Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeiten mit Behinderung

Arbeiten mit Behinderung: Rechtslagen & Arbeitsmöglichkeiten

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 3. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Arbeiten mit Behinderung

Wo können Menschen mit Behinderung arbeiten?

Insbesondere durch Werkstätten und Tagesförderstätten wird Arbeit für Menschen mit Behinderung ermöglicht. Aber auch Menschen, die einen festen Arbeitsplatz besitzen, können diesen unter Umständen behalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist wichtig bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung?

Arbeitnehmer mit Behinderung sollten in alle Prozesse mit einbezogen und immer persönlich angesprochen werden. Auf anderer Ebene gilt außerdem für Arbeitgeber die Pflicht zu prüfen, ob ein Arbeitsplatz an die Bedingungen der Behinderung angepasst werden kann, bevor er eine Kündigung ausstellen darf.

Welche Chancen haben Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt?

Menschen mit Behinderung haben auf dem Arbeitsmarkt noch immer geringere Chancen als andere Bevölkerungsgruppen. Welche Maßnahmen ergriffen werden, um dem entgegenzuwirken, erfahren Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeiten mit Behinderung
  • Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung
    • Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
    • Was ist sonst noch wichtig bei der Arbeit mit behinderten Menschen?

Spezifische Informationen zum Arbeiten mit Behinderung:

10-irrtuemer-schwerbehinderung-job.png

10 Irrtümer über Schwerbehinderung im Job

Wir klären Sie über die 10 größten Irrtümer über Schwerbehinderung im Job auf.

ratgeber-abfindung-schwerbehinderung

Abfindung bei Schwerbehinderung

Wann kommt es zu einer Abfindungszahlung bei einer Schwerbehinderung?

arbeitsschutz-behinderte

Arbeitsschutz für behinderte Menschen

Wie werden behinderte Menschen am Arbeitsplatz besonders geschützt?

fristlose-kuendigung-schwerbehinderter

Fristlose Kündigung von schwerbehinderten Menschen

Gilt bei einer fristlosen Kündigung Schwerbehinderter ein besonderer Kündigungsschutz?

Ratgeber Mindestlohn für Aushilfen

Gleichstellung

Wer kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern beantragen?

ratgeber-kuendigung-schwerbehinderung

Kündigung bei Schwerbehinderung

Wann ist eine Kündigung eines Arbeitnehmers mit einer Schwerbehinderung durchsetzbar?

ratgeber-kuendigungsschutz-schwerbehinderte

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

So funktioniert der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte im Beruf.

ratgeber-sonderrechte-fuer-arbeitnehmer-mit-behinderten-kindern

Sonderrechte für Arbeitnehmer mit behinderten Kindern

Haben Arbeitnehmer bestimmte Sonderrechte, wenn ihr Kind eine Behinderung hat?

zusatzurlaub-schwerbehinderung-ratgeber

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Haben Menschen mit einer Schwerbehinderung im Job grundsätzlich Anspruch auf Zusatzurlaub?

Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung

Es besteht auch ein Recht auf Arbeit bei einer Behinderung.
Es besteht auch ein Recht auf Arbeit bei einer Behinderung.

Auf Grundlage der Gleichberechtigung von Behinderten mit anderen beschreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung. Das bedeutet, dass es Menschen ab einem bestimmten Behinderungsgrad freigestellt ist, ob sie ihren Lebensunterhalt durch einen Beruf verdienen wollen oder nicht.

Ebenso wird in diesem Artikel auf die staatliche Pflicht zur Förderung von Menschen mit Behinderung, die einer Arbeit nachgehen wollen, verwiesen. Entsprechend gilt also auch in Deutschland: Wer behindert ist und arbeiten will, der darf dies machen.

Obwohl Menschen mit Behinderung das Recht auf Arbeit zugesprochen wird wie jedem anderen Menschen auch, sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ungleich verteilt. Hierfür wird oftmals der Leistungsgedanke verantwortlich gemacht, verknüpft mit dem Gedanken, dass Menschen durch Ihre Behinderung eingeschränkt sind und die erwünschte Leistung nicht erbringen können.

Die Rechte von Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsplatz vom Gesetzgeber besonders geschützt. Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50 oder gleichgestellte bei GdB zwischen 30 und 50) genießen u. a. einen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf zusätzliche fünf Urlaubstage pro Jahr.

