Key Facts
- Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, solange es nicht zu hoch ausfällt. Das betrifft z. B. die eigene Privatinsolvenz.
- Schulden Sie bspw. Ihrem Kind oder Ehegatten Unterhalt, kann ein Teil Ihres Urlaubsgelds doch für eine Pfändung herangezogen werden.
- Kommt es zur Pfändung, bleiben je nach Höhe Ihres Urlaubsgeldes unterschiedliche Anteile unpfändbar.
Rechtsgrundlage: Wann darf Urlaubsgeld gepfändet werden?

Inhalt
Urlaubsgeld – auch als Urlaubsgratifikation oder 14. Monatsgehalt bekannt – ist eine Sonderzahlung, die Ihr Arbeitgeber an Sie freiwillig leisten kann, aber dazu nicht gesetzlich verpflichtet wird. Ein Anspruch kann trotzdem bestehen, wenn er anderweitig geregelt ist:
- in Tarifverträgen (bspw. von IG Metall, IG BAU etc.)
- in Ihrem Arbeitsvertrag oder nach expliziter Zusage Ihres Arbeitgebers
- in einer Betriebsvereinbarung
- falls ansonsten der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werden würde (bspw. wenn eine Gruppe von Mitarbeitern im Unternehmen die Sonderzahlung bekommt und eine andere nicht)
Laut § 850a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist Urlaubsgeld zudem nicht pfändbar. Es kann also prinzipiell nicht wie reguläres Einkommen oder Vermögen von den Gläubigern eingefordert werden. Als Voraussetzung führt der Gesetzgeber folgendes an:
Unpfändbar sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge […] soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
§ 850a Abs. 2 der ZPO
Wichtig: Das „Übliche“ bezieht sich hier auf die Höhe des Urlaubsgeldes. Was jedoch als üblich gilt, kann variieren und hängt oft davon ab, wie viel Geld vergleichbare Unternehmen ihren Mitarbeitern zahlen. Dabei spielt auch das Gehalt eine Rolle. Denn fällt dieses im Vergleich zu anderen Unternehmen für Sie deutlich höher aus und Sie bekommen zusätzlich noch einen prozentualen Anteil davon als Bonus für Ihren Urlaub, kann Urlaubsgeld mitunter doch pfändbar sein, weil es nicht als angemessen gilt. Im Zweifelsfall ist diese Frage vor Gericht zu klären.
Zum besseren Verständnis finden Sie im Folgenden eine Übersicht der Fälle, in denen grundsätzlich entweder eine Pfändbarkeit besteht oder nicht:
Pfändungsart | Pfändbarkeit |
---|---|
Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Privatinsolvenz? | ✕ |
Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Lohnpfändung? | ✕ |
Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Unterhaltspfändung? | ✔ (Hälfte des Urlaubsgeldes) |
Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Kontopfändung? | ✔ (Freibetrag überschritten) |
Urlaubsgelder gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse (d. h. dem gesamten pfändbaren Vermögen und Einkommen, die ein Schuldner gemäß § 35 der Insolvenzordnung (InsO) während eines Insolvenzverfahrens hat). Im Rahmen einer Privatinsolvenz ist Urlaubsgeld somit nicht pfändbar. Gleiches gilt für die Lohnpfändung, denn auch bei dieser ist es separat vom eigentlichen Gehalt zu betrachten.
Nur Konto- oder Unterhaltspfändungen stellen eine Ausnahme dar. Weigern Sie sich z. B., Unterhaltsforderungen nachzukommen, ist eine Pfändung zulässig, um die ausstehenden Ansprüche (bspw. von Verwandten oder Ehegatten) zu begleichen. Dann dürfen Sie gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 der ZPO zwar mindestens die Hälfte des Bonus behalten, müssen aber den Rest pfänden. Kontopfändungen orientieren sich hingegen an der jeweiligen Freibetragsgrenze – der nach § 850a Abs. 2 der ZPO geltende Pfändungsschutz greift hier nämlich nicht.
Wichtig: Im Vergleich zur Einmalzahlung ist monatliches Urlaubsgeld zumindest teilweise pfändbar. Verteilt Ihr Arbeitgeber es nämlich auf alle 12 Monate des Jahres, zählt es nicht mehr als Sonderzahlung, sondern als regulärer Bestandteil Ihres Lohns, der mit dem Grundgehalt zusammengerechnet wird. Dafür gilt dann die gleiche Pfändungsfreigrenze wie für Ihr sonstiges Einkommen.
