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Arbeitsschutz in Kitas: Mehr Sicherheit für Beschäftigte

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen geschützt werden

Findet das Arbeitsschutzgesetz auch im Kindergarten Anwendung?
Findet das Arbeitsschutzgesetz auch im Kindergarten Anwendung?

Der Arbeitsalltag von Mitarbeitern in einer Kita ist wahrlich kein Zuckerschlecken. Denn neben dem Spielen, Basteln und Herumtollen müssen bei den ganz Kleinen die Windeln gewechselt, nach dem Essen die Zähne geputzt und Streitigkeiten unter den Kindern geschlichtet werden. Stressige und teilweise überfordernde Situationen sind für viele Erzieherinnen und Erzieher keine Seltenheit.

Damit die Gesundheit der Beschäftigten nicht darunter leidet, sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Mitarbeiter in Kindergärten keinen vermeidbaren körperlichen oder psychischen Gefahren ausgesetzt sind. Welche Punkte in Bezug auf den Arbeitsschutz in Kitas Beachtung finden müssen, klärt dieser Ratgeber.

Inhalt

  • Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen geschützt werden
  • FAQ: Arbeitsschutz in Kitas
  • Welche Faktoren spielen beim Arbeitsschutz im Kindergarten eine Rolle?

FAQ: Arbeitsschutz in Kitas

Welche Gesundheitsrisiken bestehen für Mitarbeiter in Kitas?

Neben dem Risiko von Infektionskrankheiten sind Kita-Mitarbeiter häufig auch Stress, Überforderung und der Gefahr von Rücken- und Haltungsschäden ausgesetzt.

Mit welchen Maßnahmen lässt sich der Arbeitsschutz in Kitas gewährleisten?

Welche Maßnahmen die Arbeitssicherheit für Kita-Mitarbeiter erhöhen können, erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt?

Werden die Vorschriften hinsichtlich der Arbeitssicherheit in der Kita nicht umgesetzt, kann das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden.

Welche Faktoren spielen beim Arbeitsschutz im Kindergarten eine Rolle?

Im Folgenden haben wir Ihnen einige Faktoren zusammengefasst, die eine Gesundheitsgefährdung für Kindergärtner und -gärtnerinnen darstellen könnten. Zusätzlich erklären wir, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Kitas ergriffen werden können, um diese zumindest abzumildern:

  • Rückenschmerzen: Wer in einer Kita arbeitet, hat häufig Probleme mit dem Rücken. Diese rühren oft vom Heben und Herumtragen besonders kleiner Kinder her. Außerdem verbringen Erzieher und Erzieherinnen einen großen Teil ihrer Arbeit in der Hocke, um auf Augenhöhe mit den Kleinen zu sprechen. Das ständige Hinknien, um Spielzeug oder Schnuller aufzuheben, führt ebenfalls schnell zu Rückenschmerzen.
  • Manche Kindergärten mögen zwar mit Möbeln ausgestattet sein, die an die Bedürfnisse der Kinder angepasst sind, die erwachsenen Beschäftigten gehen allerdings oft leer aus. Mögliche Maßnahmen, um den Arbeitsschutz in Kitas zu gewährleisten, wäre hier beispielsweise das Bereitstellen von erwachsenengerechten Möbeln sowie Aufstiegshilfen für die Kinder, damit diese nur noch ganz leicht angehoben werden müssen.
Arbeitsschutz in der Kita: Geeignete Schuhe sollten nicht nur die Kinder tragen, wenn draußen Aktivitäten stattfinden.
Arbeitsschutz in der Kita: Geeignete Schuhe sollten nicht nur die Kinder tragen, wenn draußen Aktivitäten stattfinden.
  • Infektionskrankheiten: Vor allem in puncto Hygiene nimmt der Arbeitsschutz in Kitas einen hohen Stellenwert ein. Dem einen Kind läuft nonstop die Nase, das andere hustet einem versehentlich ins Gesicht, ein drittes gibt einem plötzlich ein nasses Küsschen auf den Mund und Erzieher/innen bleibt nichts anderes übrig, als sich in dem regelrechten Pool aus Bakterien irgendwie zurechtzufinden.
  • Daher sollte der Arbeitgeber sie im Vorfeld darauf hinweisen, sich regelmäßig die Hände zu waschen und bei gewissen Tätigkeiten auf Handschuhe zurückzugreifen. Auch ein aktueller Impfschutz ist wichtig. Bei Kindergärtnerinnen, die schwanger sind, besteht zudem ein höheres Gefährdungsrisiko, sich bei den Kleinen anzustecken. Hier sind individuelle Beschäftigungsverbote möglich, um dem Arbeitsschutz in Kitas gerecht zu werden.
  • Krach: Kinder verursachen nun mal Lärm – daran wird sich wohl nie etwas ändern. Dennoch stellt dies ein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten in Kindertagesstätten dar. Arbeitgeber haben an dieser Stelle die Möglichkeit, bautechnische Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Kitas zu ergreifen, um den Krach zumindest ein Stück weit einzudämmen. Doch auch pädagogische und erzieherische Spiele, bei denen die Kinder lernen, wann sie still sein müssen, sind hilfreich. Weiterhin kann beispielsweise organisiert werden, dass sich nie zu viele Kinder in ein und demselben Raum aufhalten.

