Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeiten in Deutschland
  • Niederlassungserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis & Voraussetzungen

Was hat eine Niederlassungserlaubnis für Voraussetzungen?

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 4. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis und ihre Voraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis?

Damit Ihr Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis erfolgreich ist, müssen Sie vorab einige Bedingungen erfüllen. Zu diesen zählt z. B., dass Sie seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig mit einem dazugehörigen Aufenthaltstitel in Deutschland leben. Einen Überblick aller Voraussetzungen finden Sie in diesem Abschnitt.

Was ist besser, unbefristet Aufenthalt beantragen oder direkt eine Niederlassungserlaubnis anfordern?

Eine „bessere“ Option gibt es grundsätzlich nicht. Die „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“ und die Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich nämlich nicht voneinander. Letztere ist ein konkreter unbefristeter Aufenthaltstitel, während erstere die übergreifende Kategorie dazu darstellt und bspw. den Daueraufenthalt-EU mit einschließt. Ein Daueraufenthalt bietet mitunter andere Vorteile, weil dieser auch in anderen EU-Staaten gültig ist. Er kann aber staatenabhängige Voraussetzungen haben, die Sie im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis dann zusätzlich erfüllen müssen.

Gibt es für die Niederlassungserlaubnis mit Familiennachzug besondere Voraussetzungen?

Ja, für Familienangehörige von Personen, die bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen, gelten andere Bedingungen. Ehe-/Lebenspartner und minderjährige Kinder können im Rahmen des Familiennachzugs eine eigene Erlaubnis beantragen. Dazu müssen sie bspw. seit mindestens 3 Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben und in einer Lebensgemeinschaft mit demjenigen wohnen, zu dem sie nachgezogen sind.

Kann man schon nach 4 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Nein, es gibt derzeit keine 4-Jahres-Regelungen. In bestimmten Fällen kann die Niederlassungserlaubnis ungeachtet regulärer Voraussetzungen aber bereits vor Ablauf der 5-Jahres-Frist erteilt werden. Ein verkürzter Zeitraum von 3 Jahren ist z. B. für alle gemäß § 18c Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Fachkräfte geltende Personen vorgesehen. Mehr zu anderen Ausnahmeregelungen erfahren Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis und ihre Voraussetzungen
  • Niederlassungserlaubnis beantragen – alle Voraussetzungen im Überblick
    • Ausnahmeregelungen zur Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis
Was hat das Beantragen einer Niederlassungserlaubnis für Voraussetzungen? Antragsteller müssen bspw. nur mit ihren eigenen finanziellen Mitteln auskommen, damit die Ausländerbehörde ihnen die Erlaubnis erteilt.
Was hat das Beantragen einer Niederlassungserlaubnis für Voraussetzungen? Antragsteller müssen bspw. nur mit ihren eigenen finanziellen Mitteln auskommen, damit die Ausländerbehörde ihnen die Erlaubnis erteilt.

Niederlassungserlaubnis beantragen – alle Voraussetzungen im Überblick

Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Ihr Antrag darauf letztendlich auch erfolgversprechend ist. Neben den für eine Niederlassungserlaubnis notwendigen Unterlagen gelten demnach für alle Antragsteller die folgenden grundlegenden Kriterien:

  1. Ein seit 5 Jahren bestehender Aufenthaltstitel: Die Erlaubnis wird in der Regel erst nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland erteilt. In dieser Zeit muss der Antragsteller einen Aufenthaltstitel besitzen, um bspw. eine privatwirtschaftliche bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auszuführen oder einen akademischen Abschluss zu erwerben.
  2. Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung eigenständig zu sichern. Dies schließt auch eine Altersvorsorge (Rente) sowie eine Krankenversicherung ein.
  3. Beitragszahlungen in die Rentenversicherung: Für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis sind auch Voraussetzungen wie die Mindestanzahl an monatlich eingezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung relevant. Diese beträgt im Normalfall 60 Zahlungen.
  4. Sprachkenntnisse: Die Ausländerbehörde setzt ausreichende Deutschkenntnisse (prinzipiell vom Niveau B1) und Grundkenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung voraus.
  5. Ausreichender Wohnraum: Sie müssen außerdem nachweisen, dass für Sie und eventuelle Familienangehörige genügend Platz zum Wohnen besteht (d. h. in der Regel sind das für jede Person über 6 Jahren 12 m², für Kinder unter 6 Jahren 10 m² und alle Kinder unter 2 Jahren bleiben unberücksichtigt).

