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Wie begründe ich eine Gleichstellung in meinem Antrag?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 7. Januar 2026
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Kurz & knapp: Wie begründe ich eine Gleichstellung?

Was ist eine Gleichstellung?

Die Gleichstellung erlaubt Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 die gleichen Nachteilsausgleiche zu erhalten wie schwerbehinderte Personen.

Wie schreibe ich die Begründung für eine Gleichstellung?

Die Begründung für eine Gleichstellung wird mit Ihrem Antrag zur Gleichstellung eingereicht. Sie soll unterstreichen, weshalb Sie die Gleichstellung benötigen und inwiefern Sie Ihre Nachteile ausgleicht. Als Orientierungshilfe kann dieses Muster dienen.

Welche Voraussetzungen braucht man für eine Gleichstellung?

Behinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 nachweisen können, sind laut § 2 Abs. 3 SGB IX berechtigt, einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Wie begründe ich eine Gleichstellung?
  • Welche Voraussetzungen braucht man für eine Gleichstellung?
    • Warum ist die Begründung beim Antrag auf Gleichstellung so wichtig?
    • Wem lege ich meinen Gleichstellungsantrag und meine Begründung vor?
    • Gleichstellungsantrag: Muster zur Begründung

Welche Voraussetzungen braucht man für eine Gleichstellung?

Der Antrag zur Gleichstellung erfordert eine Begründung. Hilfe zur Formulierung sowie Beispiele finden Sie in diesem Ratgeber.
Der Antrag zur Gleichstellung erfordert eine Begründung. Hilfe zur Formulierung sowie Beispiele finden Sie in diesem Ratgeber.

Viele Antragssteller stellen die Frage: „Wie begründe ich eine Gleichstellung überhaupt?“ In folgendem Ratgeber wird erklärt, welche Punkte beim Antrag und bei der Begründung für Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zu beachten sind.

Die Gleichstellung erlaubt Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, dieselben Nachteilsausgleiche zu beantragen, die auch schwerbehinderte Menschen, also Personen, deren GdB höher als 50 ist, erhalten. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX werden Menschen mit Behinderung folgendermaßen definiert:

(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Was kann ich als Begründung beim Antrag auf die Gleichstellung schreiben?
Was kann ich als Begründung beim Antrag auf die Gleichstellung schreiben?

In der Regel wird eine Gleichstellung dann vorgenommen, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Ein erfolgreicher Antrag auf Gleichstellung erfordert eine Begründung durch den Antragsteller. Nennen Sie in der Begründung, inwiefern Ihre Arbeit durch die Behinderung beeinträchtigt wird.

Wird Ihnen die Gleichstellung gewährt, stehen Sie unter besonderem Kündigungsschutz. Zudem erhalten Sie eine Betreuung und die Kostenübernahmen von verschiedenen Hilfsleistungen am Arbeitsplatz. Laut § 151 Abs. 3 SGB IX finden die Vorschriften über den Zusatzurlaub und zur kostenlosen Beförderung auf gleichgestellte Menschen keine Anwendung. Diese Leistungen werden nur schwerbehinderten Menschen gewährt.

Welcher Grad der Behinderung bei Ihnen vorliegt, beurteilt das zuständige Versorgungsamt. Welchen GdB ein Mensch mit körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen erhält, hängt von seiner persönlichen Situation ab. Beispielsweise kann ein Diabetiker einen GdB von 50 haben, während ein anderer Diabetiker „nur“ einen GdB von 30 hat. Letzterer führt in seinem Antrag zur Begründung der Gleichstellung den Diabetes und die dadurch entstehenden Einschränkungen an, um zusätzliche Hilfsleistungen gewährt zu bekommen.

Warum ist die Begründung beim Antrag auf Gleichstellung so wichtig?

Die Begründung, warum Sie mit einem GdB von mindestens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen, ist wichtig, weil die Agentur für Arbeit entscheidet, ob die Begründung stichhaltig ist und dem Antrag stattgegeben werden kann. Fragen wie „Wie begründe ich eine Gleichstellung?“ oder „Wie formuliere ich die Begründung am besten?“ kommen dabei auf.

Begründung der Gleichstellung: Erkrankungen der Wirbelsäule oder andere körperliche Beeinträchtigungen können Sie im Antrag als Grund nennen.
Begründung der Gleichstellung: Erkrankungen der Wirbelsäule können Sie bspw. im Antrag als Grund nennen.

