Darüber hinaus zahlen Unternehmen mit Tarifbindung doppelt so häufig wie Unternehmen ohne Tarifbindung. Für die Studie wurden 28.000 Arbeitnehmer zwischen Januar 2017 und Februar 2018 befragt.
Geschlecht und Unternehmensgröße bestimmen häufig das Urlaubsgeld
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hatte für die Studie Angaben von 28.000 Beschäftigten ausgewertet und herausgefunden, dass nur die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer Urlaubsgeld bekommt, wobei die Chancen bei Unternehmen mit Tarifbindung höher sind als bei welchen ohne Tarifvertrag.
Demzufolge erhalten 71 Prozent der Arbeitnehmer in Unternehmen mit Tarifvertrag Urlaubsgeld und nur 38 Prozent in Unternehmen ohne Tarifbindung. Des Weiteren bekommen Männer mit 54 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen (41 Prozent).
Im Osten erhalten nur 36 Prozent der Arbeitnehmer Urlaubsgeld, im Westen sind es 52 Prozent. In Kleinbetrieben bekommen nur 38 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, während in größeren Unternehmen 65 Prozent der Arbeitnehmer die Sonderzahlung erhalten.
Anspruch auf Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich geregelt
Die Zahlung des Urlaubsgeldes wird entweder vom Arbeitgeber freiwillig geleistet oder tariflich geregelt. Wenn der Arbeitgeber jedoch regelmäßig zahlt, kann der Arbeitnehmer aus Gewohnheit Urlaubsgeld beanspruchen.
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