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Mutterschaftsgeld: Welche Höhe ist zu erwarten?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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In Deutschland sind Arbeitnehmerinnen während einer Schwangerschaft und auch eine gewisse Zeit nach der Entbindung besonders geschützt. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes befinden sie sich im sogenannten Mutterschutz, der sicherstellen soll, dass beispielsweise Gefährdungen der Gesundheit am Arbeitsplatz vermieden werden. Hinzu kommt ein spezieller Kündigungsschutz.

Wie viel bekommt man genau? Das Mutterschaftsgeld kann variieren.
Wie viel bekommt man genau? Das Mutterschaftsgeld kann variieren.

Berechnen Sie hier kostenlos Ihr Mutterschaftsgeld!

Damit Arbeitnehmerinnen in dieser Zeit auch finanziell abgesichert sind, erhalten sie anstelle ihres eigentlichen Gehalts in der Regel das sogenannte Mutterschaftsgeld. Die Vorschriften dazu regelt § 19 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Aber wie hoch fällt diese Zahlung aus? Ist beim Mutterschaftsgeld die gleiche Höhe zu erwarten wie beim ursprünglichen Einkommen?

Kurz & knapp: Mutterschaftsgeld – In welcher Höhe wird es gezahlt?

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, ist davon abhängig, wer die Zahlung aufgrund der vorliegenden Art der Krankenversicherung übernimmt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie viel zahlt die Krankenkasse, wie viel das Bundesversicherungsamt?

Von der Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag gezahlt. Vom Bundesversicherungsamt ist eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro möglich.

Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Sollte Ihnen ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zustehen, muss dieser die Differenz zu Ihrem eigentlichen Gehalt bilden.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, in welcher Höhe sich das Mutterschaftsgeld bewegt, von welchen Faktoren das Ganze abhängig ist und wie sich beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld die Höhe zusammensetzt.


Inhalt

  • Berechnen Sie hier kostenlos Ihr Mutterschaftsgeld!
  • Kurz & knapp: Mutterschaftsgeld – In welcher Höhe wird es gezahlt?
  • Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
    • Mutterschaftsgeld: Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Mutterschaftsgeld: Mit wie viel Prozent Ihres Bruttoeinkommens können Sie rechnen?
Mutterschaftsgeld: Mit wie viel Prozent Ihres Bruttoeinkommens können Sie rechnen?

Faktoren, die das Mutterschaftsgeld in seiner Höhe beeinflussen, sind unter anderem die Art der Beschäftigung sowie die der Krankenversicherung. Daraus lässt sich schließlich ableiten, wer das Mutterschaftsgeld zahlt. Folgende Optionen sind dabei möglich:

  • Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag.
  • Verfügen Sie über eine Familienversicherung, übernimmt die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes die Zahlung. Das Gleiche gilt, wenn Sie privat versichert sind. Doch wie hoch ist das Mutterschaftsgeld hier anzusetzen? In den genannten Fällen steht Ihnen eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro zu.
  • Wenn Sie selbstständig sind und eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben, wird Ihnen dieses und kein Mutterschaftsgeld gezahlt. Die Höhe des Krankengeldes liegt in der Regel bei 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens.
Hinzu kommt normalerweise noch ein Zuschuss vom Arbeitgeber, damit Sie auch im Mutterschutz in etwa auf Ihr eigentliches Gehalt kommen. Sind Sie allerdings selbstständig, befinden sich noch in der Elternzeit und sind erneut schwanger oder sind familienversichert ohne Beschäftigung, erhalten Sie keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Wie die Höhe dieses Zuschusses sich zusammensetzt, klären wir im Folgenden.

Mutterschaftsgeld: Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Wie viel ist beim Mutterschaftsgeld als Zuschuss zu erwarten?
Wie viel ist beim Mutterschaftsgeld als Zuschuss zu erwarten?

Sobald das kalendertägliche Nettoentgelt, was Sie in den letzten drei Monaten vor dem Mutterschutz verdient haben, über einem Wert von 13 Euro liegt (also bei mehr als 390 Euro im Monat), muss Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Wie viel dabei letztendlich herumkommt, ist unterschiedlich.

Fest steht jedoch: Es muss sich dabei um die Differenz zu Ihrem eigentlichen Gehalt handeln.

Ihr Chef ist dementsprechend dazu verpflichtet, das Mutterschaftsgeld in seiner Höhe aufzustocken, damit Ihnen in dieser besonderen Zeit keine finanziellen Nachteile entstehen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Nicole meint

    30. April 2019 at 22:53

    Frage zum Thema Mutterschutzgeld bei vorherigem Beschäftigungsverbot. War jemand vor dem eintreten des Mutterschutzes auch im Beschäftigungsverbot?
    Bekomme 13€ Tag von der Krankenkasse und den Rest muss ja der AG aufstocken, sodass man auf sein Nettogehalt der letzten 3 Monate kommt. Das war bei mir 1070€, hab also mit rund 600€ vom AG gerechnet. Bekomme aber nur 460€ von ihm. Antwort vom AG: da ich im Beschäftigungsverbot war, bekam ich jeden Monat ca 300€ Beschäftigungsverbots Spitze zu meinem Grundgehalt dazu. Womit ich auf ca 1070€ im Monat kam. Diese Beschäftigungs Spitze wird nicht ins Mutterschutzgeld eingerechnet. Womit ich jetzt nur noch auf ein Nettogehalt von 860€ komme.
    So eine Schreinerei 😤 soviel zu man bekommt sein Nettogehalt um keine finanziellen Nachteile zu haben. Habe nie unter 1000€ verdient die letzten Jahre, durch meine Überstunden. Fühle mich veräpelt. Dadurch habe ich ja einen finanziellen Nachteil von ca 200€.

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