Key Facts
- In Deutschland ist eine Probezeit in einem Arbeitsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann daher einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weggelassen werden.
- Ein Verzicht auf die Probezeit in einem regulären Arbeitsvertrag führt dazu, dass im Falle einer Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate anstelle der zweiwöchigen die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen gilt.
- Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverträgen ist eine Probezeit bei Ausbildungsverhältnissen gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden.
Kann man im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichten?
Die Probezeit bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis den Erwartungen entspricht. In Deutschland ist eine Probezeit nicht gesetzlich verpflichtend. Sie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Eignung des Arbeitnehmers festzustellen und umgekehrt. Einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit zu vereinbaren ist daher möglich.
Doch was bedeutet es, auf die Probezeit zu verzichten? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 622 Absatz 3:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ein Verzicht auf die Probezeit im Arbeitsvertrag hat im Falle einer Kündigung in den ersten sechs Monaten lediglich eine verlängerte Kündigungsfrist zur Folge: Statt der zweiwöchigen Frist gilt nun die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.
Wichtig ist jedoch, dass die gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten für den Kündigungsschutz bestehen bleibt. Das bedeutet, dass auch mit einem Arbeitsvertrag ohne vereinbarte Probezeit, der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit weiterhin ohne Angabe eines Kündigungsgrundes ordentlich kündigen.
Ist ein Verzicht auf die Probezeit im TVöD möglich?
Im TVöD ist eine sechsmonatige Probezeit die Regel. Diese dient dazu, die Eignung des Beschäftigten festzustellen. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit zu vereinbaren. Dies kommt häufig bei Fachkräften mit besonderer Qualifikation oder bei internen Versetzungen vor, wenn der Arbeitgeber die Eignung des Beschäftigten bereits umfassend einschätzen kann.
Wird im Geltungsbereich des TVöD auf die Probezeit verzichtet, gelten die regulären tariflichen Kündigungsfristen. Diese sind in § 34 TVöD festgelegt und unterscheiden sich von den gesetzlichen Fristen nach BGB. Auch hier gilt: Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach der sechsmonatigen Wartezeit, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.
Probezeit in der Ausbildung: Ist hier ein Verzicht möglich?
Für Ausbildungsverhältnisse gelten andere Regeln als für normale Arbeitsverträge. Die Probezeit ist hier gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist in § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt.
- Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen.
- Ein Arbeitsvertrag ohne Probezeit ist in der Ausbildung nicht möglich.
- Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne die Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.
FAQ: Arbeitsvertrag ohne Probezeit
Ja, eine Probezeit ist in Deutschland nicht Pflicht. Demnach kann ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf die Probezeit im Arbeitsvertrag verzichten. Erkennen können Sie einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit an einer Formulierung wie “Es wird keine Probezeit vereinbart.”
Nein. Der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach sechs Monaten. Wie sich bei einem Arbeitsvertrag ohne Probezeit die Kündigungsfrist ändert, erfahren Sie hier.
Ja, in der Ausbildung ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss mindestens einen und maximal vier Monate dauern. Näheres dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.
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