerbetriebliche Ausbildung nur als letzte Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Sowohl die betriebliche, als auch die außerbetriebliche werden allerdings gefördert. Sollten Jugendliche keine betriebliche Ausbildung bekommen, haben Sie ein Recht auf eine außerbetriebliche, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Da viele Ausbilder den Auszubildenden nach der Ausbildung übernehmen, haben viele dann auch die Chance auf einen Arbeitsvertrag.
Finanzierung der Ausbildungsgarantie
Es handelt sich um eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, bei der die Betriebe Umlagen in einen Fond zahlen. Von dem Geld dieses Fonds erhalten die ausbildenden Unternehmen einen Teil der Ausbildungskosten zurück. Auch Betriebe, die nie oder selten ausbilden, beteiligen sich somit an der Ausbildung der für die gesamte Wirtschaft notwendigen Fachkräfte.
Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wird das Gehalt ganz normal vom Betrieb bezahlt, wenn es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt und von der Agentur für Arbeit, wenn es sich um eine außerbetriebliche Ausbildung handelt.
FAQ: Ausbildungsgarantie
Die Ausbildungsgarantie führte der Bundestag mit der Änderung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes ein, um mehr junge Menschen in die Ausbildung zu bringen und mehr qualifizierte Arbeitskräfte zu schaffen und Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Maßnahmen, um mehr junge Menschen eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung und damit einen Ausbildungsvertrag zu ermöglichen. Sie umfasst die Förderung von berufsorientierenden Kurzpraktika in Betrieben, den Mobilitätszuschuss, die Unterstützung durch einen Sozialpädagogen und den Stütz- und Förderunterricht durch Ausbilder und Lehrkräfte.
Das Aus- und Weiterbildungsgesetz hat die Ausbildungsgarantie eingeführt. Ab dem 1. April 2024 haben junge Menschen, die keinen Platz für eine betriebliche Ausbildung bekommen haben, ein Recht auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Auch die Teilzeitausbildung wird gefördert.
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