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Arbeitsschutz beim Schweißen: Was ist zu beachten?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 4. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wie kann ausreichender Arbeitsschutz beim Schweißen gewährleistet werden?
Wie kann ausreichender Arbeitsschutz beim Schweißen gewährleistet werden?

Kurz & knapp: Arbeitsschutz beim Schweißen

Welche Gefahren gibt es beim Schweißen?

Beim Schweißen entstehen Hitze, helles Licht, Strahlung und Lärm. Alle diese Dinge können in unterschiedlichem Maße zu Schäden bei Menschen führen. Aufgrund von Funkenflug und umherfliegender Schlacke besteht zudem eine gewisse Brandgefahr beim Schweißen. Bei manchen Schweißarbeiten können auch gesundheitsschädigende Schadstoffgemische entstehen.

Ist der Arbeitsschutz für angestellte Schweißer gesetzlich geregelt?

Ja, denn wie alle Arbeitnehmer gilt auch für Schweißer in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz und die damit verbundenen Rechtsverordnungen, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Diese sind alle jedoch recht allgemein gehalten. Konkrete Empfehlungen für den Arbeitsschutz beim Schweißen finden sich in den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Schweißtechnische Arbeiten” (TRGS 528).

Wie lässt sich beim Schweißen der bestmögliche Arbeitsschutz gewährleisten?

Wichtig sind insbesondere eine ausreichende Schutzkleidung, wie z. B. Handschuhe, ein Schweißhelm, und eine umfassende Unterweisung von Schweißern im Bereich Arbeitsschutz. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass Sie im Umgang mit den entsprechenden Geräten geschult sind. Des Weiteren lässt sich der Arbeitsschutz beim Schweißen durch eine spezielle Technik erhöhen, wie z. B. eine Schweißrauchabsaugung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitsschutz beim Schweißen
  • Schweißarbeiten bergen Gefahren
    • Die richtige Schutzkleidung beim Schweißen
    • Vorschriften zur Arbeitssicherheit bei Schweißarbeiten

Schweißarbeiten bergen Gefahren

Schweißen ist eine wirkungsvolle Methode, um zwei Werkstücke miteinander zu verbinden. Allerdings gehen Schweißarbeiten auch mit Risiken einher, die jeder Schweißer kennen sollte:

  • Die Hitze, die unweigerlich beim Schweißen entsteht, kann zu Verbrennungen führen.
  • Beim Schweißen treten sehr helle Lichtbögen auf, welche die Augen schädigen können.
  • Schweißarbeiten verursachen erhebliche Infrarot- und UV-Strahlung. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen drohen hier Schädigungen der Haut.
  • Schweißen ist ein sehr lautes Verfahren, weshalb auch das Gehör dabei gefährdet wird.
  • In manchen Fällen entstehen beim Schweißen Schadstoffgemische, welche z. B. die Lunge belasten oder Krebs verursachen können.
  • Da beim Schweißen Funken und oft auch heiße Schlacke herumfliegen, besteht hier immer eine gewisse Brandgefahr.
  • Da zum Schweißen elektrischer Strom nötig ist, können Nachlässigkeit und Defekte an Gerät oder an Kabeln die Gefahr eines Stromschlags erhöhen.

Es ist wichtig, sich all dieser Risiken bewusst zu sein, da nur dann ein ausreichender Arbeitsschutz beim Schweißen gewährleistet werden kann. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass ihre Schweißer einmal im Jahr eine Arbeitssicherheitsunterweisung erhalten und im Umgang mit den verschiedenen Geräten ausreichend geschult sind.

Die richtige Schutzkleidung beim Schweißen

Zum Arbeitsschutz für Schweißer gehört auch eine gute Schutzkleidung.
Zum Arbeitsschutz für Schweißer gehört auch eine gute Schutzkleidung.

Viele Gefahren lassen sich bereits durch ausreichende Schutzkleidung abwenden oder zumindest deutlich verringern. Um einen guten Arbeitsschutz beim Schweißen zu gewährleisten, sollten deshalb immer folgende Kleidungsstücke bzw. Utensilien genutzt werden:

  • Schutzhandschuhe
  • Schweißerbrille oder Schweißerhelm
  • Gehörschutz
  • Jacken, die bis zum Kragen geschlossen sind
  • Schweißerschürze
  • Hosen ohne Falten
  • Schweißerstiefel oder vergleichbare Schutzschuhe

Die gesamte Kleidung sollte frei von Metall sein, da dieses die Hitze, die beim Schweißen entsteht, auf den Körper überträgt.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen angestellten Schweißern eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich allerdings um Leiharbeiter, muss in der Arbeitnehmerüberlassung geregelt werden, wer die Schutzkleidung zu stellen hat. Der Arbeitnehmer wiederum steht in der Pflicht, die Schutzausrüstung auch tatsächlich zu nutzen.

Vorschriften zur Arbeitssicherheit bei Schweißarbeiten

Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes erfolgen. Dabei hält ein entsprechender Experte alle potentiellen Risiken fest und entwickelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber Maßnahmen, um diese einzudämmen. Auf dieser Grundlage wird dann eine individuelle Betriebsanweisung erstellt, die den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache bekannt gemacht werden muss. Diese Betriebsanweisung sollte die potentiellen Gefahren, wirksame Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle von Störungen oder Unfällen beinhalten. Auf diese Weise weiß jeder Angestellte, wann er sich wie zu verhalten hat.

Doch nicht nur die Unterweisung der Beschäftigten ist für den Arbeitsschutz beim Schweißen entscheidend, sondern auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Besonders wichtig ist, dass die Schadstoffe, die beim Schweißen entstehen, nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte in der Atemluft überschreiten. Dies kann durch eine Schweißrauchabsaugung direkt am Arbeitsplatz und eine großzügige Belüftung der Räumlichkeiten erreicht werden.

Hinweis: Werden in einem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Dieser hat mindestens einmal alle drei Monate zusammenzutreten, um über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Zu diesem Ausschuss müssen u. a. der Arbeitgeber (oder ein von ihm Beauftragter), Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragte und wenigstens ein Betriebsarzt gehören.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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