Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Altersdiskriminierung durch Begriff Digital Native

Altersdiskriminierung durch Begriff Digital Native: Urteil des LAG!

  • News von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Veröffentlichungsdatum: 7. April 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass es sich um Altersdiskriminierung handelt, wenn „Digital Native“ als Anforderung in einer Stellenausschreibung explizit genannt wird. (Urteil vom 07.11.2024 – 177 Sa 2/24) Eine solche Beschreibung könne ältere Menschen von vornherein von einer Bewerbung abhalten oder ihnen das Gefühl vermitteln, nicht zur Zielgruppe zu gehören.

Digital Native – jung, dynamisch, diskriminierend?

Altersdiskriminierung: „Digital Native“ bezeichnet jüngere Bewerber.
Altersdiskriminierung: „Digital Native“ bezeichnet jüngere Bewerber.

Der Fall bezieht sich auf eine Stellenanzeige eines internationalen Sportartikelunternehmens, das nach einem neuen Mitarbeiter im Bereich Unternehmenskommunikation suchte.

In der Ausschreibung wurde eine Sprache verwendet, die insbesondere jüngere, technologieaffine Bewerber ansprechen sollte. Unter anderem hieß es in der Anzeige:

„Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt von Social Media, datengetriebener PR […] zu Hause.“ 

Ein 51-jähriger Bewerber, der sich auf die Stelle beworben hatte, erhielt eine Absage. Daraufhin klagte er auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung – der Begriff “Digital Native” sei nicht wertfrei, sondern werde in der Regel mit jüngeren Generationen in Verbindung gebracht, die mit digitalen Technologien aufgewachsen seien. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass ältere Bewerber weniger erwünscht seien oder sich nicht angesprochen fühlen sollten. 

Das LAG folgte der Argumentation des Klägers, da dies eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstelle und sprach dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro zu. Das entspricht etwa 1,5 Bruttomonatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle. Das Unternehmen habe nicht glaubhaft machen können, dass die Ablehnung des Bewerbers ausschließlich fachlich begründet und nicht altersbedingt gewesen sei.

Arbeitgeber müssen diskriminierungsfreie Sprache in Stellenausschreibungen sicherstellen

Ist es Altersdiskriminierung, wenn beispielsweise "Digital Native" als Anforderung in der Stellenbeschreibung steht?
Ist es Altersdiskriminierung, wenn beispielsweise „Digital Native“ als Anforderung in der Stellenbeschreibung steht?

Das Urteil findet bundesweit Beachtung, da es erneut die Sensibilität für eine diskriminierungsfreie Sprache in Stellenausschreibungen unterstreicht. Unternehmen sollten bei der Formulierung von Stellenanzeigen besonders auf altersneutrale und inklusive Begriffe achten.

Bestimmte Begriffe können rechtlich problematisch sein – beispielsweise „junges Team“, „Berufseinsteiger“ oder eben „Digital Native” – wenn diese Altersdiskriminierung bestimmte Altersgruppen ausschließt oder benachteiligt.

Für Arbeitgeber ist das Urteil eine deutliche Warnung: Auch scheinbar harmlose Begriffe können rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie als diskriminierend eingestuft werden. Ein genauer Blick auf die Wortwahl in Ausschreibungen ist daher nicht nur ethisch geboten, sondern auch rechtlich notwendig.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante News

  • Urteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht bei ausbleibender Beantragung
  • Urteil: Gelnägel am Arbeitsplatz dürfen verboten werden
  • Teilzeitkräfte bekommen Überstundenzuschläge - Neues Urteil des BAG
  • BAG-Urteil: Kürzung der Urlaubstage bei Kurzarbeit zulässig
  • Urteil: Kündigung nach einer verdeckten Videoüberwachung ist rechtens
  • Urteil: Corona kann Berufskrankheit sein
  • Urteil zur Untätigkeit im Home-Office: Arbeitgeber in der Beweispflicht
  • Urteil: Equal Pay auch dann, wenn der Mann besser verhandelt hat
  • Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit laut EuGH-Urteil
  • BAG-Urteil: Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub ist nicht zulässig

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kategorie: Bewerbung

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige