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Hat Teilzeit auf Ihre Rente besondere Auswirkungen?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die Altersarmut ist ein großes Thema in Deutschland. Mehr und mehr ältere Menschen sind davon betroffen und können kaum oder gar nicht von ihrer monatlichen Rente leben. Oftmals müssen sie sogar im Rentenalter jobben gehen oder Pfandflaschen sammeln. Nicht selten ist das Arbeiten in Teilzeit an der geringen Rente schuld.

Welche Auswirkungen Teilzeit auf Ihre Rente hat und wie Sie Ihre Rente aufstocken können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Welche Auswirkungen Teilzeit auf Ihre Rente hat und wie Sie Ihre Rente aufstocken können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Wer trotz Teilzeit seine Rente sichern möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Möglichkeiten dafür bestehen. Besonders Eltern, die in Teilzeit arbeiten, um sich um ihre Sprösslinge zu kümmern, sind davon betroffen, dass die Rente im Alter nicht zum Leben ausreicht.

Kurz & knapp: Rente bei Teilzeit

Wie hoch fällt meine Rente aus, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Informationen zur möglichen Höhe der Rente bei der Arbeit in Teilzeit finden Sie hier.

Wie kann ich meine Rente als Teilzeitkraft aufstocken?

Da die gesetzliche Rentenversicherung nur selten zum Leben im Rentenalter ausreicht, bietet sich vor allem bei der Arbeit in Teilzeit eine private Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge an.

Welche Optionen habe ich dabei im Detail?

In dieser Zusammenfassung haben wir Ihnen ein paar Beispiele aufgezählt, wie Sie Ihre gesetzliche Rente als Teilzeitkraft aufwerten können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Auswirkungen Teilzeit auf Ihre Rente hat, wie Sie sich im Alter absichern können und welche Möglichkeiten es gibt, damit die Rente auch bei Teilzeit im Alter zum Leben ausreicht.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Kurz & knapp: Rente bei Teilzeit
  • Wie hoch ist die Rente, wenn in Teilzeit gearbeitet wird?
    • Arbeiten in Teilzeit: Sicherung Ihrer Rente

Wie hoch ist die Rente, wenn in Teilzeit gearbeitet wird?

Die Zahlen bezüglich der Rentenansprüche sind schockierend: Verdienen Sie heutzutage weniger als 22.800 Euro brutto jährlich, bekommen Sie selbst nach 40 Jahren Arbeit nicht einmal 720 Euro gesetzliche Rente ausgezahlt. Dabei sind selbstverständlich künftige Erhöhungen noch nicht miteingerechnet.

Um nicht in die Grundsicherung zu fallen, müssen Arbeitnehmer mindestens 40 Jahre lang mehr als 1935 Euro brutto monatlich verdienen (31.200 Euro brutto/Jahr). Aber selbst in diesem Fallbeispiel bekommen Sie im Alter nur 779 Euro Rente.


Arbeiten Sie gar in Teilzeit, fällt die Rente noch geringer aus. In der Regel kommen Teilzeitkräfte nicht einmal auf eine 500-Euro-Rente. Arbeiten Sie beispielsweise 20 Stunden pro Woche für rund 15 Euro die Stunde, kommen Sie auf ca. 1231 Euro brutto/Monat. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit in Teilzeit beträgt die Rente nur 497 Euro und liegt damit noch unter der Grundsicherung.

Teilzeit: Durch eine private Rentenversicherung kann Ihre Rente aufgestockt werden.
Teilzeit: Durch eine private Rentenversicherung kann Ihre Rente aufgestockt werden.

Schuld daran ist das Berechnungssystem für die Rente. Für jedes gearbeitete Jahr fallen bei der deutschen Rentenversicherung sogenannte Entgeltpunkte an. Einen vollen Punkt erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie mindestens 36.294 Euro pro Jahr verdienen. Wer weniger verdient, erhält die Entgeltpunkte nur anteilig.

Ab dem Renteneintritt ergibt sich die Rente aus den angesammelten Entgeltpunkten. Arbeiteten Sie jahrelang nur in Teilzeit, fällt die Rente deutlich geringer aus, als bei einer Vollzeitkraft. Die Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, woraus sich die monatliche Rente ergibt.

