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TVöD-Tabelle 2025: So viel verdienen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 3. September 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Key Facts

  • Die TVöD-Tabelle zeigt die monatlichen Bruttogehälter im öffentlichen Dienst und ordnet Beschäftigte nach Entgeltgruppen und Entgeltstufen ein.
  • Der Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppen hängt von der Berufserfahrung und den erbrachten Leistungen ab, wobei höhere Qualifikation zu einer höheren Eingruppierung führt.
  • Für Pflegekräfte (TVöD-P) sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) gelten eigene Entgeltgruppen, wobei auch hier Qualifikation und Erfahrung die Eingruppierung bestimmen.

Die Bedeutung der TVöD-Tabelle

Was regelt die TVöD-Tabelle?
Was regelt die TVöD-Tabelle?

Inhalt

  • Die Bedeutung der TVöD-Tabelle
    • Aufbau der TVöD-Tabelle – Entgeltgruppen und Stufen
    • So werden Pflegekräfte und der Sozialdienst vergütet
  • TVöD-Entgelttabellen 2025 im Überblick
    • TVöD-Tabelle 2025: Bund
    • TVöD-Tabelle 2025: VKA (Kommune)
    • TVöD-Tabelle 2025: Pflege
    • TVöD-Tabelle 2025: SuE (Sozial- und Erziehungsdienst)
  • FAQ: Wichtige Infos zur TVöD-Tabelle

Die Entgelttabellen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, auch TVöD-Tabelle genannt, zeigen die monatlichen Bruttogehälter von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Sie ordnet die Gehälter nach Entgeltgruppe sowie Entgeltstufe und gibt damit einen klaren Überblick, welches Gehalt je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Art der Tätigkeit zu erwarten ist.

Die Tabellen gelten für Beschäftigte des Bundes (TVöD Bund) und der Kommunen (TVöD VKA). Dazu zählen etwa Verwaltung und Behörden, Ministerien oder Forschungseinrichtungen,

Auch Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes werden nach der TVöD-Tabelle vergütet. Für sie gelten jedoch eigene Entgeltgruppen (S2 bis S18). Gleiches gilt für Angestellte in der Pflege. Mehr dazu in diesem Abschnitt.

Aufbau der TVöD-Tabelle – Entgeltgruppen und Stufen

Nach welchen Kriterien erfolgt die Eingruppierung in die TVöD-Tabelle?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Eingruppierung in die TVöD-Tabelle?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden in der TVöD-Tabelle von Bund oder Kommune in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet.

Die Entgeltgruppen reichen von Gruppe 1 bis Gruppe 15. Einige dieser Gruppen, wie die Entgeltgruppe 9, sind zusätzlich unterteilt (z. B. in 9a, 9b und 9c).

Die Einordnung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation sowie dem Berufsbild und sieht zusammengefasst wie folgt aus:

  • Entgeltgruppen 1 bis 4: Einfache Tätigkeiten, Un- und Angelernte
  • Entgeltgruppen 5 bis 9a: Mindestens 2 oder 3-jährige Berufsausbildung
  • Entgeltgruppen 9b bis 12: Fachhochschulstudium (mindestens Bachelor)
  • Entgeltgruppe 12 bis 15: Wissenschaftliches Hochschulstudium, Master

Neben der Entgeltgruppe ist auch die Entgeltstufe maßgeblich für die Höhe der Vergütung. Sie spiegelt die Berufserfahrung wider und bestimmt, wie sich das Gehalt im Laufe der Beschäftigung entwickelt. Grundsätzlich gilt: je mehr Berufserfahrung, desto höher die Stufe und damit auch höheres Gehalt.

In der Regel gibt es in der TVöD-Tabelle 6 Stufen pro Entgeltgruppe – mit Ausnahme von Entgeltgruppe 1, die nur 5 Stufen umfasst. Die Entgeltstufen gliedern sich gemäß § 16 Abs. 1 und 5 TVöD in zwei Grundgehaltsstufen (Stufe 1 und 2) und vier Entwicklungsstufen (Stufe 3 bis 6).