Ist Urlaubsgeld pfändbar auf einem P-Konto?
Wenn Schuldner Ihr Geld vor einer Pfändung schützen möchten, haben Sie bspw. die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Das funktioniert ganz einfach, indem Sie ein bestehendes Girokonto in ein solches umwandeln lassen. Bis zum Grundfreibetrag von 1.500 Euro (Stand: Januar 2025) sind alle Einnahmen wie Gehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nicht pfändbar.
Überschreitet ein Betrag diese Freibetragsgrenze, wird das überschüssige Geld bei einer Kontopfändung allerdings für Sie gesperrt und geht an die Gläubiger. Vor einer Pfändung ist zusätzliches Urlaubsgeld in diesem Fall also nur bedingt geschützt.
Wäre nicht aber eine Anhebung des Freibetrags über eine P-Konto-Bescheinigung im Falle von Urlaubsgeld möglich? Nein, pfändbar bleibt der Bonus auch dann, weil er nicht die Voraussetzungen einer Erhöhung aus § 902 Nr. 1 bis 6 der ZPO erfüllt (bspw. keine für Kinder bestimmte gesetzliche Geldleistung ist). Ihnen bleibt somit nur die Option, direkt bei der zuständigen Vollstreckungsstelle einen individuellen Freibetrag zu beantragen. Das ist allerdings für jede Kontopfändung einzeln erforderlich.
Zu den für einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle notwendigen Unterlagen gehören unter anderem die folgenden:
- Ihre Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (als Nachweis dafür, dass Sie regelmäßig Gehalt bekommen und das Urlaubsgeld normalerweise nicht dazugehört)
- die Gehaltsabrechnung mit Urlaubssonderzahlung und die Abrechnungen der vorhergehenden 2 Monate ohne Bonus
- eine Bestätigung, dass Ihr jetziges Konto als P-Konto fungiert (z. B. von Ihrer Bank)
- der offizielle Beschluss über die Pfändung Ihres Kontos
Wie berechnen Sie die Höhe des pfändbaren Urlaubsgelds?
Bei der Pfändung von Urlaubsgeld ist die Berechnung des pfändbaren Betrags ganz unkompliziert. Nutzen Sie dafür einfach einen Pfändungsrechner. Dieser vergleicht den von Ihnen eingegebenen Betrag mit der aktuellen Pfändungstabelle und bestimmt den Anteil, der gepfändet werden muss.
Den Bonus einfach vom Freibetrag abzuziehen, funktioniert hingegen nicht. Grund dafür ist, dass die Tabelle von 1.500 Euro an in 10er-Schritten aufwärts geht und den zu pfändenden Betrag daran in 7er-Schritten orientiert.
Je nach der Höhe des Urlaubsgelds können so unterschiedliche Anteile unpfändbar sein. Für 1.500,00 bis 1.509,99 Euro müssen Sie bspw. 5,78 Euro pfänden und können 1.494,22 bis 1.504,21 Euro behalten.
Wichtig: Das ist jedoch nur der Fall, solange Sie keiner Person unterhaltspflichtig gegenüber sind. Bei 1 oder mehr Personen gibt es höhere Freibeträge und andere pfändbare Anteile. Möchten Sie keinen Rechner nutzen, können Sie auch selbst in der Pfändungstabelle nachschlagen, wie viel von Ihrem Urlaubsgeld jeweils pfändbar ist.
Kurz & knapp: Pfändung von Urlaubsgeld
Nein, in der Regel ist Urlaubsgeld, welches Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt bekommen, gemäß § 850a Abs. 2 der ZPO nicht pfändbar. Warum das so ist und welche potenziellen Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.
Kann Urlaubsgeld bei einer Pfändung in Ausnahmefällen doch eingezogen werden, müssen Sie die Hälfte der Sonderzahlung abtreten, dürfen aber mindestens die andere Hälfte behalten (§ 850d Abs. 1 S. 2 der ZPO). An dieser Stelle können Sie mehr zur Berechnung nachlesen.
Ja und nein. Ist Urlaubsgeld pfändbar, können Sie es z. B. auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützen – allerdings nur solange es den pauschalen Freibetrag nicht überschreitet. Mehr dazu in diesem Abschnitt.
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