Arbeiten in Teilzeit: Sicherung Ihrer Rente

Viele Eltern arbeiten nach der Geburt ihrer Kinder zunächst gar nicht oder nur in Teilzeit. Die Rente kann dadurch allerdings stark gemindert werden. Daher empfiehlt es sich, die gesetzliche Rente aufzuwerten. Dies ist durch verschiedene Punkte möglich. Beispielhaft haben wir ein paar davon für Sie aufgeführt:

  • Kinder: Für jedes Kind erhält ein Elternteil drei Jahre Elternzeit angerechnet und bekommt dementsprechend einen Entgeltpunkt pro vollem Jahr.
  • freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung: Arbeiten Sie in Teilzeit kann die Rente durch freiwillige Einzahlungen in die deutsche Rentenversicherung steigen. Die Zuzahlung muss allerdings mindestens 84,15 Euro pro Monat betragen.
  • Fonds: Jährlich oder monatlich kann in Fonds eingezahlt und jederzeit über das Geld verfügt werden.
  • Riester-Rente: Wenn Sie riestern, profitieren Sie von staatlichen Zulagen und können den monatlichen Betrag den unterschiedlichen Erwerbszeiten anpassen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. BS meint

    4. Dezember 2022 at 17:37

    Guten Tag,
    Ich arbeite in einem 80% Vertrag für 3200 netto. Ich bin am überlegen, ob ich mir einen geringer bezahlten Job suche, den ich aber in Vollzeit erfüllen kann. (da weniger ‚freiwillige‘ überstunden und wochenenden.Ich würde das gleiche verdienen. Wie stünde es dann mit Rentenpunkten? Haben diese was mit dem Teilzeit Charakter zu tun oder nur basierend auf Einkommen?
    Danke und viele Grüße!

    Antworten
  2. Walter meint

    3. August 2022 at 12:00

    Guten Tag,
    ich befasse mich seit geraumer Zeit etwas früher in Rente zu gehen. Ich arbeite seit 1978 voll, bin schwerbehindert mit 50 % und kann frühestmöglich mit 10,8 % Abzug ab 04.2024 in Rente gehen.
    Offizieller Renteneintritt ist 04.2029
    Nun zu meinen Fragen:
    1) Es gibt ja die Möglichkeit die Flexirente in Anspruch zu nehmen.
    Ich würde gerne ab 04.2024 zu 50% weiter arbeiten, dafür den halbem Gehalt in Anspruch nehmen und 50 % meiner erworbenen Rentenpunkte in Anspruch nehmen?
    2) Wenn Punkt 1 funktioniert, wie verhält es sich dann mit meinen Rentenpunkte. Für die 50 % Arbeit die ich leiste, werden mit dann die Rentenbeiträge vom Gehalt abgezogen und auf meine Rentenpunkte auch zu 50 % gutgeschrieben ?
    3) Wenn ich die Flexirente in Anspruch nehme, meinetwegen für 3 Jahre, werden mir dann trotzdem die 0,3 % Rentenminderung pro Monat abgezogen (unserm Staat traue ich diesbezüglich vieles zu) oder habe ich keine Abzüge zu erwarten solange ich zu 50 % arbeite und weiter fleißig 50% in die Rentenversicherung einzahle?

    vielen Dank für die Auskunft und Gruß

    Walter

    Antworten
  3. Birgitt meint

    27. Juni 2022 at 22:22

    Also, ich gehe zum 01.09.in rente, möchte aber in teilzeit 20 stunden die woche arbeiten. Meine frage wäre, muss ich der rentenkasse das vorher melden wenn ich weiter arbeiten möchte?

    Antworten
  4. K. meint

    26. Juni 2022 at 18:15

    Hallo! Ich habe 35 Jahre vollzeit gearbeitet als Baggerfahrer und seid 2018 Alleinerziehender Vater von drei Mädels! Zahle zur Zeit nicht in die gesetzliche Rente und habe Angst vor Alters Armut! Lohnt es sich auf Teilzeit Arbeiten und weiter in die Rentenversicherung zu zahlen?

    Antworten
  5. Senol meint

    19. September 2021 at 11:27

    Hallo arbeitsrechte.de,

    Ich arbeite in Vollzeit und neuerdings zusätzlich noch in Teilzeit ( 60 h/std )
    Hat dies negative oder positive Auswirkungen auf meine Rente???

    Antworten
  6. Karl meint

    3. Februar 2021 at 18:01

    Hallo , ich bin 60 Jahre und habe 42 Jahre und Rentenbeitrag eingezahlt .
    Ich habe eine 45 Stundenwoche könnte ich auf Teilzeit Arbeit auf 30 Stundenwoche arbeiten. ?
    Mit freundlichen Grüßen
    H.g.

    Antworten
  7. Vera meint

    6. November 2020 at 10:09

    Hallo,

    um die restliche zeit bis zur rente gesund zu überstehen, ist meine überlegung, auf 25 oder 20 wochenstunden zurückzugehen, da ich einen sehr stressigen job habe.
    Verstehe ich das richtig, das, wenn ich die 84.15 Euro jeden monat zusätzlich einzahle, mein rentenanspruch dann der gleiche wie bisher ist?

    Antworten
  8. Susi meint

    7. Mai 2020 at 12:21

    Ich wurde UNWISSEND vom Job Center abgemeldet und habe daher seit ca 2014 keine Rentenanrechnungszeiten erhalten. Nun wollte ich Erwerbsminderungsrente beantragen und habe es erfahren. ( Man hat mich völlig im dunklen gelassen).Natürlich sind alle Unterlagen davon nicht auffindbar. Wie kann ich die fehlenden Anrechnungszeiten nachholen?? Bin jedoch seit 2012 Krank und hab schriftlich das ich beide Male UNTER 3 Stunden Arbeitszeit bin.

    Antworten
  9. Majo meint

    16. Juli 2019 at 11:57

    hallo,

    ich würde gerne wissen, in wie weit sich die Altersrente aufstocken lässt, bei
    EMR und weiterer Beschäftigung (TZ i.R. Hinzuverdienstgrenze).

    D.h., in wie weit macht sich eine weitere Beschäftigung (TZ, mit Einzahlung RV) bei Bewilligung der EMR für die Altersrente bemerkbar?

    Danke und

    mfG

    Majo

    Antworten
  10. Christina meint

    30. Mai 2019 at 23:13

    Guten Abend,

    ich habe 16 Jahre in Vollzeit gearbeitet bis zur Geburt unseres Kindes. Als die Tochter 1/2 Jahr wurde habe ich angefangen von zuhause in Teilzeit (20 Stundenwoche) zu arbeiten. Ich würde gerne wissen ob einen Teilzeitjahr als Ganzes Jahr bei der Rente als Arbeitsjahr gilt. Und ich meine nicht, was die Höhe der Rente angeht da ich weiss das sie dementsprechend gemindert wird. Also wenn ich von 10 Jahre Teilzeit rede, kann ich bei den gearbeiteten Jahre für die Rente von 10 volle Jahre sprechen, oder von weniger Jahre als 10.

    Im Momen, die die vor 1964 geboren sind könnten mit 65 Jahre in Rente gehen wenn sie 35 Jahre gearbeitet haben. Gilten meine 10 Jahre die ich in Teilzeit gearbeitet habe als volle 10 Jahre oder weniger? Müsste ich dann mehrere Jahre dafür arbeiten als 35?

    Mit freundlichem Gruß,
    Christina

    Antworten
  11. Diane meint

    5. Mai 2019 at 14:17

    Hallo ,
    Ich arbeite Teilzeit 20 Wochenstunden und habe Steuerklasse 5.
    Meine Frage ist ob sich für mich überhaupt eine versicherungspflichtige Arbeit lohnt ,oder ob ich mit einem Minijob nicht besser bedient bin .

    Antworten
  12. Lucky meint

    1. November 2018 at 8:47

    Hallo,
    ich beziehe seit 2014 Erwerbsminderungsrente, da ich auf Grund meiner Erkrankung nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Leider reicht die Erwerbsminderungsrente vorne und hinten nicht aus und ich wüsste gerne wie es sich auf die Rente auswirkt wenn ich einen Teilzeit Job annehme. Meine Rente beträgt derzeit 949 Euro. Um das ganze aufzustocken habe ich zwar noch eine Putzstelle, die auch angemeldet ist, aber das reicht mir nicht. Ich würde diese Putzstelle auch aufgeben wenn ich eine Teilzeitarbeit machen könnte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lucky

    Antworten
  13. Jeannine meint

    13. Juni 2018 at 14:45

    Hallo,

    ich habe bis zu meinem 28. Lebensjahr studiert, vorher eine schulische Ausbildung gemacht. Mittlerweile bin ich 30 und habe seit Berufseintritt Vollzeit für 1700 brutto gearbeitet. Mittlerweile merke ich aber, dass mich mein studierter Beruf eher ins Krankenhaus bring als vorwärts.

    Ich überlege nochmals ein Studium Bereich Lehramt anzufangen und hier Teilzeit zu arbeiten, um es mir zu finanzieren. Wie würde sich dies auf meine Rente auswirken? Aktuell würde ich höchstwahrscheinlich nur Grundsicherung später bekommen und es sieht auch nicht so aus, als ob ich gehaltstechnisch aufsteigen werde.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 at 13:06

      Hallo Jeannine,

      in Einzelfällen wie diesem sollten Sie sich an die Rentenkasse wenden. Hier erhalten Sie genauere Auskunft zu Ihrem Anliegen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Wie im Ratgeber erklärt, wirkt sich Teilzeit eher negativ auf die Rente aus.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Flemming meint

    1. Mai 2018 at 20:27

    Hallo!
    Ich arbeite wegen der Kinder nur Teilzeit und würde nun gern mit meinem Mann dafür einen Ausgleich abmachen. Gibt es irgendeune Möglichkeit auszurechnen, wieviel ich im Monat an Rentenanspruch „verliere“, dadurch dass ich 30 statt 40 Stunden arbeite? Kann man die Differenz irgendwie ausrechnen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 at 9:21

      Hallo Flemming,

      ein Steuer- oder Versicherungsberater kann Ihnen bei der Berechnung der Differenz helfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Ruta meint

    11. Januar 2018 at 20:31

    Hello,

    if I would have a contract for 30 hours week, but I should work more hours a week, for example 10 hours extra. What would happen with my pension? would it be same as full time work?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. Februar 2018 at 11:27

      Hello Ruta,

      this depends on your contract. Please contact a lawyer for advice.

      The Team of Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Pietsch meint

    29. November 2017 at 15:07

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mal eine Frage. Ich gehe im April 2019 in Rente mit 63. Ich habe 45 Jahre eingezahlt. ich würde jetzt gerne für eineinhalb Jahre verkürzt arbeiten. Würde sich diese kurze Zeit auf die Rente auswirken? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    H.P.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      29. Januar 2018 at 10:26

      Hallo Pietsch,
      für die Berechnung der Rente würden weniger Rentenpunkte anfallen und so am Ende eine etwas geringere Rente herauskommen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Juliana meint

    12. November 2017 at 8:55

    Hallo, ich arbeite teilzeit 20 stunde pro Woche 10.E stunde. Wieviel rente bekome nach 5 jahre?

    Juliana

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Januar 2018 at 16:33

      Hallo Juliana,

      überprüfen Sie Ihren Rentenbescheid oder wenden Sie sich an die zuständige Rentenstelle. Wir können Ihnen diese Auskunft leider nicht erteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Der Doner meint

    30. September 2017 at 14:24

    Ich habe nun 25 Jahre in die dt. Rentenversicherung eingezahlt – immer 100% Stellen gehabt;
    nun teilt die dt. Rentenversicherung immer wieder in Schreiben wie „Retenauskunft- kein Bescheid“ mit, welchen etwaigen Rentenanspruch man bislang erworben hat;

    dabei werden immer drei Werte mitgeteilt;

    a) der Rentenwert, welchen man bekämte, wenn man
    fortan voll Erwerbsgemindert werden würde –
    hier mal exemplarisch geschätzt mit 1000 Euro

    b) der Rentenwert, welchen man bekäme, wenn man
    fortan bis zum Rentenalter nicht mehr arbeiten gehen würde
    hier geschätzt mit 750 Euro;

    c) der Rentenwert, welchen man bekämte, wenn man
    fortan die gleiche Vergütung und Arbeitszeit beibehalten würde bis zum Rentenalter;
    hier geschätzt mit 1.600 Euro;

    Nun wollte ich von der dt. Rentenversicherung wissen, wie sich der Wert unter b)
    verändern würde, wenn ich fortan eine Teilzeitstelle eingehen würde;

    auf meine schriftliche Anfrage bei der dt. Rentenversicherung erhielt ich folgende Antwort:

    Zitat:
    ——-
    „Sehr geehrter Hr. ….,
    Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 teilen wir Ihnen mit, dass in Ihrem Versicherungsverlauf die bisher gespeicherten Zeiten unter b zum jetzigen Zeitpunkt gleich bleiben;

    Es erhöht oder verringert sich der Rentenwert, wenn Sie mehr oder weniger arbeiten gehen nach den gespeicherten Zeiten.

    Mit freundlichen Grüssen “
    —–
    Die gespeicherten Zeiten unter b) beschreiben den Rentenwert, welcher mir zustehen würde,
    wenn ich fortan bis zum Rentenbeginn nicht mehr arbeiten würde;

    Da ich immer 100% Vollzeitstellen hatte und nie Teilzeit gearbeitet habe,
    würde die Antwort der dt. Rentenversicherung bedeuten,
    dass sich der bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbene Rentenanspruch, durch Aufnahme einer Teilzeitstelle verringern würde;

    der bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbene Rentenanspruch verringert sich nicht mehr, wenn ich die nächsten 20 Jahre keinerlei rentenversicherungspflichtige Tätigkeit mehr aufnehme – also nichts tue;

    Fazit:
    Die dt. Rentenversicherung belohnt mein rentenversicherungstechnisches Untätigsein bis zum Rentenbeginn in 20 Jahren;

    arbeitsmoralisch betrachtet sicher interessant;
    wenn ich nicht arbeite – bekomme ich am Ende eine wesentlich höhere Rente als wenn ich nun Teilzeit arbeiten würde …. ziemlich Krass

    Oder anders betrachtet – Arbeiten gehen und dafür weniger Rente bekommen …

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      21. November 2017 at 14:10

      Hallo Der Doner,
      uns scheint, Sie haben den Inhalt dieses Schreibens etwas fehlinterpretiert. Für eine genaue Erläuterung wenden Sie sich bitte an die Rentenversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Thorsten meint

      7. Januar 2020 at 18:39

      Hallo,

      ich schreibe diese Antwort am 7. Januar 2020.

      Mich interessiert dieses Thema ebenso.

      Ich kann mich noch nicht entschließen deshalb einen Beratungstermin
      bei der Dt. Rentenversicherung zu vereinbaren, deshalb meine Frage:

      Bisher habe ich ungefähr 21 Jahre Vollzeit in die Rentenversicherung an Beiträgen
      eingezahlt.

      Davon ausgehend, würde ich gerne fortan in Teilzeit (20 Wochenstunden) arbeiten.

      Es kann doch nicht sein, dass sich diese Teilzeittätigkeit zukünftig negativ, d.h. mit Verlusten, auf meine bisher erreichte Rente auswirkt.

      Würde mich über „gleichgesinnte“ Antworten freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  19. Simone meint

    7. Juli 2017 at 21:28

    Guten Abend,
    ich bin seit 8 Monaten in Elternzeit (Pflegekind).Dieser war bereits 3 Jahre alt,als er zu uns kam.Die Rentenpunkte für die Elternzeit bekomme ich leider nicht,daher wird mir am Ende etwas fehlen..Nun gut,damit kann ich leben.Mein Wunsch ist es,ab 2018 wieder in Teilzeit in meinen Job zurück zu kehren.Ich zahle derzeit einen zusätzlichen Rentenbeitrag von 84,00 € ein.
    Sie schreiben von mindestens 84,15€. Sind diese 0,15€ so ausschlaggebend? Sollte ich den Beitrag erhöhen?.
    Besten Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen
    S.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      24. Juli 2017 at 11:27

      Hallo Simone,

      die Mindestgrenze von 84,15 Euro ist von der Deutschen Rentenversicherung vorgegeben. Bitte wenden Sie sich an Ihren dortigen Bearbeiter, um zu erfragen, welche Auswirkung die Zahlungsdifferenz in Ihrem Fall haben kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Ralf meint

      13. Februar 2020 at 13:36

      Guten Tag.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es eigentlich unerheblich, ob man in Voll- oder Teilzeit arbeitet. Solange man einen Brutto Jahresverdienst von 36.294 Euro hat. Ob man diese nun in 20 oder 40 Stunden wöchentlich verdient spielt keine Rolle. Oder?

      Antworten

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