Key facts
- Im Minijob ist die Rentenversicherung beziehungsweise die Beitragszahlung für den Arbeitnehmer nicht verpflichtend.
- Per Antrag kann er sich von der Beitragszahlung befreien lassen.
- Arbeitgeber sind hingegen immer zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet.

Wer zahlt im Minijob die Beiträge zur Rentenversicherung?
Inhalt
Wer in einem Minijob arbeitet, hat entweder ein monatliches Bruttoeinkommen von höchstens 556 Euro oder einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen im Jahr. Für diese Form der Beschäftigung gelten in vielen Bereichen dieselben Rechte und Pflichten wie im Midi-, Teilzeit- oder Vollzeitjob. Bei Fragen zu Beiträgen und Versicherungen gibt es jedoch einige Abweichungen.
Arbeitnehmer in Deutschland sind in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ein Teil des Einkommens wird also als Beitrag abgeführt, auch im Minijob. Der Unterschied für geringfügige Beschäftigungen liegt darin, dass der Arbeitnehmer sich von seinen Beiträgen befreien lassen kann.
Minijob: Wie hoch ist der Rentenversicherungs-Beitrag?
Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung beträgt im Minijob 18,6 Prozent. In gewerblichen Kontexten zahlt der Arbeitgeber davon 15 und der Minijobber 3,6 Prozent. In privathaushaltlichen Kontexten liegt der Pflichtanteil des Arbeitgebers bei 5 und der des Minijobbers bei 13,6 Prozent. Der Beitrag darf nicht niedriger als 32,55 Euro sein. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Regelung zum Mindestbeitrag nicht gilt. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausübt und dabei mehr als 175 Euro verdient, er einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht oder es Kindererziehungszeiten gibt. Auch, wenn der Minijobber anderweitig rentenversicherungspflichtig ist, zum Beispiel durch den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld, gelten abweichende Regelungen.
Wann ist ein Minijob mit Rentenversicherung sinnvoll?
Der Beitrag zur Rentenversicherung kann auch im Minijob einige Vorteile mit sich bringen. Arbeitnehmer sollten sorgfältig abwägen, ob für sie die Vorteile des Beitrags oder die Vorteile eines höheren Gehalts überwiegen. Folgende Vorteile kann es haben, wenn der Minijobber die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt:
- Die Rente erhöht sich: Der Verdienst wird auf die Rente des Minijobbers angerechnet. Dadurch erhöht sie sich, wenn auch nur geringfügig.
- Private Altersvorsorge staatlich fördern lassen: Wer in die Rentenversicherung einzahlt, kann sich private Vorsorge staatlich fördern lassen,
- Betriebliche Altersvorsorge: Minijobber können einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen und dabei Abgaben sparen.
- Wartezeiten-Anrechnung: Durch die Beitragszahlungen werden dem Minijobber die Beschäftigungszeiten als Wartezeiten angerechnet.
- Übergangsgeld: Im Falle einer Reha und einem Wegfall des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung springt die Rentenversicherung ein.
Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?
Als Minijobber müssen Sie sich nicht selbst um die Meldung bei der Rentenversicherung kümmern: Die Meldung bei der Minijobzentrale übernimmt Ihr Arbeitgeber. Zusätzlich erstellt er zum Ende des Kalenderjahres sowie zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses eine Meldung des rentenversicherungspflichtigen Verdienstes. Auch eine Befreiung beziehungsweise einen entsprechenden Antrag müssen Sie nicht direkt bei der Rentenversicherung einreichen. Den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob stellen Sie direkt an Ihren Arbeitgeber.
Befreiung von der Rentenversicherung: Minijob ohne Beiträge?
Den Antrag auf Befreiung von den Beiträgen zur Rentenversicherung müssen Sie als Minijobber schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Eine solche Befreiung gilt dann für alle Minijobs, die Sie zur Zeit ausüben. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Um von den Beiträgen befreit zu werden, müssen in dem Antrag die folgenden Angaben enthalten sein:
- Name und Vorname
- Rentenversicherungsnummer
- Der Antragstext
- Ort, Datum, Unterschrift
- Angaben des Arbeitgebers (Name und Betriebsnummer)
- Datum des Eingangs (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Wirkungsdatum für die Befreiung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Merkblatt zur Aufklärung über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Hier finden Sie den Befreiungsantrag Rentenversicherung für den Minijob.
Übrigens: Die Befreiung gilt nur für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalbetrag: Entweder 5 oder 15 Prozent.
FAQ: Rentenversicherung im Minijob
Sie können als Minijobber eine Beitragsbefreiung beantragen. Diese Befreiung gilt jedoch nur für Sie. Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin. Hier können Sie nachlesen, welche Informationen in einen solchen Antrag gehören.
Eine Befreiung führt zu einem geringfügig höheren Netto-Einkommen. Auf welche Vorteile Sie im Gegenzug verzichten, erfahren Sie an dieser Stelle.
Der Pflichtbeitrag liegt bei 18,6 Prozent beziehungsweise mindestens 32,55 Euro. Weiter oben finden Sie eine Aufschlüsselung.
Sofern Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, dürfen Sie neben Ihrer Rente so viel einnehmen wie Sie wollen. Eine Meldung bei der Rentenversicherung ist nicht nötig.
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