In den Entgeltgruppen 2 bis 15 erfolgt der Stufenaufstieg nach der Berufserfahrung wie folgt:

Stufe in der EntgeltgruppeBerufserfahrung / Beschäftigungszeit
Stufe 1Einstellung (keine einschlägige Berufserfahrung)
Stufe 2Nach 1 Jahr
Stufe 3Nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4Nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5Nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6Nach 5 Jahren in Stufe 5

Wer in Entgeltgruppe 1 zugeordnet wird, beginnt direkt in Stufe 2 und steigt alle vier Jahre in eine höhere Stufe auf. So sieht der Stufenaufstieg für die Entgeltgruppe 1 folgendermaßen aus:

Stufe in der Entgelt­gruppe Berufserfahrung / Beschäftigungszeit
Stufe 1existiert nicht
Stufe 2Einstellung (keine einschlägige Berufserfahrung)
Stufe 3Nach 4 Jahren in Stufe 2
Stufe 4Nach 4 Jahren in Stufe 3
Stufe 5Nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6Nach 4 Jahren in Stufe 5

In den Entwicklungsstufen 4 bis 6 kann der Stufenaufstieg auch schneller oder langsam erfolgen: Gute Leistungen können zu einer schnelleren Eingruppierung in die nächste Stufe führen, während schlechte Leistungen die Einstufung in die nächsthöhere Stufe verzögern können.

So werden Pflegekräfte und der Sozialdienst vergütet

Welches Gehalt steht Beschäftigten nach der TVöD-Entgelttabelle 2025 in der Pflege zu?
Welches Gehalt steht Beschäftigten nach der TVöD-Entgelttabelle 2025 in der Pflege zu?

Neben der allgemeinen TVöD-Tabelle gibt es weitere spartenspezifische Entgelttabellen mit eigenen Entgeltgruppen und Tariflöhnen wie z. B.:

  • Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-P)

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – wie Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten und Sozialarbeiter – werden nach eigenen Entgeltgruppen (S2 bis S18) des TVöD-SuE vergütet. Wie bei anderen Entgeltgruppen gilt auch hier: je ausgeprägter die Qualifikation und Erfahrung sind, desto höher erfolgt die Eingruppierung.

Ebenso werden Pflegekräfte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen nach eigenen Entgeltgruppen (P5 bis P16) vergütet. Diese gelten für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie für Krankenhäuser. Dazu zählen beispielsweise kommunale Kliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnhäuser und Bundeswehrkrankenhäuser. Typische Berufe, die nach der Tabelle des TVöD-P vergütet werden, sind Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger.

TVöD-Entgelttabellen 2025 im Überblick

Wie hoch die Gehälter für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen im Jahr 2025 und 2026 ausfallen, zeigen die folgenden Tabellen.

TVöD-Tabelle 2025: Bund

Die gemäß TVöD-Bund im Jahr 2025 geltende Tabelle ist im Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 30.04.2026 gültig.

Ent­gelt­grup­peStu­fe 1Stu­fe 2Stu­fe 3Stu­fe 4Stu­fe 5Stu­fe 6
155.669,­12 EUR6.039,­84 EUR6.453,­36 EUR7.017,89 EUR7.598,61 EUR7.980,65 EUR
145.153,­96 EUR5.489,­64 EUR5.928,­03 EUR6.414,51 EUR6.956,78 EUR7.346,09 EUR
134.767,­62 EUR5.135,­53 EUR5.554,­35 EUR6.009,06 EUR6.544,14 EUR6.834,50 EUR
124.295,­43 EUR4.716,­78 EUR5.213,­52 EUR5.762,47 EUR6.406,61 EUR6.712,24 EUR
114.153,­35 EUR4.542,­72 EUR4.908,­59 EUR5.305,54 EUR5.848,79 EUR6.154,45 EUR
104.012,­19 EUR4.317,­28 EUR4.664,­10 EUR5.040,24 EUR5.494,10 EUR5.596,64 EUR
9c3.869,­93 EUR4.134,­21 EUR4.464,­10 EUR4.823,53 EUR5.213,22 EUR5.338,33 EUR
9b3.729,­09 EUR3.848,­41 EUR4.150,­81 EUR4.482,62 EUR4.847,83 EUR5.153,45 EUR
9a3.590,­97 EUR3.810,­67 EUR3.872,­64 EUR4.082,05 EUR4.465,76 EUR4.617,59 EUR
83.391,­44 EUR3.596,­59 EUR3.738,­68 EUR3.883,66 EUR4.040,37 EUR4.115,73 EUR
73.205,­23 EUR3.441,­58 EUR3.582,­38 EUR3.724,47 EUR3.860,94 EUR3.935,06 EUR
63.152,­04 EUR3.346,­55 EUR3.482,­94 EUR3.617,92 EUR3.750,49 EUR3.819,26 EUR
53.038,­99 EUR3.227,­67 EUR3.355,­11 EUR3.490,06 EUR3.615,47 EUR3.680,28 EUR
42.912,­62 EUR3.103,­55 EUR3.263,­75 EUR3.363,48 EUR3.463,20 EUR3.521.60 EUR
32.872,­69 EUR
3.078,­02 EUR3.127,­99 EUR3.242,21 EUR3.327,92 EUR3.406,43 EUR
22.692,­16 EUR2.894,­28 EUR2.944,­67 EUR3.016,58 EUR3.174,63 EUR3.339,97 EUR
12.465,­52 EUR2.498,­86 EUR2.540,55 EUR2.579,42 EUR2.679,47 EUR

