Das Arbeiten in unterschiedlichen Schichten beansprucht Körper und Geist mehr, als das dies bei einem regulären Rhythmus der Fall ist. Das Problemfeld von Schichtarbeit und Gesundheit ist bekannt und erschließt sich jedem, der einmal in solch einem Arbeitsumfeld tätig war.
Ältere Menschen sind zu schützen, auch im Arbeitsumfeld. Dahingehend kommt natürlich die Frage auf, wie das Arbeitsrecht eine Schichtarbeit im Alter verhandelt.
Kurz & Knapp: Schichtarbeit und Altersgrenze
Schichtarbeit wird für ältere Menschen anstrengender, weil die Regenerationsfähigkeit in der zweiten Lebenshälfte nachlässt. Dadurch fällt den Arbeitnehmern der Schichtwechsel deutlich schwerer.
Es gibt keine Altersgrenze bei Schichtarbeit: Auch Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, können demnach im Schichtdienst arbeiten.
Nachtarbeiter können ab ihrem 50. Lebensjahr einmal jährlich eine kostenfreie arbeitsmedizinische Untersuchung beanspruchen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um ggf. gesundheitliche Beschwerden aufzudecken.
Da das Risiko gesundheitlicher und psychischer Erkrankungen gegeben ist, wäre es da nicht sinnig, bei der Schichtarbeit eine Altersgrenze einzuführen? Ja, dafür gibt es sicherlich gute Argumente – hierzulande ist dies jedoch nicht vorgesehen.
Inhalt
Schichtarbeit im Alter: Was das Arbeitsrecht bestimmt
Schichtarbeit kann auch über 50 oder 60 ausgeübt werden. Auch das Arbeitszeitgesetz bestimmt hinsichtlich Schichtarbeit keine Altersgrenze – jedoch darf ab dem 50. Lebensjahr eine arbeitsmedizinische Untersuchung jedes Jahr in Anspruch genommen werden kann. Für jüngere Arbeitnehmer ist dies alle drei Jahre möglich. So heißt es im § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 Arbeitszeitgesetz:
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
Es gelten die üblichen Auflagen für Schichtarbeiter
Abgesehen von dem oben genannten Sonderrecht der einjährigen Untersuchung gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen bezüglich der Schichtarbeit für ältere Arbeitnehmer. Gleichwohl vielen bei der Schichtarbeit eine Altersgrenze richtig und auch wichtig erscheint, sind die Erwerbstätigen, welche auch im fortgeschrittenen Alter in Schichten arbeiten, äußerst zahlreich – hier seien nur Ärzte, LKW-Fahrer oder etwa Bäcker erwähnt.
Ältere Arbeitnehmer in Schichtdiensten haben ansonsten die gleichen Rechte wie jüngere Arbeitnehmer auch.
Hierzu zählt zum Beispiel, dass unter bestimmten Umständen ein Tagesarbeitsplatz sichergestellt werden muss: Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Arbeitnehmer sich um ein aufsichtspflichtiges Kind zu sorgen haben. Oder aber, wenn durch die arbeitsmedizinische Versorgung festgestellt werden würde, dass betroffene Arbeitgeber nachweislich unter der Nachtschicht leiden.
Mit Altersgrenze kann dies zwar begrenzt zu tun haben – nämlich dann, wenn Arbeitnehmer eben altersbedingt weniger verkraften – dennoch gilt diese Regelung grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.
Zudem hat der Arbeitgeber sich stets an die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Höchstdauern zu halten und sollte natürlich allgemein sicherstellen, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Angestellten geschont werden.
scholz meint
14. September 2022 at 18:37
Frage ich arbeite in 2 Schichten früh von 5:30 – 8:30 und von 13 -18 Uhr und ich bin über 60 Jahre. Arbeite als Teilzeitkraft und möchte nur noch eine Schicht arbeiten
Ich habe ein 7std. Vertrag ich würde von 13 Uhr bis 20 /21uhr arbeiten geht das ?
Leser meint
19. Juli 2022 at 13:11
Schichtarbeit sollte als illegal deklariert werden es ist und bleibt ungesund nur da es hier nicht um Raucher geht denen man systematisch das Leben schwer macht sondern um die Wirtschaft wird das so von unseren Gesetzgebern hingenommen .
Tweety meint
30. August 2020 at 9:19
Hallo,
ich arbeite im Sicherheitsdienst, Tags 11 Std. und Nachts 12 Std.!
Wir bekommen Dienstpläne, wo man 4 Tagdienste hat, 1 Tag frei und dann 3 Nachtdienste hat.
