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Unbezahlter Urlaub bei Krankheit: Welche Vorschriften gibt es?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Gerade, wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch schon aufgebraucht ist oder Arbeitnehmer bereits über Jahre hinweg in ein und demselben Unternehmen beschäftigt sind und sich einen längeren Erholungsurlaub gönnen möchten, denken viele darüber nach, ein paar Tage unbezahlten Urlaub zu beantragen.

Unbezahlter Urlaub bei Krankheit: Besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Unbezahlter Urlaub bei Krankheit: Besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht jedoch nicht. Wie sollten sich Arbeitnehmer demnach verhalten, wenn beispielsweise ein Familienmitglied schwer erkrankt und umsorgt werden muss? Oder andersherum: Sie befinden sich längst im unbezahlten Urlaub und eine Krankheit bricht bei Ihnen aus – haben Sie dann das Recht auf eine Entgeltfortzahlung?

Kurz & knapp: Unbezahlter Urlaub bei Krankheit

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Prinzipiell gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub.

Wann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dennoch unbezahlten Urlaub gewähren?

Erkrankt ein Kind oder Familienmitglied schwer, muss der Arbeitgeber dem Antrag auf unbezahlte Freistellung in der Regel zustimmen.

Woraus ergibt sich dieser Anspruch auf unbezahlte Freistellung?

§ 45 Abs. 3 SGB V regelt den Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes und einem daraus resultierenden Anspruch auf Krankengeld.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, ob unbezahlter Urlaub bei Krankheit trotzdem vergütet wird und verschafft Ihnen Informationen darüber, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn ein Kind oder Familienangehöriger erkrankt und Sie die Pflege übernehmen.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Unbezahlter Urlaub bei Krankheit
    • Unbezahlter Urlaub bei einem Krankheitsfall in der Familie
    • Unbezahlter Urlaub und Krankheit: Muss der Arbeitgeber zahlen?

Unbezahlter Urlaub bei einem Krankheitsfall in der Familie

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Es existieren jedoch gewisse Ausnahmefälle, in denen einer unbezahlten Freistellung zugestimmt werden muss.

Unbezahlter Urlaub: Bei Krankheit eines Kindes muss ihm zugestimmt werden.
Unbezahlter Urlaub: Bei Krankheit eines Kindes muss ihm zugestimmt werden.

Zu diesen Ausnahmen gehört es beispielsweise, wenn Ihr Kind erkrankt und Sie aus diesem Grund nicht auf der Arbeit erscheinen können. Dies besagt § 45 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“):

Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld […] haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf un­bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung.“

Unbezahlter Urlaub bei Krankheit eines Kindes kann jedoch nur einem Elternteil zugesprochen werden. Weiterhin heißt es in § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, dass dieser Anspruch nur besteht, wenn

[…] eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.“

Handelt es sich um ein anderes Familienmitglied, das erkrankt ist und Pflege benötigt, muss einer unbezahlten Freistellung dem Arbeitsrecht zufolge ebenfalls zugestimmt werden.

Unbezahlter Urlaub und Krankheit: Muss der Arbeitgeber zahlen?

Während des unbezahlten Urlaubs erbringen Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung und erhalten aus diesem Grund auch keinen Lohn vom Arbeitgeber. Kommt es zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vor oder nach der unbezahlten Freistellung und Sie sind bereits sechs Monate oder länger im Unternehmen beschäftigt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wird jedoch ein längst genehmigter, unbezahlter Urlaub von einer Krankheit überschattet und es besteht eine Arbeitsunfähigkeit, kann trotzdem das Recht auf die Fortzahlung des Gehalts bestehen:

