Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsunfall
  • Tödlicher Arbeitsunfall

Tödlicher Arbeitsunfall: Wer zahlt im arbeitsrechtlichen Trauerfall?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Ein Arbeitsunfall, der tödlich verläuft, muss gemeldet werden

Ein tödlicher Arbeitsunfall sorgt für einen Versicherungsanspruch.
Ein tödlicher Arbeitsunfall sorgt für einen Versicherungsanspruch.

In Deutschland fallen Arbeitsunfälle in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Träger fungieren Berufsgenossenschaften, welche für unterschiedliche Branchen zuständig sind. Auch ein tödlicher Arbeitsunfall, der einen Arbeitnehmer aus dem Leben reißt, ist entsprechend versichert.

Hier erfahren Sie, welche Leistungen im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls den Hinterbliebenen zustehen. Außerdem erhalten Sie Antworten auf die folgenden Fragen: Muss ein tödlicher Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden? Gibt es zusätzliche Finanzdienstleistungen, welche abseits der gesetzlichen Unfallversicherung wahrgenommen werden können? Alles Wichtige dazu lesen Sie hier!

Inhalt

  • Ein Arbeitsunfall, der tödlich verläuft, muss gemeldet werden
  • FAQ: Tödlicher Arbeitsunfall
  • Ein tödlicher Arbeitsunfall zieht Ansprüche nach sich
    • Weitere Finanzhilfen

FAQ: Tödlicher Arbeitsunfall

Was müssen Arbeitgeber nach einem tödlichen Arbeitsunfall tun?

Tödliche Unfälle muss der Arbeitgeber sofort bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Gegebenenfalls sind zuständige Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren.

Welche Ansprüche haben die Hinterbliebenen des tödlich Verunglückten?

Die Hinterbliebenen können verschiedene Geldleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen, etwa Sterbegeld, Hinterbliebenen-Rente und die Überführungskosten für die Überführung des Verstorbenen an den Bestattungsort.

Welche rechtlichen Folgen hat ein tödlicher Arbeitsunfall noch?

Ein Unfall mit Todesfolge kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Hier stellt sich die Frage, wer den Arbeitsunfall zu verantworten hat und ob dieser auf die Verletzung von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zurückzuführen ist.

Ein tödlicher Arbeitsunfall zieht Ansprüche nach sich

Tatsächlich sind tödliche Arbeitsunfälle in Deutschland meldepflichtig. Arbeitgeber sind, wie auch bei Unfällen ohne Todesfolge, angehalten, Nachrichten über das tragische Ereignis an die zuständige Berufsgenossenschaft zu übermitteln. Andernfalls können Leistungsansprüche direkt verfallen.

Angehörige erfahren nicht selten durch Beamte vor der Haustür von solchen tragischen Ereignissen. Dabei sitzt der Schock oft tief und die Trauer ist groß. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass versicherungstechnische Aspekte zu klären sind. Nahe Verwandte sollten mitunter überprüfen, ob der zuständige Arbeitgeber auch seiner Meldungspflicht nachgekommen ist.

Denn es gibt einige finanzielle Leistungen, auf welche die Hinterbliebenen einen Anspruch besitzen. So rechtfertigt ein tödlicher Arbeitsunfall den Bezug von Sterbegeld. Dabei handelt es sich um eine einmalige Finanzhilfe, welche Angehörige durch die Berufsgenossenschaft erhalten. Diese ermöglicht es, dass kein finanzieller Notstand bei der Bezahlung der Bestattung entsteht.

Verläuft ein Arbeitsunfall tödlich, wird für gewöhnlich Sterbegeld gezahlt.
Verläuft ein Arbeitsunfall tödlich, wird für gewöhnlich Sterbegeld gezahlt.

Wie hoch Sterbegeld ausfällt, ist von der zuständigen BG und vom Wohnort abhängig. So können Sterbegelder in den neuen Bundesländern durchaus niedriger ausfallen, als es in den alten Bundesländern der Fall ist. Ein Sonderfall liegt vor, wenn Dritte die Bestattung übernehmen, weil keine nahen Angehörigen aufzufinden sind. Diese erhalten dann die exakten Bestattungskosten durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterhin gilt:

  • Liegt der Unglücksort weit entfernt von der Familienwohnung, werden auch die Überführungskosten erstattet.
  • Liegt ein tödlicher Betriebsunfall vor, muss die Meldung dazu so schnell wie möglich erfolgen. Das verkürzt die Wartezeit, bis es zur Zahlung der Hilfeleistungen kommt.
  • Ein tödlicher Arbeitsunfall kann auch auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Heimfahrt geschehen, wenn Betroffene mit dem Auto unterwegs sind. Dabei handelt es sich um einen Wegeunfall, welcher dieselben Ansprüche nach sich zieht.

Weitere Finanzhilfen

Neben den Leistungen, die Berufsgenossenschaften anbieten, können Hinterbliebene weitere Hilfen in Anspruch nehmen, wenn ein tödlicher Arbeitsunfall geschehen ist. Zu diesen gehört beispielsweise die Hinterbliebenenrente. Witwen, Witwer sowie eingetragene Lebenspartner können diese für zwei Jahre beziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst der verunglückten Personen. 30 Prozent davon werden für gewöhnlich gezahlt.

Ähnliches gilt auch für Kinder der Verstorbenen. Diese haben einen Anspruch auf Halb- bzw. Vollwaisenrente. Die Höhe dieser wird ähnlich berechnet wie bei der Witwenrente.

In einigen Fällen gibt es zudem eine einmalige finanzielle Beihilfe. Diese beträgt 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes und wird nur gezahlt, wenn keiner der genannten Rentenansprüche besteht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (34 Bewertungen, Durchschnitt: 4,38 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Ist ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall oder nicht?
  • Gibt es eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer zahlt?
  • Es ist ein Arbeitsunfall geschehen: Was tun Sie jetzt am besten?
  • Nach dem Arbeitsunfall Schmerzensgeld erhalten: Geht das?
  • Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall auf der Toilette?
  • Arbeitsunfall in der Mittagspause: Besteht hier ein Versicherungsschutz?
  • Arbeitsunfall: Wenn ein Bericht vom Arbeitgeber verlangt wird
  • Arbeitsunfall in der Raucherpause: Greift der Versicherungsschutz?
  • Verletztengeld: Diese Leistungen erhalten Sie nach einem Arbeitsunfall
  • Wann wird nach einem Arbeitsunfall Rente gezahlt?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige