Kurz & knapp: Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Den Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis müssen Sie in Schriftform bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Wie lange es dauert, bis ein Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis vollständig geprüft und bearbeitet wurde, kann von Fall zu Fall verschieden sein. In der Regel bewegt sich die Bearbeitungszeit für die unbefristete Niederlassungserlaubnis zwischen sechs und acht Wochen. Im Falle einer Überlastung der Behörde kann Sie allerdings auch länger ausfallen.
Um einen unbefristeten Aufenthaltstitel (entweder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder die Niederlassungserlaubnis) zu erhalten, muss jeder Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Wie bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein umfassender deutscher Aufenthaltstitel für Bürger aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Er ist im Aufenthaltsgesetz, kurz AufenthG, folgendermaßen definiert:
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
Der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis muss schriftlich gestellt werden. Aufgrund der weitreichenden Rechte, die sie ihrem Träger einräumt, ist dieser Aufenthaltsstatus für alle Bürger erstrebenswert, die sich dauerhaft in Deutschland arbeiten und niederlassen wollen. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können.
Der europäische Wirtschaftsraum (EWR) besteht aus den EU-Mitgliedsstaaten zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen.
Schritt 1: Voraussetzungen für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Für den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) muss der Bewerber einige Voraussetzungen erfüllen. Dies soll nachweisen, dass der Bewerber willens und fähig ist, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen. Hier finden Sie eine Auflistung der Bedingungen:
- Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls die für die jeweilige Tätigkeit notwendige Genehmigung (zum Beispiel eine anerkannte Approbation)
- ausreichender Wohnraum für sich und gegebenenfalls Angehörige
- eine vorausgehende Aufenthaltserlaubnis über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren
- gesicherter Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls Angehörige
- grundsätzliche Straffreiheit
- Grundwissen zu deutscher Gesellschaft und Geschichte
- mindestens 60 gezahlte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
- Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 oder höher
Für manche Personengruppen können die Kriterien für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis angepasst werden, unter anderem für Fachkräfte, Hochqualifizierte und Inhaber einer Blauen Karte EU, für ehemalige Deutsche, Antragsteller, die in einer familiären Lebensgemeinschaft mit Deutschen leben, Selbständige, Kinder und Personen, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten.
Falls der Antragsteller von einer körperlichen oder seelischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist, kann es sein, dass er nicht alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen muss.
Schritt 2: Den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen
Haben Sie überprüft, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen schriftlichen Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen. Ein formloses Schreiben à la „hiermit beantrage ich meine Niederlassungserlaubnis“ reicht dafür allerdings nicht aus: In der Regel sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen erforderlich. Meistens finden Sie das entsprechende Formular online auf den Seiten des Bundeslandes oder der Behörde. Wenn Sie für Ihre Niederlassungserlaubnis einen Antrag ausfüllen, ist es wichtig, dass Sie die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Hier finden Sie zum Beispiel den Stuttgarter Niederlassungserlaubnis-Antrag als pdf.
Schritt 2.1: Erforderliche Unterlagen für einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Folgende Unterlagen sind in den meisten Fällen notwendig, damit die Behören Ihren Antrag vollständig prüfen und positiv bescheinigen können:
- Antragsformular: Den Antrag für Ihre Niederlassungserlaubnis stellen Sie schriftlich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
- Ausweisdokument: Für den Antrag ist es wichtig, dass Sie Ihre Identität und Nationalität nachweisen können. Das geht am einfachsten mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- biometrisches Passfoto: Für den Fall, dass über Ihren Antrag positiv entschieden wird, erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel, der ähnlich wie ein Personalausweis funktioniert und als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus gilt. Für diesen Titel benötigen die Behörden ein biometrisches Passfoto, das in das Dokument eingearbeitet wird.
- Einkommensnachweis: Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, um Ihren gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen, hängt von Ihrer Arbeits- und Lebenssituation ab: Als Arbeitnehmer benötigen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages, einen Gehaltsnachweis und Ihren Rentenversicherungsverlauf. Als Selbständiger brauchen Sie hingegen Ihren Steuerbescheid und einen Prüfungsbericht, der von einem Steuerberater ausgefüllt wurde. Als Rentner sollten Sie Ihren Rentenbescheid beilegen und als Person, die teilweise oder nicht erwerbsfähig ist, wird stattdessen ein fachärztliches Attest verlangt.