In puncto unbezahlter Urlaub kann bei Krankheit trotzdem ein Entgeltfortzahlungsanspruch bestehen.
In puncto unbezahlter Urlaub kann bei Krankheit trotzdem ein Entgeltfortzahlungsanspruch bestehen.
  • Selbst, wenn das Arbeitsverhältnis für eine gewisse Zeit auf Eis gelegt ist und keine Bezahlung erfolgt, besteht gemäß § 7 Absatz 3 SGB IV im Krankheitsfall ein Entgelt­fortzahlungsanspruch von einem Monat.
  • Haben Sie beispielsweise mit Ihrem Arbeitgeber ausgemacht, vom 02.05.2014 bis zum 20.05.2014 unbezahlten Urlaub zu nehmen und erkranken in diesem Zeitraum, muss weiterhin Lohn gezahlt werden.
  • Wird der Zeitraum von einem Monat überschritten und ein unbezahlter Urlaub von einer Krankheit gestört, besteht laut Arbeitsrecht kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung. Dies liegt daran, dass nach einem Monat kein Versicherungsverhältnis mehr besteht.
Ob ein unbezahlter Urlaub bei Krankheit trotzdem entlohnt wird, hängt demnach vom Zeitpunkt ab, zu dem die betroffene Person erkrankt. Solange es innerhalb des ersten Monats nach der Freistellung zu einer Erkrankung kommt, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen trotzdem in dieser Zeit Lohn zahlen. Danach haben Sie kein Anrecht auf weitere Zahlungen, solange Sie nicht zur Arbeit erscheinen.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Marco meint

    30. März 2022 at 13:54

    Hallo.
    Ich war im Krankengeld, danach hatte ich unbezahlten Urlaub nehmen müssen um meinen Sohn ( 6 Monate) zu betreuen. Anschließend war ich 1 Tag wieder arbeiten, nun ist meine Hand kaputt und ich bin wieder krank geschrieben.
    Muss mein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten?

    Antworten
  2. Viola meint

    19. März 2022 at 12:18

    Habe im monat Februar eine Woche unbezahlten Urlaub für den monat März eingereicht.Jetzt bin ich leider in dieser Zeit Krank geworden(Krankschreibung,).Muss der Arbeitgeber die Woche Lohn weiter zahlen? MfG

    Antworten
  3. legida meint

    2. März 2022 at 19:41

    Hallo ich heiße legida meine Frage ich bin 2021 in.my schwer erkrankt habe Krebs ich bin in einer Firma beschäftigt wo wir auch Urlaub zurück geblieben ist 2021 und 2020 Urlaub ich habe meinen Chef gebeten mir den Urlaub aus zu bezahlen weil ich jeder Cent brauche weil ich vom krankasse lebe im Moment mein Chef hat sich geweigert und gesagt er kann das nicht bezahlen erst wenn ich wieder in seine Abrechnung Lohn stehe ich verstehe das nicht können Sie mir bitte weiterhelfen ich bin verzweifelt liebe Grüße

    Antworten
  4. Kathrin meint

    24. Juni 2021 at 13:08

    Hallo.

    Ich bin seit fast 15 Jahren in meiner Firma angestellt. Von Mitte Mai-Mitte Juni habe ich mir einen Monat unbezahlten Urlaub gegönnt. Leider bin ich schon eine Woche vorher gestürzt – Bänderriss, 6 Wochen krank…. Nun will die Firma die AU im Zeitraum des unbezahlten Urlaubs nicht akzeptieren. Ist das rechtens?

    Antworten
  5. Heiko K. meint

    29. Januar 2020 at 22:48

    Guten Tag

    Ich bin seit dem 2.01.20 krank und habe mich krankgemeldet.
    ich hatte anfang des monsts hohes fieber
    (40.2) am 06.02.20 ging es mir besser und ich wollten nach einem arzt Besuch arbeiten gehen, ich bin aber am ec automaten überfallen und sehr übel zugerichtet worden mit einem Knüppel und mir wurde mein ganzes Geld genommen, die Miete war leider noch auf mein konto, da der Dauerauftrag abgelaufen gewesen ist.
    Augenhöhle gebrochen, linke hand und am ganzen körper prellungen, ich hatte 11 Beulen auf dem Kopf und drei im Gesicht.
    Ich habe mich danach nach Hause geschlebt und ins Bett gelegt, am nächsten Morgen bin ich erwacht und habe alles fotografiert und mich in der Firma gemeldet und gesagt was passiert ist und die Fotos gesendet.
    Ich hatte große Schwierigkeiten zu gehen und einige aussetzer, bin dann am 8-12 abends in Ohnmacht gefallen, am nächsten Tag habe ich mich bei der Arbeit gemeldet und bin zum Arzt gegangen, er hat mich untersucht und zur Chirurgie geschickt, Krankmeldung Für den 13, habe ich bekommen, der arzt von der Chirurgie sagte mir das er meinen Kopf erst einer MRT Untersuchung unterziehen möchte wegen Verdacht auf Hirnblutung.
    Ich habe ihn nach einer au gefragt und er sagte mir erst nach Abschluss der Untersuchungen.
    Ich habe Angst aus dem Haus zu gehen, ich bin auch alleine.
    Mein Chef hat mir eine Abmahnung gegeben und Für die restlichen Tage Unbezahlten erteilt, ich fühle mich schikaniert und hart bestraft, mein Vermieter dort mir mit Kündigung sollte die Miete am ersten nicht gezahlt werden.
    Ich habe meine Lage oft erklärt und um Normalen Urlaubs Abzug gebeten, es sind 30 Tage,
    das MRT wurde noch nicht gemacht und ich weiss absolut nicht weiter, ich bin verzweifleit, ich leide seit 3 Jahren an Depressionen die behandelt werden aber durch die Situation wirklich schlimm geworden sind. Bitte hilft mir ich weiss nicht weiter, ich brauche unbedingt mein Gehalt.
    Mfg