Der Beruf des Erziehers bzw. der Erzieherin kann durchaus mit Stress, Überforderung und gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Daher sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern signalisieren, dass sie ihnen stets unterstützend zur Seite stehen und sich um Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Kitas bemühen. Da jede Einrichtung anders aufgebaut ist, gibt es zwar für die Unterweisung im Arbeitsschutz keine allgemeingültige Vorlage für die Kita, allerdings kann eine solche in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten erarbeitet werden, um Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Chris meint

    1. April 2024 at 12:07

    Guten Tag,

    längere Zeit habe ich nicht mehr in einer Kita gearbeitet. Ich freue mich über die neue Stelle, die ich mit Motivation, Engagement lebe und die Kinder als einzelne und als Gruppe im Blick habe. Und ich freue mich sehr über das nette Team.

    Es gibt jedoch ein großes Problem! Inzwischen habe ich innerhalb von drei Wochen den zweiten SCHLIMMEN Infekt, von dem jetzt auch meine Familie betroffen ist.

    Die Halsentzündung mit Fieber, durch die ich kaum reden konnte. Dann eine Nebenhöhlenentzündung, die bei mir vier bis sechs Wochen dauert.
    Um niemanden in Stich zu lassen, bin ich trotzdem zur Arbeit, da es mir etwas besser aber noch nicht gut ging. Wir waren zudem unterbesetzt.

    Immer hat mich das gleiche Kind an angehustet, angeniest. Vor meiner Krankschreibung. Nach meiner Krankschreibung. Ich redete mit dem Kind, da war es aber schon passiert…

    Nachts zum Freitag 39°C Fieber, am dritten Tag 40,2°C. Ich bin überaus frustriert. Ich kann mich, uns doch nicht ständig Infekten aussetzen. Mir geht es nicht gut und ich habe nach dem vierten Tag jetzt noch Fieber. Wegen meiner Arbeit in einer Kita!! Nicht aus Leichtsinn. Das kann es doch nicht sein.

    Statt jetzt selbst im gebuchten Urlaub zu sein, liegen wir krank im Bett!

    Müssen schniefende und hustende Kinder unbedingt in die Kita?! Dann husten, schniefen Kinder in die Hand und fassen damit Spielmaterial u. a. an.

    Ein Kollege war ebenfalls schon krank. Mehrmals.

    Entschuldigung, ich will und kann nicht ständig krank sein, weil Eltern ihre kranken Kinder schicken! Für sie mag es „nur“ ein Schnupfen sein, bei mir artet daa das in Fieber und Kranksein aus. Das Sekret war der Kinder war gelbgrün. Nicht nur von diesem einen Kind. Und ich war für sie zuständig.

    Was raten Sie mir, uns?

    Einige Wochen bin ich gerade dort und werde mich trotzdem erst auskurieren, krank schreiben lassen, obwohl ich schon zwei Wochen mit der Halsentzündung und der Nebenhöhlenentzündung zu Hause war. Eine Sinubronchitis kündigte sich an, aber ich wollte die unterbesetzte Kita nicht in Stich lassen…

    Zeitweise war ich die einzige Erzieherin mit Praktikant, fast nur alleine mit den Kindern, weil die Stellvertretende Leiterin und ein Kollege im Büro beschäftigt waren. Um 11.00 kam erst eine andere Kollegin. Zwei hatten Urlaub.

    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

    Antworten
  2. K.P. meint

    2. August 2023 at 14:10

    Guten Tag
    ich bin seit über einem Jahr in einer Kita Beschäftigt als Alltagshelferin hat diese auch einen Anspruch auf das Inflationsgeld die einmal Zahlung von 1240 Euro und was gur einen Stundenlohn hat diese LG Patro

    Antworten

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