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Arbeitsschutz in der Arztpraxis: Wie kann er umgesetzt werden?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wissenswertes zu möglichen Gefahren in Arztpraxen

Wie kann der Arbeitsschutz in der Arztpraxis gewährleistet werden?
Wie kann der Arbeitsschutz in der Arztpraxis gewährleistet werden?

Das gesundheitliche Wohl der Patienten steht für Ärzte und Ärztinnen normalerweise an erster Stelle. Wer eine Arztpraxis aufsucht, erhofft sich schließlich vor allem eines: Hilfe.

Kranke Menschen bauen auf eine Diagnose ihres Leidens, gefolgt von einer entsprechenden Behandlung sowie der anschließenden Besserung der Symptome. Doch nicht nur die Gesundheit der Patienten sollte in einer Arztpraxis im Mittelpunkt stehen, sondern ebenfalls die der Beschäftigten.

Im Ratgeber erklären wir daher, welche Gefahren überhaupt in Arztpraxen lauern können, und beschreiben gleichzeitig mögliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis.

Inhalt

  • Wissenswertes zu möglichen Gefahren in Arztpraxen
  • FAQ: Arbeitsschutz in der Arztpraxis
    • Arbeiten in einer Arztpraxis: Welche Risiken gibt es?

FAQ: Arbeitsschutz in der Arztpraxis

Wer muss sich um den Arbeitsschutz in der Arztpraxis kümmern?

Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleistet sind.

Welche Gesundheitsgefahren gibt es in Arztpraxen?

In einer Arztpraxis stellen unter anderem Infektionen durch Stichverletzungen, Hauterkrankungen sowie Arbeitsunfälle durch Ausrutschen oder Stolpern Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter dar.

Welche Maßnahmen sind zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis zu ergreifen?

Mögliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Arbeitspraxis sind beispielsweise regelmäßige Impfungen, die Verwendung durchstich- und bruchsichere Behälter sowie das Freihalten der Durchgangswege.

Arbeiten in einer Arztpraxis: Welche Risiken gibt es?

Um den Arbeitsschutz in Arztpraxen überhaupt gewährleisten zu können, bedarf es zunächst einmal einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Schließlich können nur dann entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, wenn die jeweiligen Gefahren und Risiken auch bekannt sind.

Da jede Praxis anders aufgebaut ist, muss die Beurteilung individuell erfolgen. Um Ihnen zumindest einen groben Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen im Folgenden ein paar der gängigsten Gefahren sowie die dazugehörigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis zusammengefasst:

Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, dass der Arbeitsschutz in Zahnarztpraxis und Co. eingehalten wird.
Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, dass der Arbeitsschutz in Zahnarztpraxis und Co. eingehalten wird.
  • Infektionen: Um sowohl die Patienten als auch sich selbst zu schützen, sind die Vorschriften zur Hygiene unerlässlich. Dennoch infizieren sich immer wieder Beschäftigte in Arztpraxen mit HIV, Hepatitis B oder C. Häufig geschieht dies durch Stichverletzungen an kontaminierten Kanülen oder Spritzen. Um dem entgegenzuwirken und so den Arbeitsschutz in der Arztpraxis durchzusetzen, dürfen Kanülen ausschließlich in durchstich- und bruchsicheren Behältern entsorgt werden. Des Weiteren sollten Impfungen gegen häufige Infektionskrankheiten bei den Angestellten vorgenommen werden.
  • Hauterkrankungen: Dieser Punkt bezieht sich vor allem auf die Hände. Regelmäßiges Händewaschen, das Schwitzen in Handschuhen sowie der Kontakt mit chemischen Substanzen belasten diese enorm. Geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis wären hier beispielsweise das Nutzen von Desinfektionsmittel, anstatt die Hände wieder und wieder zu waschen. Auch Pausen zwischen Tätigkeiten, bei denen die Hände feucht werden, und Arbeiten, bei denen sie trocken bleiben, sind ratsam, um der Haut zwischendurch ein wenig Erholung zu gönnen.
  • Arbeitsunfälle: Wie an jedem anderen Arbeitsplatz können auch in Arztpraxen Unfälle durch Ausrutschen, Stürzen, Umknicken oder Stolpern geschehen. Dem entgegenwirken können Mitarbeiter beispielsweise, indem nasse Stellen auf dem Boden direkt aufgewischt werden und keine Kisten oder Kartons die Durchgangswege versperren.

Wichtig: Arbeitgeber sollten darauf achten, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen, um das Unfallrisiko am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Viele Berufsgenossenschaften bieten außerdem eine spezielle Checkliste zum Arbeitsschutz in der Arztpraxis an, die sie je nach Aufbau der Praxis individuell anpassen und erweitern können.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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