Wenn man frei hat und jemand ausfällt, wird man auch noch angerufen. Dabei erhalten wir erst zum 25. den Dienstplan des nächsten Monats.
Ich bin gesundheitlich nicht so gut aufgestellt (chronisch krank, Grad 30 d. Beh.), was der AG weiß, jedoch nicht berücksichtigt.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen gibt es in der Firma nicht, auch keinen BR.
Gerade in unserer Branche sollte es durch Gesetze bessere Rahmenbedingungen geben. Aber auch für alle anderen Schichtarbeiter mit mehr als 8 Std. Arbeitszeit!
Nach dem Nachtdienst sind 48 Std. Ruhe besser, aber bei uns gibt es nur Schlaffrei oder Schlaffrei + 1 Tag frei. Normal ist das nicht und mit 51 fühlt man sich nach manchen Diensten als Wrack! Wir haben 11 bzw. 12 Std. Bildschirmarbeit und laufen unendlich viel (2 Häuser mit 3 bzw. 4 Etagen und Tiefgarage bzw. Keller).
Man mag nicht mehr, wenn es keine Rücksichtnahme auf die Gesundheit gibt!
Sylvia meint
4. August 2020 at 15:13
Bin über 62 Jahre alt und arbeite im Supermarkt am Fleischstand. Habe mehrere Wochen keinen freien Samstag ,neuerdings Freitags spät und Samstag Mittelschicht bis 18.30 Uhr oder umgekehrt. Stehe dann alleine am Stand. Was sagt ihr dazu? Mobbing oder Sklaverei? Ein langes Wochenende ist nur Utopie
recht und macht meint
8. Januar 2020 at 22:15
Nach 4 Nächtdienste wie viel frei Tage soll ich bekommen? Z.b. Ich habe 4 Nächte mit 9 Stunden pro Nahctlezte bis zum 04.01 um 7:30. gearbeitet . Dann ich solte am 05.01 um 6:30 wieder arbeiten. ist das erlaubt?
Elli meint
28. September 2019 at 17:12
Hallo ihr da draußen. Bin gerade 60 Jahre geworden bin weiblich bin seit 18 Jahren in der gleichen Firma, habe bis vor fünf Jahren noch spät Schicht gearbeitet dann nicht mehr bis heute muss ab übernächste Woche wohl wieder ran. Es muss doch möglich sein das arbeitnehmer ab meinetwegen 50 garkeine Schicht mehr arbeiten müssen, ich habe in vier Jahren 45 Jahre gearbeitet, und jetzt das, aber ich denke die besten Arbeitnehmer sind immer noch die Alten.
Möhrli meint
19. Juni 2019 at 16:47
Hallo,
ich bin 57 Jahre alt, und bei mir ist es genau umgekehrt. Komme aus dem Tagesdienst und bin in den Nachtdienst gewechselt, der hier aber definitiv leichter ist als in den normalen Krankenhäusern bzw. Heimen. Arbeit ist gut, kann mich immer mal wieder hinsetzen und die Beine hochlagern (Bandscheibenprobleme, Polyarthritis und Arthrose.) Habe leider im Jahresgespräch gesagt, dass ich froh bin, nicht im Tages- sondern im Nachtdienst arbeite, weil ich nicht so viel laufen kann. Und meine Vorgesetzte, mit der ich mich leider nicht gut verstehe, hat mir danach sofort ein paar Tagesdienste verpasst. Danach kann ich kaum gerade stehen bzw. laufen, bei ganz großem Pech gibt es auch Hexenschüsse, die ich dann bis jetzt immer in meinen freien Tagen mit Spritzen etc. auskuriert habe. Aber das möchte ich nicht mehr, da das alles Nebenwirkungen hat. Meine Neurologin erzählte mir, dass sie schon mehrere solcher Fälle gehabt hätte, aber die Arbeitnehmer dagegen nichts machen könnten, da es wohl ein Gesetz? o.ä. gäbe, dass 100% Nachtdienste verhindert/verbietet?. Verstehe ich irgendwie nicht, andersherum hat es in meinem Betrieb geklappt, dass jemand mit Diabetes und jemand anderer mit einer bestimmten? Krebserkrankung nicht in den Nachtdienst brauchte, Die haben sich natürlich gefreut. Was kann ich machen? Ein offenes Gespräch mit meiner Dienstleitung führen, die leider meistens meine direkte Vorgesetzte deckelt? Wenn das nicht klappt, werde ich nach solchen zermürbenden Tagesdiensten, wenn nichts mehr geht, Krankenscheine abgeben müssen, was ich eigentlich verhindern möchte, da ich ja nachts arbeiten will. Und was passiert, wenn dann ein Krankenschein den nächsten jagt? Könnte die arbeitsmedizinische Versorgung (also Betriebsarztuntersuchung jedes zweite Jahr) nicht vielleicht feststellen, dass die betroffene Arbeitnehmerin nachweislich unter der Tagesschicht leidet? Sorry für den lagen Text. Für Tipps bin ich sehr dankbar.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2019 at 9:23
Hallo Möhrli,
Ihre Situation scheint etwas verzwickt zu sein. Leider sind wir nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, schon gar nicht aus der Ferne. Wir raten Ihnen daher, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammenzusetzen, der Sie individuell beraten und sich ggf. bei Ihrem Arbeitgeber für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Natalie meint
26. März 2019 at 16:15
Mir ist erzählt worden, dass man ab 55 Jahren keine 12 Stunden-Dienste ( wie sie oft in der ambulanten Intensivpflege üblich sind) mehr machen braucht. Stimmt das?