Wichtig: Die für eine Niederlassungserlaubnis zu erfüllenden Voraussetzungen schließen mit ein, dass Sie keine erheblichen Vorstrafen im Strafregister haben dürfen. Alle Verurteilungen mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten disqualifizieren Sie automatisch vom Erhalt einer Erlaubnis auf Niederlassung in Deutschland. Geringere Strafmaße können Ihre Chancen auch beeinträchtigen, schließen Sie aber nicht sofort vom Antragsverfahren aus. Alle Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsverstöße oder eine rote Ampel zu überfahren, spielen in der Regel auch keine außerordentliche Rolle für Ihre Erfolgschancen.

Ausnahmeregelungen zur Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis

Wenn Fachkräfte eine Niederlassungserlaubnis beantragen, fallen Voraussetzungen (ihr Aufenthalt in Deutschland etc.) geringer aus.
Wenn Fachkräfte eine Niederlassungserlaubnis beantragen, fallen Voraussetzungen (ihr Aufenthalt in Deutschland etc.) geringer aus.

Es gibt einige Ausnahmeregelungen, die es ermöglichen, die Niederlassungserlaubnis entgegen bestehender Voraussetzungen zu erhalten (bspw. nach kürzerer Zeit als die regulären 5 Jahre). Die folgenden Personengruppen kommen dabei z. B. in Frage:

  • Fachkräfte: Leben diese seit mindestens 3 Jahren in Deutschland und arbeiten, können sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Voraussetzung ist, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte gemäß §§ 18a, 18b, 18d oder 18g des AufenthG besitzen, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, seit 36 Monaten in die Rentenversicherung einzahlen und über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
  • Blaue Karte EU: Inhaber der Blauen Karte EU können bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie in dieser Zeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau verkürzt sich die Frist sogar auf 21 Monate​.
  • Flüchtlinge und Asylberechtigte: Anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus können eine Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren erhalten. Ein C1-Niveau in deutscher Sprache verringert die Zeit auf 3 Jahre. Steht der Abschluss eines Asylverfahrens noch aus, ist jedoch keine Beantragung möglich.

Die folgende Tabelle fasst Ihnen einmal die wichtigsten Fälle zusammen, inklusive der jeweils erforderlichen Anzahl an Rentenbeiträgen, wie viel Sie von Ihrem Lebensunterhalt selbst stemmen müssen und welches Sprachniveau notwendig ist:

Personen­gruppe gemäß des AufenthGLänge des Aufent­haltsEigen­anteil beim Lebens­unterhaltRenten­versicherungs­beiträgeSprach­niveau in Deutsch
Generelle Antrag­steller (§ 9)5 Jahre100 %60 MonateB1
Fach­kräfte (§ 18c Abs. 1 S. 1)3 Jahre100 %36 MonateB1
Fach­kräfte mit inländ­ischer/m Aus­bildung/Stu­dium (§18c Abs. 1 S. 2)2 Jahre100 %24 MonateB1
In­haber einer Blauen Kar­te EU (§ 18c Abs. 2 S. 1)27 Monate100 %27 MonateA2
Blaue Kar­te EU & B1-Niveau (§ 18c Abs. 2 S. 2)21 Monate100 %21 MonateB1
Selbst­ständige (§ 21 Abs. 4)3 Jahre100 %0 MonateA1
Asyl­berech­tigte & Flücht­linge (§ 26 Abs. 3 S. 1)5 Jahre51 %0 MonateA2
Asyl­berech­tigte & Flücht­linge (§ 26 Abs. 3 S. 3)3 Jahre75 %0 MonateC1
Antrag­steller mit sub­si­diärem Schutz (§ 26 Abs. 4)5 Jahre100 %60 MonateB1
Familien­ange­hörige von Deut­schen (§ 28 Abs. 2)3 Jahre100 %0 MonateB1
in Deutsch­land auf­gewachs­ene, minder­jährige Aus­länder ab 16 (§ 35 Abs. 1 S. 1)5 Jahre0 %0 MonateB1
in Deutsch­land auf­gewachs­ene, voll­jährige Aus­länder (§ 35 Abs. 1 S. 2)5 Jahre100 %0 MonateB1