TVöD-Tabelle 2025: VKA (Kommune)

Die gemäß TVöD-VKA im Jahr 2025 geltende Tabelle ist im Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 30.04.2026 anwendbar.

Ent­gelt­grup­peStu­fe 1Stu­fe 2Stu­fe 3Stu­fe 4Stu­fe 5Stu­fe 6
155.669,12 EUR6.039,84 EUR6.453,36 EUR7.017,89 EUR7.598,61 EUR7.980,65 EUR
145.153,96 EUR5.489,64 EUR5.928,03 EUR6.414,51 EUR6.956,78 EUR7.346,09 EUR
134.767,62 EUR5.135,53 EUR5.554,35 EUR6.009,06 EUR6.544,14 EUR6.834,50 EUR
124.295,43 EUR4.716,78 EUR5.213,52 EUR5.762,47 EUR6.406,61 EUR6.712,24 EUR
114.153,35 EUR4.542,72 EUR4.908,59 EUR5.305,54 EUR5.848,79 EUR6.154,45 EUR
104.012,19 EUR4.317,28 EUR4.664,10 EUR5.040,24 EUR5.494,10 EUR5.596,64 EUR
9c3.901,48 EUR4.173,64 EUR4.469,61 EUR4.788,53 EUR5.131,37 EUR5.377,14 EUR
9b3.676,89 EUR3.929,00 EUR4.089,07 EUR4.562,79 EUR4.843,49 EUR5.168,65 EUR
9a3.558,96 EUR3.772,32 EUR3.986,06 EUR4.461,84 EUR4.569,48 EUR4.844,33 EUR
83.391,44 EUR3.596,59 EUR3.738,68 EUR3.883,66 EUR4.040,37 EUR4.115,73 EUR
73.205,23 EUR3.441,58 EUR3.582,38 EUR3.724,47 EUR3.860,94 EUR3.935,06 EUR
63.152,04 EUR3.346,55 EUR3.482,94 EUR3.617,92 EUR3.750,49 EUR3.819,26 EUR
53.038,99 EUR3.227,67 EUR3.355,11 EUR3.490,06 EUR3.615,47 EUR3.680,28 EUR
42.912,62 EUR3.103,55 EUR3.263,75 EUR3.363,48 EUR3.463,20 EUR3.521.60 EUR
32.872,69 EUR
3.078,02 EUR3.127,99 EUR3.242,21 EUR3.327,92 EUR3.406,43 EUR
22.692,16 EUR2.894,28 EUR2.944,67 EUR3.016,58 EUR3.174,63 EUR3.339,97 EUR
12.465,52 EUR2.498,86 EUR2.540,55 EUR2.579,42 EUR2.679,47 EUR

TVöD-Tabelle 2025: Pflege

Die TVöD-Pflege-Tabelle 2025 gilt vom 01.04.2025 bis zum 30.04.2026.

