
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Amazon die Streikposten der Gewerkschaft Verdi auf dessen Firmengelände hinnehmen muss.
Der Versandhändler hatte nämlich gegen Verdi geklagt, da die Gewerkschaft 2014 und 2015 auf Amazons Firmengelände zu Streiks aufgerufen hatte.
Hintergrund der Klage und die Entscheidung des Gerichts
Ursprung des Rechtsstreits war Verdis Aufruf zu Streiks auf Amazons Parkplätzen im Jahr 2014 in Koblenz und 2015 in Pforzheim. Die Nutzung des Betriebsgeländes stellte Verdi zufolge die einzige Möglichkeit dar, um mit Mitarbeitern von Amazon ins Gespräch zu kommen.
In den vergangenen Jahren streikten Mitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zum wiederholten Male auf Amazons Parkplätzen. Dort verteilten sie Flugblätter und forderten andere Mitarbeiter auf, sich der Arbeitsniederlegung anzuschließen.
Das höchste Arbeitsgericht Deutschland hat entschieden, dass Amazon die Streikposten der Gewerkschaft hinnehmen muss. In dem Fall musste zwischen dem Hausrechts des Arbeitgebers und dem Streikrecht der Gewerkschaft abgewogen werden. Das Gericht hat sich letztendlich zugunsten von Verdi entschieden, da es sich bei dem Streik nur um eine “kurzzeitige, situative Beeinträchtigung” des Firmenbeitztes gehandelt habe und die Streiks aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur auf den Parkplätzen möglich gewesen seien.
Der Streit zwischen Amazon und Verdi
Seit Jahren herrscht zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Konzern Amazon ein erbitterter Streit inklusive zahlreicher Streikaktionen. Verdi fordert Amazon mit den Streikposten dazu auf, seine Mitarbeiter nach den Tarifbedingungen des Einzel- und Versandhandels zu bezahlen.
Da Amazon die Bedingungen der Gewerkschaft ablehnt und sich an der Vergütung in der Logistik-Branche orientiert, droht Verdi weiterhin mit einer neuen Streikwelle. Für den heutigen Black Friday ruft die Gewerkschaft wieder zum Streik bei Amazon auf.
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