    Antworten
  6. Stevie meint

    16. September 2019 at 17:48

    Hallo!
    Wie lange ist es möglich unbezahlten Urlaub zu nehmen? Gibt es dafür Begrenzungen?
    Meine Schwester bekommt eine Nierentransplantation und lebt 500km weiter weg.

    Antworten
  7. Susanne B. meint

    6. Juni 2019 at 13:02

    Folgender Fall:
    eine Mutter von 4 Kindern wird 10 Tage stationär behandelt, der Vater nimmt unbezahlten Urlaub, um die Kinder (2 Wochen, 7,8 und 11 Jahre) zu versorgen. Hat er Anspruch auf eine Lohnersatzleistung in irgendeiner Form?

    Besten Dank,

    Antworten
  8. Jessika V. meint

    21. Januar 2019 at 9:47

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe auch enige Fragen und bin mit dieser Situation echt überfordert und weiß einfach nicht weiter.

    – Mein AG gewährt mir Unbezahlten Urlaub, trotz AU-Bescheinigung
    – Die Vergütung wie im Arbeitsvertrag erhalte ich nicht.
    – Wenn ich mich Krank melde, wird ein Urlaubsantrag automatisch erstellt ( Wo ich kein Urlaub erteilt habe).

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. Januar 2019 at 14:34

      Hallo Jessika,

      ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann die Situation klären, ansonsten können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Denise meint

    9. Januar 2019 at 13:03

    Hallo, wenn ich während meines unbezahlten Urlaubs krank geschrieben bin, darf mir der Arbeitgeber nicht kündigen, korrekt?
    Wenn ich dem Arbeitgeber jedoch nicht mitteile, dass ich krank bin und er mir kündigt, wird die Kündigung durch das nachträgliche Vorlegen des Arztzeugnisses hinfällig?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Januar 2019 at 13:54

      Hallo Denise,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit diesen Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Wolters meint

    15. November 2018 at 12:18

    hallo,
    ich hätte folgende Frage muss der Arbeitgeber meinen Lohn zahlen ,wenn meine Frau Krank ist und ich Sie betreuen muss , ärtzliches Attest oder muss ich unbezahlten Urlaub nehmen. Bekomme ich den Verdienstausfall von der Krankenkasse meiner Frau.

    Jörg

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. November 2018 at 8:24

      Hallo Wolters,
      Anspruch auf eine Entgeltforzahlung besteht in der Regel nur im Falle der eigenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Unter den Voraussetzungen des Pflegezeitgesetzes oder des Familienzeitgesetzes besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit, um nahe Angehörige pflegen zu können. Zu der Frage, ob dies in Ihrem Fall möglich ist und ob Sie trotzdem weiterhin Anspruch auf Gehalt oder anderweitige Zahlungen (Pflegeunterstützungsgeld) haben, kann Sie ein Anwalt umfassend beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. benjamin b meint

    30. August 2018 at 11:21

    hab k#mein arbeitsverhältnis gekündigt zum 31.8 hatte noch 3 wochen urlaub im august wurde mir als unbezahlt erklärt da ich keinen urlaub mer habe und jetzt war ich in der zeit krank muss der arbeitgeber dann trotz dem zahlen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. September 2018 at 9:43

      Hallo Benjamin,

      in der Regel ist der Arbeitgeber bei Krankheit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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