Ent­gelt­grup­peStu­fe 1Stu­fe 2Stu­fe 3Stu­fe 4Stu­fe 5Stu­fe 6
P 165.097,32 EUR5.268,39 EUR5.820,78 EUR6.464,70 EUR6.748,74 EUR
P 154.992,50 EUR5.149,06 EUR5.540,47 EUR6.008,91 EUR6.187,80 EUR
P 144.876,97 EUR5.029,76 EUR5.411,69 EUR5.930,62 EUR6.025,31 EUR
P 134.761,46 EUR4.910,45 EUR5.282,90 EUR5.551,83 EUR5.621,28 EUR
P 124.530,37 EUR4.671,80 EUR5.025,33 EUR5.242,50 EUR5.343,51 EUR
P 114.299,33 EUR4.433,17 EUR4.767,77 EUR4.989,97 EUR5.090,99 EUR
P 104.070,43 EUR4.194,92 EUR4.548,07 EUR4.718,51 EUR4.825,84 EUR
P 93.883,65 EUR4.070,43 EUR4.194,92 EUR4.434,43 EUR4.535,43 EUR
P 83.600,40 EUR3.757,59 EUR3.964,57 EUR4.132,22 EUR4.366,71 EUR
P 73.414,69 EUR3.600,40 EUR3.889,43 EUR4.036,57 EUR4.188,13 EUR
P 62.930,44 EUR3.100,59 EUR3.271,86 EUR3.636,14 EUR3.729,00 EUR3.904,10 EUR
P 52.828,00 EUR3.060,63 EUR3.129,01 EUR3.243,28 EUR3.329,01 EUR3.530,40 EUR

TVöD-Tabelle 2025: SuE (Sozial- und Erziehungsdienst)

Die TVöD-Tabelle 2025 für Erzieher ist vom 01.04.2025 bis zum 30.04.2026 anwendbar.

Ent­gelt­grup­peStu­fe 1Stu­fe 2Stu­fe 3Stu­fe 4Stu­fe 5Stu­fe 6
S 184.591,95 EUR4.708,94 EUR5.288,55 EUR5.723,21 EUR6.375,22 EUR6.773,65 EUR
S 174.233,84 EUR4.527,84 EUR4.998,73 EUR5.288,55 EUR5.868,09 EUR6.208,58 EUR
S 164.147,17 EUR4.433,68 EUR4.752,42 EUR5.143,62 EUR5.578,29 EUR5.839,11 EUR
S 154.000,66 EUR4.274,25 EUR4.564,08 EUR4.897,32 EUR5.433,43 EUR5.665,23 EUR
S 143.962,44 EUR4.232,66 EUR4.554,71 EUR4.882,30 EUR5.244,56 EUR5.498,11 EUR
S 133.869,68 EUR4.132,98 EUR4.491,62 EUR4.781,38 EUR5.143,62 EUR5.324,74 EUR
S 123.859,50 EUR4.122,07 EUR4.465,71 EUR4.769,97 EUR5.146,70 EUR5.306,08 EUR
S 11b3.808,48 EUR4.067,31 EUR4.249,15 EUR4.712,82 EUR5.075,04 EUR5.292,38 EUR
S 11a3.741,49 EUR3.994,28 EUR4.174,59 EUR4.636,51 EUR4.998,73 EUR5.216,07 EUR
S 10nicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetzt
S 93.549,30 EUR3.781,54 EUR4.053,20 EUR4.455,27 EUR4.835,59 EUR5.128,99 EUR
S 8b3.481,39 EUR3.708,79 EUR3.980,49 EUR4.380,82 EUR4.759,33 EUR5.049,51 EUR
S 8a3.413,85 EUR3.636,31 EUR3.868,50 EUR4.092,49 EUR4.311,44 EUR4.541,67 EUR
S 73.333,59 EUR3.550,19 EUR3.765,70 EUR3.987,31 EUR4.153,80 EUR4.404,69 EUR
S 6nicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetzt
S 5nicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetztnicht besetzt
S 43.201,81 EUR3.408,76 EUR3.597,33 EUR3.725,30 EUR3.848,61 EUR4.043,12 EUR
S 33.034,89 EUR3.229,62 EUR3.410,78 EUR3.577,12 EUR3.653,23 EUR3.744,14 EUR
S 22.829,14 EUR2.948,41 EUR3.036,64 EUR3.132,45 EUR3.240,19 EUR3.347,95 EUR

FAQ: Wichtige Infos zur TVöD-Tabelle

Wann erfolgt eine Tariferhöhung im öffentlicher Dienst 2025?

Die Tabellenentgelte der Beschäftigten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst werden ab dem 1. April 2025 um 3,0 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 % erhöht.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt einer Erzieherin im TVöD 2025?

Berufseinsteiger im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) werden in der Regel in Stufe 8a eingestuft. Das Gehalt in dieser Entgeltgruppe beträgt nach der TVöD-Entgelttabelle 2025 für den SuE 3.413,85 Euro. Mehr dazu hier.

Ist die TVöD-Tabelle netto oder brutto?

In der TVöD-Tabelle wird die Vergütung von Beschäftigten in brutto angegeben.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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