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Teilzeit und Krankenversicherung: Was gilt es zu beachten?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Key Facts

  • Die Absicherung durch eine Krankenversicherung ist auch für Angestellte in Teilzeit in der Regel gesetzlich vorgeschrieben.
  • Verdienen Sie bei Teilzeit weniger als bei einer geringfügigen Beschäftigung (556 Euro (Stand 2025)), ist die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.
  • Der monatliche Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt auch bei Teilzeit bei 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrages.

Wer zahlt bei Teilzeit die Krankenkasse?

Arbeiten Sie in Teilzeit? Bezüglich der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.
Arbeiten Sie in Teilzeit? Bezüglich der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Wer zahlt bei Teilzeit die Krankenkasse?
  • Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
  • Welche Regelungen bestehen bezüglich der Krankenversicherung bei Teilzeit?
    • Wann sind Sie von der Krankenversicherungspflicht bei Teilzeitjobs befreit?
  • FAQ: Krankenversicherung bei Teilzeit

Sind Sie in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis beschäftigt, bezieht sich dies zunächst nur darauf, dass Sie regelmäßig kürzer als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten. Das Gehalt spielt dabei zunächst keine Rolle. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Viele fragen sich, vor allem wenn sie in die Teilzeit wechseln, was im Hinblick auf die Sozialversicherung zu beachten ist. Sind Sie zum Beispiel krankenversichert, wenn Sie in Teilzeit arbeiten? Besteht eine Pflicht, sich gegen Erkrankungen zu versichern? Gibt es womöglich Einkommensgrenzen? Was Sie im Zusammenhang mit der Teilzeit bezüglich der Krankenversicherung berücksichtigen müssen, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.

Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner

Welche Regelungen bestehen bezüglich der Krankenversicherung bei Teilzeit?

Teilzeitjob: Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen.
Teilzeitjob: Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen.

Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies wird durch ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ausgelöst. Allerdings bestehen dabei gewisse Einkommensgrenzen. Nach unten hin sollte ein geringfügiger Umfang der Vergütung nicht unterschritten und nach oben hin darf die Jahresentgeltgrenze nicht überschritten werden. Letzteres wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Diese beschreibt, wann keine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht und Sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Grenzwert wird jährlich angepasst und beträgt 2025 73.800 Euro.

Sind Sie Teil derer, die nicht pflichtversichert sind, müssen Sie sich gegebenenfalls freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Das gilt insbesondere für all jene, die einen Teilzeitjob ausüben und die besagte untere Grenze nicht überschreiten.

Doch wie sieht es bei einer nur vorübergehenden Teilzeit und der Krankenversicherung aus? Manchmal kann es sein, dass Sie nur zeitweise die Arbeitsstunden reduzieren. Sollten Sie dadurch unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, wären Sie eigentlich versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch sinkt das Gehalt nur vorübergehend, hat dies keine Auswirkungen.

Zusatzinfo: Als geringfügige Beschäftigung gelten alle entgeltlichen Tätigkeiten, bei denen das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 556 Euro nicht überschreitet (Stand 2025; siehe § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch).

Wann sind Sie von der Krankenversicherungspflicht bei Teilzeitjobs befreit?

Wie erwähnt, schließen sich die Beschäftigung in Teilzeit und die Krankenversicherung aus, wenn es sich um eine geringfügige Bezahlung handelt – also weniger als bei einem Minijob gezahlt wird.

Sind Sie in Teilzeit beschäftigt? Die Krankenversicherung ist dann Pflicht, wenn Sie mehr als 450 Euro verdienen.
Sind Sie in Teilzeit beschäftigt? Die Krankenversicherung ist dann Pflicht, wenn Sie mehr als 450 Euro verdienen.

In diesem Fall gilt für die Arbeitnehmer die Versicherungsfreiheit. Es wird davon ausgegangen, dass der Lebensunterhalt typischerweise nicht aus der Beschäftigung selbst resultiert, sondern aus anderen Einnahmen oder Unterhaltsansprüchen bestritten werden kann. Bei einem in Teilzeit ausgeübten Job wird die Krankenversicherung dann meist über die Hauptbeschäftigung, die Familienversicherung oder durch das Job-Center gezahlt. Ist dies nicht möglich, ist es erforderlich, sich selbst freiwillig zu versichern.

Im Übrigen gilt die Befreiung für alle Beschäftigten in Teilzeit für die Krankenversicherung gleichzeitig auch für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Rentenversicherungspflichtig sind Sie trotzdem. Dabei werden vom Arbeitgeber gegebenenfalls pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Der Arbeitnehmer muss in diesem Zusammenhang Beitragsanteile zur Rentenversicherung entrichten.

Sollten arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung stufenweise wieder in die Tätigkeit eingegliedert werden, greift die Versicherungsfreiheit bei Teilzeit bezüglich der Krankenversicherung nicht. Das erzielte Arbeitsentgelt ist beitragspflichtig und auf das Krankengeld anzurechnen.

FAQ: Krankenversicherung bei Teilzeit

Muss ich als Teilzeitkraft eine Krankenversicherung abschließen?

Ja, dem Versicherungsvertragsgesetz zufolge muss auch bei einem Teilzeitjob eine Krankenversicherung vorliegen.

Woher weiß ich, welche Krankenversicherung ich abschließen muss?

Dies ist normalerweise abhängig vom Gehalt. Detailliertere Infos finden Sie hier.

Wann besteht bei einem Job in Teilzeit keine Krankenversicherungspflicht?

Wann Sie als Arbeitnehmer in Teilzeit von einer Versicherungsfreiheit profitieren, lesen Sie hier.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Michael meint

    25. Juni 2024 at 14:40

    Das steht oben im Text, dein Einkommen muss 538€ (Minijob) überschreiten, je nach deinem Stundenlohn wird das bei 8-12 Stunden die Woche liegen ~

    Antworten
  2. L. T. meint

    2. Januar 2024 at 20:34

    Guten Tag,
    ich arbeite bereits Teilzeit und möchte gerne weiter die Stunden reduzieren.
    Gibt es eine Mindeststundenanzahl , die zu leisten ist, um versichert zu sein?
    Mit freundlichen Grüßen.
    L.T.

    Antworten
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