Welche Möglichkeiten gibt es also, damit ein inklusives Arbeiten mit Behinderung möglich ist? Wie werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung gefördert und geschaffen? Und werden hier möglicherweise Unterschiede gemacht, wenn es um Arbeit für Menschen mit geistiger bzw. psychischer Behinderung oder mit physischer Behinderung geht?

Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Job für Menschen mit Behinderung: Für mehr Inklusion gibt es verschiedene Maßnahmen.
Job für Menschen mit Behinderung: Für mehr Inklusion gibt es verschiedene Maßnahmen.

Beinahe acht Millionen Menschen in Deutschland haben eine erhebliche körperliche oder geistige Beeinträchtigung. Die Arbeitsplatzsuche ist trotz aller Bemühungen um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht besonders einfach. Daher gibt es verschiedene Maßnahmen, wie eine Einstellung von einem Arbeitnehmer mit Behinderung vereinfacht werden kann. Wo also arbeiten Menschen mit Behinderung?

Unter anderem unterstützt und berät die Agentur für Arbeit Arbeitssuchende mit Behinderung. Ebenso gibt es Integrationsfachdienste, die sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema „Arbeiten trotz Behinderung“ beraten.

Gleiches gilt für das Integrationsamt. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Behörde, die in mehreren Bundesländern auch „Inklusionsamt“ genannt wird. Diese Behörde geht über die Beratung hinaus. Es bezahlt zusätzlich Hilfsmittel, Weiterbildungen o. Ä., das nötig ist, damit Menschen mit Behinderung Arbeit finden oder Ihre Arbeit behalten können.

Wenn Menschen aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden, gibt es mit der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Alternative. Wer nicht in einer Werkstatt betreut werden kann, kann stattdessen in einer Tagesförderstätte eingegliedert werden.

Beschäftigten dieser Werkstätten soll zudem eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch die 2018 eingeführte Maßnahme „Budget für Arbeit“ erleichtert werden. In diesem Fall werden dem Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent sowie finanzielle Hilfe bei der Schaffung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes zugesichert.

Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt? Einer Statistik der Arbeitsagentur für Deutschland zufolge waren 2021 47,8 Prozent aller Menschen zwischen 15 und 65 Jahren mit einer Schwerbehinderung erwerbstätig. Im Alter von 15 bis 60 Jahren lag die Quote bei 54,7 Prozent.

Was ist sonst noch wichtig bei der Arbeit mit behinderten Menschen?

Wer behindert ist und arbeiten will, darf das tun – egal ob physische oder psychische Behinderung.
Wer behindert ist und arbeiten will, darf das tun – egal ob physische oder psychische Behinderung.

Für Ihren Arbeitgeber gilt vor allem, wenn Sie z. B. durch einen Unfall erst eine Behinderung erleiden, nachdem Sie bereits im Betrieb tätig sind: Eine Kündigung aus diesem Grund kann sehr schnell für unzulässig erklärt werden. Denn Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist – ggf. mit Anpassungen oder Änderungen Ihres Arbeitsbereichs.

Ganz allgemein ist das Recht auf Arbeit ein Menschenrecht. Arbeiten mit geistiger oder psychischer Behinderung steht Menschen somit ebenso zu wie mit einer physischen Behinderung. Hierbei macht der Gesetzgeber keine Unterschiede, auch dann nicht, wenn es um einen besonderen Kündigungsschutz o. Ä. geht. Wichtig ist in diesem Fall der Grad der Behinderung.

Wenn Sie mit einer Schwerbehinderung eingestuft wurden, kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei helfen, Ihre Rechte am Arbeitsplatz sowie Ihr Recht auf Arbeit einzuordnen. Lesen Sie hier außerdem weitere Ratgeber zum Thema Behinderung bzw. Schwerbehinderung:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Effizientes Arbeiten im Büro & Homeoffice: Was bedeutet das?
  • Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Unterschiede & Vor- und Nachteile
  • Gleichstellung im Job mit schwerbehinderten Menschen
  • Im Stehen arbeiten will gelernt sein
  • Trotz Streik arbeiten gehen: Was gilt hier?
  • Barfuß arbeiten - Mit nacktem Fuß zur Arbeit
  • Mit der ICT-Karte in Deutschland arbeiten
  • Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis: Risiken und Folgen der Schwarzarbeit
  • Arbeiten im Urlaub: Was das Gesetz dazu besagt
  • An einem Feiertag arbeiten: Wann ist das erlaubt und wann nicht?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige