Key Facts
- Laut Angaben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind anerkannte Berufskrankheiten „Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.“
- Besteht der Verdacht auf eine entsprechende Erkrankung, muss der Arzt eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige bei der Unfallversicherung stellen.
- Wird eine Berufskrankheit anerkannt, erhält der Betroffene umfangreiche Leistungen von der Unfallversicherung.
Wenn Arbeit krank macht
Inhalt
Grundsätzlich sieht das Arbeitsrecht eine Reihe von Maßnahmen vor, welche die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen soll. Dennoch gibt es einige Erkrankungen, die in bestimmten Branchen üblich sind.
Dabei kann es sich dann um anerkannte Berufskrankheiten handeln. Wird eine solche diagnostiziert, hat der Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche das sind und wie Sie beim Verdacht auf eine vorliegende Berufskrankheit reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Anerkannte Berufskrankheiten: Liste und Beispiele
Die Liste anerkannter Berufskrankheiten umfasst über 80 Positionen – von Atemwegserkrankungen über Hautkrankheiten bis zu Muskel- und Skeletterkrankungen. Ein Blick auf typische Beispiele zeigt, wie breit die Palette ist:
- Karpaltunnelsyndrom als anerkannte Berufskrankheit: Häufig bei Bürotätigkeiten oder handwerklichen Berufen.
- Bandscheibenvorfall als anerkannte Berufskrankheit: Kann z. B. bei Maurern, Pflegekräften oder LKW-Fahrern auftreten.
- COPD als anerkannte Berufskrankheit: Besonders bei Schweißern oder Rauchgasbelastung.
- RSI-Syndrom oder Mausarm als anerkannte Berufskrankheit: Bei Dauerarbeit am Computer möglich.
- Burnout als anerkannte psychische Berufskrankheit: Aktuell wird diskutiert, ob Burnout als psychische Berufskrankheit anerkannt wird. Bisher ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie viele anerkannte Berufskrankheiten gibt es insgesamt?
Aktuell gibt es rund 80 anerkannte Berufskrankheiten, doch die Liste wird regelmäßig angepasst – neue anerkannte Berufskrankheiten können hinzukommen, zum Beispiel durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Entwicklungen wie Corona.
Nachfolgend haben wir für Sie einige Beispiele für häufige anerkannte Berufskrankheiten in bestimmten Berufen zusammengetragen:
- Anerkannte Berufskrankheiten für Friseure: Hautkrankheiten durch Chemikalien.
- Anerkannte Berufskrankheiten in der Pflege: Bandscheibenschäden, Infektionskrankheiten.
- Anerkannte Berufskrankheiten für LKW-Fahrer: Wirbelsäulenschäden durch langes Sitzen.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Erzieher: Infektionskrankheiten, Stimmbandprobleme.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Dachdecker: Asbestose, Hautkrebs durch UV-Strahlung.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Kfz-Mechaniker: Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen durch Lösungsmittel.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Bürokräfte: Karpaltunnelsyndrom, RSI-Syndrom.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Physiotherapeuten: Rücken- und Gelenkprobleme.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Maurer: Staublunge, Bandscheibenvorfälle.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Maler und Lackierer: Lösungsmittelvergiftungen, Hauterkrankungen.
- Anerkannte Berufskrankheiten für Lehrer: Stimmbandprobleme, psychische Belastungen.
Wie wird eine Berufskrankheit anerkannt?
Damit eine Erkrankung auch als Berufskrankheit anerkannt werden kann, ist ein längeres Verfahren nötig. Zuerst muss vom Arzt der Verdacht auf eine solche bestehen. Der Mediziner selbst oder aber der Arbeitgeber muss diesen dann bei der Berufsgenossenschaft melden.
Im Anschluss erfolgt eine Prüfung. Zu diesem Zweck muss der Erkrankte zu einem Gutachter, der die medizinische Situation genau unter die Lupe nimmt. Anhand dieses und ggf. noch weiterer Gutachten wird dann entschieden, ob tatsächlich eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Ist das der Fall, erhält der Arbeitnehmer die entsprechenden Leistungen.
Wichtig: Führt die Prüfung zu keiner Anerkennung der Berufskrankheit per Antrag, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Es empfiehlt sich diesbezüglich einen Anwalt zu konsultieren.
Was bringt eine anerkannte Berufskrankheit? Vorteile und Leistungen
Die Leistungen bei anerkannter Berufskrankheit werden von der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) gezahlt. Dazu gehören:
- Kostenübernahme für Heilbehandlung und Reha
- Verletztengeld oder Übergangsgeld während der Arbeitsunfähigkeit
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- Umschulungen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
- Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit: Für eine anerkannte Berufskrankheit wird eine Rente gezahlt (Berufskrankheitsrente)
Neue und psychische anerkannte Berufskrankheiten
In den letzten Jahren wird zunehmend diskutiert, psychische Erkrankungen wie Burnout als anerkannte Berufskrankheit zu listen. Bisher gelten psychische Belastungen nur in Ausnahmefällen als solche.
Auch im Rahmen der Corona-Pandemie gab es große Diskussionen darüber, ob entsprechende Infektionen als anerkannte Berufskrankheiten gelten sollten. Bei Pflegekräften, welche durch Ihren Beruf mit dem Virus in Kontakt gekommen sind, kann das durchaus der Fall sein.
FAQ: Anerkannte Berufskrankheiten
Eine anerkannte Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch bestimmte berufliche Tätigkeiten oder Einwirkungen verursacht wird und offiziell in der Berufskrankheiten-Liste (BKV) steht. Nur Krankheiten, die in dieser Liste aufgeführt sind, gelten als anerkannte Berufskrankheiten.
Als häufigste anerkannte Berufskrankheit gilt die Lärmschwerhörigkeit. Bei Pflegekräften kommen vor allem Infektionskrankheiten häufig vor. Hier haben wir weitere, häufige Berufskrankheiten für Sie aufgelistet.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Prüfung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollten Sie diesen so früh wie möglich stellen.
Wurde eine Berufskrankheit von der Unfallversicherung nicht anerkannt, so können Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
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