Key Facts
- Laut Gesetz muss Ihr Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Bei Fehlern haben Sie einen einklagbaren Anspruch darauf, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen.
- Laut Urteil des LG Rheinland-Pfalz ist nach zehn Monaten der Anspruch auf eine Nachbesserung des Arbeitszeugnisses verjährt.
- Weigert sich der Arbeitgeber nach einer schriftlichen Aufforderung, das Arbeitszeugnis zu verbessern, können Sie beim Amtsgericht eine Klage einreichen.
Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht darauf, das Arbeitszeugnis ändern zu lassen?

Inhalt
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses Recht ist in § 109 der Gewerbeordnung verankert. Je nachdem haben Sie durch dieses Gesetz auch einen Anspruch darauf, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen.
Das Gesetz stellt nämlich klare Anforderungen an das Zeugnis: Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet, es darf keine Formulierungen enthalten, die Ihre weitere berufliche Laufbahn behindern könnten.
Entdecken Sie Fehler, seien es formale Mängel wie Tippfehler oder inhaltliche Unstimmigkeiten, haben Sie einen sogenannten Berichtigungsanspruch. Sie können also verlangen, Ihr Arbeitszeugnis ändern zu lassen, wenn es nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dieser Anspruch ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer.
In welchen Fällen kann ich ein besseres Arbeitszeugnis verlangen?
Die Fehler, die in einem Zeugnis vorkommen können, reichen von Flüchtigkeitsfehlern bis hin zu falschen Formulierungen. Zu den häufigsten Fehlern, die Sie aus dem Arbeitszeugnis korrigieren lassen können, gehören unter anderem:
- Formale Mängel: Achten Sie auf korrekte persönliche Daten, das richtige Eintritts- und Austrittsdatum, eine fehlerfreie Rechtschreibung und Grammatik sowie eine saubere äußere Form.
- Unvollständige oder falsche Tätigkeitsbeschreibung: Ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche müssen vollständig und korrekt wiedergegeben werden. Fehlen wichtige Tätigkeiten, sollten Sie das Arbeitszeugnis nachbessern lassen.
- Fehlerhafte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung: Die Bewertung muss fair sein. Versteckte negative Andeutungen sind unzulässig. Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Leistung wird nicht zutreffend dargestellt, können Sie eine Verbesserung verlangen.
Wie lange hat man Anspruch auf eine Korrektur im Arbeitszeugnis?
Möchten Sie beim Arbeitszeugnis eine Nachbesserung verlangen, gilt eine Frist von zehn Monaten ab Erhalt des Zeugnisses. Das hat das Landesgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 14.03.2002 (Az. 1 Sa 1433/01) entschieden.
Befinden Sie sich noch innerhalb dieser Frist, können Sie das Arbeitszeugnis korrigieren lassen. Mit der Verjährung der Frist entfällt auch Ihr Anspruch auf eine Verbesserung.
Vom Arbeitszeugnis eine Korrektur anfordern – So gehen Sie am besten vor
In erster Linie ist es empfehlenswert, ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber aufzusuchen. Als Vorbereitung sollten Sie das Arbeitszeugnis zunächst sorgfältig prüfen.
Dokumentieren Sie daraufhin jegliche Fehler und notieren Sie Korrekturvorschläge. Im Anschluss können Sie dann ein Gespräch mit dem Arbeitgeber vereinbaren und die Verbesserungsvorschläge besprechen.
Möglicherweise können sich die Fehler im Arbeitszeugnis bereits dadurch korrigieren lassen, ohne dass es zu einer schriftlichen Aufforderung oder gar einem Gerichtsprozess kommen muss.
Sollte das Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg führen, müssen Sie die Nachbesserung schriftlich verlangen. Dieser formelle Schritt ist essenziell, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie die Korrektur fristgerecht eingefordert haben. Setzen Sie dabei eine angemessene und versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben, um einen Zustellnachweis zu haben.
Eine Arbeitszeugnis-Nachbesserung verlangen: Muster
Wie Sie den schriftlichen Antrag stellen können, um Ihr Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen, zeigt folgendes Muster.
Betreff: Bitte um Korrektur meines Arbeitszeugnisses vom [Datum]
Bezug: unser Gespräch vom [Datum]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Ansprechpartners],
ich beziehe mich auf mein Arbeitszeugnis vom [Datum] sowie auf unser Gespräch am [Datum], in dem wir bereits kurz über einige Unstimmigkeiten gesprochen haben.
Wie besprochen, bitte ich um die Korrektur der folgenden Punkte, um eine wahrheitsgemäße und vollständige Darstellung meiner Tätigkeit und Leistung sicherzustellen:
- Unvollständige/Fehlerhafte Aufgabenbeschreibung: [Hier die konkrete Abweichung beschreiben, z. B. eine fehlende Hauptaufgabe oder ein wichtiges Projekt nennen und um Korrektur bitten.]
- Korrektur der Leistungs-/Verhaltensbeurteilung: [Hier die beanstandete Formulierung zitieren und erläutern, warum diese nicht zutrifft. Machen Sie einen konkreten Vorschlag für eine passendere Formulierung, die Ihrer Leistung entspricht.]
- Fehlende/Unzureichende Schlussformel: [Hier aufführen, was fehlt, z. B. der Dank für die Zusammenarbeit, das Bedauern über das Ausscheiden oder die Zukunftswünsche, und um eine entsprechende Ergänzung bitten.]
Bitte senden Sie mir das korrigierte und neu unterzeichnete Arbeitszeugnis bis zum [Datum] zu.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Korrektur des Arbeitszeugnisses – Muster (.doc)
Korrektur des Arbeitszeugnisses – Muster (.pdf)
Der Arbeitgeber will das Arbeitszeugnis nicht ändern – was nun?
Wenn Ihr Arbeitgeber sich auch nach der schriftlichen Aufforderung weigert, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen, steht Ihnen die Möglichkeit einer Klage beim Amtsgericht zu. Tun Sie dies, müssen Sie die Nachweispflicht beachten.
Das bedeutet, Sie müssen genau darlegen, warum das Zeugnis fehlerhaft ist. Die Beweislast verteilt sich dabei wie folgt:
- Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Ihre Leistung tatsächlich mangelhaft war.
- Bei einer überdurchschnittlichen Bewertung: Sie als Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass Ihre Leistungen eine bessere als die durchschnittliche Note rechtfertigen.
Ein Gerichtsverfahren ist in dieser Situation der letzte Ausweg. Oft genügt schon ein Schreiben von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um eine Einigung zu erzielen.
FAQ: Arbeitszeugnis korrigieren lassen
Ja, befinden sich Fehlangaben im Zeugnis, steht es Ihnen zu, diese auf Antrag vom Arbeitgeber korrigieren zu lassen. Die Rechtsgrundlage dazu erklären wir hier.
Um Fehler im Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen, haben Sie in der Regel zehn Monate ab der Ausstellung des Zeugnisses.
In erster Linie sollten Sie ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber haben. Scheitert dieses Gespräch, können Sie eine schriftliche Aufforderung verschicken. Ein Muster dafür gibt es hier.
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