arbeitsrechte.de meint
1. April 2019 at 14:08
Hallo Natalie,
wie Sie in unserem Ratgeber nachlesen können, gibt es normalerweise keine Altersgrenze für den Schichtdienst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
UteU meint
12. Mai 2019 at 0:23
Die Stundenzahl darf 8.00 Arbeitsstunden mit Pause nicht überschreiten.
Oder nur 4 Nächte an Stück.
Heinz K. meint
17. Januar 2019 at 1:32
Meine lieben Mitmenschen in Deutschland. Falls ihr es noch nicht kapiert habt: Wir werden hier gnadenlos ausgebeutet und wir waren 2003 in Deutschland nicht zwingend solidarisch. Wir haben uns ab 2003 über den Tisch ziehen lassen, meine lieben Kollegen. Es wird Zeit. Diese Arbeitsverordnungen und Betriebsregeln stehen mir bis HIER!
Gelbe Westen für Alle! Lasst uns endlich auf die Straße gehen.
wolf meint
24. März 2019 at 16:55
Ich stimme hier voll zu, wir Arbeiter werden trotz vorhandener Arbeitsrechte von den Arbeitgebern und unserem Staat doch nur noch benutzt um selbst gut dazustehen.
Birgit meint
5. Oktober 2018 at 10:41
Ich kann es kaum glauben. ….mein Mann soll jetzt mit 57 Jahren zum ersten Mal in seinem Leben in Schicht arbeiten. …..wo leben wir nur….? Ich kann nicht nachvollziehen wie man das weg stecken soll. …..als junger Menschen oder gewöhnter ist das schon die Hölle. …..Jugendschutz schön und gut, aber warum werden ältere Menschen davon nicht verschont und genau so geschützt. …..oder lohnt sich das nicht?
Cathy_st meint
15. Januar 2019 at 18:52
Weil es der Wirtschaft und der Politik egal ist. Es gibt genug nachrückende, wenn die anderen verheizt sind. Jeder der vor oder innerhalb des ersten Rentenjahre stirbt, kostet null Komma nix oder weniger als er gezahlt hat. Wir sind doch nur Geldbringer für die dicken eh schon reichen Fische, aber doch keine Menschen die ihren Ruhestand geniessen sollen. Wo leben wir denn? Und ja . alle wollten das. Geld, Geld, Geld um jeden Preis. Mein Haus , mein Auto….höher, besser, weiter ……………
Wolfgang B. meint
23. September 2018 at 16:18
Ich bin 38 Jahre in einem Betrieb mit Schichtarbeit bin 53 Jahre alt ja es ist richtig der Körper baut ab und das rapide Die Frühschicht killt einen .Es ist sinnvoll die Rente mit 60 Jahren ohne Abschlag einzuführen das wird aber nicht passieren traurig.Business.
Brigitte H. meint
8. September 2018 at 17:46
Ich kann nächstes Jahr im Mai in Rente gehen. Nun bin ich arbeitslos geworden.
Das Arbeitsamt schickt mir Vermittlungsvorschlag Für eine Autobahn-Tankstelle
in Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit als Kassenaufsicht.