Wichtig: Nach § 21 Abs. 1 oder 2a des AufenthG selbstständig tätige Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen, unternehmerischen Erwerbstätigkeit besitzen, können ebenfalls eine frühere Niederlassungserlaubnis beantragen. Voraussetzungen dafür sind lediglich, dass sie bspw. seit mindestens 3 Jahren in Deutschland einen Aufenthaltstitel besitzen und eine langfristige Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen können. Für Freiberufler gemäß § 21 Abs. 5 gilt allerdings trotzdem die 5-Jahres-Frist.

Niederlassungserlaubnis: Die Bedingungen fallen für kranke Menschen und Personen mit Behinderung größtenteils weg.
Niederlassungserlaubnis: Die Bedingungen fallen für kranke Menschen und Personen mit Behinderung größtenteils weg.

Neben den oben genannten Ausnahmen gibt es auch weitere Sonderfälle, die für eine Niederlassungserlaubnis günstigere Bedingungen veranlassen können. Hierzu zählen nach dem AufenthG unter anderem:

  • Empfänger von staatlichen Leistungen (§ 2 Abs. 3): Beziehen Sie z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Unterhaltszahlungen, einen Kinderzuschlag oder Erziehungs-, Kinder- bzw. Elterngeld und müssen einen bestimmten prozentualen Anteil an selbstständig gesichertem Lebensunterhalt nachweisen, beeinträchtigen diese Zahlungen das Kriterium nicht.
  • Kranke oder behinderte Menschen (§ 9 Abs. 2 S. 2): Bestehen etwaige Behinderungen oder eine physische bzw. psychische Erkrankung, fallen sämtliche Forderungen der Ausländerbehörde weg. Dazu gehören z. B. der eigenständig gesicherte Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge und sämtliche Sprachkenntnissvoraussetzungen.
  • Ehe-/Lebenspartner (§ 9 Abs. 3 S. 1): Hier reicht es aus, wenn eine der beiden Antragsteller die 60 monatlichen Raten an die Rentenversicherung gezahlt hat.
  • Schüler, Auszubildende oder Studenten (§ 9 Abs. 3 S. 2): Alle müssen keine 60 Rentenbeitragszahlungen leisten.

Wichtig: Zu den für eine Niederlassungserlaubnis zu erfüllenden Voraussetzungen gehört auch das Absolvieren eines Integrationstests. Ausnahmen sind auch hier möglich (§ 9 Abs. 1 S. 5). Ein Nachweis der Grundkenntnisse deutscher Rechts- und Gesellschaftsordnung ist also nicht notwendig, falls kein direkter Bedarf auf Integration nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 des AufenthG besteht. Das gilt auch für den Fall, dass Sie gemäß § 44a Abs. 3 Nr. 3 nicht an einem Integrationstest teilnehmen können, weil dies unzumutbar oder aus bestimmten Gründen unmöglich ist.

Quellen und weiterführende Links

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Unbefristete Niederlassungserlaubnis: Das müssen Sie beachten
  • Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis und Arbeitserlaubnis: Wie sind die Regelungen?
  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen: So geht's
  • Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Ausbildung für Ausländer: Welche Voraussetzungen gelten in Deutschland?
  • Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren: Wann ist das möglich?
  • Niederlassungserlaubnis: Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?
  • Niederlassungserlaubnis: Der Titel zum unbefristeten Aufenthalt
  • Die Aufenthaltserlaubnis: Berechtigt in Deutschland bleiben

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Toni meint

    5. November 2024 at 23:51

    Hallo,
    steht mir die Niederlassungserlaubnis zu wenn ich drei Kinder mit deutschem Pass habe. Ich habe die Prüfung für B1 leider nicht bestanden. Lebe seit mehr als 8Jahre in Deutschland.
    Danke schon mal im Voraus.

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige