Größere Unternehmen müssen an behinderte Menschen eine Arbeit vergeben
Es ist gesetzlich geregelt, dass private oder öffentliche Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung vergeben müssen. Dafür können sie eine Förderung erhalten.
Statistiken zeigen jedoch, dass besonders in Sachsen-Anhalt wenige Arbeitgeber Ihrer Verpflichtung nachkommen. Demnach besetzten nur 743 von 4302 Unternehmen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung. Im gesamten Bundesland werden 14.000 von etwa 400.000 Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten besetzt, das entspricht einer Quote von 3,5 Prozent. Damit ist Sachsen-Anhalt das Bundesland mit der niedrigsten Anzahl der beschäftigter Schwerbehinderten.
Auch in Nordrhein-Westfalen kommen Unternehmen nicht nach, behinderte Menschen einzustellen. Dort haben nämlich nur 4,7 Prozent der Beschäftigten bei privaten Arbeitgebern eine Behinderung. 22 Prozent der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ignorieren die Vorgabe und vergeben ihre Arbeit an keine einzige Person mit Behinderung.
Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, damit mehr behinderte Menschen eine Arbeit bekommen?
Demnach sollen Unternehmen 250 Euro statt 125 Euro pro fehlendem Arbeitsplatz und Monat zahlen, wenn die Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent beträgt.
Bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent soll sich der Betrag von 200 auf 500 Euro erhöhen. Unternehmen mit weniger als 2 Prozent behinderten Beschäftigten sollen statt 320 Euro 750 Euro zahlen.
Auch der Chef der Regionaldirektion in Sachsen-Anhalt, Kay Senius, bemerkte zu der Statistik:
Angesichts der guten Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre und der deutlicher hervortretenden Fachkräftebedarfe, besteht die historische Chance, jetzt auch Menschen zu integrieren, deren Chancen – trotz guter Qualifikation – bisher weniger gut waren.
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