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Arbeitsschutz auf Baustellen: „Können wir das schaffen?“

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Eine Baustelle gilt als besonders gefährlicher Arbeitsplatz

Arbeitsschutz: Auf Baustellen ist er besonders wichtig.
Arbeitsschutz: Auf Baustellen ist er besonders wichtig.

Wechselnde Einsatzorte, kaum vorhersehbare Wetterbedingungen und eine hohe körperliche Belastung: Bauarbeiter haben es in ihrem Job wahrlich nicht leicht. Hinzu kommt, dass sie häufig unter hohem Zeitdruck stehen, damit das jeweilige Projekt im vereinbarten Rahmen fertiggestellt wird.

Das Gesundheits- und Unfallrisiko ist daher besonders hoch, weshalb dem Arbeitsschutz auf Baustellen eine zentrale Rolle zugeschrieben wird.

Im Ratgeber erklären wir, welche Verordnungen sich mit dem Arbeitsschutz auf Baustellen befassen, mit welchen Risiken die Arbeit dort verbunden ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gesundheit sowie die Sicherheit von Bauarbeitern zu schützen.

Inhalt

  • Eine Baustelle gilt als besonders gefährlicher Arbeitsplatz
  • FAQ: Arbeitsschutz auf Baustellen
    • Welche Gesetze regeln den Arbeitsschutz auf der Baustelle?
    • Arbeitsschutz auf Baustellen: Welche Gefahrenherde gibt es?

FAQ: Arbeitsschutz auf Baustellen

Welche Gesetze befassen sich mit dem Arbeitsschutz auf Baustellen?

Zu den wichtigsten Verordnungen, die sich mit dem Arbeitsschutz auf der Baustelle beschäftigen, zählen beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Baustellenverordnung (BaustellV) sowie die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)“.

Welche Risiken lauern auf einer Baustelle?

Einige Gefahrenherde, mit denen Beschäftigte auf einer Baustelle konfrontiert werden können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wer ist dafür zuständig, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz auf Baustellen eingehalten werden?

Die Gewährleistung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist normalerweise Aufgabe des Arbeitgebers; in diesem Fall also des Bauherren.

Welche Gesetze regeln den Arbeitsschutz auf der Baustelle?

Es existieren unzählige Vorschriften zum Arbeitsschutz auf Baustellen, die wiederum in mehreren Verordnungen festgehalten sind. Zu den wichtigsten Regelwerken zählen unter anderem die folgenden:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Außerdem spielen die sogenannten „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine wichtige Rolle. Sie konkretisieren die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und informieren über den aktuellen Stand der Technik, um die Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle so sicherer zu machen.

Normalerweise gilt stets eine Helmpflicht auf Baustellen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Normalerweise gilt stets eine Helmpflicht auf Baustellen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Bevor entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf Baustellen ergriffen werden können, muss allerdings zunächst einmal ermittelt werden, welchen Gefahren die Beschäftigten ausgesetzt sein könnten.

Dies muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG geschehen und obliegt in der Regel dem Arbeitgeber bzw. in diesem Fall dem Bauherren.

Arbeitsschutz auf Baustellen: Welche Gefahrenherde gibt es?

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl diverser Gefahren zusammen, die auf einer Baustelle lauern können:

  • Falsch montierte oder nicht ausreichend abgesicherte Gerüste: Gerade wenn die Zeit knapp ist, kann es sein, dass Gerüste nicht sachgemäß aufgestellt wurden. Beschäftigte könnten dadurch abstürzen und sich schwerwiegende Verletzungen zuziehen.
  • Unsachgemäß gelagerte Chemikalien: Wurden die Mitarbeiter nicht ausreichend geschult und gehen daher fahrlässig mit Gefahrenstoffen um, können sie sich leicht Verätzungen oder Verbrennungen zuziehen. Eine entsprechende Unterweisung ist daher das A und O, um den Arbeitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.
  • Falsch angeschlossene Maschinen: Werden Maschinen mit elektrischem Antrieb nicht korrekt angeschlossen oder sind schlichtweg defekt und werden trotzdem benutzt, können die Folgen schlimmstenfalls sogar lebensbedrohlich sein. Daher sollte das Anschließen ausschließlich von autorisiertem und entsprechend unterwiesenem Personal übernommen werden.
  • Herumliegendes Werkzeug: Werden benötigte Werkzeuge nicht ordnungsgemäß verstaut, nachdem sie genutzt wurden, können Beschäftigte darüber stolpern oder sich daran verletzen – vor allem, wenn sie keine entsprechende Schutzkleidung wie beispielsweise Arbeitsschuhe tragen. Weiterhin besteht grundsätzlich eine Helmpflicht auf Baustellen, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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