Key facts
Wer einem Minijob nachgeht, ist über diesen Job nicht automatisch krankenversichert.
Durch die allgemeine Versicherungspflicht muss die Krankenversicherung anderweitig bestehen, beispielsweise durch einen Hauptjob oder Rentenbezüge.
Bei Selbständigkeit ist auch eine freiwillige Krankenversicherung möglich.
Bin ich mit meinem Minijob krankenversichert?

Inhalt
Neben Voll- Teilzeit- und Midijob ist der Minijob eines der in Deutschland üblichen Arbeitsverhältnisse. Ein Minijob liegt entweder bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoverdienst bis zu 556 Euro oder bei einer kurzfristigen Beschäftigung von maximal drei Monaten oder 70 Tagen im Jahr vor. Während Minijobber in vielen Bereichen dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer haben, gelten für die Krankenversicherung andere Bedingungen: Bei einer geringfügigen Beschäftigung besteht keine Krankenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen Pauschalbetrag von 13 Prozent in die Krankenversicherung ein. Dadurch allein entsteht allerdings kein Versicherungsschutz.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Minijob?
Wer in einem Minijob arbeitet, muss anderweitig versichert sein. Wo und wie genau richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Es gibt diese Möglichkeiten:
- Sie studieren: Studenten mit Minijob ist Krankenversicherung in der Regel im Rahmen ihres Studiums gewährleistet, zum Beispiel über eine Familienversicherung.
- Sie arbeiten hauptberuflich selbständig: In diesem Fall sind Sie freiwillig gesetzlich versichert.
- Sie sind Schüler: Wer noch zur Schule geht, ist normalerweise familienversichert. Auch für Studenten ist das unter Umständen möglich.
- Sie sind Rentner: Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung in einem Minijob arbeiten, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Rente versichert.
- Sie haben eine andere Haupttätigkeit: Wenn der Minijob nur eine Ergänzung zu einer anderen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit darstellt, besteht in der Haupttätigkeit Sozialversicherungspflicht und somit Versicherungsschutz.
- Sie sind privat versichert: In diesem Fall entfällt der Pauschalbetrag für den Arbeitgeber. Es gibt durch den Minijob keinen Zuschuss für private Krankenversicherung und Co.
FAQ: Krankenversicherung im Minijob
Nein. Wer einem Minijob/einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist dadurch nicht versichert. Die Versicherung muss anderweitig bestehen.
Wer genau die Versicherungskosten beim Minijob übernimmt, richtet sich nach den weiteren Lebensumständen und Beschäftigungsverhältnissen. Oben finden Sie eine Auflistung.
Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Familienversicherung weiterhin möglich. Für den Angestellten kann sich das sogar lohnen, da er so in der Regel keine eigenen Beiträge zahlen muss. Die Einnahmen dürfen dann insgesamt die Grenze von 556 Euro nicht überschreiten. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Kommentar hinterlassen