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Abmahnung wegen Schlechtleistung: Wenn die Arbeitsleistung nicht stimmt

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Die Arbeitsziele und die genaue Vorstellung davon, was der Arbeitgeber vom Mitarbeiter erwartet, sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Das Erfüllen der Arbeitsleistung ist die Hauptlicht des Arbeitnehmers, wofür er letztlich auch entlohnt wird. Doch was ist, wenn dieser die Pflicht nicht vollumfänglich erfüllen kann oder will?

Bei einer Abmahnung wegen Schlechtleistung ist der Inhalt vom Arbeitsvertrag entscheidend.
Bei einer Abmahnung wegen Schlechtleistung ist der Inhalt vom Arbeitsvertrag entscheidend.


Schlechte Leistungen oder die sogenannte Low-Performance können eine Abmahnung oder gar eine Kündigung begründen. Doch was ist darunter genau zu verstehen? Wann ist ein Arbeitnehmer ein Low-Performer?

Kurz & knapp: Abmahnung bei Schlechtleistung

Was bedeutet Schlechtleistung bzw. Minderleistung?

Laut Rechtsprechung liegt eine Schlechtleistung erst dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine „erheblich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung erbringt“ (BAG, Urteil vom 11.12.2003, Az. 2 AZR 667/02).

Darf der Arbeitgeber bei einer Schlechtleistung das Gehalt kürzen?

Normalerweise dürfte die Kürzung des Gehalts bei dem betroffenen Mitarbeiter unzulässig sein. im Zweifelsfall muss diese Frage durch einen Rechtsanwalt oder vor Gericht geklärt werden.

Was können Arbeitgeber im Falle einer Schlechtleistung tun?

Zuerst sollte er das Gespräch mit seinem Mitarbeiter suchen und ggf. eine Zielvereinbarung mit ihm treffen. Bleibt dies erfolglos, hilft möglicherweise eine Weiterbildung oder Umsetzung. Als letzte Mittel sind die Ermahnung, eine Abmahnung und die Kündigung möglich.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wann eine Abmahnung für Schlechtleistung auf Sie zukommen könnte und was Sie beinhalten sollte, um rechtens zu sein.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Abmahnung bei Schlechtleistung
  • Was ist unter Schlechtleistung zu verstehen?
    • Ab wann kann eine Abmahnung bei Schlechtleistung überhaupt in Betracht gezogen werden?
    • Alternativen zur Abmahnung wegen Schlechtleistung
  • Abmahnung wegen Schlechtleistung: ein Muster

Was ist unter Schlechtleistung zu verstehen?

Schlechtleistung ist im Arbeitsrecht, vor allem in den vergangenen Jahren, viel diskutiert und besprochen worden. Dabei gehört sie zu all jenen Begriffen, die juristisch nicht eindeutig geklärt sind.

Schlechtleistung beschreibt eine mangelhafte Arbeitsleistung. Vor allem Qualitäts- und Geschwindigkeitsmängel spielen dabei eine zentrale Rolle.

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nur entsprechend seiner geistigen und körperlichen Kräft erbringen kann. Dabei ist ausschlaggebend, dass es auf Dauer zu keiner Gesundheitsgefährdung kommt. Die subjektive Leistungsfähigkeit ist entscheidend.

An dieser Stelle ist jedoch hervorzuheben, dass es in einigen Bereichen der Arbeitswelt, wie beim Akkordlohn oder anderen Formen der leistungsorientierten Entlohnung, darauf ankommt, was der Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit schafft. Hier ist die Abweichung, also Schlechtleistung wesentlich besser mit Zahlen belegbar, als in anderen Gebieten.

Wichtig! Arbeitnehmer schulden dem Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht eine Leistung mittlerer Art und Güte unter angemessener Ausschöpfung der Leistungsfähigkeit.

Ab wann kann eine Abmahnung bei Schlechtleistung überhaupt in Betracht gezogen werden?

Geht es um eine mögliche Abmahnung wegen schlechter Leistung, muss die Durchschnittsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg unterschritten werden.

Bei einer Abmahnung wegen Schlechtleistung ist abzuwägen, ob eine Überforderung für die Minderleistung verantwortlich ist.
Bei einer Abmahnung wegen Schlechtleistung ist abzuwägen, ob eine Überforderung für die Minderleistung verantwortlich ist.