Allgemeine Gründe, die die Frage „Wie begründe ich eine Gleichstellung?“ erleichtern, sind beispielsweise:

  • Häufiges Fehlen am Arbeitsplatz
  • geringere Belastbarkeit des Betroffenen
  • eingeschränkte Mobilität des Betroffenen
  • Bedarf an technischer Hilfe und an Hilfeleistungen durch Mitarbeiter

Diese Gründe allein reichen allerdings für einen erfolgreichen Gleichstellungsantrag nicht aus. Dieser gelingt nur, wenn Sie in der Begründung zum Antrag auf Gleichstellung Ihre individuellen behinderungsbedingten Hindernisse und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz benennen.

Leiden Sie beispielsweise unter Depressionen, geben Sie in Ihrem Gleichstellungsantrag als Begründung Ihre Depression und deren Auswirkungen auf Ihr Arbeitsleben an. Das heißt: Benennen Sie in Ihrer Begründung ganz konkret Ihre Schwierigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung bewältigen müssen. Gründe, die sowohl Menschen mit und ohne Behinderung betreffen, werden nicht berücksichtigt.

Beamte mit einer Behinderung dürfen ebenfalls einen Gleichstellungsantrag stellen. Obwohl ihr Arbeitsplatz als „sicher“ gilt und Beamten nur in ganz seltenen Fällen gekündigt wird, besteht auch für sie die Möglichkeit der Gleichstellung. Diese wird Beamten unter anderem in folgenden Fällen gewährt:

  • bei drohender Zwangsversetzung in den Ruhestand
  • bei Androhung der Versetzung auf eine nicht gleichwertige Stelle

Unser Beispiel der Formulierung einer Begründung zur Gleichstellung können Beamte ebenfalls nutzen.

Beispiele, wie sich verschiedene Arten von Behinderungen auf den Arbeitsalltag auswirken

Unser Ratgeber bietet Ihnen ein Musterschreiben zur Begründung der Gleichstellung an.
Unser Ratgeber bietet Ihnen ein Musterschreiben zur Begründung der Gleichstellung an.

Die Auswirkungen verschiedener Behinderungen auf die Arbeit können z. B. wie folgt angeführt werden:

  • Wer im Gleichstellungsantrag als Begründung eine MS-Erkrankung anführt, kann erläutern, inwiefern die fortschreitende Erkrankung die Mobilität der betroffenen Person einschränkt.
  • Führen Sie als Begründung im Gleichstellungsantrag eine Rheuma-Erkrankung an, erwähnen Sie Ihre chronischen Schmerzen, die die Belastbarkeit beeinträchtigen.
  • Bezieht sich der Antrag auf Gleichstellung bei der Begründung auf eine Depression , handelt es sich um eine laut § 2 SBG „seelische Beeinträchtigung“. Anpassungsschwierigkeiten, Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeit begründen hier beispielsweise das häufigere Fehlen am Arbeitsplatz.

Wem lege ich meinen Gleichstellungsantrag und meine Begründung vor?

Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder online im Serviceportal der Arbeitsagentur in der Rubrik „Gleichstellungsantrag“. Die Begründung der Gleichstellung ist besonders wichtig, denn Sie entscheidet mitunter darüber, ob der Antrag erfolgreich ist.

Zusätzlich zu den notwendigen Informationen zu Ihrer Person, Ihrer Behinderung und Ihrem Arbeitsplatz fordert die Arbeitsagentur eine Begründung zur Gleichstellung. Diese darf maximal 2.000 Zeichen betragen.

Nun stellen sich die Fragen „Wie begründe ich eine Gleichstellung überhaupt?“ und „Was kann ich als Begründung auf Gleichstellung im Antrag schreiben?“. Im Folgenden stellen wir Ihnen Mustersätze für den Gleichstellungsantrag zur Verfügung, die Ihnen bei diesem Anliegen helfen.

Gleichstellungsantrag: Muster zur Begründung

Die Vorlage muss von Ihnen individuell angepasst und erweitert werden. Trotz sorgfältiger Prüfung erheben wir keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Musters.

Muster zur Begründung der Gleichstellung
Laden Sie hier kostenlos das Muster zur Begründung der Gleichstellung herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Begründung der Gleichstellung als Muster (.doc)
Begründung der Gleichstellung als Muster (.pdf)

Quellen und weiterführende Links

  • § 2 SGB IX
  • § 151 SGB IX
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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