- Versicherungsnachweis: Als Nachweis über Ihren Versicherungsstatus benötigen Sie eine Mitgliedschaftsbescheinigung Ihrer Krankenkasse.
- Wohnraumnachweis: Um zu bescheinigen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen, ist es notwendig, dass Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Miet-, Untermiet- oder Kaufvertrages beilegen.
- Teilnahmezertifikat eines Integrationskurses: Das Zertifikat bestätigt der Behörde, dass Sie bereits Grundwissen über die deutsche Kultur und Gesellschaft erworben haben.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie Ihrem Niederlassungserlaubnis-Antrag beifügen müssen. Auch ein Anwalt kann Ihnen bei Prüfung der Voraussetzungen und Einreichung des Antrags helfen.
Schritt 3: Bearbeitungszeit und Aushändigung der Niederlassungserlaubnis
Nach Einreichung des Antrags müssen Sie sich in aller Regel in Geduld üben: Die Bearbeitungszeit liegt im Schnitt zwischen sechs und acht Wochen, kann jedoch, je nach Auslastung der Behörde, auch länger ausfallen. Falls Ihr Antrag positiv bescheinigt wird, erhalten Sie im Anschluss einen Termin zur persönlichen Vorsprache, bei dem Sie auch die offene Hälfte der Bearbeitungsgebühr zahlen. Im Anschluss an Ihren Vorsprachetermin kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgehändigt werden. Sie profitieren ab jetzt von folgenden Vorteilen:
- Arbeitserlaubnis ohne Einschränkungen: Sie können uneingeschränkt arbeiten – auch als Selbständiger. Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln, müssen Sie das ab sofort auch nicht mehr mit der Ausländerbehörde absprechen.
- Dauerhafter Aufenthalt: Sie dürfen sich nun zeitlich unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Lediglich Ihr elektronischer Aufenthaltstitel muss von Zeit zu Zeit verlängert werden.
- Familiennachzug: Es wird für Sie leichter, Ihre Familie nach Deutschland zu holen. Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum und Deutsch-Grundkenntnisse. Die Einreisequote entfällt.
- Reiseerlaubnis: Reisen werden einfacher, denn einen dauerhaften Aufenthaltstitel behält auch bei den meisten Auslandsaufenthalten seine Gültigkeit. Sollten Sie Deutschland länger als sechs Monate verlassen wollen, müssen Sie dies jedoch beantragen.
Falls Ihr Antrag eilt, haben Sie die Möglichkeit, nach drei Monaten Untätigkeitsklage zu erheben.
Wie viel kostet eine Niederlassungserlaubnis?
Ein Niederlassungserlaubnis-Antrag kostet in den meisten Fällen 113 Euro. Hiervon muss der Antragsteller die erste Hälfte bereits bei der Antragstellung zahlen. Der Rest wird fällig, wenn der Antrag positiv bescheinigt und die Niederlassungserlaubnis erteilt wurde. Je nach Personengruppe kann die Gebühr allerdings auch höher ausfallen: Hochqualifizierte zahlen 147 und Selbständige in der Regel 124 Euro. Bei Kindern mit einer eigenständigen Aufenthaltserlaubnis beläuft sich der geforderte Betrag im Gegenzug nur auf 56,50 Euro.
Gut zu wissen: Neben der Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ein weiterer unbefristeter Aufenthaltstitel, der nach ähnlichen Kriterien vergeben wird. Letzterer ist aber insofern weitreichender, als dass Inhaber der Erlaubnis zum Daueraufenthalt nicht darauf festgelegt sind, sich in Deutschland niederzulassen, sondern auch in andere EU-Staaten umziehen können. Obwohl beide Titel in vielerlei Hinsicht deckungsgleich sind, kann ein Drittstaaten-Angehöriger sie beide gleichzeitig innehaben.
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