Es kann aber auch sein, dass sich der Arbeitgeber sicher ist, dass der Arbeitnehmer absichtlich Fehler macht oder seine Fähigkeiten nicht vollkommen ausschöpft. In einer solchen Situation kann auch sehr früh bereits eine Abmahnung wegen Schlechtleistung erfolgen. Der Vorsatz für ein solches Verhalten muss jedoch nachgewiesen werden.

Bei einer schwachen Leistung ist jedoch seitens des Arbeitgebers zu hinterfragen, warum das der Fall ist. Hierbei ist entscheidend, ob die Mängel in der Leistung demnach unverschuldeter oder verschuldeter Natur (fahrlässig oder vorsätzlich) sind.

  • Liegen persönliche bzw. private Gründe vor, weswegen sich der Mitarbeiter auf die Aufgaben nicht konzentrieren kann?
  • Ist der Arbeitnehmer unmotiviert aufgrund arbeitstechnischer Abläufe?
  • Liegt eine innere Kündigung vor?
  • Ist der Mitarbeiter einfach überfordert oder unterfordert?

Alternativen zur Abmahnung wegen Schlechtleistung

Neben einer Abmahnung wegen Minderleistung ist unter Umständen auch eine Kündigung bei Schlechtleistung möglich. Dies wird der Arbeitgeber dann in Betracht ziehen, wenn eine Änderung durch eine Abmahnung nicht absehbar ist.

Wie bei der Abmahnung wegen Schlechtleistung ist auch bei der Kündigung zu unterscheiden, wodurch der Leistungsabfall bedingt ist. Danach richtet sich, welche Art von Kündigung ausgesprochen wird – eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung.

Liegt ein Eignungsmangel vor, ist also der Arbeitnehmer aufgrund körperlicher oder geistiger Fähigkeiten nicht in der Lage, die Aufgaben zu erfüllen, kann eine personenbedingte Kündigung in Betracht gezogen werden.

Im anderen Fall handelt es sich eventuell um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers. Schöpft der Mitarbeiter also seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht vollkommen aus, kann eine verhaltensbedingte Kündigung wegen sogenannter schlechter Leistung erfolgen.

Wichtig! Sollte durch eine schuldhafte Minderleistung ein Vermögensschaden für den Arbeitgeber entstehen, hat dieser gegen den Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.

Neben der Abmahnung und Kündigung sowie dem Schadensersatz können auch folgende Optionen in Betracht gezogen werden:

  • Lohnminderung
  • ein klärendes Gespräch oder eine Ermahnung als mildere Mittel zur Abmahnung oder Kündigung
  • Änderungskündigung, um den Arbeitsvertrag der persönlichen Leistungsfähigkeit anzupassen

Abmahnung wegen Schlechtleistung: ein Muster

Im Folgenden haben wir für Sie ein Beispiel für eine Abmahnung bei schlechter Leistung. Diese Vorlage dient der Orientierung und ist den individuellen Umständen anzupassen.

Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers

 

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Datum: xx.yy.zzzz

Muster für eine Abmahnung wegen Schlechtleistung

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
gemäß den vertraglichen Vereinbarungen sind Sie verpflichtet, die angewiesenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erbringen. Leider mussten wir feststellen, dass Sie in den vergangenen Wochen regelmäßig dagegen verstoßen haben und eine Minderleistung ablieferten, die so vom Unternehmen nicht zu tragen ist.

Am 00.00.0000 haben Sie die dringend erforderlichen Unterlagen für das Projekt X nicht fertig gestellt. Damit kam es mit unseren Vertragspartnern zu Lieferproblemen.

Am 00.00.0000 sind Sie den Arbeitsanweisungen durch (Name des Vorgesetzten) nicht nachgekommen und so mussten Ihre Kollegen die Aufgaben übernehmen, um die Termine einzuhalten.

Sollten weitere Verstöße dieser Art folgen, sehen wir uns genötigt, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu kündigen.
Eine Kopie dieser Abmahnung wird in Ihre Personalakte aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

____________________
Unterschrift Arbeitgeber

____________________
Unterschrift Arbeitnehmer

Abmahnung erhalten am: ____________________

Muster für eine Abmahnung wegen Schlechtleistung
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Abmahnung wegen Schlechtleistung herunterzuladen!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Muster Abmahnung – Schlechtleistung (.doc)
Muster Abmahnung – Schlechtleistung (.pdf)

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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