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Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten gilt ab Juni 2025

  • News von Mohamed El-Zaatari
  • Veröffentlichungsdatum: 20. Mai 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Ab Juni 2025 gilt in Deutschland erstmals ein gesetzlicher Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Bislang mussten Betroffene auf eine Krankschreibung hoffen – nun gibt es erstmals verbindliche Schutzfristen.

Staffelung erfolgt anhand der Schwangerschaftswoche

Künftig gilt der Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Künftig gilt der Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.

In welcher Länge der Mutterschutz nach Fehlgeburten jeweils ausfällt, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlustes.

Während dieser Schutzfristen dürfen betroffene Frauen nicht vom Arbeitgeber beschäftigt werden, es sei denn, sie wünschen dies ausdrücklich. Zudem besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, vergleichbar mit dem nach einer regulären Geburt.

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Zwei Wochen Schutzfrist
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Sechs Wochen Schutzfrist
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Acht Wochen Schutzfrist

Jährlich sind tausende Frauen betroffen

Laut Bundesfamilienministerium ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Mit der neuen Regelung erhalten betroffene Frauen nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schutzfrist, um sich von den körperlichen und seelischen Belastungen einer Fehlgeburt zu erholen.

Nicht nur Angestellte profitieren vom Mutterschutz bei Fehlgeburten: Auch selbstständige Frauen können Mutterschaftsgeld erhalten, sofern sie einen entsprechenden Krankengeldtarif in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Für Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm galt bereits zuvor eine Schutzfrist nach der Entbindung.

Verbände begrüßen Schritt – fordern aber mehr

Der Mutterschutz bei Fehlgeburten gilt nicht für die ersten zwölf Schwangerschaftswochen.
Der Mutterschutz bei Fehlgeburten gilt nicht für die ersten zwölf Schwangerschaftswochen.

Der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt (BVKSG) begrüßt die Neuerung als wichtigen Schritt, fordert aber auch Schutzzeiten für Frauen, die in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen eine Fehlgeburt erleiden. 

Auch Partner sollten stärker einbezogen werden, so der Verband.

“Viele Fehlgeburten ereignen sich in den ersten zwölf Wochen, und auch in dieser frühen Phase besteht ein erheblicher psychischer und körperlicher Bedarf an Schutz und Unterstützung.“

Der gestaffelte Mutterschutz bei Fehlgeburten wird von Fachverbänden und Betroffenen als wichtiger Schritt zur Anerkennung der psychischen und physischen Belastungen einer Fehlgeburt gewertet. 

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

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Kategorie: Krankheit

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