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Abmahnung wegen Krankheit: Ist der Job in Gefahr, wenn Sie arbeitsunfähig sind?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 21. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Nicht jeder Arbeitnehmer übersteht die regelmäßig wiederkehrenden Grippewellen unbeschadet. Manche sammeln sich sogar jedes Mal Viren und Bakterien ein und müssen regelmäßig das Bett hüten, um sich auszukurieren.

Es ist durchaus möglich, dass Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten, wenn Sie z. B. unentschuldigt fehlen.
Es ist durchaus möglich, dass Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten, wenn Sie z. B. unentschuldigt fehlen.

Das ist unschön für den Arbeitgeber, muss er doch – liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor – auf seinen Mitarbeiter verzichten. Das Unternehmen muss in diesem Fall akzeptieren, dass der Arbeitnehmer krank ist – auch, wenn das etwas häufiger passiert. Tut Ihr Vorgesetzter das nicht, ist es ratsam einen Anwalt zurate zu ziehen.

Kurz & knapp: Abmahnung wegen Krankheit

Kann ich wegen Krankheit abgemahnt werden?

Eine Abmahnung nur wegen Krankheit ist in der Regel nicht möglich, da Mitarbeiter mit ihrem Verhalten dazu nicht beitragen.

Wann besteht diese Möglichkeit dennoch?

Anders sieht es aus, wenn erst verspätet oder gar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beigebracht wird und Mitarbeiter der Arbeit trotzdem fernbleiben.

Woher weiß ich, wann ich eine Krankschreibung einreichen muss?

Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, bis wann dem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden muss. Halten Sie sich hieran nicht, kann – vereinbar mit dem Arbeitsrecht – eine Abmahnung oder bei Wiederholung eine Kündigung die Folge sein.

Unter welchen Umständen eine Abmahnung bei Krankheit zu befürchten ist und ob ein Arbeitgeber Sie wegen zu häufiger Erkrankungen kündigen kann, erläutert der nun folgende Ratgeber.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Abmahnung wegen Krankheit
  • Wann müssen Sie mit einer Abmahnung bei Krankmeldung rechnen?
    • Wann wird aus einer Abmahnung wegen Krankmeldung eine Kündigung?
  • Wie kann die Abmahnung wegen Krankheit als Muster aussehen?

Wann müssen Sie mit einer Abmahnung bei Krankmeldung rechnen?

Prinzipiell kann eine Abmahnung auch während der Krankheit ausgesprochen werden.
Prinzipiell kann eine Abmahnung auch während der Krankheit ausgesprochen werden.

Das Arbeitsrecht besagt: Wer häufig krank ist, muss deswegen nicht zwangsläufig mit einer Abmahnung rechnen.

Schließlich trägt er in den seltensten Fällen selbst etwas dazu bei, zu erkranken.

Worauf er jedoch maßgeblich Einfluss hat, ist, wann er seine vom Arzt diagnostizierte Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitteilt.

Wann die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist in der Regel genau im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Um weiterhin eine Vergütung zu erhalten und keine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung zu riskieren, sollte sowohl:

 

  • das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit als auch
  • die voraussichtliche Dauer dieser dem Vorgesetzten unverzüglich mitgeteilt werden.

Wann das Attest einzureichen ist, entnehmen Sie ebenfalls Ihrem Arbeitsvertrag. Eine Ihrer Pflichten kann es sein, das Attest schon am ersten Tag beizubringen.

Wann wird aus einer Abmahnung wegen Krankmeldung eine Kündigung?

Hat ein Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung – also unentschuldigtem Fehlen – erhalten, und leistet sich einen solchen Verstoß erneut, muss er mit einer Kündigung seitens des Arbeitgebers rechnen. Sie kann rechtmäßig auf Abmahnungen folgen.

Gleiches ist auch zu befürchten, wenn Sie öfter im Jahr und für einen längeren Zeitraum ausfallen. In diesem Fall kann eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit zur Debatte stehen. Diese ist grundsätzlich möglich, jedoch an strenge Auflagen geknüpft. Um wirksam zu sein, müssen zahlreiche Bedingungen zutreffen. Tun sie dies nicht, ist die krankheitsbedingte Entlassung nicht rechtens.

Wie kann die Abmahnung wegen Krankheit als Muster aussehen?

Um eine rechtssichere Abmahnung wegen einer Krankmeldung, die zu spät oder gar nicht gemeldet wurde, aussprechen zu können, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Datum: xx.yy.zzzz

Muster für Abmahnung wegen Krankheit

Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
leider haben wir feststellen müssen, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am (Datum: xx.yy.zzzz) noch nicht eingereicht haben, obwohl Sie bereits seit dem (Datum: xx.yy.zzzz) erkrankt sind.

Gemäß Ihres Arbeitsvertrages sind Sie dazu verpflichtet, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am (x.) Tag Ihrer Erkrankung vorzulegen. Das wäre der (Datum: xx.yy.zzzz) gewesen.

Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, haben Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Wir fordern Sie daher eindringlich dazu auf, sich künftig an die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie durch die nicht rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihr Arbeitsverhältnis gefährdet haben. Sollte sich ein solcher Vorfall nochmals ereignen, müssen Sie schlimmstensfalls eine fristlose Kündigung hinnehmen.

Zu Ihrer Information: Eine Kopie dieser Abmahnung wird Eingang in Ihre Personalakte finden.

Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitgeber)

abmahnung-wegen-krankheit-vorschau
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Abmahnung wegen Krankheit herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Muster Abmahnung wegen Krankheit (.doc)
Muster Abmahnung wegen Krankheit (.pdf)

Dazu gehört unter anderem, dass Sie als Vorgesetzter ganz konkret monieren, welches Verhalten des Arbeitnehmers nicht den arbeitsvertraglichen Absprachen entsprach. Wie dies erfolgreich gelingen kann, entnehmen Sie unserem Muster zur Abmahnung wegen Krankheit. Es steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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