Ich bin 63 Jahre und weiblich. Solche Arbeiten habe ich noch nie
verrichtet. Müsste ich diesen Job wirklich annehmen?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 11:10
Hallo Brigitte,
für den Anspruch auf ALG müssen Sie den Jobangeboten nachgehen, wenn der potenzielle Arbeitgeber Ihre Eignung anzweifelt, werden Sie auch nicht eingestellt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ilona meint
2. Januar 2019 at 22:03
hallo brigitte
bewirb dich doch erstmal und falls du zu einem vorstellungsgespräch und ev. probearbeit eingeladen wirst stell dich etwas begriffstutzig an oder besonders langsam
die meisten arbeitgeber lehnen einen schon ab 45 jahren ab = zu alt !!!!!!!!!!!!!!!
gesagt wird aber was anders …..meist wir haben uns für jemand anderen entschieden
du kannst aber auch beim atrbeitsamt sagen dass du dich nicht in der lage fühlst schichten zu arbeiten
mir ist unklar dass das arbeitsamt dir solchen job vermittelt wo du keine erfahrung hast
alles gute und lass dich vom arbeitsamt oder jobcenter nicht erpressen
viele grüsse von ilona
Gunter meint
16. August 2018 at 20:32
Hallo liebe Leser mein Name ist Gunther und ich arbeite 30 Jahre im Schichtdienst sogar im vollkonti Schichtdienst ich bin 52 Jahre alt und mein Körper ist alt und verbraucht normalerweise gehört eine Altersgrenze bis maximal 60 Jahre Schichtdienst danach müssten wir alle in Rente gehen dürfen
Heike meint
6. Juli 2018 at 11:22
Nicht nur eine Altersgrenze muss her, sondern auch eine abschlagsfreie frühere Rente für Schichtarbeiter. 3-Schicht-Dienst bis 67 oder länger? Ein Traum der Politiker, ein Alptraum für Betroffene!
Heike Sch. meint
4. Mai 2018 at 11:13
Keine Altersregelgrenze für Nachtschicht in Deutschland ist absolut unverständlich und schadet den Arbeitnehmern.
Ich bin 58 Jahre und mein ganzes Berufsleben Schichtarbeiterin. 13 Jahre habe ich in Dauernachtschicht gearbeitet, um Beruf, Kindererziehung und Schichtarbeit meines Ehemanns, vereinbaren zu können.
Die Nachtarbeit im Gesundheitswesen ist sehr belastend. Hier geht es um Menschenleben.
Die Leistungsfähigkeit eines Menschen nimmt mit zunehmendem Alter ab, da kann der Gesetzgeber, Augen und Ohren verschließen so sehr er möchte, das sind Tatsachen.
Es wird Zeit das eine gesetzliche Regelung diesbezüglich erfolgt.
Das käme allen Arbeitnehmern verschiedener Berufsgruppen zu gute.
MfG Schmidt
Christian L. meint
15. September 2018 at 22:42
Das ist völlig richtig die meisten schichtarbeiter sterben schon mit 65 Jahren in Fabriken,ich selbst mache 35 Jahre Schicht mein Körper ist total kaputt was der chef nicht versteht.
Wolf meint
24. März 2019 at 16:46
Ich bin 60 Jahre und soll ab morgen wieder Nachtschicht arbeiten obwohl ich seit mehreren Jahren keine Nachtschicht mehr gearbeitet habe. Auch wenn es für die Nachtarbeit Zulagen gibt, was ist wichtiger Leben oder Geld? Das man in unserem kapitalistisch orientierten Deutschland Geld braucht um zu Leben, ist mir zwischenzeitlich klar. Leider sind die gesetzlichen Vorschriften mehr auf die Arbeitgeberseite ausgerichtet. Unserem Staat ist doch auch nur noch das Wirtschaftswachstum wichtig. Für mich beginnt das Leben eigentlich am Morgen, wenn die Sonne aufgeht. Ich könnte noch mehr schreiben, aber was hilft es.
Sabine meint
25. August 2019 at 8:49
Liebe Autorin, da hilft wohl.nurnsichcienen komplett anderen Job zu suchen, der Altersunabhängig ist. Ich hatte es nicht geglaubt aber sicher Stellen gibt es. Eine,,Nannyagentur“ sucht hier händeringend Kinderbetreuerin en für Haushalte mit gehobenem Einkommen,die fest anstellen. Vorwiegend zur Betreuung der älteren Sprösslinge meist nur 1-2 Kinder nach der Schule,also nach 16.00 bis abends. Häufig arbeiten die Eltern selbstständig und eben nicht von 9.00-17.00,so fern kommen.erst um20./21.00 nach Hause. Meine Freundin hat dort als Erzieherin mehr verdient als ich im Krankenhaus. Und sie hatte sehr häufig in den Schulferien frei. Einmal war sie eingeladen mitzukommen. LG die Hamburgerin