Key Facts
- Eine Lohnpfändung ist grundsätzlich kein ausreichender Kündigungsgrund, da eine Kündigung immer mit einem personen- oder verhaltensbedingten Grund begründet werden muss.
- Eine Lohnpfändung kann nur dann zur Kündigung führen, wenn sie zu einer erheblichen Störung des Betriebsablaufs führt.
- Während der Probezeit kann eine Lohnpfändung als Grund für eine Kündigung herangezogen werden, da das Kündigungsschutzgesetz nicht greift und die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen kann.
Kann man durch eine Lohnpfändung gekündigt werden?

Inhalt
Grundsätzlich gilt: In Deutschland ist eine Lohnpfändung kein ausreichender Kündigungsgrund. Arbeitgeber müssen eine Kündigung immer mit einem wichtigen, personen- oder verhaltensbedingten Grund rechtfertigen.
Eine Kündigung wegen einer Lohnpfändung ist daher in der Regel unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil von 1981 klargestellt, dass eine Kündigung nur dann in Betracht kommt, wenn die Gehaltspfändung zu einer erheblichen Störung des Betriebsablaufs führt.
Eine Lohnpfändung kann als Kündigungsgrund gelten, wenn folgende Probleme im Betrieb auftreten:
Übermäßiger Verwaltungsaufwand
Der Arbeitgeber muss bei einer Lohnpfändung die pfändbaren Anteile des Gehalts berechnen und an den Gläubiger abführen. Wenn dies einen außergewöhnlich hohen, unzumutbaren Aufwand für das Unternehmen bedeutet, beispielsweise durch eine Vielzahl von Pfändungen, kann dies als Kündigungsgrund in Erwägung gezogen werden.
Fehlende Mitwirkung des Arbeitnehmers
Verursachen Sie durch wiederholte Pflichtverletzungen, wie absichtliche Falschangaben zu Ihren Pfändungsfreigrenzen, zusätzlichen Aufwand oder Schaden für den Arbeitgeber, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Hierzu ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich.
Besondere Vertrauensstellung
Sind Sie in einer Position tätig, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert, könnten anhaltende Pfändungen, die Ihre persönliche oder finanzielle Integrität infrage stellen, eine Kündigung begründen. Auch hier sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend.
Was passiert mit der Lohnpfändung bei einer Kündigung? Eine Kündigung beendet nicht automatisch Ihre Lohnpfändung. Ihr bisheriger Arbeitgeber ist verpflichtet, den pfändbaren Lohnanteil von Ihrem letzten Gehalt abzuziehen und an die Gläubiger zu überweisen. Sobald Sie einen neuen Arbeitsplatz antreten, kann die Pfändung auf Ihren neuen Arbeitgeber übergehen.
Kündigung in der Probezeit: Wegen Lohnpfändung entlassen?
Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert, genießen Sie als Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen beenden kann.
Eine Lohnpfändung kann als Kündigungsgrund in der Probezeit daher rechtlich zulässig sein, solange sie nicht gegen bestimmte gesetzliche Schutzvorschriften verstößt. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Eine Kündigung in der Probezeit ist unwirksam, wenn sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, also beispielsweise wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts oder Ihrer Religion erfolgt.
- Eine Kündigung kann auch sittenwidrig sein, wenn sie reine Schikane darstellt und gegen das Anstandsgefühl verstößt.
- Ebenso unzulässig ist eine Kündigung, wenn sie als Maßregelung dafür ausgesprochen wird, dass Sie in zulässiger Weise Ihre Rechte als Arbeitnehmer ausüben.
Welche Besonderheiten gibt es im öffentlichen Dienst? Bei Beamten im öffentlichen Dienst ist eine Lohnpfändung kein Kündigungsgrund, da das Beamtenverhältnis nicht auf diese Weise beendet werden kann. Stattdessen ist es möglich, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren kann zu Disziplinarmaßnahmen führen, da Schulden als Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn gewertet werden können.
FAQ: Lohnpfändung als Kündigungsgrund
Eine Lohnpfändung allein ist in Deutschland grundsätzlich kein ausreichender Kündigungsgrund. Eine Kündigung wäre nur möglich, wenn sie durch außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand oder wiederholte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers begründet wird.
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen, deshalb kann eine Lohnpfändung rechtlich als Kündigungsgrund ausreichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Lohnpfändung endet nicht automatisch mit der Kündigung. Der bisherige Arbeitgeber muss den pfändbaren Anteil vom letzten Gehalt abführen, und die Pfändung kann beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Kommentar hinterlassen