Kurz & knapp: Wie begründe ich eine Gleichstellung?
Die Gleichstellung erlaubt Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 die gleichen Nachteilsausgleiche zu erhalten wie schwerbehinderte Personen.
Die Begründung für eine Gleichstellung wird mit Ihrem Antrag zur Gleichstellung eingereicht. Sie soll unterstreichen, weshalb Sie die Gleichstellung benötigen und inwiefern Sie Ihre Nachteile ausgleicht. Als Orientierungshilfe kann dieses Muster dienen.
Behinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 nachweisen können, sind laut § 2 Abs. 3 SGB IX berechtigt, einen Gleichstellungsantrag zu stellen.
Inhalt
Welche Voraussetzungen braucht man für eine Gleichstellung?
Viele Antragssteller stellen die Frage: „Wie begründe ich eine Gleichstellung überhaupt?“ In folgendem Ratgeber wird erklärt, welche Punkte beim Antrag und bei der Begründung für Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zu beachten sind.
Die Gleichstellung erlaubt Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, dieselben Nachteilsausgleiche zu beantragen, die auch schwerbehinderte Menschen, also Personen, deren GdB höher als 50 ist, erhalten. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX werden Menschen mit Behinderung folgendermaßen definiert:
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
In der Regel wird eine Gleichstellung dann vorgenommen, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Ein erfolgreicher Antrag auf Gleichstellung erfordert eine Begründung durch den Antragsteller. Nennen Sie in der Begründung, inwiefern Ihre Arbeit durch die Behinderung beeinträchtigt wird.
Wird Ihnen die Gleichstellung gewährt, stehen Sie unter besonderem Kündigungsschutz. Zudem erhalten Sie eine Betreuung und die Kostenübernahmen von verschiedenen Hilfsleistungen am Arbeitsplatz. Laut § 151 Abs. 3 SGB IX finden die Vorschriften über den Zusatzurlaub und zur kostenlosen Beförderung auf gleichgestellte Menschen keine Anwendung. Diese Leistungen werden nur schwerbehinderten Menschen gewährt.
Welcher Grad der Behinderung bei Ihnen vorliegt, beurteilt das zuständige Versorgungsamt. Welchen GdB ein Mensch mit körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen erhält, hängt von seiner persönlichen Situation ab. Beispielsweise kann ein Diabetiker einen GdB von 50 haben, während ein anderer Diabetiker „nur“ einen GdB von 30 hat. Letzterer führt in seinem Antrag zur Begründung der Gleichstellung den Diabetes und die dadurch entstehenden Einschränkungen an, um zusätzliche Hilfsleistungen gewährt zu bekommen.
Warum ist die Begründung beim Antrag auf Gleichstellung so wichtig?
Die Begründung, warum Sie mit einem GdB von mindestens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen, ist wichtig, weil die Agentur für Arbeit entscheidet, ob die Begründung stichhaltig ist und dem Antrag stattgegeben werden kann. Fragen wie „Wie begründe ich eine Gleichstellung?“ oder „Wie formuliere ich die Begründung am besten?“ kommen dabei auf.
Allgemeine Gründe, die die Frage „Wie begründe ich eine Gleichstellung?“ erleichtern, sind beispielsweise:
- Häufiges Fehlen am Arbeitsplatz
- geringere Belastbarkeit des Betroffenen
- eingeschränkte Mobilität des Betroffenen
- Bedarf an technischer Hilfe und an Hilfeleistungen durch Mitarbeiter
Diese Gründe allein reichen allerdings für einen erfolgreichen Gleichstellungsantrag nicht aus. Dieser gelingt nur, wenn Sie in der Begründung zum Antrag auf Gleichstellung Ihre individuellen behinderungsbedingten Hindernisse und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz benennen.
Leiden Sie beispielsweise unter Depressionen, geben Sie in Ihrem Gleichstellungsantrag als Begründung Ihre Depression und deren Auswirkungen auf Ihr Arbeitsleben an. Das heißt: Benennen Sie in Ihrer Begründung ganz konkret Ihre Schwierigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung bewältigen müssen. Gründe, die sowohl Menschen mit und ohne Behinderung betreffen, werden nicht berücksichtigt.
Beamte mit einer Behinderung dürfen ebenfalls einen Gleichstellungsantrag stellen. Obwohl ihr Arbeitsplatz als „sicher“ gilt und Beamten nur in ganz seltenen Fällen gekündigt wird, besteht auch für sie die Möglichkeit der Gleichstellung. Diese wird Beamten unter anderem in folgenden Fällen gewährt:
- bei drohender Zwangsversetzung in den Ruhestand
- bei Androhung der Versetzung auf eine nicht gleichwertige Stelle
Unser Beispiel der Formulierung einer Begründung zur Gleichstellung können Beamte ebenfalls nutzen.
Beispiele, wie sich verschiedene Arten von Behinderungen auf den Arbeitsalltag auswirken
Die Auswirkungen verschiedener Behinderungen auf die Arbeit können z. B. wie folgt angeführt werden:
- Wer im Gleichstellungsantrag als Begründung eine MS-Erkrankung anführt, kann erläutern, inwiefern die fortschreitende Erkrankung die Mobilität der betroffenen Person einschränkt.
- Führen Sie als Begründung im Gleichstellungsantrag eine Rheuma-Erkrankung an, erwähnen Sie Ihre chronischen Schmerzen, die die Belastbarkeit beeinträchtigen.
- Bezieht sich der Antrag auf Gleichstellung bei der Begründung auf eine Depression , handelt es sich um eine laut § 2 SBG „seelische Beeinträchtigung“. Anpassungsschwierigkeiten, Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeit begründen hier beispielsweise das häufigere Fehlen am Arbeitsplatz.
Wem lege ich meinen Gleichstellungsantrag und meine Begründung vor?
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder online im Serviceportal der Arbeitsagentur in der Rubrik „Gleichstellungsantrag“. Die Begründung der Gleichstellung ist besonders wichtig, denn Sie entscheidet mitunter darüber, ob der Antrag erfolgreich ist.
Zusätzlich zu den notwendigen Informationen zu Ihrer Person, Ihrer Behinderung und Ihrem Arbeitsplatz fordert die Arbeitsagentur eine Begründung zur Gleichstellung. Diese darf maximal 2.000 Zeichen betragen.
Nun stellen sich die Fragen „Wie begründe ich eine Gleichstellung überhaupt?“ und „Was kann ich als Begründung auf Gleichstellung im Antrag schreiben?“. Im Folgenden stellen wir Ihnen Mustersätze für den Gleichstellungsantrag zur Verfügung, die Ihnen bei diesem Anliegen helfen.
Gleichstellungsantrag: Muster zur Begründung
Die Vorlage muss von Ihnen individuell angepasst und erweitert werden. Trotz sorgfältiger Prüfung erheben wir keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Musters.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Begründung der Gleichstellung als Muster (.doc)
Begründung der Gleichstellung als Muster (.pdf)
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